Die Inschriften des Landkreises Weissenfels

1. GELEITWORT, VORWORT, VORBEMERKUNG UND BENUTZUNGSHINWEISE

Geleitwort

Im Jahr 1996 wurde die vorhabenbezogene Kommission Die Deutschen Inschriften des Mittelalters und der frühen Neuzeit an der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig eingerichtet.

Obwohl die Sächsische Akademie seit der Gründung des interakademischen Gesamtunternehmens Die Deutschen Inschriften in den meisten Bänden als Mitglied erwähnt wird, war es zur Zeit der DDR nicht möglich, auch dort eine Arbeitsstelle einzurichten. Aber die von der Berliner Akademie-Arbeitsstelle für Kunstgeschichte bearbeiteten und von der Berliner Akademie der Wissenschaften, später Akademie der Wissenschaften der DDR, herausgegebenen Bände über Naumburg und Merseburg behandelten schon Regionen im Territorium des Bezirks Halle, also im Einzugsgebiet der Sächsischen Akademie. Später kamen die Bände über die Stadt und den Landkreis Jena hinzu. Als „gesamtdeutsches Unternehmen“ für die Regierung der DDR nicht mehr tragbar, haben die Forschungen Die Deutschen Inschriften die Akademie-Reform der DDR nicht überlebt.

Nach der Wiedervereinigung konnte ein neuer Anfang gemacht werden, und es lag nahe, dort neu zu beginnen, wo man hatte aufhören müssen. Deshalb wurde beschlossen, die Inschriften der Merseburg und Naumburg benachbarten Städte und Kreise Zeitz und Weißenfels zu sammeln, zu bearbeiten und zur Publikation vorzubereiten.

Der Band Stadt Zeitz, mit dessen Bearbeitung schon in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts begonnen worden war, erschien im Jahre 2001 als 7. Band der Berliner Reihe. Der erste Band der Leipziger Reihe, von der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig betreut und herausgegeben, wird hiermit der Öffentlichkeit vorgelegt. Er soll und wird das in den letzten Jahren beträchtlich vorangekommene interakademische Gesamtunternehmen würdig fortsetzen.

Halle/Saale, im Januar 2004

Ernst Schubert
Vorsitzender der Inschriften-Kommission
der Sächsischen Akademie der
Wissenschaften zu Leipzig

Vorwort

Der vorliegende Band enthält die bis zum Jahr 1650 entstandenen, mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Landkreises Weißenfels in seinen heutigen Grenzen. Das Bearbeitungsgebiet berührt im Süden den ehemaligen Landkreis Naumburg und nähert sich in südöstlicher bzw. nördlicher Richtung den Stadtgrenzen von Zeitz und Merseburg. Damit schließt der Band eine Lücke zwischen den bereits bearbeiteten Landkreisen und Städten an der mittleren Saale. Mit der Erfassung der einstmals in den Kirchen von Dobergast, Domsen, Grunau, Köttichau, Mutschau und Steingrimma befindlichen epigraphischen Denkmale wird auch ein kleiner Ausschnitt aus der Geschichte und Kultur jener Orte gezeigt, die dem Braunkohleabbau im Südosten des Bearbeitungsgebiets zum Opfer gefallen sind.

Die Arbeit an dem Manuskript wurde durch zahlreiche Institutionen und Personen unterstützt und gefördert. In der Kreisstadt Weißenfels gewährten mir die Stadtarchivarin, Frau Silke Künzel, und die Leiterin des Museums, Frau Dr. Astrid Fick, Zugang zu ihren Depots. Für Hinweise und vielfache Hilfeleistung gebührt ihnen, den Mitarbeitern des Weißenfelser Museums und dem Leiter des Schloßmuseums in Lützen, Herrn Maik Reichel, großer Dank. Den Pfarrern in Weißenfels, Hohenmölsen und Großkorbetha, Herrn Wolfgang Schwarzer, Herrn Thomas Wisch und Herrn Uwe Hoff, die mich bereitwillig unterstützten und den Kontakt zu den anderen Kirchengemeinden ihrer Pfarrsprengel herstellten, sei stellvertretend für alle Mitarbeiter der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, deren Hilfsbereitschaft mir die Inschriftenerfassung wesentlich erleichterte, gedankt. In den Orten selbst waren es vor allem Mitglieder der Kirchengemeinden, die ihre Kirchen aufschlossen und in jeder Weise behilflich waren.

