Inschriftenkatalog: Landkreis Northeim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 96: Lkr. Northeim (2016)

G1, Nr. 50 Clus, Klosterkirche St. Maria und Georg 1617

Für eine ältere Fassung dieser Katalognummer, siehe DIO02 Nr. 50

Beschreibung

Grabplatte für den Abt Georg Schünemann. Stein. Der Stein wurde 1960 bei Renovierungsarbeiten im Kloster gefunden.1) Im vertieften Innenfeld ist der Verstorbene in weltlicher Kleidung im Flachrelief dargestellt, er hält mit beiden Händen ein Buch. Sein Kopf ruht auf einem mit Troddeln besetzten Kissen. Die erhaben in vertiefter Zeile ausgeführte Inschrift läuft an vier Seiten um den Stein herum.

Maße: H.: 200 cm; B.: 80,5 cm; Bu.: 7,5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Inga Finck [1/1]

  1. DEN. 17. SEPTE(M)B(RIS) ANNO / · CHRISTI. NATO. 1617. IST. DER. EHRWIRDIGER. EHRNVESTER VND. WOLGE:/[L]ARTER. GEORGIVS. SCHVI/NEMAN. ABBT. DIESES. CLOSTERS. IN GODT. SEHLIG. ENTSCHLAFEN

Kommentar

Die Darstellung des Verstorbenen ähnelt derjenigen auf den Grabplatten in der Gandersheimer Stiftskirche, die für Elisabeth Kale im Jahr 1603 (Nr. G47) und für Amabilia, Gräfin von Mansfeld, im Jahr 1620 (Nr. G51) angefertigt wurden. Hingegen weisen die Inschriften der drei Grabplatten weder im Wortlaut noch in der Ausführung der Buchstaben Gemeinsamkeiten auf.

Georg Schünemann amtierte als evangelischer Abt in Clus von 1596 bis 1617. Seine Aufgabe in diesem Amt entsprach im Wesentlichen der eines herzoglichen Verwalters des Klosterguts. Er stammte aus Gandersheim, hatte 1582/83 in Helmstedt studiert2) und war dann als Kanzleireferent, später als Sekretär beim fürstlichen Hofgericht angestellt worden. Seit 1593 hatte er ein Kanonikat an der Gandersheimer Stiftskirche inne.3) Seine Bestellung zum Abt in Clus kommentiert Harenberg mit dem Satz hara dignior quam ara ‚für den Stall würdiger als für den Altar‘, nachdem er der Mitteilung über den Empfang des Kanonikats hinzugesetzt hatte: homo a scientiis studiisque nudus ‚ein Mann unbeleckt von Wissenschaft und Studium‘.4) Sein Grab befand sich in media parte templi.5)

Anmerkungen

  1. Goetting, Benediktiner(innen)kloster Brunshausen, S. 279.
  2. Vgl. Matrikel Helmstedt, Bd. 1, S. 39, Nr. 65.
  3. Goetting, Benediktiner(innen)kloster Brunshausen, S. 279 u. S. 232 mit weiteren biographischen Nachweisen und Quellenangaben.
  4. Harenberg, Historia Ecclesiae Gandershemensis, S. 1093.
  5. Der Ort des Begräbnisses geht aus einem Nachtrag in Bodo‚ Chronica Coenobii Clusini, fol. 96v, hervor.

Zitierhinweis:
DI 96, Lkr. Northeim, G1, Nr. 50 (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017g1005003.