Inschriftenkatalog: Landkreis Northeim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 96: Lkr. Northeim (2016)

G1, Nr. 10† Bad Gandersheim, Stiftskirche 1130 od. 1252

Für eine ältere Fassung dieser Katalognummer, siehe DIO02 Nr. 10

Beschreibung

Grabdenkmal für Äbtissin Berta I. oder Äbtissin Berta II. Stein. Das Grab, zu dem dieses Denkmal gehörte, lag in der Marienkapelle (nördliche Chorseitenkapelle), also am Ort der traditionellen Äbtissinnengrablege. Nach Letzner fand es sich vor dem breiten Stein, d. h. vor dem Marienaltar. Zu Letzners Zeiten (1531–1613) musste man es aus den dreck und unflat erheben, außkratzen und fegen.1) Anfang des 18. Jahrhunderts war es noch zu sehen.2)

Inschriften nach der Rupius-Chronik.

  1. A

    V. ID(VS) MAY3) O(BIIT) BERTA ABB(ATISSA) +

  2. B

    A poenis Bertham fons divinae pietatisJn requiem certam translatam junge beatis

Übersetzung:

Am 5. Tag vor den Iden des Mai starb Äbtissin Berta. (A) Du Quelle der göttlichen Güte (= Christus) führe Berta von den Strafen in die sichere Ruhe und vereinige sie mit den Seligen. (B)

Versmaß: Zwei Hexameter, zäsur- und endgereimt. (B)

Kommentar

Harenberg und Goetting haben diese Grabinschrift der 1252 verstorbenen Äbtissin Berta II. zugewiesen.4) Letzner hingegen überliefert die zu seiner Zeit noch erhaltene Inschrift in seiner Äbtissinnenliste im Zusammenhang mit Berta I. (1126–1130) und bemerkt dazu Jst Anno domini 1132 5. Idus May gestorben.5) Die Rupius-Chronik gibt den Text zwar am Schluss der Vita Bertas II. wieder, räumt aber ein, dass andere Überlieferungen die Grabschrift der Äbtissin Berta I. zuordnen: wie wol ander von der I. Bertha verstanden haben wollen.6) Das Wort ander dürfte sich in diesem Zusammenhang auf Letzner beziehen, dessen Klösterchronik für die Rupius-Chronik benutzt wurde, und der sie – wie gesagt – wohl zutreffend der älteren Berta zugeordnet hatte.

Die Form der Grabinschrift spricht nämlich ebenfalls für ihre zeitliche Einordnung in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts und damit für einen Zusammenhang mit Berta I. Unter der Voraussetzung, dass die Inschriften der Gandersheimer Platte vollständig überliefert sind, gleicht ihr Inschriftenprogramm in der Beschränkung auf die Angabe des Todestages, ergänzt um eine Versgrabschrift, denjenigen Inschriften auf der Grabplatte der Witwe Mathildis im Hildesheimer Dom,7) die ins 11. Jahrhundert zu datieren ist. Auch dort ist neben einem kurzen hexametrischen Grabgedicht ein Sterbevermerk mit römischer Tagesdatierung ohne Angabe des Todesjahres angebracht. Die Beschränkung auf den für die Anniversarfeier entscheidenden Todestag deutet ebenfalls auf eine Entstehung vor 1200 hin, da ab dem 13. Jahrhundert das Todesdatum immer öfter um das Todesjahr erweitert wird.8)

Insgesamt spricht also sehr viel dafür, dass, wie die älteste Überlieferung Letzners nahelegt, die Inschrift auf Berta I. zu beziehen ist. Sofern diese Zuordnung stimmt, wäre als ihr Todestag der 11. Mai anzusetzen, der Todestag Bertas II. ist nicht inschriftlich überliefert.9)

Anmerkungen

  1. Letzner, Klösterchronik (Cod. Ms. Hist. 248), S. 444. Die von Letzner verwendete Bezeichnung „breiter Stein“ für den Marienaltar setzte sich im 16. Jahrhundert durch, vgl. Goetting, Kanonissenstift Gandersheim, S. 27f.
  2. Vgl. Goetting, Kanonissenstift Gandersheim, S. 310; s. a. Harenberg, Historia Ecclesiae Gandershemensis, S. 755.
  3. 11. Mai.
  4. Harenberg (wie Anm. 2); Goetting (wie Anm. 2).
  5. Letzner (wie Anm. 1).
  6. Rupius-Chronik (Hildesheim, Dombibliothek, HS 534), fol. 66r.
  7. DI 58 (Stadt Hildesheim), Nr. 27.
  8. Ältester Beleg für einen Sterbevermerk mit Todestag und -jahr ist im Bestand Hildesheim die Grabschrift für den 1190 gestorbenen Bischof Adelog: ANNO M° C° L° XXXX° XII KALENDAS OCTOBRIS OBIIT ADELOGVS EPISCOPVS, vgl. DI 58 (Stadt Hildesheim), Nr. 45. – Auf den Bleitafeln, die den Toten ins Grab mitgegeben wurden, finden sich allerdings schon früher komplette Sterbedaten, die auch das Todesjahr berücksichtigen. Zur Frage der Datumsangabe in den Grabinschriften des Mittelalters s. Elvira Glaser und Franz-Albrecht Bornschlegel, Datierungen in mittelalterlichen Inschriften des deutschen Sprachraums. Ein Zwischenbericht. In: Archiv für Diplomatik 42 (1996), S. 525–556, hier S. 539f.
  9. Auch das Jüngere Gandersheimer Nekrologium bietet keine Hilfe für die Ermittlung des Todesdatums der Äbtissin Berta II. Beide Äbtissinnen Berta sind dort in enger zeitlicher Nachbarschaft und ohne nähere Spezifizierung vermerkt: Eine der beiden ist unter dem Tagesdatum VI. Idus Maii eingetragen, die andere unter II. Idus Maii. Keiner der beiden Einträge entspricht dem Datum auf der Grabplatte, so dass auch hier die Zuordnungen unsicher bleiben.

Nachweise

  1. Rupius-Chronik (Hildesheim, Dombibliothek, HS 534), fol. 66r.
  2. Letzner, Klösterchronik (Cod. Ms. Hist. 248), S. 444.
  3. Harenberg, Historia Ecclesiae Gandershemensis, S. 755.
  4. Goetting, Kanonissenstift Gandersheim, S. 310.

Zitierhinweis:
DI 96, Lkr. Northeim, G1, Nr. 10† (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017g1001005.