Die Inschriften des Landkreises Northeim

6. Inschriften und Inschriftenträger

6.1. Denkmäler des Totengedächtnisses

Aus dem Bearbeitungsgebiet sind 92 Denkmäler des Totengedächtnisses überliefert, die nur zur Hälfte im Original erhalten sind. Die überlieferten Denkmäler verteilen sich zum überwiegenden [Druckseite 32] Teil auf 40 Epitaphien und 34 Grabplatten. Während die Grabplatten ursprünglich zur Abdeckung eines Grabes dienten, waren die Epitaphien aus Holz oder Stein an einer Wand angebracht und, wie auch die Totenschilde, nicht an den Begräbnisplatz gebunden. Da aber keine Grabplatte des Bestands noch an ihrem ursprünglichen Ort liegt, die noch vorhandenen Grabplatten vielmehr im Laufe der Zeit an Wänden aufgestellt wurden, kann eine Entscheidung, ob es sich bei einem Objekt ursprünglich um ein Epitaph oder eine Grabplatte gehandelt hat, vielfach nicht mehr getroffen werden.

An erster Stelle zu nennen ist ein Scheibenkreuzstein, der heute im Stadtpark von Dassel steht (Nr. 15). Kreuzsteine, von denen es im Landkreis Northeim, anders als im Nachbarkreis Holzminden,119) nur einen mit Inschriften gibt, stellen eine besondere Form des Totengedenkens dar, nämlich an einen plötzlichen Tod durch Unfall oder Mord. Sie wurden errichtet am Ort des Geschehens. Hier handelt es sich um einen Unfall, bei dem eine Frau von einem Baum gestürzt ist, wie Abbildung und Inschrift deutlich machen. Leider ist an der entscheidenden Stelle der Name des Mannes der Frau ausgebrochen, so dass sich über deren Identität keine Angaben machen lassen. Durch die Neulesung der Inschrift müssen ältere Annahmen, dass es sich um eine verwitwete Gräfin von Dassel gehandelt habe, korrigiert werden.

Die frühesten Grabdenkmäler, die beide zumindest teilweise noch erhalten sind, sind Tumbendeckel fürstlicher Personen in Hardegsen (Nr. 20, nach 1391) und im Kloster Wiebrechtshausen (Nr. 21, nach 1394/97);120) im ersteren Fall wurde die Inschrift im 19. Jahrhundert nachgebildet. Von einem weiteren Tumbendeckel ist zwar die Grabfigur erhalten, die Inschrift aber nur kopial überliefert (Nr. 39, 1442). Dasselbe gilt für eine Platte, die das Eingeweidegrab des im Jahr 1400 getöteten Herzogs Friedrich von Braunschweig in Wiebrechtshausen deckte (Nr. 22).

Zwei bzw. drei kopial überlieferte Denkmäler des Totengedächtnisses für Stifter von Klöstern, die nach der Mitte des 15. Jahrhunderts entstanden sind (Nr. 59 u. 111), dokumentieren die Memorialpraxis in Klöstern, die sich auch auf eine fiktive Stifterin (Nr. 59) beziehen kann.

Die Grablege der 1571 ausgestorbenen Edelherren von Plesse in dem von ihnen gestifteten Kloster Höckelheim, die am 4. Mai 1582 durch Brand zerstört wurde, enthielt sieben kopial überlieferte Denkmäler (vgl. Kap. 5) mit Inschriften, darunter zwei Totenschilde von 1369 und 1483 (Nr. 19, 66), zwei Grabplatten (Nr. 116, 138) und drei Epitaphien (vgl. Nr. 135), von denen zwei (Nr. 134, 140) ebenfalls Grabplatten gewesen sein könnten.

Aus der Zeit vor 1500 sind nur zwei Grabdenkmäler von Geistlichen überliefert. Der heute in Hachenhausen aufgestellte Tumbendeckel des Pfarrers an der Gandersheimer Stadtkirche Johannes Schilp (Nr. 37) stammt ursprünglich vermutlich aus der dortigen Stiftskirche, an der er Kanoniker war. Die Grabplatte des Pfarrers Johannes Wolmershausen aus dem Jahr 1495 (Nr. 75), die sich in St. Sixti in Northeim befand, ist nicht erhalten.

Bemerkenswert wenige Epitaphien von Angehörigen des Landadels haben sich erhalten (fünf von insgesamt acht), darunter allerdings das herausragende Stück für den Drosten und Pfandinhaber Anton von Kerssenbrock (Nr. 150) aus dem Jahr 1576 in Hardegsen, für den zudem noch eine Grabplatte (Nr. 151) existiert. Ansonsten gibt es nur noch das Epitaph für Anna Post von 1581 (Nr. 158) und das Epitaph für Cord von Asche in Moringen (Nr. 148), das ebenfalls aus dem Jahr 1576 stammt; an seine Seite treten zwei nicht erhaltene Gedenktafeln für den Verstorbenen und seinen Bruder Jan (Nr. 230, 231). Die Grabplatte des Jan von Asche, die zeitweise verdeckt war, wurde 1767 wiederentdeckt, ist aber inzwischen wieder verloren – ein Schicksal, das sich auch in anderen Fällen (Nr. 225) beobachten lässt. Zwei weitere Epitaphien für Mitglieder der Familien Rebock (Nr. 128) und Steinberg (Nr. 167) sind gleichfalls nur kopial überliefert. Zwei Steinplatten in Dassel, die an Angehörige der Familien von Garmissen und von Rauschenplat erinnern (Nr. 227, 242), sind wegen des auf ihnen verwendeten Hochreliefs als Epitaphien anzusehen, unterscheiden [Druckseite 33] sich in der Gestalt sonst aber nicht von Grabplatten. Von einem Epitaph der Anna von der Schulenburg aus St. Sixti in Northeim (Nr. 297) ist nur das Gemälde erhalten; die Inschrift ist kopial überliefert. Auch in diesem Fall gab es daneben eine Grabplatte (Nr. 298).

Von den im Bestand nur wenig zahlreicheren Grabplatten von Adeligen ist genau die Hälfte (sechs von zwölf) erhalten. Wie die Epitaphien unterscheiden sich auch diese in der Qualität erheblich: Den naiv anmutenden, in Schrift und Gestalt derb ausgeführten Grabplatten für drei Angehörige der Familie von Oldershausen aus den Jahren 1560 und 1561 (Nr. 124 u. 125) stehen qualitätvolle Arbeiten gegenüber wie die von Ebert Wolf d. J. ausgeführte Grabplatte für Adrian von Steinberg von 1586 (Nr. 178) sowie die Grabplatte für Sievert von Steinberg (Nr. 220) aus dem Jahr 1608 (beide in Imbshausen). Bemerkenswert ist, dass die herausragenden Arbeiten für Anton von Kerssenbrock und Adrian von Steinberg jeweils für Personen geschaffen wurden, deren Vermögen nicht bzw. nicht nur auf dem lokalen Grundbesitz beruhte. In beiden Fällen handelt es sich zudem um Aufträge, die von den Familien jeweils parallel für mehrere Objekte vergeben wurden; die Gegenstücke finden sich in Lemgo (vgl. Nr. 150) bzw. Ottenstein (Lkr. Holzminden, vgl. Nr. 178).

Epitaphien und Grabplatten weisen den Verstorbenen als Angehörigen seines Standes aus durch die Darstellung in Rüstung mit zu den Füßen abgelegtem Helm (Nr. 150, 178, 218, 220), eventuell auch mit Pferd (Nr. 128), Kommandostab und Schwert (Nr. 173); eine Schärpe (Nr. 242) deutet im Jahr 1615 bereits auf eine „modernere“ Offiziersrolle hin. Die einzige Abbildung einer adeligen Frau auf einem Epitaph fällt durch die Betonung des Reifrockes auf (Nr. 227). Die Adelsqualität wird aber vor allem durch die abgebildeten Wappen dargestellt. Die bis 1571 entstandenen Epitaphien und Grabplatten der zu den regierenden Familien des Reiches zählenden Edelherren von Plesse zeigen nur ein, zwei oder höchstens vier Wappen (Nr. 134, 138, 140). Beim Landadel stellen das eigene Wappen des Verstorbenen (Nr. 148) oder die Elternwappen (Nr. 124, 125, 151, 242) das Minimum dar, vier Wappen sind seit dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts eher die Norm (Nr. 199, 227, 297, 309). Die drei großen, repräsentativen Grabdenkmäler weisen große, sechzehnteilige Ahnenproben auf (Nr. 150, 178, 220). In einem anderen Fall gibt es jeweils achtteilige Ahnenproben des Verstorbenen und seiner Frau (Nr. 214). Auf den repräsentativen Grabdenkmälern finden sich auch Angaben über den Lebenslauf, vorzugsweise militärische Erfolge (Nr. 150, 167, 214), oder zumindest den Rang als Offizier (Nr. 178). Auf dem Totenschild des 1632 verstorbenen schwedischen Offiziers Bengt Lillie (Nr. 272) wird die Adelsqualität durch das Wappen und Attribute (hier: wohledel, gestreng und mannhaft) hervorgehoben, die seit dem Spätmittelalter zum Formular einer Adelsgrabschrift gehören.

