Die Inschriften des Landkreises Weissenfels

6. Nicht aufgenommene Inschriften

Im Bearbeitungsgebiet gibt es außer den edierten weitere Inschriften, die nicht lesbar, aber sehr wahrscheinlich im Bearbeitungszeitraum entstanden sind, lesbare Inschriften, die durchaus im Bearbeitungszeitraum entstanden sein könnten, deren Datierung – auch nur näherungsweise – aber ohne übermäßigen Rechercheaufwand nicht möglich ist, und geschlossene Gruppen von undatierten Inschriftenträgern, die eine recht große Textmenge überliefern, aber wahrscheinlich erst nach 1650 entstanden sind.

SAW Leipzig (Renate Brömme, Halle) | Schriftprobe S. LIV der Einleitung aus DI 62 Lkr. Weißenfels

Zuerst seien hier zwei Exemplare jener weit verbreiteten, um 1500 (?) gefertigten Taufschalen aus Messing genannt. Sie weisen eine immer wiederkehrende rätselhafte Inschrift auf, die gelegentlich in die Bände des deutschen Inschriftenwerks Eingang gefunden, sich aber bisher jeder plausiblen Lesung entzogen hat. Die eine Schale wird in Hohenmölsen aufbewahrt und zeigt am Boden als Treibarbeit [Druckseite LV] die Verkündigung Mariae1) mit einer getriebenen und gravierten Umschrift, die aus der fünfmaligen Wiederholung einer nicht deutbaren Buchstabenfolge besteht. Die andere Schale gehört der Kirchengemeinde in Jaucha und ist mit einem Relief des Sündenfalls geschmückt,2) das eine der Hohenmölsener Schale vergleichbare Inschrift umzieht. Möglicherweise handelt es sich nur um eine Pseudoinschrift, d. h. um grafische Zeichen, die an Buchstabenformen angelehnt sind, aber rein dekorativen Charakter haben.3)

Unter den nicht lesbaren Inschriften sind ferner zwei kurze Rötelinschriften an der Nordwand des Chores der Marienkirche in Weißenfels bzw. an der Nordostwand des Chores der Andreaskirche in Goseck. Beide wurden bei Restaurierungsarbeiten unter jüngeren Farbschichten freigelegt und sind nur noch als schwache Schemen erhalten.

Mehrere Schwarz-Weiß-Fotos im Fotoarchiv des Landesamtes für Denkmalpflege von Sachsen-Anhalt zeigen sieben verschiedene Grabmäler, die im Boden der Kirche in Dehlitz lagen und bald nach Anfertigung der Fotografien 1977 aufgehoben und aus der Kirche entfernt worden sein müssen. Die heute unauffindbaren Steinplatten weisen zwar verschiedenartige figürliche Reliefs und umfangreiche Inschriften auf, sind aber allein nach den mangelhaften Fotografien weder lesbar noch paläographisch oder stilistisch genauer zu datieren. Die Platten entstanden wohl in der zweiten Hälfte des 16. und im 17. Jh. und sind überwiegend in Fraktur beschriftet.

Eine andere Gruppe nicht aufgenommener Inschriften läßt sich zwar lesen, aus unterschiedlichen Gründen aber nicht datieren. Zu dieser Gruppe gehören die zahlreichen undatierten Namensinitialen, die vermutlich gelangweilte Läuteburschen, Kirchgänger oder Bestattungsgehilfen in die Wände der Glockenstuben, die Brüstungen der Kirchenemporen und die Außenwände der Kirchenschiffe und -chöre geritzt haben. Es sind zumeist schmucklose derbe Kapitalisbuchstaben, die sich nur dann datieren ließen, wenn die Namen entschlüsselt und die Lebens- oder Sterbedaten der Namensträger ermittelt werden könnten. Da die Wahrscheinlichkeit einer gesicherten Identifizierung und der Informationsgehalt gering sind, wurde darauf verzichtet. Außerdem wurde eine auf der steinernen Kanzeltreppe der Georgskirche in Teuchern angebrachte Jahreszahl nicht aufgenommen. Sie ist vermutlich als erste von 22 Jahreszahlen entweder 1646 oder 1648 oder erst 1676 bzw. 1678 mit den als Nexus litterarum geschriebenen Initialen HR in die Treppenstufen eingeritzt worden. Die übrigen noch gut lesbaren Jahreszahlen bezeichnen Jahre von 1660 bis 1736; ihre Bedeutung ist unklar. Nur eine weitere Jahreszahl ist noch mit Initialen verbunden.4)

