Die Inschriften des Landkreises Weilheim-Schongau

7. Die deutschsprachigen Inschriften im Landkreis Weilheim-Schongau

von Andrea Schamberger-Hirt

Bis zum Ende des 14. Jahrhunderts sind die Inschriften im Landkreis Weilheim-Schongau ausschließlich in lateinischer Sprache überliefert. Erst zu Beginn des 15.  Jahrhunderts finden sich vereinzelt deutsche Inschriften oder auch nur Inschriftenteile. Ab der Mitte des 15. Jahrhunderts nimmt der Anteil der deutschsprachigen Inschriften stetig zu (siehe Tabelle), darin dokumentiert sich der allmähliche Wandel von der lateinischen zur deutschen Schriftsprache in der Frühen Neuzeit.

Tabelle: Anteil der lateinischen, lateinisch-deutschsprachigen und deutschsprachigen Inschriften im Verhältnis zur Gesamtzahl der Inschriften im angegebenen Zeitraum (inkl. kopial überlieferter Inschriften)
lat. lat./dt. dt.
12. Jh. 4 --- ---
13. Jh. 7 --- ---
14. Jh. 9 --- ---
1. H. 15. Jh. 13 (81,6 %) 1 (6,3 %) 2 (12,5 %)
2. H. 15. Jh. 18 (43,9 %) 5 (12,2 %) 13 (31,7 %)
1. H. 16. Jh. 25 (45,5 %) 6 (10,9 %) 18 (32,7 %)
2. H. 16. Jh. 19 (24,7 %) 12 (15,6 %) 41 (53,2 %)
1. H. 17. Jh. 35 (26,7 %) 10 (7,6 %) 74 (56,5 %)

Für die folgende Sprachuntersuchung werden nur die als Originale überlieferten Inschriften berücksichtigt348). Beim ältesten deutschsprachigen Zeugnis handelt es sich um Bildbeischriften zum Freskenzyklus in der Kapelle St. Georg bei Peißenberg (Nr. 22, 1400–1410), die weitgehend in Latein abgefaßt sind und nur einzelne deutschsprachige Teile enthalten: Von den 18 überlieferten Szenen enthalten nur zwei deutsche Elemente (V,1 und XVIII,2).

Ansonsten sind aus der Zeit vor 1500 nur vier fragmentarische Inschriften auf Grabplatten (Nr.  24, 1410, Nr.  38, 1454, Nr.  50, nach 1476) und in Form einer Bauinschrift (Nr.  58, 1491) sowie eine weitere Bildbeischrift, und zwar ein ausführlicher Text über Herzog Tassilo auf den Tafeln des Pollinger Kreuzretabels (Nr.  41, um 1455), als Originale überliefert. Sprachlich interessant ist vor allem letzterer Text, in dem die wundersame Auffindung des Heiligen Kreuzes durch Herzog Tassilo kommentiert wird. Er zeigt typische Merkmale und Schreibkonventionen des Oberdeutschen aus dieser Zeit:

  • Perfektgebrauch statt Präteritum, z.B. in Tessilo hat daz bilt geiagt daz ist / gefloch(en) … da hat es geschart vn(d) hat weder / levt vn(d) hvnt gefloche(n) da hat man ein / gegrab(en) vn(d) gefv(n)d(en) trev crewcz,
  • 〈p〉 für anlautenden bilabialen Plosiv in pis, pringt, pyschoff,
  • 〈b〉 für bilabialen Frikativ in bilt ‘Wild’, bil ‘will’,
  • Verwirrung der s-Schreibung, wobei die Entsprechungen von germ. t sowohl mit 〈z〉 (in daz) als auch mit 〈s〉 (in pis, es, ains, hayst, haisen) wiedergegeben werden,
  • Auslautverhärtung in bilt ‘Wild’, hvnt ‘Hund’,
  • 〈ay〉 oder 〈ai〉 als Verschriftlichung von mhd. ei in ain, ains, hayst, haisen, gayt ‘Jagd’ (mit Kontraktion von mhd. -age- zu -ei-) neben 〈ei〉 für mhd. î in ein gegrab(en).