Eine Verbindung mit typischen Formen der lutherischen Frömmigkeit gibt es auch auf den Grabdenkmälern des Adels, sie sind aber nicht vorherrschend. Auf dem Kerssenbrock-Epitaph (Nr. 150) wurde der Verstorbene neben einem Kruzifix kniend abgebildet und ein Bibelzitat angebracht (Iob 19,25); Bibelzitate fanden sich auch auf zwei Epitaphien der Grablege der Edelherren von Plesse (Nr. 134, 135). Gottvater und ein Kreuz prägen das Epitaph der Anna Post, die als Erbin ihres Mannes Johann Rebock, wie die Inschrift hervorhob, den Armen und den Pastoren des Ortes Legate hinterließ (Nr. 158; vgl. auch Nr. 128). Das Epitaph des Kindes Hartung Bode Hake (Nr. 199, 1599) ist geprägt durch eine gemalte Auferstehung – die auf einen vermutlich in Antwerpen gedruckten Stich zurückgeht. Eine Auferstehung fand sich auf dem Epitaph der Anna von der Schulenburg und ihres Mannes Otto von Reden aus dem Jahr 1642 in Northeim, das die Töchter der Verstorbenen stifteten (Nr. 297). Hinweise auf die Stifter des Grabdenkmals finden sich sonst beim Adel nur noch einmal (Nr. 151).

Zahlenmäßig von größerer Bedeutung sind die Denkmäler des Totengedächtnisses von Bürgern. Dabei stehen die Epitaphien zahlenmäßig voran, von denen jeweils 14 erhalten bzw. kopial überliefert sind; hinzu kommen zwei Pastorenbilder, die ihren Inschriften zufolge die Funktion eines Epitaphs hatten, sowie ein Totenschild und vier – nicht erhaltene – Gedenktafeln. Den zwölf erhaltenen Grabplatten stehen nur vier kopial überlieferte gegenüber. Eine Grabplatte aus dem abgebrochenen Barfüßerkloster in Gandersheim, die zu dem Grab eines von Göttingen nach Gandersheim geflohenen und dort 1514 gestorbenen Ratsherrn gehörte (Nr. 89), stellt neben den [Druckseite 34] beiden Grabplatten für Geistliche (Nr. 37, 75) das einzige nicht-adelige Grabdenkmal dar, das vor der Mitte des 16. Jahrhunderts entstanden ist.

Räumlich konzentriert sich die Überlieferung der Epitaphien, Gedenktafeln und Totenschilde auf Hardegsen (drei erhaltene und sechs kopial überlieferte), Northeim (4/2), Hevensen (2/4) und Moringen (2/2) sowie die Stadtkirche St. Georg in Gandersheim mit vier erhaltenen Denkmälern. Errichtet wurden diese in erster Linie von bzw. für Bürger, Bürgermeister, Ratsherren und deren Angehörige: 14 Epitaphien sowie drei Grabplatten. Sechs Epitaphien und fünf Grabplatten wurden von Beamtenfamilien in Auftrag gegeben. Bei den Denkmälern für Geistliche stehen acht Grabplatten insgesamt elf Epitaphien gegenüber, zählt man zu den acht Epitaphien im engeren Sinne noch die beiden Pastorenbilder und eine Gedenktafel hinzu.

Als Zweck der Epitaphien steht die repräsentativ ausgestaltete Erinnerung an den oder die Verstorbenen im Vordergrund. Dieser Zweck wird erfüllt durch die äußere Form wie durch die auf ihnen angebrachten Inschriften. Dafür ist es nicht entscheidend, ob die Denkmäler aus Stein oder Holz gefertigt sind; das Material zieht allerdings unterschiedliche Arten der Darstellung und auch der Textgestaltung nach sich. Inhaltlich stehen in den Inschriften neben der Nennung des Standes vor allem drei Aspekte nebeneinander: Frömmigkeit, Bildung und der Lebensweg bzw. der Erfolg im Leben.

Frömmigkeit wird durch die Art der Darstellung wie durch Inschriften zum Ausdruck gebracht. Für Ersteres stehen Abbildungen von Kruzifixen und Kreuzen (Nr. 133, 142, 187, 273), von Gottvater (Nr. 158) und biblischen Szenen wie der Auferstehung (Nr. 142, 268), aber auch eine Kreuzabnahme (Nr. 292). Die Anbringung von Bibelzitaten zeigt die Einwurzelung der lutherischen Reformation, wobei bemerkenswert ist, dass sich diese viel öfter auf den Grabdenkmälern von Bürgern als auf denen von Pastoren finden. Bei letzteren gibt es nur zwei klassische Beispiele (Nr. 254, 279) sowie zwei Epitaphien für Kinder eines Pastors (Nr. 307, 310) mit Bibelzitaten. In zwei weiteren Fällen zielt die Auswahl der Zitate primär auf die Aufgaben des Pastors (Nr. 290, 291). Die Quellen der Zitate sind weit gestreut, Wiederholungen gibt es nur bei dem traditionell mit der Auferstehungshoffnung verbundenen Vers aus Hiob 19,25 (‚Ich weiß, dass mein Erlöser lebt‘), der unter Einbeziehung der Adelsgrabmäler dreimal verwendet wird (Nr. 150, 268, 294; vgl. auch Nr. 286), sowie bei Phl. 1,21 u. 1,23, die jeweils zweimal vorkommen (Nr. 133, 135, 268). Auf einem Kindergrabmal (Nr. 281) findet sich einmal Mk. 10,14 (‚Lasset die Kinder zu mir kommen …‘), das sonst häufig auf Taufsteinen verwendet wird.

Die Tröstung im Glauben an die Auferstehung wird in Texten ausgedrückt, die zumeist in elegischen Distichen gedichtet sind; dieser Glaube wird typischerweise in das Bild gefasst, dass der Körper im Grab, die Seele aber (glücklich) im Himmel sei (Nr. 142, 182 u. ö.). Dies gilt auch für die Verse, in denen der Verlust der Ehefrau bei der Geburt eines Kindes (Nr. 182, 275) oder der Verlust von Kindern (Nr. 132, 153, 258, 307, 310) beklagt werden.

Die dichterische Form demonstriert zugleich die Bildung der Verfasser, die auf den oder die Geehrten ausstrahlt (Nr. 142, 1573). In zwei zeitlich sehr nahe beieinander liegenden Fällen (1578, 1579) wurde die Dialogform gewählt: Ein Pastor und Vater spricht mit seinem jung verstorbenen Sohn (Nr. 153), im anderen Falle ein Wanderer mit der Muse, die den Verstorbenen als Phoebus (Apoll), Tullius (Cicero) und Solon feiert (Nr. 156, 1579) und damit seine Bildung, seine Beredsamkeit und seine Gerechtigkeit hervorheben will. Der Bildungsgang bzw. -stand fließt auch direkt in die Darstellung des Lebens ein (Nr. 226) oder wird durch gelehrte Anspielungen demonstriert: So beginnt eine Grabschrift mit dem weit verbreiteten Zitat aus der Grabschrift Vergils Mantua me genuit (Nr. 240), eine andere bemüht eine Formel, die von dem Grabmal eines italienischen Humanisten des späten 15. Jahrhunderts bekannt war (Nr. 285; vgl. Nr. 286). Bei den Amtmännern findet sich häufig die Darstellung des Bildungsganges, dem sich eine Aufzählung der innegehabten Ämter und der Dienstherren als Ausweis des Lebenserfolgs anschließt (vgl. bes. Nr. 213, 273, 294, 299, 306). Der philologisch und juristisch gebildete Heinrich Petreus (1546–1615), der als herzoglicher Rat in Wolfenbüttel tätig war, verfasste eine Gedenkschrift für die Mitglieder seiner Familie, die er in der Kirche seiner Heimatstadt Hardegsen aufhängen ließ; sie ist voll von antiken Sprachbildern [Druckseite 35] (Nr. 245). Die Leistung im Leben wird auch bei Ratsherren gefeiert (Nr. 194; vgl. Nr. 142, 213). Bei den Pastoren – kenntlich durch ihre Amtstracht (Nr. 188, 209, 224, 276) – stehen die Amtszeiten und -orte (Nr. 147, 289, 290, 291) im Vordergrund sowie die treue, pflichtgemäße Ausübung des Amtes, was im Formular als Pastor fidelis oder fidelissimus erscheint (Nr. 209, 279; vgl. auch Nr. 254). Bemerkenswert sind die bereits erwähnten Paraphrasen von Bibelzitaten, mit denen Achatius Mylius, der gelehrte Nachfolger von zwei Hevenser Pastoren, die Amtspflichten eines Predigers und Lehrers beschwor (Nr. 290, 291).

