Die Inschriften des Landkreises Passau bis 1650 II

5. Die Inschriftenträger bzw. Inschriftenarten

Von den sowohl original als auch kopial überlieferten Inschriften im vorliegenden Teil des Landkreises Passau sind rund 70% Inschriften des Totengedenkens. Das sind erheblich mehr als im ersten Teilband zum Landkreis77). Nächstgrößere Gruppe stellen Bauinschriften allgemein dar (ca. 9%), wozu auch eine beträchtliche Anzahl an Jahreszahlen zu zählen ist. Wand- bzw. Deckenmalereien (24 Nummern) und Glocken (22 Nummern) bieten ebenfalls einen nennenswerten Anteil (jeweils ca. 5%). Dies ist mit dem ersten Landkreis-Band vergleichbar. Anders als im ersten Teil hingegen haben sich im zweiten Band keine Flurdenkmäler erhalten. Als besondere Bestände sind im vorliegenden Katalog eine Gruppe an Gedenkplatten im Kloster Aldersbach (25 Stück, s.u.) sowie Einzelobjekte wie die Silbermadonna mit Künstlerinschrift in Kößlarn (Nr. 125), die Bechersonnenuhr mit Stifterinschrift des Aldersbacher Abtes Bartholomäus Madauer (Nr. 239) oder die Kassettendecke mit Gebetsinschrift im Schloss Ortenburg (Nr. 359) anzuführen.

Denkmäler des Totengedenkens

Im passauischen Teil der ehemaligen Bezirksämter Vilshofen und Griesbach überwiegen – wie bereits in der Stadt und den anderen Teilen des Landkreises – bei der inschriftlichen Überlieferung die Denkmäler des Totengedenkens. Die Überlieferung der Zeit vor 1400 weist neben einer nur kopial tradierten Stifterinschrift auf einem Silberkreuz (vgl. Nr. 1†) ausschließlich Sterbe- und Grabinschriften auf.

Einen Einzelfall stellt dabei die in Asbach erhaltene Grabplatte für Marquard Stein aus dem Jahre 1303 dar (vgl. Nr. 2), die unter einer zeilenweise angeordneten Inschrift in Gotischer Majuskel in Ritzzeichnung ein Lilienkreuz zeigt, das einem Löwen entwächst.

Figürliche Grabdenkmäler sind im Bearbeitungsgebiet fast ausschließlich Geistlichen vorbehalten. Von den drei überlieferten figürlichen Grabdenkmälern für Adelige sind die beiden älteren für Heinrich Tuschl von Söldenau (vgl. Nr. 12†) und Andreas von Schwarzenstein (vgl. Nr. 28†) nur in Abzeichnungen des 18. und 19. Jahrhunderts auf uns gekommen, sodass weder über die Gestaltung des Denkmals (bei Tuschl wohl Tumba oder Hochgrab) noch über die Ausgestaltung der bildlichen Darstellung genaue Aussagen gemacht werden können. Das einzige im Original erhaltene figürliche Grabmal für einen Adeligen ist die Platte für Wolf von Leublfing in der Aldersbacher Klosterkirche (vgl. Nr. 214)78). Die Platte zeigt einen geharnischten Mann, in der Rechten ein Rennfähnlein, die Linke am Schwertknauf, einen mit Federn geschmückten Helm mit offenem Visier auf dem Haupt. Zu seinen Füßen befinden sich zwei Vollwappen. Das Denkmal stammt mutmaßlich aus der Werkstatt des sog. „Sigmund Rueder“ (vgl. Einleitung 26f.).

Figürliche Denkmäler für Kleriker zeigen den Verstorbenen zunächst in Ritzzeichnung in Ganzfigur (vgl. Nr. 6). Die Geistlichen sind dabei in Messkleidung dargestellt und halten den Kelch in Händen. Bei Andreas Aichinger in Karpfham (vgl. Nr. 42) war dieser Kelch eingelegt. Der zweite Typus der figürlichen Grabdenkmäler für Geistliche zeigt den Kleriker, den Kelch in der Linken, ihn mit der Rechten segnend. Er findet sich zunächst in einem ungewöhnlichen Stück für einen 1445 gestorbenen Pleban Peter aus Tettenweis (vgl. Nr. 47). Die Umschriftenplatte zeigt im Feld in Flachrelief den Pleban Peter in Halbfigur unter einem abgeflachten Dreipassbogen, wobei unklar bleibt, ob diese Form der Darstellung intendiert war oder ob das Relief nicht fertiggestellt wurde. Ebenfalls in Tettenweis findet sich sechs Jahrzehnte später derselbe Darstellungstypus, jedoch mit deutlicher Trennung von Relief und Inschrift, die in zeilenweiser Gestaltung unter den Text gesetzt wird. Diese Grabplatte für Pfarrer Wolfgang Hofkircher kann stilistisch der Werkstatt des sog. Meisters von Braunau zugeschrieben werden (vgl. Nr. 179). Am Ende der Reihe [Druckseite 37] figürlicher Priesterdenkmäler der Typen Kleriker mit Kelch als Standeszeichen79) steht die sehr qualitätvolle Platte für Pfarrer Konrad Trandler in Hartkirchen, die den Priester in Ganzfigur zeigt (vgl. Nr. 139). Daneben finden sich auch vereinzelt Denkmäler, welche den Kleriker mit Buch in Händen zeigen (vgl. Nr. 57). Einen anderen Schwerpunkt bei seiner Selbstdarstellung setzt der Rektor der Kirche in Hausbach, Magister Andreas Schachtner (†1506, Nr. 174): Er lässt sich in Relief in Ganzfigur darstellen, jedoch nicht in seiner Funktion als Priester, sondern in der Tracht eines Gelehrten mit Doktorenschärpe, mit der Hand auf ein Buch weisend. Da die Form der Priestergrabplatte mit Kelch und Buch im Bearbeitungsgebiet schon verhältnismäßig früh zu finden ist (s.u.), erstaunt nicht, dass die Tradition figürlicher Grabdenkmäler, abgesehen von denen der Klostervorsteher, mit dem Beginn des 16. Jahrhunderts endet. Einzige Ausnahme ist eine Grabtafel mit der Halbfigur eines den Kelch segnenden Priesters in Aigen 1631 (vgl. Nr. 364). Eindeutig in das 17. Jahrhundert verweist diese Tafel die Darstellung von Vergänglichkeitssymbolen in der rechten oberen Ecke, die dem Vollwappen links (heraldisch rechts) gegenübergestellt sind. Zwei Epitaphtafeln und ein mehrgliedriges Epitaph für Pfarrer der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts (s.u.) ergänzen die Auswahl an Grabdenkmälern für den einfachen Klerus.

Klostervorsteher präsentieren sich ebenfalls in Messkleidung, jedoch mit ihren Amtsinsignien Buch und Stab (vgl. Nr. 13), bereits 1378 wird beim Denkmal des Abtes Albert von Asbach dabei das Haupt der Figur in Relief herausgearbeitet (vgl. Nr. 10). Die Inschrift der als Grabdeckplatten konzipierten Denkmäler ist umlaufend auf dem Rand des Denkmales angebracht. Das Denkmal des Abtes Johannes Pluetl von Aldersbach (Nr. 49) aus dem vierten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts, das mutmaßlich aus der Werkstatt Meister Erharts stammt, zeigt immer noch eine Umschriftenplatte, die Ganzfigur des Abtes im Feld ist nun ganz im Relief herausgearbeitet und zeigt ihn in Messkleidung mit seinen Amtsinsignien Mitra, Stab und Buch, das Haupt auf einem Kissen ruhend; ähnlich – wenn auch von einem Steinmetz wesentlich geringeren Könnens gestaltet – ist die Platte für den Abt Johannes Schreibel in Asbach (vgl. Nr. 52), hier wird über die Figur des wiederum auf einem Kissen ruhenden Verstorbenen eine Maßwerkarkade gesetzt. Die wenige Jahre später – wohl wieder von Meister Erhart – gefertigte Platte für den Prämonstratenserabt Petrus Zistler in St. Salvator (vgl. Nr. 56) zeigt nun zum ersten Mal auch ein persönliches Wappen des Verstorbenen. Zistler trägt abweichend von allen anderen Klostervorstehern nicht Messkleidung, sondern Albe und Almutia. Zehn Jahre später wird bei dem Aldersbacher Abt Johannes Pluer (vgl. Nr. 68) sowohl der persönliche Wappenschild als auch der des Klosters präsentiert. Das Denkmal stammt aus einer bislang nicht identifizierbaren Werkstatt, die jedoch wohl die Werke Meister Erharts vor Augen hatte. So finden sich eine ähnliche Maßwerkarchitektur und die Wappenschildhalter sowie auch die die Umschrift unterbrechende Kreuzblume beispielsweise auf der von Meister Erhart gefertigten figuralen Grabplatte für Ulrich von Ortenburg in Passau80). Über die Maßwerkarchitektur lässt sich die figurale Grabplatte für Abt Johannes Rughalm in Asbach (Nr. 80) einer anonymen Werkstatt zuschreiben, die ebenfalls in der Stadt Passau präsent ist81).

