Inschriftenkatalog: Landkreis Northeim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 96: Lkr. Northeim (2016)

Nr. 192 Schönhagen, Lauenfeldstr. 4 1595

Beschreibung

Türsturz. Stein. Der links von der Einfahrt in geringer Höhe in die Außenwand der 1909 errichteten Scheune vermauerte Sturz stammt aus dem sogenannten „Herrenhof“, der vom 17. bis ins 19. Jahrhundert als Oberförsterei diente und 1876 abgebrochen wurde.1) Unter einem dreifach vorspringenden Gesims im Mittelfeld in einem Beschlagwerkrahmen die erhaben gehauene, verwitterte Jahreszahl, oben und unten begleitet von einem Sonnenwirbel. Rechts und links vom Mittelfeld ein schmales Feld mit reduziertem Beschlagwerk, auf dem rechten in der Mitte ein Steinmetzzeichen (M18). In den beiden Außenfeldern je ein Wappen. Drei weitere Quadersteine mit Renaissancemustern (darunter sternförmig angeordnete Fische und Muscheln), die vom selben Bau stammen, finden sich am Wohnhaus Lauenfeldstr. 4 und am ehemaligen Wirtschaftsgebäude Kastensiekstr. 3.2)

Maße: H.: 34 cm, 49 cm (mit Gesims); B.: 206 cm; Bu.: 4 cm, 5 cm (Ziffern).

Schriftart(en): Minuskeln mit Versal.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Jörg Lampe) [1/1]

  1. [A(nno) d(omi)ni]a) 1595b)

Wappen:
Bocholt,3) Spiegel4)

Kommentar

Zwischen 1563 und 1594 ist ein Schöneberg Spiegel zum Desenberg als Drost (Pfandinhaber) des Amtes Uslar belegt.5) Dabei handelt es sich um Vater und Sohn: Schöneberg (II.) auf Bühne im Fürstbistum Paderborn starb 1583 im Alter von ungefähr 70 Jahren, sein Sohn Schöneberg (III.) starb 1594 im Alter von etwa 40 Jahren. Der letztere kann also 1563/65 noch nicht agiert haben.6) Das andere Wappen verweist auf die Familie Bocholt, von der im Jahr 1566 außer dem Pastor Laurentius Bocholt und dem Vogt Lüder Bocholt noch ein Johann Bocholt als Ältermann in Schönhagen ansässig war. Die drei Familienmitglieder, möglicherweise Brüder, die 1566 einen Abendmahlskelch stifteten (Nr. 131), könnten bei der Wiederbesiedlung von Schönhagen, möglicherweise zusammen mit dem älteren Schöneberg Spiegel, in den 1560er Jahren in den Ort gekommen sein.

Der von 1874 bis 1888 amtierende Ortspastor Albert Harland hat in einer nach dem Abriss des „Herrenhofes“ verfassten handschriftlichen Chronik das zweistöckige Haus beschrieben, das an einer Seite einen über zwei Meter hohen steinernen Sockel, einen Gewölbekeller, einen Kamin und zwei Böden aufwies, sonst aber wohl aus Fachwerk bestand. Auf dem Haus befand sich eine (noch erhaltene) Wetterfahne mit der Jahreszahl 1583 und dem Bocholtschen Wappen; A1 1583. Laut Harland wurde das Haus durch Johannes Bocholt für seine Tochter und seinen Enkel erbaut, nachdem sein Schwiegersohn Antonius Jäger 1573 gestorben war; dessen Grabplatte befand sich zur Zeit Harlands noch im Turmuntergeschoss der Kirche und wies außer der Jahreszahl zwei Wappen – neben dem Jägers (Jagdhorn) das Bocholtsche Wappen seiner Frau und zwei Bibelzitate (Sir. 25,8 u. Spr. 17,7) auf. Der gleichnamige Sohn Antonius (Tönnies) Jäger war in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts herzoglicher Oberjägermeister. Sein Haus wurde bis zum Ende des Jahrhunderts als Oberförsterei, später auch als Haus des herzoglichen Fischmeisters genutzt.

Nach den Forschungen Steingräbers hat sich Tilly auf seinem Zug an die Weser am 17./18. Juli 1623 in dem Haus aufgehalten.7) Dagegen ist der Bezeichnung als „Herrenhof“ zu widersprechen, da das Haus niemals den Charakter oder die rechtliche Qualität eines Adelssitzes bzw. Gutshofes hatte. Vermutlich wurde es errichtet auf herrschaftlichem Grund und war, zumindest zunächst, steuer- und abgabenfrei. Die Bewohner standen außerhalb der Dorfgemeinde; in der Calenberger Musterungsrolle von 1585 werden weder Angehörige der Familie Bocholt noch der Familie Jäger in Schönhagen aufgeführt.8)

Textkritischer Apparat

  1. [A(nno) d(omi)ni]] Ein geschwungener rechter Schrägschaft, zu dem aus Platzgründen ein senkrechter linker Schaft zu ergänzen ist, ist zu erkennen; der obere Linksschrägschaft des d ist schwach zu erkennen, der senkrechte Teil des gebrochenen linken Bogenabschnitts fehlt; danach drei Schäfte, der rechte unten beschädigt.
  2. 1595] 1591 Steingräber. Anders als bei der ersten 5 sind bei der zweiten Schaft und Balken eher bogenförmig ausgefallen und zudem beschädigt. Die 9 mit sehr kleinem, geschlossenen Bogen.

Anmerkungen

  1. Steingräber, Herrenhof, S. 8f.
  2. Vgl. ebd., S. 8–10.
  3. Wappen Bocholt (schwebende Mondsichel über 2 Sternen).
  4. Wappen Spiegel (drei runde Spiegel 2:1). Vgl. Spießen, Wappenbuch, Bd. 1, S. 119; Bd. 2, Tafel 301.
  5. Steingräber, Herrenhof, S. 11f. Der früheste Nachweis (1565): HStAH Cal. Br. 2 Nr. 2040, der späteste (1594): HStAH Cal. Br. 2 Nr. 2350 (beide zit. nach Findbuch). Die Namensform schwankt in den Quellen, auch: Schönenberg, Schoneberg, Schonenberg.
  6. Vgl. Spiegel, Geschichte der Spiegel, Bd. 2, S. 316 u. 362. Der Pfandbesitz von Uslar hat in der Überlieferung der Spiegel keine Spuren hinterlassen; zu den Besitzungen im Fürstbistum Paderborn und in der Grafschaft Stolberg vgl. ebd., S. 307–316 u. 357–370.
  7. Steingräber, Herrenhof, S. 12–16. Der früheste Nachweis als Oberförster (1627): StAW 2 Alt Nr. 6124; HStAH Cal. Br. 23 Nr. 388 (1628/29), der späteste (1649): HStAH Celle Br. 24 Nr. 201 (alle zit. nach Findbuch).
  8. Vgl. Burchard, Bevölkerung, S. 91–93.

Nachweise

  1. Steingräber, Herrenhof, S. 10f. (mit Abb.).

Zitierhinweis:
DI 96, Lkr. Northeim, Nr. 192 (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017k0019203.