Während bei Männern allenfalls der Ehestand erwähnt wird und die Zahl der Kinder, die ein Mann mit einer Frau hatte (Nr. 213, 273), so stehen – neben Frömmigkeit und Wohltätigkeit (Nr. 158, 232) – die Kinderzahl, gegebenenfalls auch die Ehejahre und die Jahre der Witwenschaft (Nr. 228, 232) bei Frauen im Vordergrund.

Wappen spielen bei den Denkmälern des Totengedächtnisses für Bürger eine geringere Rolle. In der Mehrzahl der Fälle werden zwei Wappen angebracht, die für Eheleute (Nr. 133, 154, 155, 188) oder die Eltern von Kindern (Nr. 252, 258) stehen oder jeweils für Einzelpersonen (Nr. 142). Nur der Amtmann Conrad Schoppe und seine Frau, die aus der Familie von Asche stammte, ließen auf ihren Grabplatten jeweils zwei Elternwappen anbringen (Nr. 285). Conrad Schoppe hatte sich durch die Erneuerung einer Kapelle und die Aufhängung von Gedenktafeln für den Vater und Bruder seiner Frau, mit denen die Familie im Mannesstamm ausgestorben war, bereits in das Familiengedächtnis eingeschrieben (Nr. 230, 231, 248).

Die einfachen Grabschriften, vor allem auf Grabplatten, folgen einem Formular, das auf die Angabe des Todesjahres und häufig auch des Todestages den Namen des Verstorbenen folgen lässt; sein Status wird durch Attribute ausgewiesen, die den Adeligen vom Bürger unterscheiden. Besondere Attribute kommen den Pastoren, Gelehrten und Beamten zu. Dieses Formular nimmt seit der Mitte des 16. Jahrhunderts zunehmend weitere Elemente auf. Bei den Pastoren, Gelehrten oder Beamten kommen die Amtszeiten und -orte dazu. Das Alter wird häufiger durch aetatis suae bzw. seines/ihres Alters angegeben als durch die Nennung des oftmals noch unbekannten Geburtsjahres. Der Geburtstag findet sich nur auf acht Grabdenkmälern, erstmals im Jahr 1560 (Nr. 124) – zusammen mit Nr. 134 zugleich die früheste Kombination von Tagesangabe und Kalendermonat im Bestand –, die Geburtsstunde nur zweimal, in den Jahren 1610 und 1620 (Nr. 226, 252), die Todesstunde achtmal seit 1578 (Nr. 153). Häufig nennen die Grabschriften auch die Krankheit, die zum Tod geführt hat (Nr. 210, 299, 307, 310), darunter zweimal die Pest (Nr. 142, 213). Frauen werden, wie in den niedersächsischen Inschriftenbeständen allgemein zu beobachten, mit ihrem Geburtsnamen genannt. Die Angabe eines Familiennamens mit Verweis auf den Geburtsnamen durch ‚geborene‘ findet sich nur einmal (Nr. 275, 1634).

Die Angabe, wer das Grab- oder Totendenkmal gesetzt hat, wird in 17 Inschriften explizit gemacht. Es sind dies vorzugsweise nähere Angehörige, in vier Fällen Ehefrauen für ihren Mann (Nr. 290, 291, 294, 299), zweimal Männer für ihre Frau (Nr. 182) bzw. für Frau und Kinder (Nr. 268), zweimal Söhne für ihre Mütter (Nr. 170, 228), ein Vater für einen Sohn (Nr. 153) sowie ein Sohn für den Vater (Nr. 193); die bereits erwähnten Töchter, die eine Gedenkschrift für ihre Eltern bzw. die Mutter (Nr. 297) anbringen ließen, gehörten zum Adel. In einem Fall geht aus der Inschrift nur hervor, dass ein Freund das Grabgedicht verfasst hat (Nr. 142), nicht aber, wer der Auftraggeber des Epitaphs war, in einem anderen Fall ist durch Textverlust nicht klar, für wen das Epitaph gesetzt wurde. Während es sich bei den bisher genannten Fällen ausschließlich um Epitaphien handelt, ist einmal auf einer Grabplatte eines Adeligen vermerkt, dass seine ‚Erben‘ diese (Nr. 151), sicher aber auch das dazugehörige große Epitaph (Nr. 150), haben setzen lassen. Ein Schwiegersohn, der Ehemann einer Enkelin und ein Sohn haben – innerhalb weniger Jahre (1611 und 1615) – Gedenktafeln für Angehörige ihrer Frauen setzen lassen (Nr. 230, 232, 245).

6.2. Bau- und Hausinschriften

Bau- und Hausinschriften machen zusammen den größten Teil des Bestandes aus, wenn man zu den 57 Bau- und 37 Hausinschriften jeweils noch 30 bzw. zwölf Einträge im Anhang 1 hinzuzählt. [Druckseite 36] Ihnen gemeinsam ist, dass sie an einem Gebäude angebracht sind, über dessen Entstehung sie in den meisten Fällen Auskunft geben – und dies zumindest durch eine Jahreszahl. Die verzeichneten Bauinschriften sind auf Steinen, Steintafeln, in je einem Fall auch auf einer Bronzetafel (Nr. 109) bzw. einer Eisentafel (Nr. 316) angebracht. Hausinschriften, in denen sich die Bauherren von Bürgerhäusern mit weiteren Aussagen an ihre Mitbürger und an Passanten wenden, finden sich im Bestand nur auf den Balken von Fachwerkbauten.

Die meisten Bauinschriften finden sich an Kirchen und Klöstern (34 längere Inschriften sowie 25 Jahreszahlen), sechs Inschriften und zwei Jahreszahlen sind an fürstlichen Gebäuden angebracht, vier an Bauten des Adels (darunter als früheste Nr. 14); fünf Inschriften und drei Jahreszahlen wurden von Städten veranlasst. Die meisten Inschriften, die nur aus Jahreszahlen und Namen bzw. Initialen von Personen bestehen, finden sich nach der Mitte des 16. Jahrhunderts. Oftmals sind sie die einzige bzw. sicherste Nachricht über Baumaßnahmen an Kirchen und Kapellen, wobei aufgrund der kurzen Inschriften häufig nicht sicher zu entscheiden ist, ob der Bau neu errichtet oder nur renoviert wurde oder ob lediglich das mit einer Inschrift versehene Bauteil (z. B. eine Tür oder ein Fenster) eingebaut wurde. Von personengeschichtlichem Interesse sind die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts häufig an Kirchen und Kapellen angebrachten Namen von Pastoren, Diakonen, Küstern oder Älterleuten.

Längere Bauinschriften sind im Landkreis Northeim vor allem im Spätmittelalter entstanden. Die früheste Bauinschrift,121) zugleich auch die früheste deutschsprachige Inschrift im Bestand, die im Jahr 1324 am Muthaus der Burg Hardegsen angebracht wurde, erwähnt drei Brüder der um 1400 ausgestorbenen Familie von Rosdorf als Bauherren (Nr. 14). Über einhundert Jahre später nennen sich zwei Brüder von Rauschenplat, ebenfalls auf niederdeutsch, als Stifter und Bauherren der Kapelle in Greene (Nr. 38). Mit einer weiteren Ausnahme (Nr. 70) sind die Inschriften an Kirchen und Kapellen sonst auf Latein verfasst. Auf einem Stein aus der Klosteranlage St. Blasius (Nr. 17) nennt sich im Jahr 1337 der Abt Heinrich als Bauherr (me fecit). Aus späterer Zeit gibt es nur noch drei Beispiele für die Nennung des Bauherrn (Nr. 109, 1530; Nr. 172, 1586; Nr. 330, 17. Jh.).