Der Typus der Abts- bzw. Propstgrabplatte ist ab der Mitte des 15. Jahrhunderts voll ausgebildet und bleibt bis in das 17. Jahrhundert so präsent; ab dem Beginn des 16. Jahrhunderts allerdings zunehmend unter Verzicht auf das Element des Kissens unter dem Haupt (vgl. Nr. 175). Dafür wird mehr und mehr Wert auf die Darstellung der liturgischen Gewänder gelegt, Mitra und Stab, aber auch Messkleidung oder Rauchmantel werden mit bildlichen Darstellungen gefüllt. So zeigt bereits 1508 die Mitra des Abtes Benedikt Ziegler von Asbach (vgl. Nr. 175), neben einer reichen Juwelenverzierung, eine Darstellung der Verkündigung; die Krümme des Pedums ziert eine Darstellung des Klosterpatrons Matthias. Die Gewänder sind mit einer den aktuellen Stoffen entsprechenden Verzierung versehen. Ebenso dicht mit Stoffmustern verziert sind die Kleider seines Nachfolgers Wolfgang Faber 1604 (vgl. Nr. 329) ausgestaltet. Unklar bleibt, ob hier tatsächlich vorhandenes liturgisches Gerät wiedergegeben wurde oder ob – wohl wahrscheinlicher – die Darstellung des verstorbenen Klostervorstehers neben besonderer Prachtentfaltung auch zur Vermittlung eines theologischen Programms jenseits der tatsächlich vorhandenen Paramente genutzt wurde.

Besonders auffällig unter den Prälatengrabdenkmälern ist auch aus diesem Grund das des Wolfgang Marius, der sich in einfacher Cuculla nur mit Stab in der Hand – also vordringlich als Mönch, [Druckseite 38] nicht als Prälat – darstellen lässt (vgl. Nr. 224). Hier handelte es sich sicher um eine bewusste Wahl des bedeutenden Abtes, die im Zusammenhang mit seiner Kritik am Gehaben seiner Amtsbrüder zu verstehen sein dürfte. Das Gedenkmal für seinen Nachfolger Bartholomäus Madauer mit dem Abt in Halbfigur mit gefalteten Händen (vgl. Nr. 234) steht in der gleichen Tradition. Die letzte figürliche Grabplatte für einen Klostervorsteher in der klassischen Darstellungsform ist die für den Asbacher Abt Wolfgang Faber (†1604) (vgl. Nr. 329). Sie könnte vom selben Meister stammen, der das Denkmal für Abt Christian Seßler im Kloster Vornbach geschaffen hat82). Erst im 17. Jahrhundert finden sich für die Prälaten der Klöster auch Epitaphien (s.u.).

Im Bearbeitungsgebiet bereits für das 14. Jahrhundert belegt sind die in Altbayern bei den Denkmälern des Adels und später auch des Bürgertums beliebten Wappengrabplatten. Das Fragment einer Grabplatte aus St. Salvator (vgl. Nr. 18) zeigt im Feld den Rest eines Schildes in Ritzzeichnung und auf dem Rand eine umlaufende Schrift, es ist also wohl dem Typus zuzurechnen, der im Feld einen Schild oder ein Vollwappen bot83). Die im Boden liegenden Platten mit Umschrift mit Wappendarstellungen bleiben zunächst der Standard. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts hat sich dabei eine Form herausgebildet, bei der das Vollwappen das eingetiefte Feld ziert, so zum Beispiel bei der Grabplatte für Wolfhart von Ruhstorf (†1402, Nr. 19). Die Gestaltung des Feldes beginnt im 15. Jahrhundert eine Wandlung. Sowohl der Wunsch, das eingetiefte Feld zu verkleinern, als auch dekorative Aspekte führen bei Beibehaltung der Umschrift zu Formen, in denen das Feld den äußeren Begrenzungen des Vollwappens entspricht; so zeigen mehrere Denkmäler für die Familie Eckher in Ruhstorf Felder, die oben durch einen durchbrochenen Rundbogen, dem eine Art Zwiebel zur Aufnahme der Helmzier aufgesetzt ist, abgeschlossen werden (vgl. Nr. 29, 40). Die Platten stammen mutmaßlich aus derselben Werkstatt. Ebenfalls als Bogen abgeschlossen ist das Feld des Denkmals für Leonhard Poppenberger in Tettenweis (†1437, vgl. Nr. 39). Das für Lienhard Smacz in Weihmörting (Nr. 73) verkleinert das einzutiefende Feld, indem es der breiteren Eintiefung für den Wappenschild eine schmalere für das Oberwappen aufsetzt; ebenso wird bei der Platte für Alex Güntzkofer in Aldersbach (Nr. 84) verfahren, wobei hier die obere Eintiefung bogenförmig abgeschlossen wird. In dieser Gestalt hält sich die Wappengrabplatte das ganze 15. Jahrhundert hindurch. Zum Vollwappen treten dabei häufig Beiwappen, sowohl die Wappen der Ehepartner als auch Ahnenwappen. So zeigt die Platte von Hans Ottenberger in Hartkirchen (vgl. Nr. 141) eine Umschrift, die in den vier Ecken durch Ahnenwappen unterbrochen ist. Über dem oben durch einen Kielbogen abgeschlossenen Feld beseiten den Kielbogen zwei weitere Rundmedaillons mit Wappenschilden.

Den Typus einer Wappengrabplatte mit Vollwappen unter Maßwerk und einer darunter gesetzten Inschrift präsentiert bereits das Denkmal für Hans Geiselperger (vgl. Nr. 7) an der Vilshofener Stadtpfarrkirche. Dieser Typus war von Anfang an für eine aufrecht stehende Anbringung an der Wand gedacht. Bei der Geiselperger Platte stellen sich jedoch bei der Datierung von Inschrift und Relief bezüglich der zeitlichen Einordnung vielerlei Fragen, sodass die Platte nur mit Einschränkungen an den Beginn der Reihe dieses Typus der Wappengrabplatte gestellt werden kann. Die erste fest datierte Platte ist die 1434 datierte für Jakob und Stefan Tobelhaimer (Nr. 35). Sie zeigt ein Vollwappen und vier Wappenschilde in einem durch einen dreifach gestuften Kielbogen abgeschlossenen, eingetieften Feld, darüber ist die deutsche Grabinschrift in gleichlaufenden Zeilen angebracht. Eingetieftes Feld mit Vollwappen und gleichlaufender Inschrift darüber ist die gängige Form der an der Wand aufgestellten Wappengrabplatte. Die Helmdecken werden dabei häufig als das Feld füllende Zierelemente ausgestaltet, Maßwerk oder Bogenelemente können das Wappenfeld nach oben abschließen. Inschriftensprache ist fast durchgängig deutsch. Erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts finden sich Platten, die zwei nebeneinandergestellte, gleichberechtigte Vollwappen zeigen, so das Denkmal für Sigmund Waler und seine Ehefrau Magdalena, geb. Rottau (vgl. Nr. 91). Diese meist für Ehepaare gewählte Form wird im 16. Jahrhundert, neben der für adelige Männer mit einem Vollwappen, zum Standard. Interessante Varianten bietet z.B. das Denkmal für die Familie Landauer in Vilshofen aus dem Jahr 1520 (vgl. Nr. 195), das der klassischen Wappengrabplatte unten eine Leiste mit Darstellung der betenden Familie vor einem Erbärmdechristus beigibt und so bereits auf das Wappenepitaph vorverweist. Das Stück stammt mutmaßlich aus der Werkstatt des Jörg Amberger. Anzumerken ist auch die fast zeitgleiche Platte für Maria Jakobe von Pienzenau in Karpfham (vgl. Nr. 201) mit zwei sich unter einem von Balustersäulen getragenen [Druckseite 39] Flachbogen befindenden Vollwappen, bei denen die Helmzier des heraldisch rechten Wappens den Bogen durchstößt und in die Schrifttafel, den Text unterbrechend, hineinragt. Neben den Wappengrabplatten finden sich ab den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts auch kleinere Wappengrabtafeln, oft für Stifter aus dem bürgerlichen Umfeld. Hier stehen Wappenschilde oder Vollwappen meist in einem Medaillon unter dem Inschriftentext, so z.B. auf dem Denkmal für Hieronymus Pierndorfer in Karpfham (vgl. Nr. 178) oder, in der zweiten Jahrhunderthälfte, für Sebastian Frueauf in Aldersbach (vgl. Nr. 236). Solche Wappentafeln werden im Bearbeitungsgebiet auch für früh verstorbene Kinder von Adeligen gewählt, so für die Söhne des Sigmund Schachner in Tettenweis (vgl. Nr. 202), für Jakobea von Ortenburg in der Ortenburger Marktkirche (vgl. Nr. 229) oder, noch im 17. Jahrhundert, für mehrere frühverstorbene Kinder der Familie Pfluegl in Karpfham (vgl. Nr. 363, 371, 388). In Safferstetten findet sich ein sehr abgetretenes Denkmal, das diese Form der Wappengrabplatte durch die Darstellung des verstorbenen Säuglings ergänzt (vgl. Nr. 415). Wappengrabplatten in zeilenweiser Gestaltung und besonders Wappengrabtafeln gehören bis zum Ende des 17. Jahrhunderts hindurch zu den beliebtesten Grabdenkmalformen, auch im evangelischen Ortenburg. Sie treten an die Seite der in dieser Zeit vorherrschenden Form des Epitaphs und stellen gerade für alleinstehende Männer und frühverstorbene Kinder eine Alternative zu aufwändigeren Denkmalformen dar. Attraktiv waren sie wohl nicht zuletzt, da sie durch die Darstellung der Wappen von Vater und Mutter das Gedenken an die frühverstorbenen Kinder mit einer Repräsentation der beiden Herkunftsfamilien verbanden.

