Inschriftenkatalog: Landkreis Northeim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 96: Lkr. Northeim (2016)

Nr. 240†? Northeim, St. Sixti 1613 od. später

Beschreibung

Epitaph für Heinrich Wölder. Stein. Nach den Aufzeichnungen des Senators E. Friese ursprünglich in der St.-Sixti-Kirche, von wo es offenbar bei der Renovierung der Kirche 1845/46 entfernt wurde.1) 1934 und 1964 war der „Leichenstein“ in der ehemaligen Kapelle St. Fabian und Sebastian am Markt ausgestellt.2) Seit der Aufgabe der Kapelle als Museumsstandort um 1970 ist er verschollen. Der ursprünglich in eine Wand eingelassene Stein wurde bei der Abnahme zerbrochen mit Verlusten an allen Seiten. Über einer Leiste mit Rollwerk die kniende Familie des Verstorbenen, die Gesichter sind alle zerstört: links der Verstorbene mit vier Söhnen in abfallender Größe hinter ihm, rechts vier weibliche Personen in aufsteigender Größe, vermutlich drei Töchter mit der Ehefrau des Verstorbenen ganz rechts. Unterhalb der Leiste die unten von einer weiteren, in Resten erhaltenen Rollwerkleiste begrenzte Inschrift. Am linken und rechten Rand fehlen durch unregelmäßigen Abbruch ein bis drei Buchstaben, wovon die eingerückten Pentameter-Anfänge naturgemäß weniger betroffen sind. Die Inschrift ist zudem durch einen etwa eine Buchstabenhöhe einnehmenden, quer verlaufenden Bruch in Höhe der zweiten und dritten Zeile sowie durch einen schräglinks verlaufenden Bruch in der rechten Hälfte des unteren Teilstücks beeinträchtigt.

Inschrift nach Abb. bei Eggeling, ergänzt nach Hueg.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. [D]EFUNCTUS HENRICUS WO[LDER]US LOQUIT[UR] / [M]E GE[NUI]T [LEUP]HANA EADEM [ME FOVIT ALUMNUM] / [POST] BRUNONIS A[GE]R POST LUNEBURGA HABUI[T] / HINC SCHOLA CELLARUM REDUCEM LUNE/BURGA RECEPIT / EXCEPIT TANDEM MUNDA VOLENTE DE[O] / [HUI]C A SECRETISa) FUERAM M[E] HARDESIA DONE[C] / [O]FFICIUM SCRIBAE IUSSIT OBIRE ALIUD / [PR]AEFECTUM TANDEM ME WUBBRENSHUSA FIDEL[EM] / [E]XPERTA EST FUIT HIC TERMINUS OFFIC[II] / [O]SSIBUS HEIC LOCUSb) POST TOT LOCA [N]E(M)PE SED IL[LIC]c) / ENTHEA PARS SUPERA CEPIT [IN AR]CE LO[CUM]d)e)

Übersetzung:

Der Verstorbene Heinrich Wölder spricht:

Mich hat Leuphana (Lüneburg) hervorgebracht, und eben diese hat mich als Sprössling gehegt. Dann behauste mich Brunos Flur (Braunschweig), darauf Lüneburg, dann die Schule von Celle. Den Rückkehrer nahm Lüneburg wieder auf. Schließlich empfing mich nach Gottes Willen (Hann.) Münden. Geheimschreiber war ich dort gewesen, bis mich Hardegsen hieß, ein anderes Schreiberamt zu übernehmen. Als treuen Vorsteher hat mich schließlich Wiebrechtshausen kennengelernt. Dies war das Ende meiner Amtszeit. Nach so vielen Orten haben meine Gebeine hier nun schließlich ihren (letzten) Ort gefunden. Doch dort hat der göttliche Teil (d. h. die Seele) begonnen, im Himmelspalast seinen Platz einzunehmen.

Versmaß: Elegische Distichen (ab ME GENUIT).

