Inschriftenkatalog: Landkreis Northeim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 96: Lkr. Northeim (2016)

Nr. 137† Rotenkirchen, Domäne 1569

Beschreibung

Brauhaus. Fachwerk. Das ehemalige Brauhaus erstreckt sich in nord-südlicher Richtung, parallel zur Straße „Am Küchengarten“. Vom Hof aus ist die Inschrift nach dem Durchgang, der das Schloss mit den älteren Gebäuden verbindet, zur linken Hand auf der Ostseite des Gebäudes zu finden. Über einem Steinsockel ein Fachwerkaufsatz; auf dem Schwellbalken die Inschrift, erhaben in vertiefter Zeile. Die Inschrift wurde vor einigen Jahren bei einer Restaurierung, offenbar nach dem Original, neu geschnitzt. Sie entspricht der Überlieferung bei Harland.

Inschrift nach Kopie.

Maße: Bu.: ca. 15 cm.

Schriftart(en): Kapitalis und Minuskeln.

  1. P(hilippus) D(ei) G(ratia) D(ux) B(runsvicensis) et L(uneburgensis) 1569 .

Übersetzung:

Philipp, von Gottes Gnaden Herzog von Braunschweig und Lüneburg, 1569.

Kommentar

Philipp II. (der Jüngere) von Braunschweig-Grubenhagen (1533–1596) hatte schon gegenüber seinem ältesten Bruder Ernst (reg. 1551–1567) Ansprüche auf Mitregentschaft erhoben; 1558 und 1560 erhielt er Katlenburg und Salzderhelden als Wohnsitze zugewiesen. Am 2. November 1567 schloß er mit dem nachfolgenden Bruder Wolfgang (reg. 1567–1595) einen Vertrag, in dem er diesem die Regierung überließ, zusätzlich zu Katlenburg aber noch Burg und Amt Grubenhagen mit Rotenkirchen zur Versorgung erhielt.1) In Rotenkirchen, das der Vater Philipp I. seit den 1520er Jahren unterhalb der Burg Grubenhagen als Nebenresidenz auszubauen begonnen hatte, errichtete Philipp weitere Bauten, zu denen das Brauhaus gehörte. Seine Brautätigkeit führte zu einem fünf Jahre andauernden Streit mit der Stadt Einbeck, die trotz der Unterstützung aller „großen“ Städte der Fürstentümer Wolfenbüttel und Calenberg dem Herzog nur leichte Zugeständnisse abringen konnte.2) Die Stadt verklagte den Herzog auch beim Reichshofrat in Prag.3)

In seinem Beitrag über den „Bierstreit“ gibt Harland eine etwas abweichende Inschrift am alten „Brauhaus“ wieder, das demzufolge 1878 als „Schweinehaus“ genutzt wurde: P(hilippus) D(ei) G(ratia) D(ux) B(runsvicensis) 1571.4) Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass sich diese Inschrift, von der sich heute keine Spur mehr findet, an einem anderen Gebäude der Domäne befand.5) Die Tatsache, dass Harland die Inschriften niemals zusammen erwähnt, deutet allerdings darauf hin, dass bei der zweiten Erwähnung ein Irrtum vorliegt. Die Grubenhagener Herzöge verwendeten die Titulatur ‚Herzog von Braunschweig und Lüneburg‘ erst seit dem Tod Herzog Ernsts 1567 in Inschriften. Hintergrund war die im März 1566 beantragte und 1570 vom Kaiser bestätigte Aufnahme in den Gesamtlehnsverband des Hauses, die das Erbrecht der anderen welfischen Linien am Fürstentum Grubenhagen sichern sollte.6) Eine Rückkehr zum älteren ‚Braunschweig‘ zwei Jahre nach der vorliegenden Inschrift wäre zumindest auffallend.

Anmerkungen

  1. Vgl. Pfannkuche, Patrimonium, S. 431f. Aufgebauer, Herzog Philipp II., S. 61–66.
  2. Harland, Bierstreit, passim (mit Quellen).
  3. www.RHRdigital.de/altepragerakten.2.1082 (16.06.2015): Alte Prager Akten, Bd. 2, Sig.: K. 48, Verz.: AB I/16, fol. 74r.
  4. Harland, Bierstreit, S. 105. Das Brauhaus wurde im 19. Jahrhundert nicht als Schweinehaus genutzt; vgl. Rößner, Rotenkirchen, S. 140 u. den Plan S. 186 (Abb. 30).
  5. Sie ist auch nicht an dem „Schweinehaus“ zu finden, das 1780 das erste Gebäude an der Südseite des Hofes war; vgl. Lit. G auf dem Plan NHStAH 22c Rotenkirchen 10 pm, abgedruckt bei Steenweg, Leben, S. 20f.
  6. Vgl. Pfannkuche, Patrimonium, S. 443–447. Pischke, Burg Grubenhagen, S. 84f. Auf der Grabplatte des 1551 gestorbenen Vaters, Herzog Philipp I., lautete die Titulatur noch ‚Braunschweig‘; ‚Braunschweig-Lüneburg‘ erscheint mit der Grabplatte von Herzog Ernst (gest. 1567) auf den Grabmonumenten der Herzöge; vgl. Mithoff, Kdm. Göttingen und Grubenhagen, S. 168–170.

Nachweise

  1. Harland, Einbeck, Bd. 2, S. 490.

Zitierhinweis:
DI 96, Lkr. Northeim, Nr. 137† (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017k0013701.