Inschriftenkatalog: Die Inschriften des Landkreises Weilheim-Schongau

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 84: Lkr. Weilheim-Schongau (2012)

Nr. 186† Weilheim, Friedhofskirche St. Salvator u. St. Sebastian (Betbergk.) 1591

Beschreibung

Künstler- bzw. Handwerkerinschriften des Elias Greither und des Hans Lang an der westlichen Innenwand der Weilheimer Friedhofskirche. Die Inschriften wurden im Jahre 1839 bei der Entfernung der hohen Rückwände über dem Seitengestühl1) entdeckt. Sie sind bei der Umgestaltung der Friedhofskirche verloren gegangen. Auf der Abzeichnung sind zwei verschiedene Handwerkersignaturen überliefert, die untereinander angeordnet und durch eine geschwungene Linie abgeteilt sind. Es geht nicht hervor, ob beide zusammen angebracht waren und ob sie direkt an der Wand oder auf einer Tafel standen2). Oben: unter der zweizeiligen Inschrift (I) links ein Wappenschild, rechts die Zeichnung eines bärtigen Mannes im Profil, dazwischen ein Stern, gebildet aus drei sich kreuzenden Schäften, jeder mit hinterer Oberkopfabstrebe und vorderer Fußstrebe versehen, und ein vegetabiles Ornament. Unten Inschrift, ebenfalls zweizeilig (II). Unter der Überlieferung der Inschrift II hat der Abzeichner einen Kommentar zur Anbringung in kursiver Schrift beigefügt3). Am rechten Ende der zweiten Zeile befindet sich ein geflügelter, nach oben gerichteter Pfeil4).

Text und Beschreibung nach Abzeichnung in StpfA MH/WM II/82.

Schriftart(en): Fraktur.

  1. I.

    Elias [K]reilhera) Ma[ler ---]b) Kirchen gemalltc) / 15 · 91 ·

  2. II.

    Piusd) Lang Kistler hat di dafere)gemachtf). / 1591

Wappen:
Malerzunft5).

Kommentar

Die Inschrift ist der erste Beleg für das umfangreiche Wirken von Elias Greither d. Ä. im Bearbeitungsgebiet. Da Elias Greither d. Ä. wahrscheinlich kein eigenes Wappen besaß, hat er das Wappen der Malerzunft der Inschrift beigefügt6).

1573 ist in Weilheim ein Kistler Hans Lang belegt7), für einen Pius gibt es keinen Nachweis, sodaß in diesem Fall die Lesung Hans vorzuziehen ist. Unklar ist auch, worauf sich der Ausdruck dafer bezieht: es könnte sich sowohl um eine Tafel oder um die „Vertäfelung“, beispielsweise eines Gestühls, handeln8).

Textkritischer Apparat

  1. Sic! Kreither SAW Archivbibliothek Nr. 268.
  2. Maler hat diese SAW Archivbibliothek Nr. 268.
  3. Sic! gemalt SAW Archivbibliothek Nr. 268.
  4. Hans SAW Archivbibliothek Nr. 268.
  5. [Getäfel] ergänzt als Erläuterung SAW Archivbibliothek Nr. 268.
  6. Iber dem Gestiel zusätzlich SAW Archivbibliothek Nr. 268, derselbe Text in StpfA MH/WM II/82 als ergänzende Erläuterung zur Inschrift.

Anmerkungen

  1. SAW Archivbibliothek Nr. 268 p. 15, dort ebenfalls eine kleine skizzenhafte Abzeichnung aus dem Jahre 1843.
  2. Heberlein, Weilheimer Friedhofskirche 38, geht davon aus, daß es sich um zwei unterschiedliche Objekte handelte. Dies läßt sich jedoch anhand der Nachzeichnung nicht eindeutig klären.
  3. Text der kommentierenden Beifügung: Iber den Gestiel.
  4. Handwerkerzeichen des Pius Lang?
  5. Ber 8ff.
  6. Zu Elias Greither d. Ä. vgl. Einleitungskapitel LXVII-LXX.
  7. Vgl. Feuchtmayr, Petel 54, Anm. 23.
  8. SAW Archivbibliothek Nr. 268 p. 15 ergänzt hinter dafer [Getäfel]. Die Form dafer für „Tafel“ wäre sehr ungewöhnlich, aber nicht ganz auszuschließen, zu erwarten wäre eher die Form dafe; den Begriff „das Tafer / Täfer“ gibt es im Schwäbischen und Mittelbairischen für Vertäfelung, für diese Hinweise bedanke ich mich herzlich bei Frau Dr. Andrea Schamberger-Hirt, Kommission für Mundartforschung, München. Möglicherweise beruht die nicht ganz klare Form in der Inschrift auf einen Lesefehler des Abzeichners.

Nachweise

  1. StpfA MH/WM II/82; SAW Archivbibliothek Nr. 268 p. 15; Böhaimb, Chronik 72; Kdm OBB III (Weilheim) 733; Heberlein, Weilheimer Friedhofskirche 38.

Zitierhinweis:
DI 84, Lkr. Weilheim-Schongau, Nr. 186† (Manfred Merk), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di084m015k0018609.