In vier Fällen wird der Baubeginn angegeben und zwar mit den Formeln: p(raese)ns opus est i(n)cept(um) (Nr. 35, 1428), incepta est structura (Nr. 73, 1492), inceptum est praesens opus (Nr. 100, 1523) sowie einmal mit fundata est (Nr. 42, 1447); mit Ausnahme von Nr. 73 ist dies nicht nur mit dem Jahr, sondern auch mit einer Datumsangabe verbunden. Der Bauabschluss wird nur einmal ausdrücklich genannt mit den Worten completum est (Nr. 31, 1423). Die drei frühen Bauinschriften Nr. 14, 17 und 38 deuten sprachlich allerdings ebenfalls auf den Bauabschluss hin. Auch die Inschrift in einem Glasfenster von St. Sixti in Northeim (com)pletum (est) p(raese)ns opus an(n)o et cetera 1478 (Nr. 61, IV C) dürfte nicht auf das Glasgemälde sondern vielmehr auf die Fertigstellung des Chores zu beziehen sein. In einem Fall gibt die Neulesung der Jahreszahl (1591 statt 1391) Anlass, Irrtümer über die Baugeschichte der früheren Fabian-Sebastians-Kapelle am Markt in Northeim zu korrigieren (Nr. 183).

Die längste Bauinschrift an einer Kirche, angebracht im Jahr 1490 in Moringen an der dortigen Stadtkirche (Nr. 70), zeigt in deutscher Sprache und in Reimversen ebenfalls den Baubeginn mit Datum an (js anghelecht), nennt den damaligen Pfarrer, der treibende Kraft hinter dem Bau war, und informiert über den dem Bau vorausgegangenen Stadtbrand von 1461, der zu diesem Zeitpunkt immerhin fast dreißig Jahre zurücklag. Die Tatsache, dass der Kirchenbau von Rat und Gemeinde getragen wurde, dürfte in der deutschsprachigen Abfassung der Inschrift seinen Niederschlag gefunden haben. Der in der Inschrift verwendete Ausdruck für den Baubeginn (angelecht) wurde auch 1538 in einer Mühleninschrift verwendet (Nr. 115). Von der Vorgeschichte einer Erneuerung, nämlich über die Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg, berichtet ebenfalls eine 1650 in Katlenburg angebrachte Eisentafel (Nr. 316).

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Keine eigentliche Bauinschrift, durch die zusammen mit ihr angebrachte Jahreszahl aber dieser Inschriftengattung hinzuzurechnen, ist die Inschrift am Chorbogen des Blasius-Klosters in Northeim (Nr. 90), die den Abschluss des ersten Abschnitts des Neubaus der Klosterkirche bezeichnete und die Mönche zugleich mit Zitaten aus dem Werk des Thomas von Kempen (1379/80–1471) an ihre Berufung erinnerte.

Eine Darstellung seiner Taten und seiner Verbindung zum verstorbenen Kaiser Maximilian I. steht im Vordergrund bei der in Bronze gegossenen Bauinschrift, die Herzog Erich I. 1530 an der von ihm erbauten Erichsburg anbringen ließ. Die Inschrift informierte zugleich darüber, dass er die Burg nach seinem Sohn, dem späteren Herzog Erich II., benannte (Nr. 109). Weitere Inschriften an herzoglichen Gebäuden enthalten zumeist nur Initialen (Nr. 235, 236), die in einem Fall auf einem Balken (des Brauhauses der Domäne Rotenkirchen) angebracht wurden (Nr. 137, 1569). Die Initialen an den Resten des überdimensionierten Schlossbauprojektes, das Erich II. in Uslar unternahm, sind teilweise die des Bauherrn, andere stehen für Bibelzitate und Devisen (Nr. 123).

Städtische Bauinschriften finden sich vor allem auf Stadttoren. Von diesen sind allein vier in Northeim erhalten bzw. kopial überliefert, eine fünfte ist aus Moringen bekannt (Nr. 40). Auf den beiden früheren Inschriften von 1468 und 1491 (Nr. 52, 72) wird der Name des Baumeisters genannt; die erstere Inschrift enthält ein seltener für ‚bauen‘ verwendetes Verb (upmurende). Die beiden Tafeln aus dem 16. Jahrhundert (Nr. 145, 146) sind zum Zweck der Außenwirkung der Stadt repräsentativ gestaltet und mit dem herzoglichen Wappen bzw. dem Northeimer Stadtwappen – der Stadtmarke mit dem überkrönten N – versehen. Die letztere Tafel (Nr. 146) steht mit dem Spruch WER GOTT VERTRAWET DE HAT WOL GEBAWET (nach Ps. 127) in der Nähe der Hausinschriften.

Die eigentlichen Bauinschriften werden ergänzt durch Inschriften, die auf Bauteilen oder Objekten angebracht wurden, die mehr oder weniger fest mit Gebäuden verbunden waren. So zeigen drei spätmittelalterliche Gewölbeschlusssteine das Christusmonogramm (Nr. 55, 88), den Namen eines Erzengels (Nr. 88) bzw. die Namen der vier Evangelisten (Nr. 95). Wappen auf Schlusssteinen geben ebenfalls Auskunft über Bauherren oder Stifter (Nr. 55, 88). Von den zwei Andachtsbildern an Kirchen trägt eines (Nr. 36, nach 1428) nur den Kreuztitulus – die häufigste Inschrift auf Trägern verschiedenster Art. Ein Andachtsbild in Höckelheim, in Teilen stark überarbeitet, trägt ein Gebet an Maria als Gottesmutter um Fürbitte, das auf Gebetstexte zurückgeht, die sich in niedersächsischen Frauenklöstern nachweisen lassen (Nr. 92, 1516). Von den zwei Sakramentshäusern ist eines mit Jhesus + Mar[ia] beschriftet (Nr. 43). Auf der hölzernen Rückwand des Sakramentshauses in St. Sixti in Northeim (Nr. 104) ist ein auf die Hostie verweisendes Zitat aus der Fronleichnamssequenz des Thomas von Aquin angebracht: Ecce panis angelorum.

Die drei Sonnenuhren im Bestand, die alle kurz vor oder nach 1500 an Kirchen angebracht wurden, sind undatiert. Zwei von ihnen lassen sich durch Bauinschriften an den Kirchen annäherungsweise datieren (Nr. 71, 101). Weniger sicher ist die Datierung der dritten, an St. Sixti in Northeim befindlichen Sonnenuhr, die im Unterschied zu den beiden vorgenannten aus einer Metalltafel besteht (Nr. 103); bemerkenswert ist, dass die Stunden auf dieser nicht nur in gotischer Minuskel, sondern auch in arabischen Ziffern angebracht sind. Am Turm des „Nordbaus“ der Erichsburg von 1612 findet sich ein in alle Himmelsrichtungen wiederholtes Zifferblatt mit einer Zwölfstundeneinteilung für eine mechanische Uhr (Nr. 237).

Im weiteren Sinne zu den Bauinschriften gehören auch die Inschriften auf drei Renaissance-Kaminen aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Während auf den Kaminen im früheren „Grotenhof“ in Greene und im Rathaus von Gandersheim nur Jahreszahlen angebracht wurden (A1 1575, A1 1588), die ähnlich einer Bauinschrift das Jahr des Einbaus dokumentierten, so schmückt den Kamin im „Zweiten Burgmannshof“ in Hardegsen zusätzlich eine Devise (Nr. 126). Der Bauherr, ein hoher Beamter Herzog Erichs II. von Calenberg, zeigte mit der Form des Kamins, der Ähnlichkeiten mit Arbeiten im Schloss von Hann. Münden aufweist, wie mit der Inschrift Bildungs- und Ranganspruch. Eine Besonderheit stellt ein Stein mit Initialen und Jahreszahl dar, der vermutlich von einem Ofensockel stammt, heute aber außen in eine Hauswand eingelassen ist (Nr. 302).