Die Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege von Sachsen-Anhalt in Halle und der Unteren Denkmalschutzbehörde in Weißenfels gewährten mir freundlicherweise Akteneinsicht, stellten Fotografien zur Verfügung und genehmigten deren Reproduktion. Dafür ist den Mitarbeitern beider Behörden, insbesondere aber Herrn Prof. Dr. Peter Findeisen, Frau Christine Köhler und Herrn Reinhard Ulbrich zu danken.

Zahlreiche Anregungen und Verbesserungsvorschläge, die dem Manuskript unmittelbar zugute kamen, gab mein Kollege aus der Hallenser Arbeitsstelle, Dr. Hans Fuhrmann. Er und unsere gemeinsame Kollegin Marion Gronemann haben in erheblichem Maße zur Fertigstellung des Bandes beigetragen. Außer ihnen lasen auch Dr. habil. Frank-Bernhard Müller und Marc-Robert Wistuba Korrektur. Den größten Teil der fotografischen Arbeiten führte Herr Markus Scholz aus, die Zeichnungen fertigte Frau Renate Brömme an. Die Mitarbeiter der Partnerarbeitsstelle an der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur, die Herren Dres. Rüdiger Fuchs und Eberhard J. Nikitsch und PD Dr. Sebastian Scholz, unterzogen den Inschriftenkatalog einer gründlichen und kritischen Durchsicht. Einige schwierige lateinische Texte übersetzte Herr Dr. Ilas Bartusch, der an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften für das Forschungsvorhaben der Deutschen Inschriften tätig ist. Ihnen allen und auch jenen, die zur Fertigstellung des Bandes beigetragen haben, hier aber nicht namentlich genannt sind, möchte ich ganz herzlich danken!

Der abschließende Dank gebührt der Inschriftenkommission der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, insbesondere ihrem Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Schubert, für die Unterstützung meiner Arbeit und den beständigen Einsatz für die Belange der Arbeitsstelle „Die deutschen Inschriften des Mittelalters und der frühen Neuzeit“. Ernst Schubert, der vor fünf Jahrzehnten mit der Inschriftenerfassung an der mittleren Saale begann, hat am Entstehen des Bandes ganz persönlichen Anteil genommen.

Halle/Saale, im Februar 2004 Franz Jäger

Vorbemerkung und Benutzungshinweise

Die Inschriften des Landkreises Weißenfels wurden nach den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften bearbeitet. Aufgenommen wurden alle erhaltenen und zugänglichen Inschriften mit ihren Trägern sowie die nur in Abschriften, Abzeichnungen oder Fotografien erhaltenen Inschriften bzw. Inschriftenträger, sofern sie sich bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums 1650 im Bearbeitungsgebiet befanden oder bis zu diesem Zeitpunkt in das Bearbeitungsgebiet verbracht wurden. Die für dieses Inschriften-Unternehmen allgemein vorgegebene Zeitgrenze erschien auch hier sinnvoll, da mit Errichtung des Herzogtums Sachsen-Weißenfels 1657 ein Wandel der epigraphischen Überlieferung im Bearbeitungsgebiet eintritt. Die Edition beschränkt sich auf jene Inschriften, die nicht Gegenstand der Spezialdisziplinen Sphragistik und Numismatik oder der Einbandkunde sind.1) Ausgeschlossen blieben auch Inschriften aus dem jüdischen Kulturkreis sowie Runen, Steinmetz- und Meisterzeichen, Hausmarken, Goldschmiede- und Beschauzeichen sowie Monogramme, wenn sie nicht mit Inschriften in Verbindung stehen. Der Katalog ist chronologisch aufgebaut. Seine Artikel gliedern sich in der Regel nach folgendem Schema:

31 Links in der Kopfzeile steht die fortlaufend gezählte Katalognummer.
Ein Kreuz neben der laufenden Katalognummer kennzeichnet eine nichtoriginal überlieferte Inschrift.
(†) Das Kreuz ist in Klammern gesetzt, wenn der originale Inschriftenträger erhalten, die originale Inschrift oder ein erheblicher Teil derselben aber verloren ist.
†(?) Ein Fragezeichen neben dem Kreuz weist darauf hin, daß nicht bekannt ist, ob der Inschriftenträger noch vorhanden ist.
Dehlitz In der Mitte der Kopfzeile ist der letzte feststellbare Standort des Inschriftenträgers angegeben. Ein Kreuz neben dem Standort zeigt an, daß dieser verschwunden ist. Eine Kirche wird mit ihrem Patrozinium bezeichnet, wenn dieses bekannt ist.
1450 Die Datierung am rechten Rand gibt, soweit feststellbar, das Entstehungsjahr der Inschrift an. Bei Grabinschriften wird von einer Herstellung im Todesjahr ausgegangen, wenn keine Hinweise auf eine andere Datierung vorliegen. Entstanden die Inschriften eines Trägers zu unterschiedlichen Zeiten, so werden die Entstehungsjahre in chronologischer Reihenfolge und durch Kommata getrennt wiedergegeben. Die Datierung der jüngeren Inschrift wird zusätzlich mit einer nichtnummerierten Kopfzeile im Katalog vermerkt, die auf den Katalogartikel mit der Textedition verweist. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften wurde durch paläographische Untersuchungen, durch die Heranziehung historischer Zeugnisse oder mit Hilfe stilistischer Merkmale des Trägers so genau wie möglich bestimmt. Undatierte Inschriften, für die nur ein Entstehungszeitraum von mehreren Jahren angegeben werden kann, wurden an das Ende dieses Zeitraums gesetzt.
1450(?) Unsichere Datierungen wurden mit einem Fragezeichen versehen.
(1450) Exakte Datierungen, die nicht den Inschriften selbst, sondern anderer Überlieferung entnommen wurden, sind in Klammern gesetzt.

Der auf die Kopfzeile folgende Abschnitt beginnt mit der Benennung des Inschriftenträgers. Er gibt Informationen zur Inschriftenart, zum Material, zum Erhaltungszustand, zur Ikonographie, zur Position der Inschriften auf dem Träger und zur technischen Ausführung. Die Beschreibungen erfolgen vom Blickpunkt des Betrachters aus; nur bei Wappenbeschreibungen ist der heraldische Standort ausschlaggebend. Bei nichtoriginaler Überlieferung wird die für die Edition maßgebliche Text- oder Bildquelle genannt.

Am Ende des Abschnitts stehen die Maße des Inschriftenträgers und der Buchstaben und die genaue Schriftbezeichnung. Bei mehrteiligen Inschriftenträgern sind stets die maximalen Abmessungen von [Druckseite XII] Höhe und Breite angegeben. Die Höhe der Buchstaben wurde wenn möglich am klein- oder großgeschriebenen N gemessen.

