Die Inschriften des Landkreises Weilheim-Schongau

1. Vorwort, Geleitwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

1.1 Geleitwort

Im Rahmen des modifizierten Programms der Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften des Mittelalters und der frühen Neuzeit an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, das einen repräsentativen Überblick über die Inschriftenlandschaften im Freistaat Bayern durch Bearbeitung nicht nur von Bischofsstädten, sondern auch von Reichsstädten, ländesfürstlichen Residenzstädten und eben von klösterlich dominierten Regionen erstrebt, kommt dem Band mit den Inschriften des Landkreises Weilheim-Schongau eine besondere Rolle zu. Lag das Schwergewicht zuletzt bei Bischofsstädten und ihrem Umfeld – Regensburg Dom, Stadt Passau und Landkreis Passau sowie Stadt Freising – so führt der vorliegende Band in ländliches Umfeld, jedoch mit diesem Landkreis in das Herz des Pfaffenwinkels und somit in die dichteste Zone klösterlicher Kultur. Der Band umfaßt immerhin mit Wessobrunn, Steingaden, Rottenbuch, Polling, Bernried und Habach für die regionale Struktur ganz wesentliche klösterliche Kommunitäten. Der Band beruht auf der Dissertation von Herrn Dr. Manfred Merk, die er als Seniorstudent mit viel Engagement und Kompetenz am einstigen Lehrstuhl für Geschichtliche Hilfswissenschaften erarbeitet hatte und die im Jahre 2010 von der Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität als Prüfungsleistung angenommen worden war. Die Inschriftenkommission der Bayerischen Akademie dankt Herrn Merk für seinen unermüdlichen Einsatz, der uns diesen schönen Band bescherte, ebenso den Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen der Kommission, Frau Dr. Christine Steininger und Frau Dr. Ramona Baltolu, für manche Hilfe und die redaktionelle Einrichtung.

Inschriftenbände mit ihren vielfältigen Aspekten und wissenschaftlichen Zielsetzungen bedeuten Grundlagenforschung, die zu Vergleichszwecken zwar dem gesamten deutschen Inschriftenwerk dient, aber insbesondere reiche Anregungen für weitere Forschungen im regionalen Bereich ermöglicht. Umso mehr sind für diese Zielsetzung der Bearbeiter und mit ihm die Kommission für kompetenten Rat und Hilfe, die aus der Region kommen, zu höchstem Dank verpflichtet. Zu danken ist hierbei Herrn Dr. Joachim Heberlein (Weilheim), Herrn Gerhard Klein (Steingaden), Herrn Franz Grundner (Stadtarchiv Schongau), Herrn Bernhard Wöll (Stadtarchiv Weilheim) und Herrn Dr. Tobias Güthner (Stadtmuseum Weilheim). Besonderer Dank gilt auch Herrn Dr. Roland Götz (Archiv des Erzbistums München und Freising) sowie Herrn Dr. Martin Walko (Dombibliothek Freising). Vielfach erleichtert wurden die Arbeiten durch die Kirchenpfleger der Kirchenstiftungen in Bernried, Schwabbruck, Schwabsoien, Steingaden und Weilheim, ebenso durch zahlreiche Pfarrsekretätinnen, Mesnerinnen und Mesner. Auch ihnen gilt unser Dank. Nicht weniger möchte ich an dieser Stelle für diverse finanzielle Förderung des Unternehmens Dank sagen. Namhafte Beträge für die Drucklegung steuerten die Diözese Augsburg, der Heimat- und Museumsverein Weilheim und die Bürgerstiftung Steingaden bei. Schließlich konnte auch der Landkreis Weilheim-Schongau € 150,- dem Unternehmen zur Verfügung stellen.