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Auch zwei Wetterfahnen halten in Analogie zu den Bauinschriften die Erinnerung an Bauherren fest. In Katlenburg werden die auf der Wetterfahne angebrachten Initialen durch die ein Jahr jüngere Bauinschrift aufgelöst (Nr. 314 u. 316), in Schönhagen identifizieren Wappen den Bauherrn (A1 1583). Auch Glasfenster können zuweilen diesen Zweck erfüllen (s. u.).

37 Hausinschriften und zwölf Jahreszahlen an Fachwerkgebäuden sind bei einem Gesamtbestand von 331 Artikeln relativ wenig, vor allem wenn man diesen Befund mit dem Band Stadt Einbeck (DI 42) vergleicht, wo die Hausinschriften 34 von 170 Nummern ausmachen. Es fehlt im Bestand des übrigen Landkreises Northeim ein Ensemble von repräsentativ gestalteten Fachwerkhäusern, wie es Einbeck aufweist. Dies wird zum Teil Zerstörungen durch Stadtbrände u. ä. geschuldet sein, die alle Orte immer wieder trafen. Aber auch die materiellen Voraussetzungen, wie sie in Einbeck, in der Residenzstadt Münden, teilweise auch in Duderstadt in der zweiten Hälfte des 16. und dem frühen 17. Jahrhundert als Voraussetzung für die Inschriftenproduktion an Fachwerkhäusern vorlagen,122) waren in den kleineren Städten des Kreises offenbar nicht gegeben. Ebenso fehlt ein im Kern geschlossen aufgebautes Dorf wie Bevern im Landkreis Holzminden, das eine nicht unerhebliche Anzahl großer Höfe mit Inschriften aufweist.123)

Das einzige nennenswerte Ensemble von insgesamt sechs Fachwerkhäusern mit Inschriften findet sich in Gandersheim, wo auch das älteste Haus des Bestandes von 1473 erhalten ist (Nr. 57). Dieses und das inschriftenreiche Haus von 1552 (Nr. 117) haben den Stadtbrand von 1580, an den eine Inschrift am Rathaus erinnerte (Nr. 164; vgl. auch Nr. 160), überstanden. Im Anschluss an den Brand wurden einige reich verzierte Häuser mit Inschriften erbaut (Nr. 161, 162, vgl. auch Nr. 165). Aus Northeim stehen zwar einige Einträge mehr im Katalog (insgesamt 12), davon wurde aber die früheste Inschrift aus dem Jahr 1474 an einem Gebäude des St.-Blasius-Klosters angebracht (Nr. 58). Es sind nur zwei Bürgerhäuser mit längeren Inschriften erhalten (Nr. 130, 1566; Nr. 184, 1591), drei weisen nur Jahreszahlen oder Inschriftenreste (Nr. 84) auf, vier sind nur kopial überliefert; zwei Balkenstücke finden sich im Museum. An der prachtvoll gestalteten Fassade des Hauses Hagenstr. 12 steht nur eine Jahreszahl über dem Eingang (A1 1575; vgl. auch A1 1548). Nur aus Uslar sind noch zwei Häuser mit Inschriften zu nennen (Nr. 127, 270), aus Moringen und Hardegsen jeweils nur eine Inschrift vom Rathaus (Nr. 204; vgl. aber Nr. 195, 196) und von der Lateinschule (Nr. 144). Aus Flecken und Dörfern kommen insgesamt 16 weitere Artikel zusammen, darunter drei aus Nörten-Hardenberg und jeweils zwei aus Greene, Schönhagen und Negenborn. An den Kirchen in Mackensen (Nr. 229, 1611) und Fürstenhagen (Nr. 305, 1645) tragen die Auflagebalken für den Turmhelm Inschriften.

Zeitlich stammen nur acht Hausinschriften aus der Zeit vor der Mitte des 16. Jahrhunderts, davon sind drei an Klosterbauten bzw. einem Hospital angebracht gewesen (Nr. 58, 76, 87); von den anderen drei (als früheste Nr. 57, 1473) sind zwei nur unvollständig erhalten (A1 1502) bzw. enthalten nur eine Jahreszahl (A1 1509). Zwei Jahreszahlen an Häusern auf dem Stiftsbezirk von St. Blasius in Northeim sind nur einmal kopial überliefert (A1 1443, A1 1537). Alle übrigen Hausinschriften sind ab 1548 (Anhang 1) bzw. 1552 (Nr. 117) entstanden.

Auch Hausinschriften geben über den Bau eines Hauses Auskunft. Sie sind daher ganz überwiegend mit Jahreszahlen verbunden; die wenigen Ausnahmen sind entweder nicht typische Beispiele von Hausinschriften (Nr. 144, 204), in anderen Fällen sind sie offenbar durch Umbauten verloren (Nr. 326, 327, 329) oder möglicherweise unvollständig überliefert (Nr. 331). Die Jahreszahl ist in zwei Fällen ausgeschrieben, in lateinischer Sprache bei der frühesten Hausinschrift von 1473 (Nr. 57), in deutscher in einem späten, gereimten Einzelfall (Nr. 223). Die Formel ‚als man schrieb‘ bzw. ‚als man zählt‘ kommt in Bau- und Hausinschriften vom 15. bis zum frühen 17. Jahrhundert vor (Nr. 38, 1439; Nr. 117, 1552; Nr. 164, 1582; Nr. 223, 1608). Römische Zahlzeichen finden sich nur auf drei frühen Objekten zwischen 1474 (Nr. 58) und 1502 (Nr. 84); in einem Fall wird die Jahreszahl zweimal auf demselben Haus angebracht in Formen, die typisch für den phantasievollen [Druckseite 39] Umgang mit römischen Zahlzeichen in den Jahren kurz nach 1500 sind: m ccccc sowie xvc (Nr. 76; vgl. auch Nr. 84). An diesem Haus, erbaut als Hospital, findet sich auch die bemerkenswerte zusätzliche Angabe in de gulden iare. In einer Inschrift an einem Kirchturm kommt eine Mischung aus ausgeschriebener lateinischer Zahl und römischem Zahlzeichen zusammen (Nr. 229, 1611). Alle übrigen Jahreszahlen in Hausinschriften sind – im Gegensatz zu den Bauinschriften in Stein, bei denen die römischen Zahlzeichen immer wieder vorkommen – arabisch.

Häufig sind ein oder mehrere Namen in der Inschrift enthalten, die als die Namen des oder der Bauherren gelten können; gelegentlich wird dies ausdrücklich gesagt mit Ausdrücken wie gebuwet (Nr. 117), fabricavit bzw. perfecit (Nr. 127) oder me fierei fecit (Nr. 162). Der Zimmermann oder Baumeister wird an immerhin sechs Häusern genannt (Nr. 57, 127, 161, 215, 223, 327).

Bibelzitate und die protestantische Devise verbum domini manet in aeternum erscheinen ab 1552 auf Häusern und zeigen an, dass ihre Erbauer sich vor bzw. ostentativ gegen den Landesherrn (Heinrich d. J.) zur Reformation bekannten (Nr. 117, 1552); dasselbe gilt für den Besitzer der Burg Hardenberg mit einer Bauinschrift aus dem Jahr 1558 (Nr. 122). Die Bibelzitate sind fünfmal dem Buch der Psalmen entnommen (darunter zweimal Ps. 127), zweimal dem Philipper-Brief, zweimal Lukas und einmal dem Johannes-Evangelium; an einem Haus (Nr. 127) wurden gleichzeitig drei Bibelzitate angebracht.