Beide Laute werden bis heute im mittelbairischen Dialektgebiet, an dessen Westrand der Landkreis Weilheim-Schongau liegt, unterschiedlich artikuliert: als mittelbair. für mhd. ei und als mittelbair. ae für mhd. î349).

Ab dem 16. Jahrhundert steigt die Zahl der original überlieferten deutschsprachigen Inschriften an, allen voran sind hier weitgehend formelhaft formulierte Grab-, Epitaph-, Bau-, Stifter- und Glockengießerinschriften (darunter auch ein Kokosnußpokal, Nr.  169) sowie einige Bildbeischriften zu nennen.

Reizvoll für eine sprachliche Betrachtung sind besonders die Votivtafeln und Inschriften mit Bibelsprüchen und Gebeten zum Gedenken, deren Überlieferung vornehmlich erst im 17. Jahrhundert einsetzt, darunter zwei im 16. Jahrhundert (die Steinätztafeln Nr.  142 mit einem Bibelspruch, 1561, und Nr.  145, um 1562, mit den neu- und alttestamentarischen Geboten) und elf im 17. Jahrhundert (der Opferstock Nr.  228, die drei Gedenktafeln Nr.  240, 293 und 335 sowie die sieben Votivbilder Nr.  284, 286, 316, 329, 331, 332, 337). Diese Inschriften sind bei weitem nicht so formelhaft abgefaßt, weil sie an keine festen Schreibkonventionen bestimmter Handwerksberufe anschließen und i.d.R. von weniger geübten Schreibern erstellt worden sind. Sie greifen meist individuelle Schreibanlässe und -bedürfnisse auf, wodurch sie sich auch näher an der Mündlichkeit und damit regionalen Sprachformen orientieren.

Besonders auffällig ist in dieser Hinsicht die Votivinschrift Nr.  332 des Jörg Weinmiller und seiner Ehefrau Katharina sowie deren Tochter Maria aus der Wallfahrtskirche Mariae Heimsuchung von Ilgen bei Steingaden. Sie beschreibt sehr ausführlich und anschaulich, wie besagte Tochter Maria in einer Laymill (‘Mühle für die Gerberlohe’) beinahe zu Tode gequetscht wird, dies aber durch das beherzte Eingreifen des Vaters und nicht zuletzt durch den Beistand Gottes und der Gottesmutter Maria wundersam überlebt. Das Votivbild enthält eine Vielzahl von sprachlichen Merkmalen, die seine Entstehung am Westrand des Mittelbairischen im Übergang zum Schwäbischen bezeugen. Beispielhaft soll dieses Schriftzeugnis hier nun näher untersucht werden:

Durchgängig sind die alten Diphthonge wiedergegeben, so wie sie in allen oberdeutschen Mundarten erhalten geblieben sind. Die frühneuhochdeutsche Monophthongierung von mhd. uo zu u, mhd. üe zu ü und mhd. ie zu i wurde hier nicht durchgeführt350), was sich z.B. an den Schreibungen Blueme(n), zue, Ruefft, Muetter, Bluet, Bluetig, thuen, schnierle, Briederle, bliet ‘blutet’, schier zeigt (auch in [Druckseite LXXII] einer Vielzahl anderer Inschriften sind diese alten Diphthonge verschriftlicht, z.B. in Nr.  145, 174, 228, 266, 275, 293, 294, 331, 337).

Auch die für weite Teile des Oberdeutschen typische Entrundung351) ist häufig im Schriftbild von Nr.  332 zu finden, einerseits in Schreibungen, die entrundete Laute als solche wiedergeben – als 〈i〉 für mhd. ü (z.B. glibt ‘Gelübde’, glibtshalber, Laymill, inbrinstig, iber, hiniber, geschirpft ‘geschürft’), als 〈ie〉 für mhd. üe (schnierle, Briederle, bliet), als 〈e〉 für mhd. œ (Lest, Trestet), als Diphthongschreibung 〈ei〉 für mhd. iu (Leit); andererseits aber auch als hyperkorrekte Schreibungen für Rundungen, wo solche eigentlich nicht zu erwarten wären, was wiederum auf einen Zusammenfall von e- und entrundeten ö-Lautungen schließen läßt (z.B. vnder Dössen, erHöben, öllent ‘elend’, derowögen, Mösß, Bewögt, heimwög, Erlödige(n), Bösser).352) Derartige Hinweise auf Entrundung zeigen auch diverse weitere Inschriften:

  • 〈i〉 für mhd. ü: z.B. in Dirr ‘dürr’ (Nr.  214), himelkinigin / himel Kinigin (Nr.  308, 323), außgeplindert (Nr.  331),
  • 〈ie〉 für mhd. üe: z.B. in grieß / G[egr]iest (Nr.  155, 315), miesamen (Nr.  279), Betriebt (Nr.  274),
  • 〈e〉 für mhd. œ: z.B. in frelich(e) (Nr.  174, 214, 279, 280, 293, 296, 310), allergressten (Nr.  275), dechteren ‘Töchtern’ (Nr.  312),
  • 〈ai〉/〈ei〉 für mhd. iu (Umlaut von ahd. û und iu sowie nichtumgelautetes ahd. iu < germ. *eu) oder für mhd. öu: z.B. in Fraid / freiden / freidt (Nr.  161, 208, 293), Zerstreit, deit ‘deutet’ (Nr.  214), Creitz (Nr.  286, 337), eisserst (Nr.  286), beit ‘Beute’ (Nr.  293),
  • hyperkorrekte Rundungsschreibungen: z.B. in shwöster (Nr.  241), wöxener ‘wächsener’ (Nr.  286), Würth / würdt ‘Wirt’ (Nr.  208, 216).

Ungewöhnlich ist in Nr. 332 zudem die Schreibung Zuzuigen für ‘Zuzeugen, weitere Zeugen‘, die aber durch den Dialekt gestützt wird: Denn in der Umgebung von Steingaden wird nichtumgelautetes ahd.-bairisches iu in einigen Dialektwörtern nach wie vor als 〈ui〉 umgesetzt (z.B. Fuir für Feuer, nuiə für neue, Luiksə für Leuchse 'Leiterbaumstütze am Bauernwagen', Fluigə für Fliege)353).

Auch die binnendeutsche Konsonantenschwächung läßt sich an einigen Schreibungen von Nr.  332 belegen: Mhd. t erscheint zweimal als Lenisschreibung 〈d〉 in Döchterle und in der Fehlschreibung Döcherle, wohingegen mhd. d einmal hyperkorrekt als Fortisschreibung 〈t〉 in lebentig354) umgesetzt wird. Nach Schmid sind solche hyperkorrekten Fortisschreibungen auf den lautlichen Zusammenfall der Lenis- und Fortislaute und die damit verbundenen Unsicherheiten in der Graphie zurückzuführen355). Derartige Lenisierungen weisen auch andere Inschriften auf, z.B. gedragen, dot in Nr.  206, Disch, Dauben in Nr.  208, Daffell in Nr.  323 oder hyperkorrekte Fortisschreibungen wie trev ‘drei’ in Nr.  41, tritten ‘dritten’, ligenten356) in Nr.  214.

Die fast im gesamten oberdeutschen Sprachraum übliche Synkope von ge-357) ist in Nr.  332 mehrfach vertreten (z.B. glibt ‘Gelübde’, gsicht, gsundt, gange(n) ‘gegangen’), auch in anderen Inschriften findet sich eine Vielzahl von Synkopierungen, z.B. formelhaftes dem got gnad / gnedig sei u.ä. statt dem got genad / genedig sei in diversen Sepulkralinschriften (Nr.  93, 123, 125, 150, 182, 258, 265, 279, 299, 322, 324, 327), gmahels ‘Gemahls’ (Nr.  145), gos(s)en ‘gegossen’ (Nr.  211, 245), glib ‘Gelübde’, ghabt, gschoß, gsundt, gfallen (Nr.  286) oder auch psind ‘besinnt‘ (Nr.  208), bhueten (Nr.  228), bschwert (Nr.  274).