Bereits um die Wende zum 15. Jahrhundert tritt im Bearbeitungsgebiet eine spezielle Form des Priestergrabmals jenseits der figürlich ausgeführten Denkmäler (s.o.) auf. Es handelt sich auch hier um Grabplatten mit Umschrift und der Darstellung eines Kelchs im Feld, so z.B. für den Pfarrer Martin Hugo in Steinkirchen (nach 1390, vgl. Nr. 14) mit Kelch in Ritzzeichnung und für Andreas Stadelpeck (†1421) in Hausbach mit Kelch mit darüber gestellter Hostie in Relief (vgl. Nr. 26). Ähnlich gestaltet ist auch die Platte für Johann Marstein in Aigen (†1431), hier ist die Inschrift allerdings zeilenweise gestaltet (vgl. Nr. 32). Eine zusätzliche Personalisierung kann das Denkmal durch die Kombination von priesterlichen Standeszeichen mit einem Wappen erhalten, so z.B. beim Denkmal für Eberhard Paur in Pleinting (vgl. Nr. 51). Am Ende des Jahrhunderts wird dem Kelch dann auch ein Buch beigegeben und damit die standardmäßige Ausgestaltung der priesterlichen Amtssymbolik erreicht, wie bei der Grabplatte für den Kaplan Georg Ennser (†1499) in Hausbach (vgl. Nr. 144). Dabei wird der Kelch meist dem Buch, das mit dem häufig mit Beschlägen dekorierten Umschlag auf der Seite stehend gezeigt wird, aufgesetzt. Dem Zeitgeschmack entsprechend variierend ist die Gestaltung der diese Kombination umgebenden Vertiefung. Während beim Denkmal Ennser die dem Relief folgende Vertiefung oben durch mit Kreuz bekröntem Kielbogen abgeschlossen wird, sind 1574 beim Denkmal Waldhofer in Weihmörting Buch und Kelch unter einen von Säulen getragenen Bogen gestellt (vgl. Nr. 265). Bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums finden wir solche Priesterdenkmäler, stets mit einer Kombination von Buch und Kelch, teilweise zusätzlich mit Hostie. Auffällig ist, dass bereits 1520 das erste Denkmal eines Klerikers mit deutscher Beschriftung auftritt. Die Gestaltung der Platte für den Kaplan Stefan Ruckhenstein in Kößlarn (vgl. Nr. 196) zeigt dabei konservative Formen mit einer Anordnung von Kelch, Buch und Wappenschild im Dreipass. Diese Form ist noch 1563 bei der Tafel für Johannes Kroiß in Würding zu finden (vgl. Nr. 243). Wappen spielen dabei in der Selbstdarstellung des niederen Klerus eine immer geringere Rolle; auf der Tafel für Georg Tobler in Reutern 1575, die Kelch und Buch in Relief in einer bogenförmig abgeschlossenen Nische zeigt, wird der Wappenschild nur mehr in sehr flachem Relief auf dem rechten Rand (vgl. Nr. 271) präsentiert. Im 17. Jahrhundert treten zu den Elementen Kelch und Buch ergänzende Symbole; so wird der Kelch mit Hostie auf dem Denkmal für Martin Mair in Otterskirchen (vgl. Nr. 353) von einem Rosenkranz umkränzt, das Denkmal für Georg Walch in Rainding (vgl. Nr. 354(†)) zeigt neben Kelch und Buch Vergänglichkeitssymbole.

Neu im 17. Jahrhundert ist das Auftreten der in nahezu allen Klöstern Altbayerns zu beobachtenden Grabplättchen für Konventualen. Die quadratischen, ca. 40 auf 40 cm großen Plättchen wurden in den Kreuzgängen angebracht, wohl um das persönliche Totengedenken zu sichern. Sie sind stets zeilenweise beschriftet, gelegentlich werden sie auch auf die Spitze gestellt ausgerichtet, die Beschriftung erfolgt meist in Latein und in Kapitalis und enthält nur die Angaben, die notwendig waren, um die Memoria zu gewährleisten. Im Bearbeitungsgebiet haben sich vor allem in Kloster Asbach eine Reihe solcher Plättchen erhalten (vgl. Nr. 326, 330, 357).

Im 16. Jahrhundert tritt zu den bisher bekannten Grabmalformen neu das Epitaph. Im ländlich strukturierten Bearbeitungsgebiet kommt diesem Grabmaltyp nicht die gleiche Rolle zu wie in [Druckseite 40] den Städten, dennoch finden sich einige interessante Beispiele. Das älteste diesem Typus zumindest verwandte Denkmal ist die Epitaphtafel für Heinrich Greiner in St. Salvator von 1518 (Nr. 190), die mutmaßlich mit der Werkstatt des „Sigmund Rueder“ in Verbindung steht. Auf einer Rotmarmortafel findet sich hier über einer deutschen Inschrift ein in zwei Zonen gegliedertes Relief, das oben die Anbetung der Könige, darunter in einer eigenen Zone links – also auf der vornehmeren Seite – den stiftenden Sohn und Konventualen von St. Salvator, rechts den Verstorbenen, beide kniend mit gefalteten Händen, zeigt. Eine solche Zone mit der betenden Familie links und rechts einem Erbärmdechristus zeigt auch die oben bereits besprochene Wappengrabplatte der Familie Landauer in Vilshofen von 1520 (vgl. Nr. 195), die damit ebenso ein Bindeglied zwischen früheren Grabmalformen und dem Epitaph darstellt. Die Epitaphtafel bzw. -platte ist im ganzen 16. Jahrhundert der einzige Typ des Epitaphs im Bearbeitungsgebiet, sieht man von den mehrgliedrigen Epitaphien in Steinkirchen ab (s.u.), die durch die Sondersituation dieses Bestattungsortes sicher mehr der städtischen Sphäre zuzurechnen sind.

Stets wird eine meist aus dem einheimischen Rotmarmor gefertigte Platte oder Tafel durch Abtrennungen in mehrere Zonen geteilt, von denen eine, meist die unterste, von der Grabinschrift, die beiden oberen unten von der anbetenden Familie und darüber dem Andachtsbild eingenommen werden. Beispiele dafür finden sich mit der Tafel für Sara von Ruhstorf in Ruhstorf (†1555) (vgl. Nr. 240), dem Denkmal für die Familie Schachner in Tettenweis (vgl. Nr. 260) und dem Epitaphfragment der Familie Sextl in Aidenbach (vgl. Nr. 314(†)). Noch 1629 findet sich die prinzipiell gleiche Gestaltung bei der Epitaphtafel für die Familie Mayr in Rotthalmünster (vgl. Nr. 360). Auch die formale Weiterentwicklung entspricht dabei der der andernorts üblichen mehrgliedrigen Epitaphien; so finden sich auch hier Beispiele, bei denen die Trennung von Andachtsbild und Oranten aufgegeben ist, das heißt der Verstorbene in das Andachtsbild integriert wird. So zum Bespiel beim Denkmal für Abt Dorner in Asbach (1575, vgl. Nr. 269), bei dem Verstorbener und Wappen unmittelbar unter dem Kruzifix gezeigt werden, oder dem des Ehepaares Goder, das beide vor dem Sarkophag des Auferstehenden zeigt, an dem die Wappenschilde der Verstorbenen lehnen (vgl. Nr. 297). Wieso es bei der Form einer Platte oder Tafel bleibt, ob dafür die Nähe zu den Rotmarmorbrüchen des Salzburger Landes oder ein bloßes Verhaftet-Sein an der traditionellen Form der hochrechteckigen Platte ausschlaggebend ist, wird sich erst untersuchen lassen, wenn größere Bestände des südostbayerischen Raumes und der angrenzenden Gebiete Oberösterreichs und Salzburgs untersucht sind. Eine interessante Form dieser Epitaphplatten stellt das Denkmal für den Rotthalmünsterer Kämmerer Balthasar Hofinger von 1552 dar (vgl. Nr. 235). Hofingers Denkmal kombiniert die um diese Zeit außerhalb der figürlichen Denkmäler für Klostervorsteher schon sehr altertümliche Form einer Umschriftenplatte mit den Elementen des Epitaphs, die hier das durch eine Doppelleiste geteilte Feld der Platte einnehmen. Unten sehen wir rechts das die ganze Höhe des Feldes einnehmende Vollwappen, rechts den auf dem üblichen Block knienden Verstorbenen, den Hut in Händen, den Kopf stark zurückgelehnt, um zu dem in der oberen Zone links dargestellten Kruzifixus aufblicken zu können, die rechte Seite der oberen Zone füllt ein Schriftband mit einer leider fast zerstörten Gebetsanrufung. Das Epitaph gehört einer anonymen lokalen Gruppe an, die durch die Verwendung der Gotischen Minuskel ebenfalls konservativ erscheint (vgl. Einleitung 29). Auch im 17. Jahrhundert finden sich noch Epitaphtafeln dieses Typs. 1630 zeigt das Denkmal der Familie Reuhner (vgl. Nr. 362) in Rotthalmünster genau die oben beschriebene Form. Vom mehrgliedrigen Epitaph wurde einzig und allein übernommen, dass der untere Abschluss der Tafel nicht mehr gerade, sondern durch zwei Volutenbögen mit einem Engelskopf gebildet wird. Ebenfalls Anleihen beim mehrgliedrigen Epitaph nimmt die Tafel der Familie Mayr, ebenfalls in Rotthalmünster (vgl. Nr. 360). Auch hier wird die Teilung in Schrifttafel, Darstellung der Familie und Andachtsbild übernommen; das Andachtsbild wird jedoch unter einen Bogen gestellt, dem beidseitig eine Leiste mit Wappenschilden, Maskarons und Fruchtgehängen beigegeben ist, die hier für die Seitenhänge des mehrgliedrigen Epitaphs stehen können.

