Inschriftenkatalog: Landkreis Northeim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 96: Lkr. Northeim (2016)

G1, Nr. 42† Clus, Kloster St. Maria und Georg 1592

Für eine ältere Fassung dieser Katalognummer, siehe DIO02 Nr. 42

Beschreibung

Westerker der Prälatenstube. An dessen Auslage („Erker“) ein Wappen, darüber und darunter Inschrift A, Inschrift B rechts und links neben dem Wappen in Holz eingeschnitzt.

Inschriften nach Leuckfeld.

  1. A

    Henricus Abbas in Clusa: // Virtute parta durant

  2. B

    Insignia Domini Heinrici Abbatis in Clusa // Virtute parta durant 1592

Übersetzung:

Heinrich, Abt von Clus: Durch Tugend Erworbenes bleibt. (A) Wappen des Herrn Heinrich, Abts von Clus. Durch Tugend Erworbenes bleibt. 1592. (B)

Wappen:
Heinrich Pumme, Abt von Clus1)

Kommentar

Heinrich VII. Pumme war nach der Reformation der einzige katholische Abt in Clus. Wohl um die Mitte der 1560er Jahre hatte er seine Profess abgelegt und wurde wahrscheinlich bereits 1569 zum Prokurator berufen, im Jahr darauf zum Abt gewählt. Die Stiftsäbtissin wollte ihn „seiner Jugend wegen nicht gewählt wissen“.2) Nach der Einsetzung des evangelischen Abts Hermann Hamelmann ging Pumme im Jahr 1570 nach Marienstein, kehrte aber noch im selben Jahr nach Hamelmanns Absetzung nach Clus zurück und übernahm erneut die Geschäfte als Prokurator. 1572 wurde er Nachfolger des Abtes Johannes V. Beckmann, floh aber wohl aus konfessionellen Gründen am 9. Juli 1576 nach Hildesheim. Er begründete diese Flucht, weil es derozeit allda zur Clauß seltzam were zugangen. Am 28. August 1589, nach dem Tod des evangelisch gesonnenen Herzogs Julius, wurde er erneut als Abt von Clus eingesetzt. Er starb am 19. April 1596 und wurde in der Mitte der Klosterkirche begraben. Die Inschrift weist Pumme als Bauherrn der Prälatenstube aus.3)

Anmerkungen

  1. Wappen Heinrich Pumme, Abt von Clus (Dornenkranz, durch welchen zwei gekreuzte Abtsstäbe mit Manipeln gesteckt sind). Schildinhalt nach Leuckfeld, Antiquitates Gandersheimenses, S. 198.
  2. Goetting, Benediktiner(innen)kloster Brunshausen, S. 277.
  3. Ebd., S. 231 (Zitat), S. 277f.

Nachweise

  1. Leuckfeld, Antiquitates Gandersheimenses, S. 198.
  2. Kdm. Kreis Gandersheim, S. 63 (Zitat nach Leuckfeld).
  3. Goetting, Benediktiner(innen)kloster Brunshausen, S. 277 (unvollständig).

Zitierhinweis:
DI 96, Lkr. Northeim, G1, Nr. 42† (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017g1004202.