Inschriftenkatalog: Landkreis Northeim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 96: Lkr. Northeim (2016)

Nr. 222 Northeim, Privatbesitz 1608

Beschreibung

Medaillon des Hildebrand Giselher Rumann. Silber. Auf der Vorderseite des länglich-ovalen Medaillons im Flachrelief ein Brustbild des Geehrten im Profil, der mit reicher Renaissancekleidung und Kröse abgebildet ist; Haare und Bart sind lockig. Von Schulter bis Schulter umlaufend Inschrift A. Auf der Gegenseite ein Vollwappen. In der oberen Hälfte im Halbkreis Inschrift B, unten Inschrift C. Alle Inschriften erhaben. Oben ein Aufhänger. Das Medaillon wird ediert nach einer originalgetreuen Kopie; das erhaltene Original befindet sich im weiteren Familienbesitz.

Maße: H.: 4,5 cm; B.: 3,8 cm; Bu.: 0,2 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Katharina Kagerer) [1/2]

  1. A

    HILDEBRAND GISLER RUHMANNa) I(URIS) U(TRIUSQUE) D(OCTOR) AETAT(IS) XL

  2. B

    NEC REPENTE NEC TEMERE1)

  3. C

    M DC VIII

Übersetzung:

Hildebrand Giselher Rumann, Doktor beider Rechte, im Alter von 40 Jahren. (A) Weder übereilt noch unüberlegt. (B)

Wappen:
Rumann2)

Kommentar

Hildebrand Giselher Rumann (1568–1631) war ein Sohn des Johann Rumann, der in Göttingen Kaufgildemeister, Ratsherr und von 1598 bis 1607 Bürgermeister war. Rumann studierte 1584 in Erfurt, 1587/88 in Helmstedt und anschließend in Heidelberg, wo er 1594 zum Doktor beider Rechte promoviert wurde. 1596 wurde er Hof- und Konsistorialrat. Zwei Jahre darauf heiratete er Dorothea Jagemann (gest. 1612), eine Tochter des Kanzlers Johann Jagemann (vgl. Nr. 190), der in Helmstedt sein Lehrer gewesen war. Auch nach dem Sturz des Schwiegervaters im Jahr 1603 blieb Rumann in der Gunst des Herzogs Heinrich Julius. Weiterhin wurde er mit Gesandtschaften an auswärtige Höfe und zum Reichstag betraut. 1608 erhielt er die Erlaubnis, als „Rat von Haus aus“ in Göttingen im Haus seines Vaters arbeiten zu dürfen. 1615 kehrte er als Hofgerichtsassessor nach Wolfenbüttel zurück. Im Streit um die korrupte Regierung der „ungetreuen Landdrosten“ um Anton von der Streithorst und Arndt von Wobersnow schloss er sich deren Gegenpartei an. Nach dem Sturz der „Landdrosten“ wurde Rumann 1623 Großvogt vom Calenberg. Sein Sohn Joachim Christoph (1628–1682) war Bürgermeister von Northeim und vererbte das Medaillon.3) Rumann, der bereits 1607 eine kommentierte Ausgabe des Corpus iuris civilis plante,4) wählte sein Motto aus dem Codex Iustinianus (vgl. Anm. 1).

Hildebrand Giselher Rumann trug das Medaillon bereits auf dem Gemälde, das er, auch im Jahr 1608, von sich malen ließ.5)

Textkritischer Apparat

  1. RUHMANN] Der Bogen des R und der obere Abschnitt des U teilweise verdeckt durch den nachträglich angebrachten Aufhänger.

Anmerkungen

  1. Zitat aus einem Erlass des Kaisers Julian über Lehrer (sogenanntes Rhetorenedikt) aus dem Jahre 362: … iubeo, quisquis docere vult, non repente nec temere prosiliat ad hoc munus … Codex Iustinianus 10, 53, 7 (… befehle ich, dass, wer immer unterrichten will, weder übereilt noch unüberlegt an diese Aufgabe gehen soll …).
  2. Wappen Rumann (geteilt, springender Hirsch, darüber ein Stern). Vgl. Rumann, Familienwappen, S. 121.
  3. ADB, Bd. 29, 1889, S. 642f. (P. Zimmermann). Jörns/Engel, Zeugnisse des Bürgertums, S. 24. Jaeger, Bürgermeister, S. 81.
  4. Vgl. ADB, Bd. 29, 1889, S. 643. (P. Zimmermann).
  5. Auf dem Bruststück links neben dem Kopf das Wappen Rumann (vgl. Anm. 2), darunter die (beim ersten Vornamen verfälschend kopierte) Beischrift: Hildehard / Giseler Rüm-/ann 1608. Auf dem Gegenstück, einem Brustbild der Ehefrau, stand, ebenfalls neben dem Kopf: Dorothea Jagemann / 16 10. Beide Gemälde sind 1943 in Hannover verbrannt. Vgl. Rumann, Familienwappen, S. 188 (Abb.).

Nachweise

  1. Jörns/Engel, Zeugnisse des Bürgertums, S. 24 (mit Abb. 14 u. 15).
  2. Rumann, Familienwappen, S. 121 u. 126 (Abb.).

Zitierhinweis:
DI 96, Lkr. Northeim, Nr. 222 (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017k0022200.