Aus dem 17. Jahrhundert haben sich auch zwei Epitaphe für Kleriker (vgl. Nr. 381, 411) erhalten, die ebenfalls dem Typus der Epitaphtafel zuzurechnen sind. Auch hier handelt es sich um eine hochrechteckige Platte bzw. Tafel, die in zwei Zonen geteilt ist; die untere nimmt in beiden Fällen eine Inschrift ein, darüber befindet sich das Andachtsbild jeweils mit dem Kleriker kniend unter dem Kruzifixus. Das ältere und aufwändigere Stück in Uttigkofen gibt der bildlichen Darstellung in der Schriftkartusche unten eine Gebetsinschrift bei und verschiebt die Sterbeinschrift in die Umschrift. Der Kleriker in reich gefälteltem Superpeliceum hält einen Rosenkranz in Händen und hat eine Wappenkartusche vor sich. Der Kruzifixus hat trotz der beigefügten Stadtlandschaft den Charakter einer Vision, was durch das Wolkenband, aber noch mehr durch den von [Druckseite 41] ihm ausgehenden Strahlennimbus betont wird (vgl. Nr. 381). Im weit einfacheren und kleineren Denkmal in Aigen ist die Trennung zwischen betendem Kleriker und Kruzifixus durch das Betpult angedeutet, an dem der Orant kniet (vgl. Nr. 411).

Mehrgliedrige Epitaphien finden sich im 17. Jahrhundert für zwei Äbte von Aldersbach (vgl. Nr. 339, 378). Hier stellten die Epitaphien vermutlich nicht das einzige Grabdenkmal, sondern eine Ergänzung zur Platte dar, die das Grab deckte. Während das Denkmal für den Abt Dietmeyer die klassische Form eines mehrgliedrigen Epitaphs mit Unterhang, Hauptzone und Aufsatz zeigt (vgl. Nr. 339), wählte Abt Kirchberger die aufwändigere Form eines Epitaphaltars (vgl. Nr. 378). Auch hier ist das Denkmal in drei Zonen geteilt, wobei die Inschriftentafel zwischen Abtswappen und Klosterwappen die untere Zone einnimmt, die Hauptzone wird von einem zentralen Bild, beseitet von zwei Ordensheiligen, beherrscht, den Aufsatz nimmt eine Darstellung Gottvaters ein. Das Mittelbild von 1635 zeigt eine Darstellung der Vision des Heiligen Bernhard und in einer zweiten Deutungsebene eine Darstellung der Trinität durch das Jesuskind auf dem Marienschoß, die Heiliggeisttaube darüber, von der die Vision ausgeht, und die Darstellung Gottvaters im Auszug. Nicht mehr zu klären ist die Frage, ob der Heilige Bernhard die Gesichtszüge des Abtes Kirchberger trägt und damit das Altarbild auch ein Portrait des Verstorbenen bietet. Nur mehr fragmentarisch erhalten ist ein Denkmal für den Abt Michael Reyser aus St. Salvator (1614, vgl. Nr. 341). Auch bei diesem Stück handelte es sich wohl um ein mehrgliedriges Epitaph, die Hauptzone mit dem Andachtsbild fehlt heute jedoch, erhalten haben sich nur Unterhang mit Inschrift, Sockelzone mit Darstellung des Verstorbenen und der Aufsatz, der ebenso wie beim Epitaphaltar in Aldersbach eine Darstellung Gottvaters enthält.

Mehrgliedrige Epitaphien für Mitglieder der Bürgerschaft und des Adels bleiben im Bearbeitungsgebiet, abgesehen von Ortenburg, die Ausnahme (vgl. Nr. 414). In Vilshofen findet sich 1615 ein sehr interessantes Denkmal für Christoph Sardter und seine Familie (Nr. 343). Die Formulierung der im Unterhang angebrachten Inschrift ordnet es eindeutig den Epitaphien als bürgerliche Familiendenkmäler zu. Genannt werden neben dem Verstorbenen und seiner Ehefrau auch die fünf gemeinsamen Kinder. Dieser Angabe entspricht auch die Darstellung der knienden Familie in der Sockelzone der zweigliedrigen, über den Unterhang gesetzten Tafel. Die Hauptzone zeigt ein Kruzifix zwischen Maria und Johannes dem Evangelisten, am Kreuzesfuß Maria Magdalena, zu Seiten des Gekreuzigten zwei Engel, die das Blut aus den Wundmalen auffangen, all dies vor einer Stadtlandschaft. Gewählt wurde also das Motiv, das wir am häufigsten auf Epitaphien in Altbayern finden, der Kruzifixus, jedoch ergänzt um mehr als die übliche Zahl von Assistenzfiguren. Das Bild steht zwischen zwei mit Beschlagwerk verzierten Rahmenleisten, die einen Bogen tragen. Interessant sind die Motive der Bogenzwickel. Gezeigt werden zwei der vier Evangelisten, die beiden anderen sind in die Sockelzone rechts und links der Familiendarstellung gesetzt. Dieses Motiv der vier Evangelisten ist auf einem Epitaph zumindest ungewöhnlich. Das einzige mehrgliedrige Epitaph für einen alleinstehenden Mann, der nicht dem geistlichen Stand angehörte, findet sich in Aldersbach. Dort ließ sich Sigmund Münch von Münchhausen 1620 ein Epitaph errichten, das in der zentralen Zone eine Darstellung des Gnadenstuhls, begleitet von Engeln mit Leidenswerkzeugen, zeigt; Sigmund selbst wird im Aufsatz durch sein Wappen und das Wappen seiner Ehefrau repräsentiert (vgl. Nr. 352(†)). Sigmund verstarb in Aldersbach und wurde wohl auch dort bestattet, die Setzung eines Epitaphs in der Klosterkirche entsprach wohl dem Repräsentationsbedürfnis seiner Familie, das sich im Rahmen der klösterlichen Grablege nicht hätte realisieren lassen.

Die Elemente des Epitaphs in einer allerdings überdimensionierten Form weisen die Wandgrabmäler für die Brüder Weissenfelder in Hofkirchen (vgl. Nr. 303, 304), für Hans Wolf von Schwarzenstein (vgl. Nr. 313) und Burkhard von Taufkirchen (vgl. Nr. 331) in Steinkirchen und für Wolf Friedrich von Closen und seine Ehefrau in Uttigkofen (vgl. Nr. 345) auf. Hier finden sich der bei den Epitaphien übliche Aufbau aus Unterhang, Hauptzone mit Seitenhängen und Aufsatz. Die Grabinschrift findet sich dabei stets im Unterhang, die Aufsätze zeigen Wappen. Das Andachtsbild, das die Hauptzone ziert, ist mit Ausnahme des Closen-Denkmals in Uttigkofen, das eine theologisch anspruchsvolle Darstellung der Allegorie des Miles christianus zeigt, dem Bild der Auferstehung vorbehalten. Das Uttigkofer Denkmal verzichtet daher auch im Aufsatz auf die Wappen, da der Platz für die Darstellung Gott-Vaters im Zusammenhang mit dem Bild der Hauptzone benötigt wird. Neben der schieren Größe der Denkmäler unterscheidet sie von den anderen Epitaphien die jeweils auf der Leiste zwischen Hauptzone und Seitenhang angebrachte, ausführliche Repräsentation der Abstammung durch Ahnenproben; bei den Weissenfeldern und den Schwarzensteinern eine Vier-Ahnen-Probe, bei Burkhard von Taufkirchen und seinen Ehefrauen sowie bei Wolf Friedrich von Closen und seiner Gattin eine Acht-Ahnen-Probe.

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Eine Besonderheit unter den Grabdenkmälern des Landkreises stellen die in der Marktkirche von Ortenburg erhaltenen Grabdenkmäler der Reichsgrafenfamilie um Joachim von Ortenburg dar. Die Ortenburger hatten ihre Grablege ursprünglich in der Ortenburger-Kapelle am Passauer Dom84). Sie nutzten diese Grablege auch noch, nachdem die Reformation in der Reichsgrafschaft eingeführt worden war. So ließ Joachim von Ortenburg 1573 in der Ortenburgkapelle eine Gedenkplatte für seinen Sohn Anton setzen85). Nachdem Graf Joachim 1563 die Reformation im reichsunmittelbaren Teil seiner Herrschaft einführen ließ, begann er mit der Umgestaltung der Marktkirche, einer Wallfahrtskapelle im Ort Ortenburg, zur evangelischen Pfarrkirche und gleichzeitig zur Grablege der gräflichen Familie. Als Ort der Grablege sollte der Chor der Kirche dienen. Hier wurde eine Gruft ausgehoben, die heute wieder zugeschüttet ist. Als Erster wurde der 1573 bei einem Schiffsunglück auf der Donau verstorbene Anton in dieser Gruft beigesetzt. Die ältesten Denkmäler für die Grablege wurden von dem Regensburger Bildhauer Hans Pötzlinger geschaffen86). Pötzlinger schuf Grabdenkmäler in einer Form, die bis dahin im süddeutschen Raum noch nicht existiert hatte. Als Erstes ist hier das Wandgrabmal für Anton von Ortenburg zu nennen (Nr. 272). Das monumentale Wandgrabmal mit der Figur eines Demigisant wurde in eine extra für das Denkmal geschaffene Nische gestellt. Zentrum der Grablege bildet jedoch das unmittelbar danach geschaffene Hochgrab für Joachim (Nr. 280). Das Denkmal besteht aus einem auf einem hohen Sockel stehenden Tumbakasten, der mit Reliefs mit Darstellungen der Tugenden geschmückt und reich mit antikisierenden Elementen ausgestaltet ist. Auf der oberen Abschlussplatte ruht eine Liegefigur des Reichsgrafen. Die dritte Arbeit Pötzlingers ist das Denkmal für Joachims Schwiegermutter Adelheid Schenk von Limburg (Nr. 287). Auch hier handelt es sich um ein monumentales Wandgrabmal, das jedoch auf jeden figürlichen Schmuck verzichtet. Bestimmend für die Gestaltung des Denkmals ist die große Schrifttafel im Mittelfeld, die von Halbpilastern gerahmt und durch einen Beschlagwerkunterhang und einen Aufsatz über Gebälk ergänzt wird, die als Orte der Wappen dienen. Ebenso als monumentales Wandgrabmal mit zentraler Schrifttafel und ergänzenden Wappen im Aufsatz ist das Denkmal für Ulrich von Ortenburg (Nr. 293) gestaltet. Für dieses Denkmal wurde jedoch nicht mehr Pötzlinger herangezogen. Neu ist hier das bei den folgenden Denkmälern ebenfalls eingesetzte Element des rahmenden Stucks, in den Tafeln und Wappenmedaillons aus gefärbtem Kalkstein eingefügt werden. Bei den Wandgrabmälern für Joachim (Nr. 316) und Heinrich (Nr. 327) werden hier manieristische Formen sichtbar, so bei der Gestaltung der Wappenkartuschen und der das Denkmal rahmenden Engelshermen. Im Vergleich konservativ erscheint das Letzte der großen Wandgrabmäler, das für Lucia (Nr. 355). Viel stärker rückt in diesem Denkmal – sicher auch bedingt durch die historischen Umstände – der dynastische Anspruch der Lucia von Ortenburg in den Vordergrund, der sich in einer 32-teiligen Ahnenprobe und großen Vollwappen in der Sockelzone manifestiert. Aufrechterhalten wird auch hier das Element der zentralen Schrifttafel. Die Grablege der Ortenburger bildete bis zur Umgestaltung der Kirche im 18. Jahrhundert den Abschluss der Blickachse der Kirche, da für den Gottesdienst nach calvinistischem Vorbild nur ein einfacher Tisch diente. Die heutige Gestaltung weicht jedoch von der des 16. und frühen 17. Jahrhunderts in entscheidenden Punkten ab, so fehlen die Gitter, die sowohl das Grab Antons als auch das Hochgrab Joachims umgaben, die Totenschilde (vgl. Nr. 259), die heute den süd- und nordöstlichen Chorschluss verzieren waren an anderer Stelle montiert. In der Ursprungskonzeption zeigte Joachim von Ortenburg, auf den die Gestaltung der Grablege zurückgeht, sich und seine Familie als Patronatsherren der evangelischen Kirche in Ortenburg.