Nimmt man die längeren Inschriftenprogramme an Bürgerhäusern in den Blick, so sind bei der ältesten von 1473 in Gandersheim (Nr. 57) sprachlich besonders die Ausdrücke für Bauherr (se fecit opificem paratissimum) und Baumeister (per … artificem lubentissimum) bemerkenswert. Das Haus mit dem reichsten Inschriftenbestand, 1552 ebenfalls in Gandersheim entstanden, vereinigt mehrere Inschriftenarten (Nr. 117): Die Angabe des Bauherrn; einen politisch-moralischen Sinnspruch, der unter anderem auf die konfessionelle Unsicherheit der Zeit Bezug nimmt und daher im selben Zeitraum auch in Hildesheim (1545) und Braunschweig (1552) an Häusern angebracht wurde; ein Bibelzitat; die protestantische Devise verbum domini manet in aeternum; schließlich eine Bitte an Gott um Abwehr von Neid in sprichwörtlicher Form. Ein in zwei Phasen 1565 und 1576 erbautes Haus in Uslar (Nr. 127) zeigt eine bemerkenswerte Mischung von deutschsprachigen und lateinischen Inschriften mit Bauherrennennung, Meisternennung, langem lateinischen Bibelzitat und langem deutschen Sinnspruch. Ein schwierig zu interpretierender Sinnspruch, der Parallelen in Hameln und Hildesheim hat, ziert ein Haus von 1566 in Northeim (Nr. 130). Nach der Brandkatastrophe von 1580 wurden in Gandersheim im Jahr 1581 zwei mit Fächerrosetten geschmückte Nachbarhäuser errichtet. An dem einen nennt eine Inschrift den beim Bau tätigen Zimmermeister und berichtet darüber, woher das Holz für den Neubau stammte (Nr. 162). An dem anderen findet sich außer den Namen der Erbauer und zwei Hausmarken ein um die Ecke verlaufendes, langes Bibelzitat aus Psalm 127. Ein Zitat aus Psalm 118 wurde 1591 an einem Haus in Northeim angebracht (Nr. 184), dessen Inschriften erst in jüngerer Zeit wieder freigelegt wurden. Der Handwerker und Ratsherr Moritz Wilcken, der 1629 in Uslar ein repräsentatives Haus errichten ließ (Nr. 270), schmückte dieses mit einem Missgunst abwehrenden Sinnspruch: WILTV RICHTEN MICH VNDT DIE MEINEN / SO BESIEHE ZVVOR DICH VNDT DIE DEINEN / VNDT KOMB DARNACH WIEDER ZV MIHR / SO WIL ICH ANTWORDT GEBEN DIHR.

Unter den Inschriften in Dörfern ist bemerkenswert die 1608 auf einem Balken angebrachte Inschrift, die zuerst den Zimmermeister und dann den Bauherrn in Reimform nennt (Nr. 223). Zu den wenigen undatierten Hausinschriften gehört eine mit Sinnsprüchen und einem Psalmenzitat in Fürstenhagen (Nr. 329).

Zwei Inschriften an öffentlichen Gebäuden sind in lateinischer Sprache abgefasst. Es ist dies zum einen die Inschrift an der kleinen Lateinschule in Hardegsen (Nr. 144), die zwar nicht im entferntesten in Konkurrenz zu der Lateinschule in Alfeld (Lkr. Hildesheim) mit ihrem ausgefeilten Text-/Bildprogramm124) treten kann. Dennoch zeigt das um 1575 an der Schule angebrachte elegische Distichon, in dem diese als Haus des Phoebus Apoll bezeichnet wird, den Bildungsanspruch des [Druckseite 40] Verfassers und der städtischen Oberschicht. Das andere Beispiel ist eine nur kopial überlieferte Inschrift an der bereits im 18. Jahrhundert abgebrochenen Utlucht des früheren Moringer Rathauses (Nr. 204), die eine seit dem 16. Jahrhundert verbreitete, auf das höfische Leben gemünzte Spruchweisheit auf die Mitgliedschaft im Rat und die damit verbundenen Mühen und Sorgen überträgt.

Die zweitältesten Hausinschriften (aus dem Jahr 1474) finden sich an einem Gebäude des früheren St.-Blasius-Klosters in Northeim (Nr. 58). Die Inschriften, die um den Schutz Gottes für alle Bewohner des Hauses bitten und Stellen aus der Marienliturgie zitieren, machen den geistlichen Charakter des Gebäudes deutlich – bei dem es sich nicht um eine Kloster- oder Lateinschule gehandelt hat. Die kopial überlieferte Inschrift an einem der Gebäude des Klosters Fredelsloh bittet Gott um den Schutz des im Jahr 1513 ‚aus Holz‘ errichteten Gebäudes vor Feuer (Nr. 87).

Schließlich sind noch die Auflagebalken von Turmhauben in Mackensen und Fürstenhagen zu nennen. Die an drei Seiten umlaufende, lateinische Inschrift in Mackensen aus dem Jahr 1611 (Nr. 229) verbindet die Nennung von Pastor, Diakon und Kirchenvorstehern mit der protestantischen Devise verbum domini manet in aeternum und einer Bibelparaphrase. In Fürstenhagen finden sich an der Westseite des Turmes zwei 1645 angebrachte lange Psalmenzitate, von denen eines mit dem Kirchweihtag in Verbindung steht (Nr. 305).

6.3. Glocken

Von den insgesamt 51 Glocken, die sich auf 49 Katalogeinträge (einer behandelt ein Glockenpaar) und eine Jahreszahl verteilen, sind 34 im Original erhalten, 17 sind kopial überliefert. Diese Gesamtzahl entspricht etwa dem Bestand des Landkreises Göttingen, wo von 58 Glocken allerdings nur 32 erhalten sind. Der überragende Bestand des Landkreises Hildesheim mit 97 Glocken, davon 70 noch vorhandenen, wird dagegen nicht erreicht.125)

Zahlenmäßig zerfällt der Bestand in zwei Hauptgruppen, nämlich 16 frühe Glocken aus dem 12., 13. und der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, von denen immerhin zwölf erhalten sind, sowie die 23 späten (davon zehn kopial überliefert), die ab der Mitte des 16. Jahrhunderts entstanden sind. Dazwischen ist die Überlieferung weniger dicht: Von der zweiten Hälfte des 14. bis zur ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts sind nur zwölf Glocken zu verzeichnen (drei kopial überliefert), davon sechs aus den Jahren 1445 bis 1489 und nur drei aus dem frühen 16. Jahrhundert.

Von den zwölf erhaltenen Glocken des Hoch- und beginnenden Spätmittelalters stammen zwei ihren Inschriften zufolge aus den Jahren 1263 und 1317 (Nr. 4, 13), eine ist indirekt durch den Abdruck von Pilgerzeichen auf die Jahre nach 1332 bestimmt; zwei Jahreszahlen sind nur kopial überliefert (Nr. 7, 12). Die übrigen Glocken werden zeitlich eingeordnet durch eine Mehrzahl von Kriterien, zu denen neben der Schrift auch die Glockenform und die Herstellungstechnik zählen.

Die älteste Glocke (Nr. 1) aus dem 2. Viertel des 12. Jahrhunderts weist noch die Bienenkorbform auf und wurde nach dem älteren Verfahren mit „verlorener (Wachs-)Form“ hergestellt. Die Inschrift ist linksläufig, die Buchstaben sind teilweise spiegelverkehrt. Die Glocken der Nummern 2, 3 und 5 folgen der schlanken sog. Zuckerhutform im abnehmenden Maß. Die Inschriften sind teilweise linksläufig (Nr. 2) oder spiegelverkehrt (Nr. 5). Die Buchstaben wurden in mehreren Fällen in den Mantel geritzt oder gekerbt, was aufgrund von technischen Unzulänglichkeiten bei der Ausführung zu Verformungen (Nr. 4, 5), aber auch sehr distinkten Ergebnissen (Nr. 12) führen konnte. In anderen Fällen sind sie aus Wachsfäden gelegt, was teilweise kunstvolle Formen zeitigte (Nr. 2; auch Nr. 6, 10, 16). Kunstvolle Verzierungen weist auch die Inschrift auf der Glocke in Opperhausen auf, deren wenig erhabene Buchstaben in Schabtechnik ausgeschmückt wurden (Nr. 9).

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Ungewöhnlich ist die Anbringung einer Inschrift von vier Buchstaben im Inneren einer Glocke (Nr. 3). Bemerkenswert ist außerdem die Verteilung einer durchgehenden Inschrift auf zwei Glocken aus dem Jahr 1315, von denen allerdings nur noch die zweite erhalten ist (Nr. 12); der Anfang des Textes auf der ersten Glocke ist kopial überliefert.

Drei der frühen Glocken sind datiert, zwei nach dem römischen Kalender (Nr. 4, 7), eine nach dem Heiligenkalender (Nr. 12), eine weitere trägt eine Jahreszahl (Nr. 13). Auf dieser, 1317 wohl für das Blasius-Kloster in Northeim gegossenen Glocke, finden sich der Name des Stifters, Herzog Otto von Braunschweig-Göttingen, und der des Gießers Heinrich. Ob der Name SIGEFRIDVS auf der früher in Olxheim hängenden Glocke (Nr. 2) den Stifter oder möglicherweise doch den Gießer bezeichnet, lässt sich nicht sicher entscheiden.