Als schwer datierbar erwiesen sich auch Inschriftenträger in den Kirchen von Uichteritz und Unterwerschen. Im Turmerdgeschoß der Kirche in Uichteritz liegen 18 beschriftete Grabsteine in Zweitverwendung als Bodenbelag. Eine der Grabinschriften ist datiert (Nr. 278), eine andere datierbar (Nr. 210) und drei sind gänzlich unlesbar. Die übrigen Grabsteine sind durchweg mit Inschriften in Fraktur versehen, die eine Stiftungs- oder Setzungsinschrift ohne namentliche Nennung der Verstorbenen und ansonsten nur Bibelzitate als Themen der Leichenpredigten (inschriftlich: Leichentext) bieten. Das sind: Hiob 11, 10, 19,25; Ps 25,17, 42,2, 90,10, 122,1; Phil 1,21, 1,23. Einige der Bibelstellen tauchen schon in datierten Grabinschriften vor 1650 auf. Die Sterbevermerke oder Grabbezeugungen stehen vermutlich auf den verdeckten Seiten der Grabsteine. Die Fraktur ist überwiegend schmucklos und kursiv ausgeführt; gelegentlich weisen die Versalien Verzierungen auf. Die Grabsteine sind wohl in der zweiten Hälfte des 17. Jh. entstanden. Die in Fraktur ausgeführten, zumeist schlecht lesbaren und undatierten Wandinschriften in der Kirche in Unterwerschen aber entstanden vermutlich erst nach dem tiefgreifenden Umbau der Kirche 1709.

Keine Aufnahme in den Katalog fanden auch die bei Johann Christian Büttner nur paraphrasierend überlieferten Grabinschriften aus Untergreißlau. Sie betreffen ehemalige Gutsherren von Untergreißlau, nämlich zwei 1418 und 1453 verstorbene Herren von Storkau und einen 1556 verstorbenen Herrn von Landwüst. Der Vergleich einer Inschrift (Anno 1556. 26. Junii starb Caspar von Landwüst) mit der in den Katalog als Nr. 176 aufgenommenen, ebenfalls bei Büttner überlieferten Grabinschrift aus Plennschütz und anderen zeitgenössischen und original erhaltenen Grabinschriften (vgl. Nr. 135, 142) zeigt, daß die kopial überlieferte Inschrift wohl die wesentlichen Fakten, den originalen Text aber nur bruchstückhaft wiedergibt.5)

Zitationshinweis:

DI 62, Landkreis Weißenfels, Einleitung, 6. Nicht aufgenommene Inschriften (Franz Jäger), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di062l001e009.

  1. Vgl. Motiv und Umschrift mit DI 9 (Naumburg 3), Nr. 399 und DI 33 (Jena), Nr. 35. »
  2. Vgl. Motiv und Umschrift mit DI 33 (Jena), Nr. 26. »
  3. S. Abzeichnung S. LIV. Die aus der älteren Literatur übernommene Lesung GLVEHKE ist schwer nachvollziehbar (vgl. DI 39, Nr. 85). »
  4. Sie lautet: HK 167[.]. »
  5. Die beiden anderen Inschriften sind bei Büttner, Teil 1, S. 346 folgendermaßen wiedergegeben: A. 1418 D. V. S.; A. 1453. Sonntags vor Pfingsten starb Hanß von Storckau. »