Glocken

Im Bearbeitungsgebiet haben sich 18 historische Glocken aus der Zeit vor 1650 erhalten87). Von vier weiteren kennen wir zumindest den Text. Die Glocken, deren Texte wir kennen, gingen meist bei der Glockenabgabe des Zweiten Weltkrieges verloren, daher traf es auch weitestgehend die jüngeren Glocken des 16. und 17. Jahrhunderts (vgl. 1533 Aidenbach Nr. 218†, 1596 Kühnham Nr. 311†, 1613 Gaishofen Nr. 344†). Auffällig ist, dass aus keinem der Klöster des Bearbeitungsgebiets [Druckseite 43] eine Glocke aus der Zeit vor 1650 auf uns gekommen ist88). Den ältesten Bestand historischer Glocken hält Kößlarn bereit, direkt gefolgt von Oberindling. Die älteste Glocke im Bearbeitungsgebiet (1404, vgl. Nr. 22) findet sich in Kößlarn, unzugänglich im Dachreiter der Leichenhalle, sie gehört aber zum ursprünglichen Bestand der Pfarr- und Wallfahrtskirche. Leider konnte ihre Inschrift nicht neu gelesen werden. Die in Kdm NB XXI (Griesbach) gebotene Lesung, die auch für diesen Band übernommen werden musste, befriedigt keinesfalls.

Die Glocke in Hausbach von 1421 (vgl. Nr. 25) bietet sowohl eine Gießerinschrift als auch eine Nennung von Heiligennamen. Die Gießerinschrift belegt zwei Gießernamen, Hanns Rothamer und Hans Foit, die bisher in der gängigen Literatur zu deutschen und österreichischen Glockengießern nicht belegt sind. Die Heiligennennung belegt die auf Glocken häufig nachzuweisenden Weisen aus dem Morgenland, zusammen mit der Gottesmutter und allen Heiligen, vgl. dazu auch die Glocke in Ortenburg aus der Kirche in Steinkirchen, ebenfalls mit einer Nennung der Weisen aus dem Morgenland neben Maria und dem Kirchenpatron Laurentius (Nr. 166). Die Nennung der Heiligennamen erfolgt auf beiden Glocken in Gotischer Majuskel, während auf der Hausbacher Glocke für die Gießerinschrift die modernere Gotische Minuskel gewählt wurde.

Die Glocke in Kößlarn von 1443 (Nr. 43) trägt neben der Datierung die traditionelle Anrufung des Rex Glorie89), so auch die Glocke in Reisbach (vgl. Nr. 158). Die jüngere Schwester im Kößlarner Geläut von 1475 (vgl. Nr. 93) bietet das erste Mal im Bearbeitungsgebiet das Ave-Maria-Gebet als Glockeninschrift und lässt sich durch die zusätzliche Nennung des Kreuzestitulus und die Glockenzier in Zusammenhang mit einer Glocke in Vornbach (vgl. DI 80 (Lkr. Passau 1) Nr. 44) bringen. Das Ave-Maria-Gebet trug auch die heute verlorene Glocke in Aidenbach von 1533 (vgl. Nr. 218†). Die Glocke in Neuhofen bietet die erste deutsche Gebetsanrufung auf einer Glocke (vgl. Nr. 157).

In den Jahren 1516 und 1521 erhielt der Kirchturm in Oberindling zwei neue Glocken (Nr. 188 und 204). Beide tragen lateinische Inschriften in Frühhumanistischer Kapitalis. Die Glockeninschrift ruft einmal den Hl. Petrus, einmal die Hl. Anna um Hilfe an, beide Glocken tragen neben den Angerufenen das Relief je eines weiteren Heiligen an ihrer Flanke. Das gleiche Beschriftungs- und Darstellungsschema zeigen auch die Glocke in Mistlbach (vgl. Nr. 189), die zeitlich zwischen den Oberindlingern liegt, und die in Egglfing (vgl. Nr. 217). Ob es sich hier um eine gemeinsame Produktionsstätte handelt oder diese Ähnlichkeit dem lokalen Zeitgeschmack geschuldet ist, bedarf noch der Klärung. Bleibt für Oberindling noch das etwas ältere Sterbeglöckchen zu nennen, das mit Buchstaben versehen ist, die sich keiner sinnvollen Lesung erschließen (Nr. 159).

1573 zeigt die Glocke von Rotthalmünster, dass neue Zeiten auch für die Texte auf Glocken angebrochen sind. Die Glocke der Pfarrkirche wurde mit einem Zitat aus dem Römerbrief versehen (vgl. Nr. 262). Erst 1643 wird dann bei einem Glockenguss in Aunkirchen wieder eine Gebetsanrufung – wohl im Zusammenhang mit den Ereignissen des Dreißigjährigen Krieges – auf einer Glocke angebracht (vgl. Nr. 395). Alle Glocken dazwischen tragen nur Gießerinschriften.

Die Glocke in Söldenau (vgl. Nr. 124) belegt durch ihre Gießerinschrift 1487 zum ersten Mal Passau als Gussort einer Glocke aus dem Bearbeitungsgebiet. Mit der heute verlorenen Glocke aus Walchsing (vgl. Nr. 227†) finden wir einen nachweisbaren Glocken- bzw. Gießerimport aus dem weiter entfernten München vor. Wolfgang der Ältere Steger, Büchsenmeister und Gockengießer, der mit Glockengüssen u.a. auch in Weilheim (vgl. DI 84 (Weilheim-Schongau) Nr. 97) und Augsburg (St. Ulrich und Afra) nachweisbar ist, goss laut Inschrift diese Glocke. Grundsätzlich bleibt es aber im 16. und 17. Jahrhundert bei Glockengießern aus dem nahegelegenen Passau. Dionys Schulthes zeigt sich für zwei Glockengüsse in Kühnham (vgl. Nr. 311†) und Gaishofen (vgl. Nr. 344†) verantwortlich, beide Glocken sind heute verloren. Mitglieder der Familie Seiser gossen die Glocke in Steinkirchen von 1601 (vgl. Nr. 325) und die Stadtturmglocke in Vilshofen von 1647 (vgl. Nr. 408), und Otto Heinrich Ableitner zeichnete die Glocke in Aunkirchen (vgl. Nr. 395).

Einer anderen Sphäre als die Kirchenglocken gehören die beiden Glocken auf dem Stadtturm in Vilshofen an, erfüllten sie doch keinen liturgischen Zweck. So ist die ältere Glocke von 1514 (vgl. Nr. 183) neben der Jahreszahl mit einem Wunsch nach Frieden für die (in die Stadt) Eintretenden versehen, die jüngere von 1647 (vgl. Nr. 408) nennt neben dem Gießer Christoph Seiser die Stadt als Auftraggeberin und die Funktion der Glocke als Uhrenglocke.