Die Inschriften der frühen Glocken lassen sich in vier oder fünf Gruppen einteilen. Der Anfang wird mit der inschriftlichen Anbringung der Weiheformel gemacht, wie sie die früheste Glocke zeigt (Nr. 1, vgl. Nr. 12). Das Gebet O rex gloriae Christe veni cum pace (Nr. 16), die wohl häufigste Glockeninschrift des Mittelalters, gehörte zur Kirchweihe und stand daher der Glockensegnung nahe. In einigen Fällen werden der Patronatsheilige der Kirche (Nr. 16) oder andere Heilige genannt (Nr. 18). Vier Glocken weisen apotropäische (schadenabwehrende) Formeln auf, darunter die von einem jüdischen Gebet abgeleitete Formel AGLA (Nr. 3) und die apokalyptischen Buchstaben A und ω, (Nr. 5, 10, 11). Auf zwei Glocken ist der Anfang des Johannesevangeliums (In principio erat verbum …) angebracht (Nr. 5, 18), ein weiteres Zitat aus demselben Evangelium findet sich auf der Glocke in Ahlshausen (Nr. 6).

Eine der frühen Glocken von 1317 trägt einen verbreiteten Spruch mit der Funktionsbestimmung der Glocken (Nr. 13), der 1482 auch in Kreiensen angebracht wurde (Nr. 65). Eine andere, ebenfalls gängige Version wurde 1445 auf der großen Glocke für St. Sixti in Northeim verwendet (Nr. 41). Ohne Vorbild ist die Fassung in elegischen Distichen, die Meister Hans Arnemann 1505 auf der Glocke für Hardegsen anbrachte (Nr. 85). Von der Planung und dem Guss dieser Glocke liegt eine detaillierte Beschreibung vor, die im Kommentar zu dem Artikel zitiert wird. Mehrfach verwendet wird der Engelsgruß Ave Maria gratia plena …, der sich auf den frühen, vermutlich vor 1300 gegossenen Glocken Nr. 8 und 9, wie auch auf späteren findet (Nr. 23, 51). Eine Antiphon aus der Marienliturgie dokumentiert die Verehrung der Gottesmutter in der Marienkapelle von Volksen (Nr. 24). Gegen Ende des 15. Jahrhunderts kommen häufiger Bitten um Gebetsbeistand, hier gerichtet an Maria, Anna und/oder den Patronatsheiligen (Nr. 63, 68, 98), vor. Die Anbringung der Namen von Jesus, Maria oder Heiligen (Nr. 82, 91) dürfte dieselbe Funktion haben.

Der oder die Gießer nennen sich auch auf den zwölf Glocken des Spätmittelalters nicht sehr häufig. Außer der Kurzformel got k (Nr. 24) nennen sich nur die Meister Borchart von Steinheim und Mathias auf der Glocke, die sie 1445 für St. Sixti gossen. Für den letzteren lässt sich ein kleinerer Werkkreis nachweisen (Nr. 41). Hans Arnemann ist zwischen 1488 und 1505 mit drei Glocken im Bestand vertreten (Nr. 68, 69, 85); eine weitere Glocke (Nr. 98) könnte von einem Werkstattnachfolger stammen. Weitere Übereinstimmungen zwischen den in großen zeitlichen Abständen entstandenen Glocken lassen sich nicht ausmachen.

Die große Gruppe der späten Glocken setzt nach einer über dreißigjährigen Lücke Ende der 1550er Jahre ein. Nach drei Glocken aus den Jahren 1557 und 1558 wird die Reihe ab 1574 wieder aufgenommen. Alle Glocken dieses Zeitraums sind mit einer Jahreszahl versehen, nur eine mit einem Datum (Nr. 244). Auf der überwiegenden Zahl nennt sich der Gießer mit seinem Namen; nur auf drei der 23 Glocken fehlt diese Angabe, darunter auf zwei der frühen (Nr. 120, 121). Im dritten Fall, einer Läuteglocke von einem Gut, war diese vermutlich zu klein zur Aufnahme des Namens (A1 1598). Mit zwei Ausnahmen kamen die Gießer nicht aus der Region, sondern arbeiteten in näher oder weiter entfernten Städten (Göttingen, Kassel, Goslar, Hildesheim, Hannover). Am Anfang steht 1557 Meister Valten Prome oder Prone (Nr. 118), der in Einbeck arbeitete, sich allerdings nicht weiter nachweisen lässt. Magnus Karsten hat 1574 in seiner Werkstatt in Goslar eine Glocke für Harriehausen gefertigt (Nr. 143). Auch Friedrich Bielefeld, von dem zwei Glocken im Bestand vorliegen, erwähnt auf einer davon, dass er diese in seiner Werkstatt in Einbeck gegossen [Druckseite 42] habe (Nr. 180). Er hat seine Glocken auch weiter in nordwestlicher (Lkr. Holzminden) und nordöstlicher Richtung (Lkr. Goslar) geliefert.126) Seine erhaltene Glocke in Wellersen von 1580 zeigt eine bemerkenswerte Unbekümmertheit im Umgang mit der Inschrift: Er ersetzt Buchstaben, für die ihm die Modeln zur Herstellung der Wachsformen fehlten, bedenkenlos durch andere, so dass sich sein Vorname als FKEDKICH liest und Verbum als VEKBVM (Nr. 157). Martin Bethen, der 1582 eine Glocke für die kurz zuvor abgebrannte Klosterkirche Höckelheim schuf, stammte aus einer Familie, die 50 Jahre zuvor mit einem gleichnamigen Meister in Kassel und Duderstadt tätig war (Nr. 166). Hans Fobben aus Göttingen goss 1584 eine Glocke für Sohlingen, sein Nachfolger David Fobben ist mit immerhin drei Produkten der Werkstatt vertreten (Nr. 250, 287, 288). Auch er erwähnt auf einer Glocke, dass er diese in Göttingen gegossen habe (Nr. 287). Von Joachim Schrader, der zwischen 1601 und 1625 im Raum zwischen Hannover, Hildesheim, Holzminden, Moringen und Oschersleben sehr produktiv tätig war, sind ebenfalls drei Glocken von 1603 und 1615 im Bestand vorhanden (Nr. 211, 212, 244). Dietrich Mente, der aus einer bedeutenden Gießerfamilie aus Braunschweig und Hildesheim stammte, hat 1612 eine Glocke für Gremsheim in Hildesheim gegossen (Nr. 233). Sein im selben Jahr tätiger Kollege Hans Bodecker ist dagegen sonst unbekannt (Nr. 238). Mit einer Glocke von Peter Hemony für St. Georg in Naensen aus dem Jahr 1620 (Nr. 253) ist auch die bedeutende lothringische Gießerfamilie mit einem Werkstück im Landkreis vertreten.

Von dem bereits genannten Göttinger David Fobben liegt aus dem Jahr 1619 die früheste von ihm bekannte Glocke vor (Nr. 250). Sein Werk überbrückt die durch den Dreißigjährigen Krieg gerissene Lücke. Wie einzelne Glocken durch Auslagerung in eine benachbarte Stadt im Jahr 1630 in Sicherheit gebracht wurden, darüber informiert ein Bericht aus Greene (vgl. den Kommentar zu Nr. 211). 1639 goss David Fobben dann zwei Glocken für den in den Vorjahren aufgelaufenen oder durch Diebstahl bzw. erzwungene Ablieferung (vgl. Kap. 2.2.) entstandenen Ersatzbedarf (Nr. 287, 288). Zwei weitere Glocken liegen aus den Jahren 1644/45 und drei aus dem Jahr 1650 vor. Gottfried Kohler goss in Kassel in seiner Werkstatt 1645 eine Glocke für Ellierode (Hardegsen), auf der es ausdrücklich heisst IN ELGEROTE GEHERE ICH (Nr. 304). Sie ist bemerkenswert durch den Abdruck von Blättern auf ihrer Flanke. Schlechte Qualität lieferte dagegen Georg Schrader aus Goslar, der neben verrutschten Buchstaben auch die Inschrift ANNO DOMILNI produzierte (Nr. 300). 1648 goss er noch eine Glocke für Hullersen (DI 42, Nr. 167). Der in der Mitte des Jahrhunderts sehr produktive Ludolf Siegfriedt goss 1650 in Hannover eine Läuteglocke für Katlenburg (Nr. 317). Schließlich liegen aus demselben Jahr noch zwei Glocken des Hildesheimer Meisters Henni Lampe für Amelsen und Portenhagen vor, die dieser ebenfalls in seiner Werkstatt angefertigt hatte (Nr. 318, 319).

