Inschriftenkatalog: Landkreis Northeim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 96: Lkr. Northeim (2016)

Nr. 113 Uslar, Heimatmuseum 1538

Beschreibung

Grenzstein. Ehemals am südlich von Uslar gelegenen Allenberg. Im Jahr 2005 aufgefunden und im Hof des Heimatmuseums mit einer Schmalseite zur Westmauer aufgestellt. Der Stein gehörte zu einer Reihe von 14 Steinen, mit denen am Allenberg die Grenze zwischen der Landgrafschaft Hessen und dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg markiert wurde. Inschrift A auf der jetzigen linken Seite, Inschrift B auf der rechten, jeweils in der unteren Hälfte des Steins; beide Inschriften eingehauen und neu mit schwarzer Farbe nachgezogen, was teilweise zu Verunklarungen führt. Über den Inschriften waren ursprünglich Wappen der jeweiligen Landesherren angebracht, von denen heute nur noch die Position zu erahnen ist.1) Der heute oben und unten teilweise abgeschlagene Stein wurde 1838 bei einer Neuvermessung der Grenze zwischen dem nunmehrigen Königreich Hannover und dem Kurfürstentum Hessen oben gerundet und über den Wappen neu beschriftet.2) Ein zweiter Stein wurde in die Grundmauer eines Hauses in Vernawahlshausen (Lkr. Kassel) eingefügt; Nr. 114.

Maße: H.: 105 cm; B.: 36 cm; Bu.: 4 cm, 7,5 cm (Zahlen).

Schriftart(en): Minuskeln.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Julia Zech) [1/2]

  1. A

    br[vwn]sch[vi]gka) / [1]538

  2. B

    [p]hilips la[nt]/graweb) zu / hessen / 1538

Kommentar

Die Schrift und die Zahlen ähneln denen auf dem Stein Nr. 114. Bemerkenswert sind das z-förmige Bogen-r und das aus zwei Bögen bestehende doppelstöckige z, dessen oberer Bogen in den Oberlängenbereich reicht; der untere Bogen ist weit in den Unterlängenbereich ausgezogen.

Hintergrund der Steinsetzung ist ein 1518 aufgebrochener Streit über die Grenzziehung zwischen dem Amt Uslar und der hessischen Dorfschaft Vernawahlshausen (zeitgenössisch: Wahlshausen), der durch Rodungen der Wahlshausener Bauern seit dem 15. Jahrhundert verursacht wurde. Ein Grenzvertrag vom 11. März 1538 zwischen Herzog Erich I. von Calenberg und Landgraf Philipp bestätigte die Bauern im Besitz des Rodelands, was bis heute zu einer Ausbuchtung des Grenzverlaufs über die Schwülme in nordöstlicher Richtung führt. Bereits am 17. Januar 1538 hatte Herzog Erich dem Landgrafen geschrieben und ihn gebeten, wegen der Eile der Sache die nötige Anzahl von Grenzsteinen anfertigen zu lassen, auf denen das jeweilige Wappen angebracht werden sollte.3) Die Anfertigung auf hessischer Seite dürfte die Unsicherheit im Sprachstand von „Braunschweig“ erklären, das auf dem Grenzstein Nr. 114 b[r]wnschweigk geschrieben wurde.

Die Regelung, die dem Landgrafen die Herrschaft über das strittige Gebiet zusprach, dem Herzog aber gewisse Rechte beließ (den Rott- bzw. Rodezehnten und die Niederjagd), führte bis in das 17. Jahrhundert zu Streitigkeiten zwischen den Einwohnern, den Lokalobrigkeiten und den Landesherren über Hude- und Weidegerechtigkeiten, entlaufene Tiere oder Zollfragen.4)

Textkritischer Apparat

  1. br[vwn]sch[vi]gk] Die Buchstaben sind den Befund verunklarend farbig nachgezogen; vgl. aber Abb. 1. u. 2. bei Funke/Schreckenbach, S. 17f. H(erzog) v(on) Braunschweigk Funke/Schreckenbach; Braunschweigk Funke. Laut einem Bericht von 1595 soll auf den 14 Grenzsteinen gestanden haben: Erich Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg; Feilke, Hammel I, S. 20. Auch der Grenzstein Nr. 114 lässt davon nichts mehr erkennen. Es ist aber möglich, dass bei Erneuerungen der Grenzsteine nur noch der Name des Herzogtums nachvertieft wurde.
  2. [p]hilips la[nt]/grawe] Die Fehlstellen sind abgeschlagen.

Anmerkungen

  1. Zumindest das hessische Wappen über Inschrift B war noch bei der Wiederauffindung im Jahr 2005 schemenhaft zu erkennen; vgl. Funke/Schreckenbach, Grenzstein, S. 17 u. 19 (Bild 5). Feilke, Hammel I, S. 20.
  2. K(ÖNIGREICH) [H](ANNOVER) 477 // K(UR-) F(ÜRSTENTUM) H(ESSEN) 1838. Die 477 ist die laufende Nummer der Versteinung von 1838.
  3. Feilke, Hammel I, S. 17–19.
  4. Vgl. Feilke, Hammel I u. II, passim.

Nachweise

  1. Funke/Schreckenbach, Grenzstein, S. 18 , mit den Abb. S. 17–19.
  2. Funke, Grenzstein vom Allenberg.

Zitierhinweis:
DI 96, Lkr. Northeim, Nr. 113 (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017k0011305.