München, im Frühjahr 2012
Walter Koch
Vorsitzender der Kommission

1.2 Vorwort

Die Sammlung der Inschriften des Landkreises Weilheim – Schongau wurde im Jahre 2010 an der Ludwig-Maximilians-Universität München als Dissertation angenommen. Besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang Herrn Prof. Dr. Walter Koch, der die Arbeit betreute und Herrn. Prof. Dr. Alois Schmid der als Zeitkorrektor fungierte. Die Dissertation wurde zwischenzeitlich an die Editionsrichtlinien für die von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften herausgegeben Reihe „Deutsche Inschriften“ angepaßt. In ihr sind die Inschriften bis zum Jahre 1650 gesammelt, unabhängig davon, ob sie noch im Original vorhanden oder kopial überliefert sind. Im Landkreis Weilheim – Schongau, der im wesentlichen das als Pfaffenwinkel bezeichnete Gebiet im bayerischen Oberland umfaßt, befinden sich die ehemaligen Augustinerchorherrenstifte Polling, Rottenbuch, Bernried und das kleinere Habach sowie die Benediktinerabtei Wessobrunn und das Kloster der Praemonstratenser in Steingaden. Sie alle haben bedeutende Inschriftendenkmäler hinterlassen. Auch in den, dem Landkreis namengebenden Städten Weilheim und Schongau, sind von einer selbstbewußten bürgerlichen Bevölkerung inschriftliche Zeugnisse überliefert. Bei der Fülle des sich durch diese Vergangenheit ergebenden Inschriftenmaterials ergab sich ein weites Spektrum an Inschriften. Obwohl im Laufe der Jahrhunderte, insbesondere im Zuge der Säkularisation, ein großer Teil der Inschriften vernichtet worden ist, ist doch ein großer Teil des ursprünglichen Inschriftenbestandes kopial überliefert, sodaß er in diesem Band erfaßt werden konnte.

Bei der Bearbeitung des Inschriftenmaterials ergaben sich vielfältige Probleme, die nur mit Hilfe verschiedener Spezialisten einer Lösung zugeführt wurden. So muss ich mich an dieser Stelle vor allem bei Frau Dr. Christine Steininger und Frau Dr. Ramona Baltolu (geb. Epp) von der Inschriftenkommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften bedanken, die mit ihrem reichen Erfahrungsschatz und mit ihrem großen Wissen mir fortwährend mit Rat zur Seite standen und meine Ausarbeitungen kritisch hinterfragten und damit zu manch neuen Erkenntnissen führten. Sie vermittelten mir auch den Zugang zu den Kenntnissen diverser Spezialisten und Mitgliedern in- und ausländischer wissenschaftlicher Institutionen, die meine Ergebnisse bestätigten oder ergänzen konnten. Von diesen Fachkräften sind insbesondere zu nennen Frau Dr. Tanja Kohwagner – Nikolai, welche die in kopialer Form überlieferten Inschriften auf den Wandteppichen aus dem 13. Jahrhundert von Wessobrunn nochmals einer Überprüfung unterzog und damit eine wahrscheinliche Rekonstruktion der zu diesen Inschriften gehörenden Szenen möglich machte. Sie erklärte sich auch bereit, diese beiden Inschriften in einem gesonderten Beitrag in den Zusammenhang mit heute noch vorhandenen mittelalterlichen Inschriften auf Wandteppichen zu stellen.

Auch Frau Dr. Andrea Schamberger – Hirt, die bei der Auflösung deutschsprachiger Ausdrücke behilflich war, erklärte sich bereit, in einem gesonderten Beitrag die besondere dialektologische Situation am Westrand des mittelbaierischen Sprachraums im Übergang zum schwäbischen Sprachraum darzustellen.

Zu danken ist natürlich auch Herrn Dr. Franz-Albrecht Bornschlegel vom Institut für Geschichtliche Hilfswissenschaften an der Ludwig – Maximilians – Universität München, der mir jederzeit für Hinweise und Diskussionen zur Verfügung stand und im vorliegenden Band in einem gesonderten Beitrag die Entwicklung der Gotischen Majuskel im Bearbeitungsgebiet darstellt.

Herzlich bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Prof. Dr. Sebastian Scholz von der Universität Zürich, der die Übersetzung der lateinischen Inschriften auf den beiden erwähnten Wessobrunner Wandteppichen überprüfte, und Herrn Dr. Uwe Dubielzig, München, sowie Herrn Dr. Ilas Bartusch, Inschriftenkommission Heidelberg, für so manche Hilfestellung bei lateinischen Inschriften. Herr Dr. Harald Drös, ebenfalls von der Inschriftenkommission Heidelberg, gewährte Unterstützung bei der Lösung heraldischer Probleme.