Merkmale des Schwäbischen zeigen insbesondere die Diminutivformen in Nr.  332 wider. Es handelt sich um Diminutiva auf -lə bzw. -le, die auch heute noch im Dialekt des westlichen Landkreises Weilheim-Schongau üblich sind358), z.B. Döchterle, Rökhle, Medle, schnierle, Briederle, marile, Köpfle. Die bis heute im nördlicheren Lechrain gängige Pluralform von Substantiven auf -el359) zeigt die Schreibung der Endung -len in Hasplen und Taufflen (siehe auch Schindlen in Nr.  286).

Auch im Bereich des Wortschatzes und der Morphologie finden sich in Nr.  332 einige regionalspezifische Ausdrücke und Formen: Laymill ‘Lohmühle, Mühle für die Gerberlohe’, welbaum ‘Welle, [Druckseite LXXIII] Walze’, grindel ‘Welle, Walze’, Laystempfl ‘Stampfer für die Gerberlohe’, bain ‘Knochen’, Dremel ‘Hebebaum’, Taufflen ‘dünne Bretter, z.B. Faßdauben, Schaufeln an einem Wasserrad’, welshe Nuss ‘Walnuß’, kindt ‘könnte’, gekendt ‘gekannt’.

Auffällig an der Votivinschrift Nr.  332 ist ebenfalls, daß sie in weiten Teilen im erzählerischen Präsens verfaßt ist, wodurch das schreckliche Erlebnis – ein Kind wird in das Quetschwerk einer Lohmühle gezogen, überlebt dies aber wie durch ein Wunder – auch heute noch bis in alle Einzelheiten nachvollziehbar wird.

Ansonsten ist die große Mehrheit der Inschriften in den beiden Tempora der Vergangenheit Präteritum und Perfekt verfaßt. Im oberdeutschen Sprachraum ist von einer stetigen Abnahme der Präteritalformen zugunsten des Perfekts vom Mittelhochdeutschen bis heute auszugehen. Diese Tendenz dokumentieren teilweise auch die frühneuhochdeutschen Inschriften des Landkreises Weilheim-Schongau. Bei den Sepulkralinschriften überwiegt über den gesamten Zeitraum von 1410 zur Mitte des 17. Jahrhunderts die formelhafte Verwendung des Präteritums (starb, verschid u.ä. in 33 Inschriften) neben der des Perfekts (ist gestorben, ist verschiden u.ä. in 10 Inschriften). Auch die Glockengießerinschriften (1500–1649) zeigen überwiegend Präteritumformen (gos(s) in Nr.  78, 97, 107, 112, 260, 334, gossen in Nr.  138) neben einzelnen Perfektformen (hat … gos(s)en / pin … zer prochen in Nr.  211, 245). Beide Inschriftengattungen orientieren sich offenbar weitgehend an konservierten älteren oder überregionalen Schreibkonventionen. Die Bau- und Stifterinschriften (ab 1491) hingegen weisen ebenso formelhaft vornehmlich Perfekt auf (hat machen lassen, hat gebaut u.ä. in 14 Inschriften neben malte nur in der Inschrift Nr.  224 von 1605). Hier scheinen andere, möglicherweise regionalere Schreibkonventionen als bei den Sepulkral- und Glockengießerinschriften wirksam zu sein. Die weniger formelhaft gestalteten Bildbeischriften, Votiv- und Gedenktafeln enthalten neben Perfekt- auch Präteritumformen: So ist die bereits oben erwähnte Bildbeischrift Nr.  41 (um 1455) zur Auffindung der Heiligen Kreuzes durch Herzog Tassilo bereits durchgängig im Perfekt und Präsens gehalten (ähnlich Nr.  142, 145, 206), wohingegen in Nr.  208, 216, 286, 293, 331, 332 und 337 neben Präsens sowohl Perfekt als auch Präteritum verwendet wird360). In Nr.  332 ist die Präteritalbildung herab Run verschriftet – statt herabrann, wohl analog zum Plural Präteritum herabrunnen. Dies mag ein Hinweis darauf sein, daß es bei der Präteritalbildung gewisse Unsicherheiten gab und man daher den paradigmatischen Ausgleich wählte361). Insgesamt läßt sich eine zeitliche Entwicklung nicht erkennen, Präteritum- und Perfektformen sind unspezifisch über den gesamten betreffenden Zeitraum verteilt.