Inschriften an Gebäuden, Wandmalereien, (Bild-)Fenster

Im 15. Jahrhundert werden im Bearbeitungsgebiet eine große Zahl von Kirchen im Stil der Spätgotik neu gebaut oder umgebaut. Im Zuge dieser Kirchenbauten wurden die Decken der Kirchen mit Wandmalereien versehen. Dies betrifft zunächst einmal die Farbfassung der Gewölberippen und eine florale Dekoration der anliegenden Felder. Das zentrale Gewölbe wurde häufig zusätzlich durch figürliche Malereien – z.B. die Darstellung der Evangelistensymbole (vgl. Nr. 82) oder Heiligendarstellungen (vgl. Nr. 101, 102, 103) – herausgehoben. In den meisten Fällen wurden diese Malereien dem Zeitgeschmack entsprechend spätestens in der Zeit des Barock übermalt. Die Deckenmalereien wurden gerne bei den regotisierenden Renovierungsmaßnahmen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts wieder freigelegt und restauriert. Diese Restaurierungsmaßnahmen wurden meist von Kunst- und Kirchenmalern durchgeführt, die die Malereien übergingen und oft grundlegend veränderten, dies gilt nicht zuletzt für die Beischriften90). Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für eine dem Zeitgeschmack des frühen 20. Jahrhunderts entsprechende Restaurierung oder, besser, übermalende Neuschöpfung stellen die ursprünglich in die Zeit um 1470 zu datierenden Deckenmalereien in Karpfham dar (vgl. Nr. 82). Der Restaurator, der vermutlich nur geringe Reste der Ursprungsbemalung vorfand, ließ sich gerade bei den Evangelistensymbolen Löwe, Adler und Mensch von frühgotischen Formen beeinflussen, die für die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts schon anachronistisch erscheinen, während er einen Stier wohl vor Augen hatte, sodass er bei dessen Darstellung aus seiner eigenen Stilisierung fällt. Zu den Ziermalereien treten häufig Stifterwappen, die nur selten mit erklärenden Beischriften versehen sind (vgl. Nr. 99). Selten findet sich auch eine bildliche Darstellung, die sich mit den Stiftern verbindet (vermutlich Nr. 215). Neben den Stiftern nennt sich auch manchmal der Baumeister, so Thomas von Braunau in Grongörgen und Steinkirchen (vgl. Nr. 87, 89) und noch 1519 ein Meister Cue.. aus Pfarrkirchen (vgl. Nr. 192). Neben diesen Deckenfassungen gibt es noch einzelne bildliche Darstellungen, Bilder in Wandmalerei, die mit einer Beischrift, meist einer Stifterinschrift, versehen sind. Nicht immer ist eine solche Stiftung mit dem Anliegen der Memoria verbunden. Ein Malereiprogramm, das der nachtridentinisch-gegenreformatorisch ausgerichteten Kirchenausstattung verpflichtet ist, zeigen die Deckenmalereien in Hilgartsberg (vgl. Nr. 301). In der Pfarrkirche zu Malching finden sich zwei wandfüllende Malereien des frühen 17. Jahrhunderts, beide Darstellungen wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts von einem Kirchenmaler völlig übergangen und – wie der Befund zeigt – dabei auch entstellend verändert. Bei dem einen Bild handelt es sich vermutlich um eine Gedenkinschrift für ein Ehejubiläum (vgl. Nr. 317(†)), bei der anderen um das Stiftungsbild der Malchinger Allerseelenbruderschaft (vgl. Nr. 328).

Eine gewisse Schwierigkeit bei der Inschriftenaufnahme der Wandmalereien stellt die große Zahl von bloßen Jahreszahlen, besonders aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, dar91). Diese Jahreszahlen sind häufig von großer Bedeutung für die Baugeschichte einzelner Gotteshäuser und müssen daher auf jeden Fall geboten werden. Andererseits ergaben die Autopsie vor Ort sowie auch Recherchen im Landesamt für Denkmalpflege häufig, dass die Zahlen bei Freilegungen und Restaurierungen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts oft unsachgemäß, teilweise sogar willkürlich nachgezogen und verändert wurden, sodass in einzelnen Fällen sogar von einer Neuschöpfung des Restaurators ausgegangen werden muss. Da für die Restaurierungen dieser Zeit oft keine Restaurierungsakten mehr vorliegen, muss bei der Bewertung der einzelnen Jahreszahlen, besonders im Hinblick auf eine Ankerfunktion bei der Baudatierung, dringend zur Vorsicht geraten werden.

Zu Bauinschriften sind die oben bereits erwähnten Jahreszahlen zu zählen.

Die älteste überlieferte Bauinschrift stammt aus dem Jahre 1404 und nennt den Vilshofener Bürger Hans Preu (Nr. 20†). Die heute nicht mehr erhaltene Tafel zeigte neben der Inschrift den Stifter sowie sein Wappen.

In den allermeisten Fällen stehen Bauinschriften zusammen mit dem Wappen des Bauherrn in Verbindung. Zu unterscheiden sind hier einfache Wappensteine wie die Bischof Urbans von Trenbach in Schloss Rathsmannsdorf (Nr. 275, 276, 277) sowie ausführlichere Nachrichten mit Nennung des Auftraggebers und der jeweiligen Baumaßnahme, wie beispielsweise im Schloss Ortenburg (Nr. 248). Solche Bauinschriften stehen meistens im Zusammenhang mit Umbauten oder Renovierungen [Druckseite 45] adliger Hofmarksherren, wie die Baunachricht Wolf Friedrich von Closens im Schloss Haidenburg von 1608 (Nr. 333) oder die Rudolfs von Pötting von 1636 (Nr. 380). Letztere belegt auch sehr schön die Problematik von dislozierten Inschriften: Die ursprünglich zum Schloss in Kading gehörige Tafel befindet sich heute in Stetting und ist somit aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang gerissen.

Anstelle des Bauherren führt eine Tafel in Grongörgen den leitenden Baumeister – Thomas von Braunau – mit seinem Wappen auf. Als Bauinschrift einer Kirche wird hier auch explizit auf die Tagesdatierung des Baubeginns und -endes eingegangen (Nr. 86).

Die Bauinschrift des Eberhard Paur in Pleinting von 1444 (Nr. 44) hingegen besteht aus einer einfachen Tafel, die nur den Text trägt. Sie berichtet vor allem von der neuen Weihe der Kapelle und des Altares.

Von dem ehemals sicher bei weitem größeren Bestand an Glasgemälden haben sich im Landkreis nur wenige Exemplare erhalten. Die Scheiben fielen dem Glasbruch und der ab dem 16. Jahrhundert modernen Blankverglasung zum Opfer. Die erhaltenen Objekte stammen – mit Ausnahme der mit der Familie Ortenburg zu verbindenden Wappenscheiben (s.u.) – aus dem letzten Viertel des 15. und dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts. Bei den Beschriftungen handelt es sich um Bildbeischriften, Stifterinschriften und den Stiftern beigegebene Gebetsanrufungen. Die ältesten, zumindest mittels einer Amtszeit zu datierenden Scheiben sind die des Abtes von St. Salvator Johannes IV. (1483–1494) in Wolfakirchen (vgl. Nr. 134). Die wohl im Zusammenhang mit dem dortigen Kirchenneubau gestifteten Scheiben zeigen den Abt, seinen Namenspatron Johannes, die Kirchenpatronin Maria und den Klosterpatron Christus als Salvator mundi. Wie bei allen im Original erhaltenen Scheiben des Bearbeitungsgebietes kann auch bei diesen Scheiben nicht als sicher gelten, dass die heutige Anbringung dem Originalbefund entspricht. Sicher nicht mehr im originalen Kontext finden sich die Scheiben in Grongörgen (vgl. Nr. 160), die heute in zwei Fenstern der Langhausverglasung in jeweils zwei Reihen und einem Chorfenster in drei Reihen in die Bahnen der Blankverglasung eingefügt sind. Auch diese Scheiben zeigen einerseits Heilige, hier in Paaren geordnet, sowie Wappen und Darstellungen der Stifter, denen eine Gebetsanrufung beigefügt ist. Dem Typus der Stifterinschriften sind die Scheiben des Michael Beer 1512 und der Gebrüder Goder 1515 auf den heute in die Blankverglasung des Langhauses eingefügten Bildfenstern in Kriestorf zuzuordnen (vgl. Nr. 180 und 186). Michael Beer, der Kirchenstifter, wird als Ritter in Rüstung kniend dem Kirchenpatron Otmar gegenübergestellt, die Goderbrüder in gleicher Gestaltung dem Namenspatron des Älteren Christoph. Während bei Michael Beer jedoch explizit auf die Kirchengründung 1512 hingewiesen wird, werden die Goderbrüder nur genannt. Beide Scheibenpaare werden von der Forschung der Landshuter Glasmalerwerkstatt des Hans Wertinger zugeschrieben.

Die meisten Wappenscheiben, die im Bestand bearbeitet wurden, stammen aus dem Umfeld der Familie Ortenburg. Neben zwei Scheiben in der Pfarrkirche von Ortenburg, die Christoph von Ortenburg und seine beiden Ehefrauen, Anna, geb. Holup, und Anna, geb. Firmian, repräsentieren (Nr. 266), haben sich einige Stücke im Schloss in Erbach (Nr. 320), wo sie allerdings erst 1805 museal und leider aus dem ursprünglichen Zusammenhang gerissen in ein größeres Fenster eingefügt wurden, und im Schloss in Tambach (Nr. 321(†)) erhalten. Es handelt sich bei den meisten wohl um Teile größerer genealogischer Reihen, die die Familie vorstellen sollten.

