Inschriftenkatalog: Landkreis Northeim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 96: Lkr. Northeim (2016)

Nr. 126 Hardegsen, Burgstr. 4 1561

Beschreibung

Kaminsims. Stein. Im sogenannten „Zweiten Burgmannshof“, früher Burgstr. 90. Getragen von zwei seitlichen Pilastern ist der Kaminsims beherrscht von einem Feld zwischen dem jeweils stark vorspringenden Architrav und dem oberen Gesims. Auf dem Feld ein erhabenes, rechts und links jeweils zweimal gefaltetes Schriftband, das mit jeder Faltung etwas nach oben versetzt wird, so dass ein räumlicher Eindruck entsteht; das Band läuft an den Seiten in nach oben und unten gerichteten Doppelschnecken aus. Auf dem Schriftband die erhabene Inschrift, auf dem mittleren, optisch zurückgesetzten Teilstück die Jahreszahl. Der Kaminsims ist von zahlreichen Farbschichten bedeckt, die die ursprünglich scharfe Konturierung der Buchstaben unkenntlich machen. Versuchsweise freigelegt sind außer Teilen der Doppelschnecken der erste und letzte Buchstabe sowie das N und die zweite 1 der Jahreszahl. Dabei kommt die ursprüngliche, braunrote Farbfassung zum Vorschein. Unter der Jahreszahl ein eingehauenes, ebenfalls freigelegtes Steinmetzzeichen (M9), ein weiteres (M10) auf den beiden Pilastern; links auf dem Rand des oberen Gesimses ein drittes Steinmetzzeichen (M11).

Maße: H.: 75 cm (Sims), 48 cm (Feld); B.: 210 cm (Sims), 182 cm (Feld); Bu.: 5,3 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Jörg Lampe) [1/1]

  1. ALIIS / INSERVIO / 1561 / ME IPSV(M)a) CONSVMOb)c)

Übersetzung:

Anderen diene ich, mich selbst verzehre ich. 1561.

Kommentar

Die Kapitalis zeichnet sich durch bemerkenswerte Schmuckformen aus. A ist mit durchgebogenen Schäften gestaltet, das obere Ende des rechten Schaftes ist nach links umgebogen, ebenso Schaft und Cauda des R. Der Mittelteil des M reicht fast bis zur Grundlinie, O ist spitzoval. Das untere Ende der gebogenen 1 ist hakenförmig.

Die Gebäude des „Burgmannshofes“ sind in zwei Bauphasen im Spätmittelalter (14. u. 15. Jahrhundert) und nach 1559 entstanden (spätere Veränderungen bleiben hier unberücksichtigt). 1559 erhielt Georg Barthold Ostmann, von 1556/58 bis 1565 in Hann. Münden Hofrichter Herzog Erichs II. von Braunschweig-Calenberg, den früheren Burgmannshof übertragen. Im Zuge der von Ostmann sehr bald danach begonnenen Baumaßnahmen entstand der Renaissancekamin in einem älteren Raum mit gotischem Kreuzgewölbe.1)

Die Anbringung der Inschrift auf einem gefalteten Schriftband ähnelt der auf einem früheren Kaminsims im „Gemach zum Weißen Roß“ im Mündener Schloss aus dem Jahr 1562. Auch dort bildet die Jahreszahl den Mittelpunkt des Schriftbandes; allerdings sind die Buchstaben in frühhumanistischer Kapitalis ausgeführt und der Text ist abweichend. Die Jahreszahl bezeichnet dort den Baubeginn nach Zerstörungen durch einen Brand im Jahr 1560.2) Ein enger Zusammenhang besteht nach den Befunden der Restaurierung des Burgmannshofes auch zwischen den dort gefundenen Malereien und denen im Mündener Schloss.3)