Das Partizip Perfekt des Verbs wesen bzw. sein liegt insgesamt fünfmal stark flektiert (gewesen, gwesen u.ä. in Nr.  225, 274, 279, 286, 293) und sechsmal schwach flektiert vor, davon fünfmal in attributiver Verwendungsweise (gewest, gweste, gebester u.ä. in Nr.  152, 160, 164, 280, 296, 324). Dies dokumentiert die Unsicherheit in der Verwendung von stark und schwach flektierten Formen in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, wobei ein gewisser zeitlicher Wandel von der schwach flektierten hin zur stark flektierten Form zu beobachten ist (vor 1605 ist nur die schwach flektierte Partizipform belegt). Auch ein Blick auf die heutige Mundart ist wiederum aufschlußreich: Das Partizip Perfekt von sein wird im westlichen Landkreis Weilheim-Schongau bis heute vereinzelt schwach flektiert362).

Bemerkenswert sind auch die vielen deutschen Inschriften, die in Reimform gestaltet sind. Insgesamt sind 20 original überlieferte Inschriften vollständig oder teilweise in deutschen Reimversen verfaßt, darunter auch umfangreichere Texte wie die Votivbilder Nr.  286 und 337, die beiden Jakobsbrüdertafeln Nr.  208 und 216, die Inschriftentafel Nr.  145 mit den neu- und alttestamentarischen Geboten in Reimform und das Bild Nr.  293 mit einem Gedicht zum Andenken an den Pfarrer Balthasar Fridl auf der Rückseite. Sprachlich interessant sind solche Reimverse, weil sich anhand von gleichklingenden Reimpaaren gesprochene Lautungen belegen lassen, die sich nicht unmittelbar aus der Schrift erschließen, etwa

  • die geschlossenere Aussprache des a-Lauts anhand von gereimten 〈a〉- und 〈o〉-Schreibungen wie man(n)sohn in Nr.  208, erstohndeit an in Nr.  214, uoranSohn in Nr.  216,
  • die Entrundung von mhd. öu anhand des Reims freuenbenedeijen (Nr.  208) oder
  • die diphthongierte Aussprache des Vokals bei nachfolgendem r anhand des Reims eingefierdwürdt (Nr.  216, bei würdt ‘Wirt’ liegt – wie gesagt – zudem eine hyperkorrekte Rundungsschreibung vor).

[Druckseite LXXIV]

Erwähnt werden sollen auch einige Reimpaare, die hier bisher noch nicht behandelte regionalspezifische Lautungen im Schriftbild wiedergeben: Ein Reim wie warfdarff ‘Dorf’ (Nr.  286) zeigt beispielsweise die im Lechrain übliche Zentralisierung von Vokalen vor r363), der Reim Het er … lassen gangen – hangen (Nr.  208) die auch heute noch im westlichen Landkreis Weilheim-Schongau verbreitete Infinitivform gangə für ‘gehen’364), der Reim Herrengeren (Nr.  275) die dort gängige dialektale Form gerə für ‘gern’ mit sog. Sproßvokal365) und der Reim worngeborn (Nr.  293) die mittelbairische Assimilation von -dən zu -n.