Kirchliche Ausstattung

Zwei bemalte Emporenbrüstungen finden sich im Bearbeitungsgebiet. Beide Brüstungen zeigen Tafelmalereien. Dargestellt ist in Vilshofen Christus als Salvator mundi zwischen Maria und der Kirchenpatronin Barbara und eine Apostelreihe (vgl. Nr. 413). Die Brüstung der Wallfahrtskirche in Sammarei zeigt Szenen aus dem Marienleben (vgl. Nr. 407). In Vilshofen tragen die einzelnen Aposteltafeln Beischriften mit Namensnennungen, unter den zentralen Mittelbildern ist zudem jeweils eine Gebetsanrufung angebracht. Daneben finden sich auf den Tafeln auch Stiftervermerke. Die einzelnen Tafeln wurden von verschiedenen Stiftern bezahlt, die Wappen und Inschriften auf ihren Stiftungen anbrachten. In Vilshofen handelt es sich leider nur um Initialen. Währen der Hauptstifter, der Stadtpfarrer Rohrmayr, mittels der Initialen identifiziert werden konnte, ist eine Auflösung der einzelnen Stifterinitialen auf Grund der ungünstigen Überlieferungslage zu den Vilshofener Bürgern leider nicht gelungen. Eine Hierarchisierung der Stifter ist jedoch wohl feststellbar, von innen nach außen finden sich Stifter, denen Vollwappen zugeordnet sind, Stifter, die nur Schilde führten bzw. gar kein eigenes Wappen hatten, sondern nur das Wappen ihrer Zunft [Druckseite 46] anbringen konnten oder diese Zunft (vielleicht als Vierer?) bei der Stiftung vertraten. Gestiftet wurden die Emporenbilder also wohl von Mitgliedern der Oberschicht der Stadt, sei es in der Stadt oder in ihrer Nähe ansässigen Adeligen, sei es Mitgliedern der städtischen Führungsschicht. Auf den Einzelbildern in Sammarei sind vollständige Namen genannt. Auch hier konnte jedoch nur ein Stifter belegt werden, es handelt sich um einen Offizier des Kurbayerischen Heeres. Da die anderen genannten Stifter nicht mit lokalen Familien in Verbindung gebracht werden konnten, liegt es nahe, dass es sich um die gemeinsame Stiftung von Soldaten des Heeres, die vielleicht in der Gegend stationiert waren, handelte.

Leider nicht mehr im Original vorhanden ist eine Orgel aus dem Jahre 1595, die sich im Chor der Pfarrkirche in Rotthalmünster befand. Von ihr zeugt eine an die Wand gemalte Stifterinschrift (Nr. 309). Die Inschrift stellt das einzige Zeugnis für dieses Instrument dar.

Die Zahl der erhaltenen Vasa Sacra im Bearbeitungsgebiet ist erwartungsgemäß klein. Von besonderem historischem Interesse ist der Abendmahlskelch der evangelischen Gemeinde in Ortenburg (vgl. Nr. 263), eine Stiftung des Reformationsstifters Joachim von Ortenburg. Den Kern des heutigen Stücks bildet ein katholischer Messkelch. Der Nodus zeigt daher Heiligenfiguren und Beischriften. Bei der Stiftung – vermutlich anlässlich der Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft 1573 – ließ der Graf auf den Fuß sein Wappen und die Jahreszahl setzen. Eine ausführliche Stifterinschrift trägt die von der Allerseelenbruderschaft finanzierte Turmmonstranz in Otterskirchen von 1593 (vgl. Nr. 307). Sie trägt ein Passauer Beschauzeichen. Eine Augsburger Arbeit ist der Kelch aus Ottenberg, der die Initialen der Stifter, der Hofmarksherren der Gemeinde, trägt (Nr. 324).

Einziges erhaltenes Parament im Bearbeitungsgebiet ist ein Kaselstab aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts mit Beischriften zu einer Mariendarstellung, die sich heute im Kirchenmuseum in Kößlarn befindet (Nr. 151).

Gedenkinschriften

In der Wallfahrtskirche zu Sammarei hat sich eine Gruppe von elf Votivtafeln aus der Zeit von 1631 bis 1647 erhalten. Die Überlieferung der Votivtafeln setzt damit in Sammarei relativ früh ein. In der Regel haben sich in bayerischen Wallfahrtsorten erst Tafeln aus der Zeit des Barock erhalten. In der Bearbeitungszeit des Deutschen Inschriftenwerks finden sich nur vereinzelt frühe Belege dieses Denkmaltyps92). Der größte Teil der Tafeln aus Sammarei zeigt den Votanten in betender Haltung vor dem Gnadenbild. In drei Fällen ist das Gnadenbild in einen Wolkenkranz gestellt (Nr. 370, 393, 403). Auffällig ist, dass das Christuskind bei der letzten Darstellung dieses Typs bekleidet dargestellt ist. Eine besondere Form dieses Darstellungstyps zeigt die Votivtafel der Barbara Feller (Nr. 369), hier ist die Votantin unmittelbar vor der Figur der Muttergottes gezeigt. Muttergottes und Kind wenden sich direkt ihr zu. Drei weitere Tafeln zeigen als Zentralbild nur die Muttergottes mit dem Kind (Nr. 368, 374, 400), wobei bei der mittleren Darstellung unter dem Gnadenbild die drei Votanten in einem eigenen Register dargestellt sind (Nr. 374), die jüngere Tafel zeigt eine stehende Muttergottesdarstellung mit Krone und Szepter mit einem bekleideten Christuskind mit Sphaira und Segensgestus, entspricht also nicht dem Typus der Muttergottes von Sammarei. Diese drei Tafeln sind die einzigen, die nur den Namen des Votanten bzw. seine Initialen und eine Jahreszahl nennen. Daneben gibt es noch eine Tafel, die das Sammareier Gnadenbild überhaupt nicht zeigt und nur auf Grund der Nennung des Wallfahrtsortes in der Inschrift sicher nach Sammarei verortet werden kann. Es zeigt nur den knienden Votanten in einer Landschaft (Nr. 402).

Die meisten der frühen Sammareier Votivbilder wurden anlässlich von Krankenheilungen gestiftet (Nr. 369 – tödliche Krankheit, keine nähere Angabe, Nr. 370 – Augenleiden, Nr. 393 – Kleinmütigkeit, vermutlich eine depressive Störung, Nr. 402 – Kopfschmerz, Nr. 403 – unleserlich), die Tafeln dokumentieren dabei nicht immer eine vollständige Heilung, sondern vielfach auch nur eine Besserung der Leiden (Nr. 370, 402 bösser worden, Nr. 393, 403 zur Bösserung gewendet). Bei allen Krankenheilungstafeln wird darauf hingewiesen, dass neben der Stiftung der Votivtafel auch eine Wallfahrt (Kirchfahrt) nach Sammarei, meist auch ein Opfer bzw. eine Messe gelobt worden ist.

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Neben den Tafeln, die keinen Votationsgrund nennen und den Heilungs-Tafeln gibt es noch zwei Tafeln, die anlässlich des glücklichen Ausgangs eines Sturzes eines Kindes gestiftet wurden. Diese Tafeln unterscheiden sich von den übrigen, da bei ihnen der Vorgang des Unglücks dargestellt wird, einmal sieht man ein Kleinkind am Fuße der Treppe liegen (Nr. 365), einmal ein Mädchen im Fallen aus dem Fenster (Nr. 401). Während bei diesem jüngeren Bild die Gottesmutter von Sammarei über dem Haus in einem Wolkenkranz abgebildet und die Wallfahrtskirche im Hintergrund zu sehen ist, ist bei dem älteren, künstlerisch anspruchsvolleren Bild die Gottesmutter in einem Gemälde, das zur Ausstattung des Raumes gehört, präsent. Bei diesem Bild ist zudem die von Vollwappen begleitete Votivinschrift auf einem als Pergamentrolle gestalteten Schriftband eingefügt. Das Bild stammt im Gegensatz zu den meisten anderen Votivbildern aus einem adeligen Stiftungskontext, das gerettete Kleinkind stammt aus der Familie Ginger/Pfluegl (vgl. Nr. 388).

Nicht um Votivbilder im strengen Sinn handelt es sich bei den von Philipp von Wolfen (Nr. 406) und Anna Reisinger (Nr. 412) gestifteten Bildern. Bei beiden Stücken fehlt in der Inschrift ein Grund für die Votivgabe. Sie enthalten streng genommen nur Stifterinschriften. Bei der Tafel der Anna Reisinger zeigt die bildliche Darstellung jedoch ein stehendes Gnadenbild der Jungfrau mit Kind auf einer Wolke und zwei kniende Votanten, zwischen denen ein Haus abgebildet ist, sodass es abgesehen vom Inschriftentext formal dem Typus des Votivbildes genau entspricht, wenn es auch nicht das Sammareier Gnadenbild zeigt. Das Gemälde des Philipp von Wolfen zeigt den Stifter kniend im Harnisch vor einem in der Landschaft stehenden Kruzifix, im Hintergrund sein Pferd. Es fehlt hier also sowohl der entsprechende Inschriftentext mit Votationsgrund und Widmung an das Gnadenbild als auch eine entsprechende Abbildung. Der Standort Sammarei legt jedoch auch für diese beiden Bilder einen Votivzusammenhang nahe.

Unter den Gedenkinschriften sind zwei Hochwassermarken zu nennen. Die ältere (Nr. 169) erinnert an das große Hochwasser von 1501, das im Bestand der Stadt Passau eine große Rolle gespielt hat. In der jüngeren (Nr. 308) wird ein Hochwasser bzw. ein Eisgang erwähnt, der sich auch in der Stadt bemerkbar machte. Auch äußerlich ähneln die Tafeln stark Passauer Inschriften93).

Ebenfalls interessant ist eine Gedenkinschrift, die an die Einführung der Reformation durch Joachim von Ortenburg in seinem Territorium erinnert (Nr. 284).

An dieser Stelle zu erwähnen ist das bereits unter den figürlichen Grabdenkmälern für Klostervorsteher aufgeführte Denkmal für Abt Bartholomäus Madauer (Nr. 234), das anlässlich seiner Wahl, auf die der Text explizit eingeht, angefertigt wurde.

Im Kloster Aldersbach hat sich ein beachtlicher Bestand an Gedenkplatten erhalten. Gedacht wird Gönnern, aber auch Äbten des Klosters. Der genaue Zusammenhang ist unklar.