Von vielen Helfern, die mir bei der Erfassung der Inschriften vor Ort behilflich waren oder mir den Zugang zu Museen und deren Depots sowie in Archive ermöglichten, sind vor allem zu nennen aus Weilheim Herr Dr. Joachim Heberlein, Herr Dr.Reinhardt Helm, Herr Klaus Gast, Herr Wöll und Herr Dr. Tobias Güthner und aus Schongau Herr Franz Grundner und Frau Heide Krauthauf. Zu danken ist auch Herrn Albrecht Bögle, Rottenbuch, Herrn Martin Feierabend, Pähl, Herrn Konrad Hölzl, Wessobrunn, Frau Louise Hohenleitner, Eberfing, Herrn Gerhard Klein, Steingaden, Herrn [Druckseite X] Dr. Ulrich Rösch, Ingenried, Herrn Peter Socher, Schwabbruck sowie Herrn Guntram Vogelsgesang, Hohenfurch für ihre Unterstützung und ihre vielfältigen Hinweise. 

Weilheim, im Mai 2012
Manfred Merk

1.3 Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Landkreises Weilheim-Schongau bis zum Jahre 1650. Die Edition folgt den Richtlinien des deutschen Inschriftenwerks, wie sie 1991 von Walter Koch für die Münchner Reihe zusammengestellt worden sind.

Die Edition umfaßt sowohl die im Original erhaltenen als auch die nicht mehr original, sondern nur mehr in ungedruckten oder gedruckten Quellen sowie auf Fotos oder in Nachzeichnung überlieferten Inschriften. Vollständigkeit der Erfassung wurde soweit als möglich angestrebt. Objekte, die sich heute in öffentlichen oder privaten Sammlungen des Bearbeitungsgebietes, aber auch in Kollektionen außerhalb des Erfassungsraumes befinden, aber nachweislich aus demselben stammen, wurden in vertretbaren Einzelfällen berücksichtigt, wenn sie erst nach dem Erfassungszeitraum aus dem Landkreisgebiet verbracht wurden. Grundsätzlich ausgeschlossen blieben Inskriptionen auf Münzen, Medaillen, Siegeln bzw. Typaren, ferner auch Punzierungen sowie schriftliche Äußerungen epigraphischen Charakters, die Bestandteil von Handschriften, Druckwerken oder deren Einbänden sind. Marken, Haus-, Künstler- und Meisterzeichen sowie Monogramme und Einzelbuchstaben sind nur erfaßt, wenn sie mit einer Inschrift oder Jahreszahl in Verbindung stehen. Bloße Jahreszahlen wurden in diesem Band nicht berücksichtigt. Denkmäler mit heute völlig zerstörten und nirgends sonst überlieferten Inschriften sowie Nachrichten über verlorene Inskriptionen ohne Textüberlieferung wurden nicht berücksichtigt. Das Gleiche gilt für die im Landkreis besonders häufigen, gemalten Inschriften auf Altarretabeln, die durch Neufassungen des 19. Jahrhunderts ersetzt wurden, ohne daß über den Ursprungsbestand Aussagen getroffen werden können.

Die Inschriften werden im Katalogteil in chronologischer Folge geboten. Ihre Präsentation erfolgt nach einem einheitlichen Schema.

Die Kopfzeile gibt links die laufende Nummer im Rahmen der Edition an. Ein lateinisches Kreuz neben der Zahl kennzeichnet nicht mehr im Original erhaltene Inschriften. In der Mitte der Kopfzeile ist der heutige bzw. der letzte bekannte Aufstellungsort der Inschrift angegeben. Am rechten Ende der Kopfzeile steht die Datierung. Sie ist nach Möglichkeit dem Inschriftentext entnommen. Bei offenkundigem Auseinanderklaffen zwischen einem im Text angegebenen Datum und der tatsächlichen Entstehungszeit der Inschrift werden beide Termine – durch Schrägstrich getrennt – angeführt. Erschlossene Daten sind zwischen runde Klammern gesetzt. Können Denkmäler nur einer bestimmten Zeitspanne zugeordnet werden, sind sie – gegebenenfalls mit Fragezeichen versehen – jeweils am Ende des ermittelten Zeitraumes eingeordnet.

