Inschriftenkatalog: Landkreis Northeim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 96: Lkr. Northeim (2016)

Nr. 225† Nörten-Hardenberg, kath. Kirche St. Martin 1609

Beschreibung

Grabplatte des Dekans Matthäus Wedekind. Die 1796 bei Grabarbeiten in der Kirche aufgefundene Platte ist spätestens seit dem Abriss des Vorgängerbaus im Jahr 1894 verschollen. Der Verstorbene war in Chorkleidern dargestellt, mit Bart und Barett auf dem Kopf. Der Stein wurde beim Auffinden beschädigt; die daraus entstehenden Lücken der Lesung werden von Wolf durch Striche wiedergegeben, Kürzungen des Originals durch Punkte und Kommata.1) Am Anfang fehlt der Sterbevermerk mit der Angabe des Todesjahres und -tages.

Inschrift nach Wolf.

  1. [– – –] RE[veren]D(us) DoMin(us) MatthAE(us) WE[dekind] CAN(onic)Vs JuBiL[A](rius)a) [De]CAN(us)b) ET S(ancti) ANTONI ComEN[dator] Cuj(us) ANiMA REQuiESCAT in PACE

Übersetzung:

… (starb) der hochwürdige Herr Matthäus Wedekind, Jubilarkanoniker, Dekan sowie Komtur des Antonius-Ordens, dessen Seele in Frieden ruhe.

Wappen:
Wedekind?2)

Kommentar

Das 1055 errichtete Kollegiatstift Nörten (Petersstift) bestand seit der Durchsetzung der Reformation in den welfischen Gebieten und der Hinwendung der Hardenberger zu den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg (1607) als katholische Insel in mainzischem Besitz fort.3) Matthäus Wedekind wird 1603 als Senior, 1605 als Dekan des Petersstifts bezeichnet. Am 19. März 1609 errichtete er sein Testament; der Sterbetag ist unbekannt, da diese Stelle an der Platte ausgebrochen war.4)

Die dem Stift inkorporierte romanische Stiftskirche St. Martin wurde 1626 beim kriegsbedingten Brand des Fleckens Nörten schwer beschädigt und galt bereits Ende des 17. Jahrhunderts als baufällig. Sie wurde 1894 abgerissen und durch den etwas weiter nördlich errichteten Nachfolgebau ersetzt.5) Die Grabplatte verschwand wahrscheinlich bereits früher, da sie von Mithoff im Jahr 1873 nicht erwähnt wurde.

Textkritischer Apparat

  1. JuBiL[A](rius)] JuBiLE Wolf.
  2. [De]CAN(us)] Wolf schreibt an anderer Stelle (S. 302), dass auf der Grabplatte „auch noch Decanus, obgleich verstümmelt,“ zu lesen gewesen sei.

Anmerkungen

  1. Wolf, Peters-Stift, S. 140.
  2. Wappen Wedekind? (gespalten, Kreuz u. männliche Figur), Helmzier: kniendes Kind; beschrieben: Wolf, Peters-Stift, S. 140.
  3. Niedersächsisches Klosterbuch, Bd. 3, S. 1089–1093 (B. Büttner).
  4. Wolf, Peters-Stift, S. 302. Vgl. Niedersächsisches Klosterbuch, Bd. 3, S. 1096 (B. Büttner).
  5. Ebd., S. 1095.

Nachweise

  1. Wolf, Peters-Stift, S. 139f.

Zitierhinweis:
DI 96, Lkr. Northeim, Nr. 225† (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017k0022504.