Offenbar bestand in Aldersbach eine gewisse Memorialtradition um einen größeren Kreis an Wohltätern. In einer Handschrift (Cgm 5609) findet sich eine umfangreiche Liste aus dem 15. Jahrhundert mit Namensnennungen von Personen, die dem Kloster etwas gestiftet hatten94). Einige Namen finden sich auf den Gedenkplatten wieder – wie beispielsweise Gerhard Schauer (Nr. 430). Für andere, wie Alex Güntzkofer (Nr. 84), haben sich originale Denkmäler erhalten. In der Liste werden bei weitem mehr Personen geführt, als in den erhaltenen bzw. überlieferten Gedenkinschriften erscheinen.

Ebenso gibt es im Kloster ein relativ ausführliches Necrologium (BHStA KL Aldersbach 8), das im ausgehenden 16. Jahrhundert aus älteren zusammengestellt worden ist95). Auch hier findet sich ein Großteil der bedachten Personen wieder.

Es ist wohl davon auszugehen, dass die meisten dieser Gönner auch im Kloster bestattet worden sein dürften. Erhalten haben sich aber fast ausschließlich die später angefertigten Gedenkplatten. Unklar ist, ob es sich hierbei um Neuanfertigungen anstelle älterer Denkmäler96) handelt oder ob Gedenkinschriften überhaupt erst aus anderen Klosterquellen zusammengestellt worden sind. Für beide Vorgehensweisen gibt es Argumente.

Formulierungen wie obiit circiter annos (Nr. 430) oder qui ecclesiam nostram liberaliter dotavit (Nr. 434) und dedit nobis ius patronatus (Nr. 420), die beide aus Quellen aus dem Bereich der Traditionsnotizen schöpfen dürften, weisen einige Stücke eindeutig als Gedenkinschriften aus. Inschriften wie die für Heinrich von Jahenstorf (Nr. 440) belegen explizit eine Familiengrablege. Das Formular [Druckseite 48] entspricht nicht den üblichen Grabinschriften. Es handelt sich hierbei also ebenfalls um eine Gedenkinschrift.

Daneben sind auch Überarbeitungen zu erkennen: Die originale Wappengrabplatte Wilhalm von Rottaus (Nr. 23) wurde zu einem späteren Zeitpunkt besonders im Bereich des Reliefs erneuert. Die für Abt Heinrich (Nr. 422†) überlieferten Verse dürften aus seiner Zeit stammen, sein Sterbevermerk hingegen ist sicherlich jüngeren Datums.

Unsicher ist, ob alle Platten zum selben Zeitpunkt angefertigt wurden. Möglich erscheinen auch mehrere Phasen.

Sowohl die Schrift – (Renaissance-)Kapitalis und Fraktur – als auch das Formular – Epitheta, Wortwahl beim Sterbevermerk (vgl. z.B. Nr. 425 und 439) oder Schlussformel (Nr. 435†) – weisen in die frühe Neuzeit, nicht vor die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts.

Da die Platten jedoch schon in einer Handschrift (Cgm 5608), die ins dritte Viertel des 17. Jahrhunderts datiert wird97), abgezeichnet sind, müssen sie zu diesem Zeitpunkt bereits existiert haben.

Daher wurden die Denkmäler im Katalog mit einem möglichst weiten Zeitansatz in die zweite Hälfte des 16. bzw. in das 17. Jahrhundert eingeordnet.

Zu unterscheiden sind verschiedene Typen:

Es gibt einfache Schrifttafeln (Nr. 419, 421, 423†, 424, 426, 433 und 438) sowie meist größere Platten mit Wappenrelief (Nr. 418, 420, 430, 431, 432, 434, 435†, 437, 439 und 440). Sonderformen stellen die Wappengrabplatte für Ulrich von Leublfing (Nr. 425: Kreuzrelief), die Grabplatte für Abt Christian (Nr. 427: Relief Abtsstab), die figurale Grabplatte für Albrecht und Ulrich von Closen (Nr. 428: Ritter in Ritzzeichnung und historisierende Gotische Majuskel) und die Gedenktafel für die Familie Rottau (Nr. 441†: Auflistung der Familienmitglieder) dar.

Bei den meisten Inschriften handelt es sich um Sterbeinschriften (Nr. 417†, 418, 419, 421, 423†, 424, 425, 426, 427, 428, 429†, 430, 431, 433, 434, 436†, 438, 439) – oft mit biographischen Ergänzungen wie ex nostra congregatione eligitur (Nr. 417†), fundator cellae principum (Nr. 419) oder quondam plebanus s. pauli in patavia (Nr. 421). Daneben gibt es auch Grabbezeugungen meist mit Sterbevermerk (Nr. 432, 435†, 437, 440), eine Gedenkinschrift ohne Sterbevermerk (Nr. 420), Grab- oder Gedenkinschriften in Versform (Nr. 422†, 423†, 424) sowie die Auflistung der Mitglieder der Familie Rottau (Nr. 441†), die inhaltlich stark an das eingangs erwähnte Verzeichnis der Klostergönner in Cgm 5609 aus dem 15. Jahrhundert erinnert.

Da leider weder die Klostergeschichte – bis auf die Frühzeit98) – noch die Baugeschichte der Abtei bislang ausreichend aufgearbeitet sind, muss eine nähere zeitliche Einordnung der Gedenkplatten bis auf weiteres unterbleiben. Die hier vorliegende Arbeit kann die Denkmäler nur auflisten, beschreiben und grob beurteilen. Vor welchem historischen Hintergrund sie angefertigt wurden, ist weiterhin ein Desiderat der Forschung.

Ein ähnliches, jedoch jüngeres Phänomen findet sich in Kößlarn. Hier wurden – wiederum unter der Regie des Klosters Aldersbach – im 18. Jahrhundert Gedenkplatten für Aldersbacher Professen, die in Kößlarn als Vikare tätig waren, angefertigt. Die Objekte stammen aus der Zeit um 1738 von dem Obernberger Bildhauer Johann Michael Jörg99). Dabei wurden auch ältere Grabplatten überarbeitet, mit neuen Reliefs und ergänzenden Inschriften im Stil des 18. Jahrhunderts versehen (vgl. Nr. 127 und 203).

Zitationshinweis:

DI 101, Landkreis Passau II, Einleitung, 5. Die Inschriftenträger bzw. Inschriftenarten (Ramona Baltolu), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di101m019e009.

  1. Vgl. DI 80 (Landkreis Passau 1) LI: Dort entfielen rund 51% auf Inschriften des Totengedenkens. »
  2. Zum Sonderfall der Platte für Albrecht von Closen vgl. Nr. 428»
  3. Die Übergabe des Kelches galt seit dem frühen Mittelalter als zentraler Akt der Ordination der Priester, mit der traditio calicis verband sich die Übertragung der priesterlichen potestas. »
  4. Vgl. DI 67 (Stadt Passau) Nr. 150, Abb. 70; vgl. zu den Einflüssen Meister Erharts bei diesem Stück auch Einleitung 23»
  5. Vgl. die Wappengrabplatte für Adelheid von Aichberg DI 67 (Stadt Passau) Nr. 173, Abb. 74; vgl. hierzu auch Einleitung 24f. »
  6. Vgl. DI 80 (Landkreis Passau 1) Nr. 115, Abb. 61. »
  7. Vgl. z.B. DI 67 (Stadt Passau) Nr. 39, Abb. 19 für eine Platte mit Helm im Feld und Nr. 43, Abb. 21 für eine Platte mit Vollwappen. »
  8. Das älteste dort erhaltene Grabdenkmal ist die Tumba für Heinrich IV. von Ortenburg, vgl. DI 67 (Stadt Passau) Nr. 111»
  9. Vgl. DI 67 (Stadt Passau) Nr. 637»
  10. Vgl. zu Pötzlinger und seinem Schaffen in Ortenburg Dinzinger, Hans Pötzlinger, passim. »
  11. Für Auskünfte zu den Glocken sei dem Glockensachverständigen der Diözese Passau, Herrn Rudi Bürgermeister, herzlich gedankt. »
  12. Zumindest zwei jüngere Wallfahrtskirchen im Bearbeitungsgebiet, Maria Himmelfahrt in Buchbach und Maria Schutz Kronberg, Stadt Griesbach, haben ältere Glocken, deren Provenienz ist jedoch ungeklärt (vgl. Kapitel „Nicht aufgenommene Inschriften“). »
  13. Vgl. dazu zuletzt DI 62 (Weißenfels) Nr. 9 und DI 64 (Querfurt) Nr. 7†. »
  14. Inschriften, die soweit entstellt wurden, dass eine Rekonstruktion der ursprünglichen Beschriftung nicht mehr möglich ist, werden im Kapitel „Nicht aufgenommene Inschriften“ der Einleitung aufgelistet. »
  15. Im deutschen Inschriftenwerk werden bloße Jahreszahlen bloß bis zum Ende des 15. Jahrhunderts erfasst. »
  16. Vgl. z.B. DI 67 (Stadt Passau) Nr. 860 (Maria Hilf Passau). »
  17. Vgl. allgemein DI 67 (Stadt Passau) LXIII»
  18. Vgl. Cgm 5609 p. 53–54. »
  19. Vgl. hierzu MGH Necrologia Germaniae IV, 3f. »
  20. Vgl. Vorschlag Maders in Kdm NB XIV (Vilshofen) 51 zum Denkmal für Abt Christian (Nr. 427) und 55 zum Denkmal für Gebhard von Hirschbergs (Nr. 420). »
  21. http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-BSB-cgm-pdfs/Cgm%205608.pdf »
  22. Vgl. Lübbers, Rechnungen passim. »
  23. Vgl. hierzu Kdm NB XXI (Griesbach) 166f. sowie diverse Künstlersignaturen auf Denkmälern in der Kirche. »