Dr. iur. Georg Barthold Ostmann studierte in Marburg (1540), Wittenberg (1545, als Adeliger immatrikuliert!) und Erfurt (1547);4) seit 1556 ist er im Dienst Erichs II. nachzuweisen, spätestens 1558 war er als Hofrichter neben dem Kanzler einer der führenden Beamten des Landes. 1565 schied er aus dem Dienst, vor 1585 ist er gestorben.5) Der Vater des Erbauers, Ostmann Bartoldi (die Namensform wechselt zur Generation des Sohnes!), soll zusammen mit der Ehefrau Herzog Erichs I., Elisabeth von Brandenburg, ins Land gekommen sein, die den Herzog im Juli 1525 heiratete. Anderen Nachrichten zufolge war er bereits ab 1524 Amtmann in Münden, Nienover und Weende; er starb 1552.6)

Die Grundbedeutung der Inschrift – indem die Kerze brennt und damit anderen dient (leuchtet), verzehrt sie sich selbst – wird hier auf den Dienst an Menschen übertragen.7) Prägnanter wird die Aussage in der Form, in der sie von Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel (reg. 1568 bis 1589) als Devise verwendet wurde (ALIIS INSERVIENDO ME IPSVM CONSVMOR), die er auf das Titelblatt der Kirchenordnung von 1569 setzen und auf Münzen, Medaillen, Rüstungen, Kanonen und weiteren Gegenständen anbringen ließ.8)

Textkritischer Apparat

  1. IPSV(M)] Ein Kürzungsstrich über S und V ist schwach zu erkennen. Das M ist als von der nachfolgenden Falte verdeckt zu denken.
  2. CONSVMO] N retrograd.
  3. Bekannter ist die prägnantere Form: ALIIS INSERVIENDO ME IPSVM CONSVMOR: ‚Im Dienst für andere verzehre ich mich selbst.‘ So auch Hueg, der seine Ergänzung nicht kenntlich macht. Vgl. den Kommentar. In der sprachlichen Form verwandt ist die Devise des Lüneburger Herzogs Ernst; siehe Anm. 8.

Anmerkungen

  1. Vgl. Ellermeier, Restaurierung, S. 5–8; Ders., Kamin-Inschrift, S. 6 u. 11–17.
  2. INVITVS MORDENS 1562 CVR MORDEOR: ‚Warum werde ich, der ich nur wider Willen beiße, gebissen?“ Vgl. DI 66 (Lkr. Göttingen), Nr. 166 (A).
  3. Friedrich Ellermeier, mdl. Auskunft nach Beobachtungen des Restaurators. Ich danke Dr. Ellermeier für ein ausführliches, informatives Gespräch über die Geschichte des von ihm restaurierten Hauses.
  4. Vgl. Matrikel Marburg Bd. I.1, S. 31: Georgius Ostmanus Herdesianus. Matrikel Wittenberg, Bd. 1, S. 225: Georgius Vsthman Bartholdi nobilis ex Ducatu Brunsuicensi (13. Juni 1545). Matrikel Erfurt, Bd. 2, S. 366: Georgius Ostman Hardesianus (Ostern 1547).
  5. Vgl. Samse, Zentralverwaltung, S. 264 u. 320.
  6. Vgl. Samse, Zentralverwaltung, S. 288. Laut Letzner war Ostmannus Bartoldi zusammen mit Herzogin Elisabeth nach Calenberg gekommen; zeitweise war er Propst des Klosters Weende. Seine Ehefrau starb 1578, die Söhne waren demnach der Bauherr Georg, Doktor beider Rechte, Christoff und Hans; Letzner, Hardessische Chronik, fol. 105v–106v. Zur Amtszeit im Kloster Weende (1542–1545) vgl. Niedersächsisches Klosterbuch, Bd. 3, S. 1504 (H. Krösche).
  7. Vgl. Henkel/Schöne, Emblemata, Sp. 1363. Ellermeier, Kamin-Inschrift, S. 7–11.
  8. Rohr, Initialen, S. 18–23 u. 90f. Dielitz, Wahl- und Denksprüche, S. 10. Der in Celle residierende Herzog Ernst der Bekenner (1497–1546) verwendete die Devise Aliis servio, me ipsum contero ‚Anderen diene ich, mich selbst reibe ich auf‘; Rohr, Initialen, S. 18f.

Nachweise

  1. Hueg, Hausinschriften, S. 87.
  2. Ellermeier, Kamin-Inschrift, S. 7.

Zitierhinweis:
DI 96, Lkr. Northeim, Nr. 126 (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017k0012606.