Die deutschen Inschriften des Landkreises Weilheim-Schongau veranschaulichen, daß in der Zeit bis 1650 – abgesehen von einigen formelhaften Schreibungen in den Sepulkralinschriften – freiere Schreibnormen als heute üblich waren. Daß die überlieferten Schreibvarianten jedoch keiner Beliebigkeit unterworfen sind, wird nicht nur durch sprachhistorische Untersuchungen, sondern auch durch einen Vergleich mit dem heutigen Dialekt des Landkreises deutlich. Denn vieles, was die Mundart bis heute bewahrt hat, wird auch in den Inschriften sichtbar, und zwar auf lautlicher, morpho-syntaktischer und lexikalischer Ebene. Um die frühneuhochdeutschen Inschriften verstehen zu können, ist häufig ein Blick auf die heutigen Mundarten unerläßlich: Die Formulierung stosst ihme daß bain an dem Arm gantz ab (Nr.  332) wird beispielsweise nur verständlich, wenn man – wie in der Mundart – bain als Knochen deutet. Der Variantenreichtum der frühneuhochdeutschen Inschriften ist somit nicht nur ein Zeichen für den Wandel auf dem Weg zum heutigen Neuhochdeutschen, sondern auch ein Spiegel der damals gesprochenen Regionalsprache, die sich ungebrochen bis heute in der Mundart fortsetzt.

Zitationshinweis:

DI 84, Landkreis Weilheim-Schongau, Einleitung, 7. Die deutschsprachigen Inschriften im Landkreis Weilheim-Schongau (Manfred Merk), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di084m015e003.

  1. Inschriften, die nur überarbeitet oder als Abschriften vorliegen, können sprachliche Änderungen wie Anpassungen an jüngere Sprachkonventionen oder Abschreibefehler enthalten, weshalb sie sich nicht für eine Sprachanalyse eignen. »
  2. Als Vergleichsgrundlage für den heutigen Dialekt im Landkreis Weilheim-Schongau dient vor allem der Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben, dessen Dialektaufnahmen den Basisdialekt von 1984-1989 widerspiegeln. Im Bd. V werden die mundartlichen Entsprechungen von mhd. î auf den Karten 1-10 und von mhd. ei auf den Karten 105-115 dargestellt. »
  3. Vgl. Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben Bd. V, Karten 93–104. »
  4. Vgl. König, dtv-Atlas Deutsche Sprache 148f. »
  5. Es fällt auf, dass diese <ö>-Graphien insbesondere für in der heutigen Mundart von Steingaden geschlossen artikulierte e-Laute verwendet werden, wohingegen offene e-Laute eher mit verschriftlicht sind, in Nr. 332 z.B. Medle, sell ‘selbst’, gekendt ‘gekannt’, Bekennen, Heren ‘hören’, wer (vgl. dazu Kleiner, Geschriebener Dialekt in Bayerisch-Schwaben 240ff.). »
  6. Vgl. Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben Bd. V, Karten 87–92. »
  7. 〈t〉 möglicherweise auch spätes Relikt der Auslautverhärtung, vgl. aber die Schreibung Lebendig in Nr.  299, was zumindest auf keine feste Schreibgewohnheit bei derartigen Adjektivformen (Partizip Präsens + -ig) hinweist. »
  8. Schmid, Inschriften Regensburg 77. »
  9. Siehe ebenso blüeenten in Nr.  293, aber Im(m)erwerende(n) in Nr.  167, gebietenden in Nr.  224, Stehenden, vergehender in Nr.  329»
  10. Vgl. König, dtv-Atlas Deutsche Sprache 158f. »
  11. Vgl. Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben Bd. IX, Karten 178–184. »
  12. Vgl. Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben Bd. IX, Karte 141. »
  13. Die fragmentarische Bildbeischrift Nr. 193 enthält ausschließlich Präteritum. »
  14. Solche paradigmatischen Ausgleichsprozesse bei starken Verben gibt es häufig im Frühneuhochdeutschen, vgl. Frühneuhochdeutsche Grammatik §122f., 128. Der nhd. Sg. und Pl.Prät. rannrannen ist ebenso darauf zurückzuführen (Ausgleich, bei dem sich der Ablaut der Singularform durchsetzte). »
  15. In Hohenfurch und Peiting liegen im Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben Bd. VI, Karte 165 und Kommentarkarte 18 gewest-Formen vor. »
  16. Vgl. Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben Bd. IV, Karte 110. »
  17. Vgl. Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben Bd. VI, Karte 184. »
  18. Vgl. Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben Bd. III, Karte 59. »