Kommentar

Die linken Schäfte sind überwiegend leicht durchgebogen. Das konsequent verwendete U ist in der unzialen Form ausgeführt. Der untere Balken des E ist bei ausreichendem Platz verlängert, der mittlere immer verkürzt; die spitz zulaufende Cauda des R ist geschwungen.

Die Grabschrift folgt am Anfang dem Muster des von Sueton überlieferten, auf Vergil gedichteten Epigramms, das mit Mantua me genuit beginnt und ebenfalls die Angabe des gelehrt verschlüsselten Begräbnisortes (tenet nunc Parthenope, ‚nun birgt mich Neapel‘) enthält. Dieser Typus hat eine lange antike Tradition und wurde seit dem Hochmittelalter, zumeist für Dichter, wieder aufgegriffen.3) Ein norddeutsches Beispiel fand sich auf dem Epitaph des Reformators Anton Corvinus, der 1553 in Hannover starb (Hassia me genuit); erhalten ist die Formel auf der Grabplatte eines gebildeten Juristen und kurzzeitigen Braunschweiger Stadtsyndikus’ aus dem Jahr 1587 sowie auf einem Studentengrabmal in Helmstedt von 1635.4)

Henrich Wolder ist 1586 als Amtsschreiber in Hardegsen nachzuweisen.5) Von 1603 bis 1612 oder 1613 amtierte er als Verwalter des Klosters Wiebrechtshausen.6) Bald darauf scheint Heinrich Wölder gestorben zu sein.7) Trotz der Ich-Form muss es offenblieben, ob Heinrich Wölder selbst die gelehrte Grabschrift verfasst hat.

Textkritischer Apparat

  1. [HUI]C A SECRETIS] Fehlt bei Hueg u. Eggeling.
  2. [O]SSIBUS HEIC LOCUS] Nach LOCUS fehlt metrisch eine Silbe – zu ergänzen wäre etwa EST –, was auf einem Fehler des Steinmetzen beruhen könnte.
  3. [N]E(M)PE SED IL[LIC]] Über dem P ist schwach ein Kürzungsstrich zu erkennen; für die Ergänzung danke ich Fidel Rädle, Göttingen.
  4. [IN AR]CE LO[CUM] Das O kleiner; für die Ergänzung danke ich Wilfried Stroh, München.
  5. [N]E(M)PELO[CUM]] Fehlt bei Hueg u. Eggeling.

Anmerkungen

  1. Vgl. Hueg, S. Sixti-Kirche. Leichensteine, S. 44. Vennigerholz, Beschreibung, Bd. 2, S. 90.
  2. Weigand, Raum, S. 18. Eggeling, Heimatmuseum, [S. 34f.].
  3. Vgl. Frings, Mantua me genuit, S. 89–100.
  4. Vgl. DI 36 (Stadt Hannover), Nr. 95. DI 56 (Stadt Braunschweig II), Nr. 611. DI 61 (Helmstedt), Nr. 155.
  5. Domeier, Hardegsen, S. 27. Danach Lippelt, Hoheitsträger, S. 450 („Heinrich Wolters“).
  6. Bis 1612: Niedersächsisches Klosterbuch, Bd. 3, S. 1518 (T. Moritz). Vgl. auch HStAH Hann. 27 Hildesheim, Nr. 1983/1–2 (zit. nach Findbuch).
  7. Vennigerholz nennt 1607 als Todesjahr, was aber (vgl. die vorige Anm.) ausgeschlossen ist; Vennigerholz, Beschreibung, Bd. 2, S. 90; danach Weigand, Raum, S. 18.

Nachweise

  1. Eggeling, Heimatmuseum, [S. 34], mit Abb. [S. 35].
  2. Hueg, S. Sixti-Kirche. Leichensteine, S. 93.

Zitierhinweis:
DI 96, Lkr. Northeim, Nr. 240†? (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017k0024008.