A Mehrere Inschriften an demselben Träger werden im Editionsteil durch einzelne Großbuchstaben unterschieden.
A † Ein Kreuz hinter einem Buchstaben kennzeichnet eine nichtoriginal überlieferte Inschrift innerhalb einer Katalognummer, die auch original erhaltene Inschriften enthält.
C ∙ D In der Inschrift verwendete Worttrennzeichen werden durch Punkte auf der Zeilenmitte wiedergegeben. Interpunktionszeichen werden beibehalten, Invokationskreuze als solche wiedergegeben.
/ Ein Schrägstrich markiert das reale Zeilenende auf dem Träger. Die Texte werden fortlaufend wiedergegeben, nur metrische und gereimte Inschriften sind versweise angeordnet.
// Doppelte Schrägstriche kennzeichnen den Übergang des Textes auf ein anderes Schriftfeld und die Unterbrechung eines zusammenhängenden Textes, der nicht auf einem gesonderten Schriftfeld angebracht ist.
() Abkürzungen werden unter Auslassung des Kürzungszeichens in runden Klammern aufgelöst.
HE Unter die Zeile gesetzte Striche kennzeichnen Nexus litterarum. Andere Buchstabenverbindungen sind nicht am Text gekennzeichnet; sie werden in der Schriftbeschreibung oder in den Anmerkungen erläutert.
[] Eckige Klammern machen Textverlust, nicht mehr lesbare Textstellen, Konjekturen des Bearbeiters und Ergänzungen aus nichtoriginaler Überlieferung kenntlich.
[..] Ist bei Textverlust eine Ergänzung nicht möglich, die Zahl der zu ergänzenden Buchstaben aber rekonstruierbar, dann steht in den eckigen Klammern für jeden verlorenen Buchstaben und jede verlorene Ziffer ein Punkt.
[- - -] Ist der Umfang des Textverlustes ungewiß, werden drei Striche in eckige Klammern gesetzt.
⟨. .⟩ Bei der Herstellung der Inschrift absichtlich freigelassenen Stellen – etwa für später nachzutragende Sterbedaten – sind mit spitzen Klammern gekennzeichnet, die entweder Punkte oder Striche oder den tatsächlichen Nachtrag enthalten.
= Worttrennstriche an Zeilenenden und -anfängen sind durch Doppelstriche wiedergegeben.

Die Inschriften werden soweit wie möglich buchstabengetreu wiedergegeben. Kürzungen werden bis auf eine Ausnahme grundsätzlich aufgelöst, sofern eine Lesart gefunden wurde. Die Ausnahme betrifft die inschriftlich angegebenen Bibelstellen, deren intendierte Schreibung insbesondere bei deutschsprachigen Inschriften kaum erkennbar ist. Die Auflösung des im Kreuztitulus enthaltenen Namens Jesu ist vereinheitlicht, da in der Mehrzahl aller Fälle, in denen das Nomen sacrum ausgeschrieben wurde, IHESVS steht. Ferner wurden die Kürzungen der Wappenbeischrift D V (NN) immer mit DER VON (NN) aufgelöst, so wie es an mehreren Inschriftenträgern zu lesen ist. Andere intendierte Schreibweisen können aber nicht ausgeschlossen werden.

Dem Text der Inschrift folgen gegebenenfalls eine Übersetzung, die Angabe des Versmaßes oder des Reimes, die Auflösung des Datums und die Nennung der am Inschriftenträger befindlichen Wappen. Eine Übersetzung der einzeln auftretenden lateinischen Worte sanctus, heilig, und anno domini, im Jahr des Herrn, erschien wegen ihrer Häufigkeit und Geläufigkeit nicht notwendig. In der sogenannten Wappenzeile wurden die Wappenträger näherungsweise ihrer Anordnung am Inschriftenträger entsprechend angeordnet. In der Literatur nicht nachweisbare Wappen werden in den Anmerkungen blasoniert.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zum paläographischen Befund, zu philologischen Besonderheiten, zum prosopographischen und historischen Hintergrund und zur kunsthistorischen Einordnung des Inschriftenträgers. Die Schriftbeschreibung orientiert sich an der „Terminologie der Schriftbeschreibung“.2)

Der Anmerkungsapparat ist in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen unterteilt. Die Buchstabenanmerkungen enthalten textkritische Angaben wie etwa Textvarianten der Parallelüberlieferung, orthographische Besonderheiten und Hinweise auf unsichere Lesarten. Die betreffenden Textstellen sind stets angegeben. Fehlen sie, dann beziehen sich die Anmerkungen auf den gesamten, jeweils voranstehenden Inschrifttext. Die Ziffernanmerkungen umfassen Zitat- und Literaturnachweise sowie ergänzende Bemerkungen zum Kommentar.

Das Literatur- und Quellenverzeichnis am Ende der Katalognummer nennt die wichtigsten Überlieferungen des Inschrifttextes in chronologischer Reihenfolge.

Zitationshinweis:

DI 62, Landkreis Weißenfels, Einleitung, 1. Geleitwort, Vorwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Franz Jäger), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di062l001e009.

  1. Vgl. Kloos 1992, S. 2. »
  2. Vgl. Terminologie 1999, passim. »