In dem auf die Kopfzeile folgenden beschreibenden Teil finden sich zunächst die Nennung des Inschriftenträgers, des Inschriftentypus und gegebenenfalls von Personen, denen er zugeordnet werden kann, ferner die präzise Angabe des Standorts, Hinweise auf frühere Standorte, eine Kurzbeschreibung des Inschriftenträgers sowie Bemerkungen zu Material, Anbringung der Inschrift und Erhaltungszustand des Denkmals. Stehen mehrere Inschriften auf einem Träger, so werden diese mit römischen Zahlzeichen bezeichnet. Die Beschreibung des Inschriftenträgers erfolgt vom Betrachter aus. Nur bei Wappenbeschreibungen wird nach den Regeln der Heraldik verfahren. Die Beschreibung schließt mit Maßangaben zu Inschriftenträger und Inschrift ab. Die Schrifthöhe ist nach dem Normalwert des Buchstabens N bzw. n angegeben. Erhebliche Schwankungen werden durch die Angabe der Extremwerte vermerkt. Die Angabe der Schriftart ist typisierend. Vor der Textedition kopial überlieferter Inschriften ist die maßgebliche Quelle genannt.

In der Textedition sind Zeilenumbrüche durch Schrägstrich gekennzeichnet. Doppelte Schrägstriche markieren die Unterbrechung des Textes oder seinen Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld. Metrische oder gereimte Texte sind versweise geboten. Gekürzte Wörter – mit Ausnahme geläufiger Kürzungen – sind in originalen Inschriften nach Möglichkeit zwischen runden Klammern aufgelöst, wobei das Kürzungszeichen selbst entfällt. Worttrennzeichen sind durch Punkte in halber Höhe wiedergegeben und gegebenenfalls in Apparat oder Kommentar beschrieben. Darunter gesetzte Bögen kennzeichnen Nexus litterarum, Ligaturen und Bogenverbindungen. Erhaltene, aber in ihrer Lesung nicht ganz sichere Buchstaben sind unterpunktiert. Zur Kennzeichnung zerstörter [Druckseite XII] Textteile dienen eckige Klammern. Ist eine Ergänzung nicht möglich, wird die ungefähre Anzahl der ausgefallenen Buchstaben durch Punkte innerhalb der Klammern wiedergegeben. Bei umfangreicheren oder in ihrer Dimension ungewissen Verlusten sind drei Gedankenstriche gesetzt. Bei Verlust zu Beginn oder Ende einer Inschrift bleibt die Klammer offen. Ursprünglich freigelassene Stellen sowie nachträgliche Ergänzungen sind durch spitze Klammern gekennzeichnet.

An den Wortlaut der Inschrift schließt sich der textkritische Apparat, gegebenenfalls der Nachweis von Zitaten sowie die Übersetzung der fremdsprachigen Texte an. Letztere unterbleibt, wenn es sich um einen einfachen, immer wiederkehrenden, formelhaften Wortlaut handelt. Es folgt die Auflösung der nicht nach der fortlaufenden Tageszählung angegebenen Datierungen und die Benennung bekannter und unbekannter Wappen.

Der Kommentar enthält gegebenenfalls notwendige Hinweise zu Schrift, Sprache, Formular, kunsthistorischen Fragestellungen und zur chronologischen Einordnung, insbesondere aber Erläuterungen zu den genannten Personen und zum historischen Umfeld.

Es folgt ein Anmerkungsapparat, der Zitate aus der Literatur, Nachweise und ergänzende Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar sowie die Blasonierung unbekannter Wappen bietet. Abgeschlossen wird jede Katalognummer durch ein Literaturverzeichnis, das in chronologischer Folge Abschriften, Abdrucke sowie Abbildungen und wesentliche Arbeiten über die Inschrift nachweist.

Zitationshinweis:

DI 84, Landkreis Weilheim-Schongau, Einleitung, 1. Vorwort, Geleitwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Manfred Merk), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di084m015e003.