Alle Glockeninschriften des Zeitraums ab 1557 sind, mit einer Ausnahme, vom nachreformatorischen Stil geprägt. Nur die Glocke, die lange im Klostergut Schachtenbeck hing, wahrscheinlich aber aus dem Gandersheimer Marienkloster stammte, trug die Namen von vier Erzengeln in einer Form, die an spätmittelalterliche Gebete erinnert (Nr. 120). Die beiden anderen Glocken aus den Jahren 1557/58 (Nr. 118, 121) zeigen dagegen, ebenso wie die erste Glocke des Gießers Friedrich Bielefeld in Wellersen aus dem Jahr 1580 (Nr. 157), die protestantische Devise verbum domini manet in aeternum, einmal wohl nur als Initialen (Nr. 118). 1557/58, als der Landesherr, Herzog Erich II., noch zum alten Glauben stand, wird der Bekenntnischarakter damit besonders deutlich. Dass die Glocke aus Markoldendorf (Nr. 118) in einer Übergangszeit entstanden ist, zeigt sich daran, dass sie noch dem Kirchenpatron gewidmet wird: S(anctus) Martinus bin ich genandt … Die Glockeninschriften sind überwiegend wenig „protestantisch“ geprägt. Allenfalls der Sinnspruch auf einer Glocke von 1574, der sich auch als Hausinschrift denken lässt, ist dafür noch ein Beleg: Wer unter dem Schutz des Herrn ist / dem kann nicht schaden Menschenlist (Nr. 143). Ein Bibelzitat (Jes. 58,1: Rufe getrost und schone nicht, erhebe deine Stimme wie eine Posaune …), das sich häufiger auf Kanzeln findet, stellt eine Ausnahme dar (Nr. 238).

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Der nachreformatorische Charakter der Glocken zeigt sich vielmehr durch den Wegfall der älteren Inschriften, die von den Namen der zeitgenössischen Würdenträger in der Gemeinde und dem Amt abgelöst werden. So finden sich seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts die Namen von Pastoren, Superintendenten, Amtmännern, Bürgermeistern, Grefen sowie Kirchenvorstehern bzw. Altaristen auf den meisten Glocken, erstmals schon 1557 (Nr. 118). Es ist anzunehmen, dass sie die Auftraggeber waren, was aber nur in einigen Fällen ausdrücklich gesagt wird (Nr. 118, 233, 288, 318, 319).

Es gibt zwei Ausnahmen von der Dominanz der Namen. Auf der 1615 für Moringen gegossenen Glocke finden sich, vor der üblichen Namensliste, zwei lateinische Hexameter, die zum mittelalterlichen Typus der Funktionsbestimmung der Glocke gehören: EN EGO CAMPANA NUNQUAM DENUNCIO VANA / LAUDO DEUM VERUM PLEBEM VOCO CONGREGO CLERUM. Sie könnten von einer älteren Glocke übernommen worden sein, der erste Vers findet sich aber auch in zeitgenössischen Sprichwörtersammlungen und wurde vom Gießer Joachim Schrader noch auf einer anderen Glocke verwendet (Nr. 244). Lateinisch verfasst ist außer dieser nur noch ein kurzer Herstellervermerk (Nr. 180). Eine deutschsprachige Version der Aufgabe, die Gemeinde zusammenzurufen, brachte David Fobben 1639 in Reimversen auf der Glocke für Angerstein an (Nr. 288). Der darin enthaltene Friedenswunsch (DA ZV AVCH FRIEDE VND SELIGKEIT ) wird noch deutlicher bei einem Zitat von Luthers Übertragung des Da pacem domine, das in Katlenburg nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, im Jahr 1650, auf einer Glocke angebracht wurde: GOTT GIB FRIEDE IN DEINEM LANDE (Nr. 317).

6.4. Altarretabel, Triumphkreuze, Glas- und Wandgemälde

Nach Glocken und Kelchen (zu diesen s. u.) stellen die Altarretabel zahlenmäßig die bedeutendste Gruppe der kirchlichen Ausstattungsstücke dar. Zu den neun mittelalterlichen Retabeln kommen zwei neuzeitliche Altaraufsätze hinzu. Bei den acht erhaltenen Retabeln handelt es sich um Triptychen mit Schnitzwerk im Schrein und im Inneren der Flügel sowie Malereien auf den Außenseiten der Flügel, die teilweise nicht oder nur schlecht erhalten sind. Von sechs Artikeln zu Glasgemälden betreffen vier Objekte mittelalterlichen Ursprungs, von denen allerdings nur zwei Gruppen von Glasfenstern noch erhalten sind. Unter den vier Wandgemälden sind drei im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts entstanden (und erhalten); ein spätmittelalterliches Ensemble, das neben Wandgemälden noch Skulpturen umfasste, ist nur kopial überliefert. Inhaltliche wie formale Gründe lassen es geraten erscheinen, zuerst einen Überblick über die spätmittelalterlichen Stücke aller drei Objektgruppen zu geben, um anschließend die frühneuzeitlichen zu betrachten.

Das früheste Retabel, das sich seit mehr als hundert Jahren in Offensen befindet, ist vermutlich um 1420 im Umkreis des Hofes von Herzog Otto Cocles in Uslar entstanden (Nr. 34). Es wird dem Meister des Göttinger Barfüßeraltars zugeschrieben. An zweiter Stelle zu nennen ist das Retabel vom Hauptaltar in St. Sixti in Northeim mit der zentralen Marienkrönung (Nr. 44). In Offensen finden sich die Inschriften auf den Flügeln des Retabels: punziert in den Nimben sowie gemalt. Auf einem Schriftband, das ein Engel in der Verkündigungsszene hält, steht der Engelsgruß (Lc. 1,28); in einem Buch, das auf einem Pult liegt, wird aus Lc. 1,31 zitiert. Auf dem Northeimer Retabel hält einer der Engel des Himmelschores ein Buch, auf dem sich ebenfalls eine gemalte Inschrift findet (nach Lc. 2,14). Die Nimbeninschriften finden sich hier auf den Innenseiten des Schreins und der Flügel; sie sind glatt vor punziertem Hintergrund hergestellt, in der Predella gemalt.

Von einem Retabel in Fredelsloh aus dem Jahr 1481 ist nur eine (sprachlich von Johannes Letzner normalisierte) Fürbitte für den Stifter überliefert: Der diese Taffel hat gegebn / Dem gebe Gott das ewige Leben (Nr. 64). Auf dem Retabel in Hevensen von 1494 findet sich eine bereits im 19. Jahrhundert überarbeitete Rahmeninschrift; in der gemalten Verkündigung auf der Außenseite ist ebenfalls ein Schriftband mit dem Gruß des Engels an Maria enthalten sowie eine im Hintergrund versteckte Meisterinschrift, die den EWGEN LON für den Maler erbittet (Nr. 74). Von dem Retabel in Uslar sind die Beischriften zu den Figuren der zwölf Apostel in der Predella zu nennen, die auf dem Rahmen unterhalb der Figuren aufgemalt sind (Nr. 77).

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Das aus konservatorischen Gründen nicht zugängliche Doppelflügelretabel aus Markoldendorf (Nr. 79) weist Namensbeischriften auf den Sockeln von Heiligenfiguren auf, ebenso wie das sogenannte Hieronymusretabel in St. Sixti in Northeim (Nr. 96), auf dem seltenere Heilige wie Eustachius, Odilia und Juliane verehrt wurden; es ist auch schriftgeschichtlich interessant durch die Mischung von Inschriften in gotischer Minuskel und frühhumanistischer Kapitalis. Das etwas spätere Passionsretabel in derselben Kirche, vermutlich niederländisch-flämischer Herkunft, zeichnet sich als einziges durch Gewandsauminschriften aus, die den Engelsgruß Ave Maria gracia plena mehrfach wiederholen (Nr. 102).

Eine Besonderheit ist das Retabel in Greene, das auf der Außenseite eines Flügels eine Darstellung der „Gregorsmesse“ zeigt, die eine lange, in zahlreichen Drucken verbreitete Bildtradition aufgreift und als Inschrift das in Drucken ebenfalls enthaltene Ablassversprechen in niederdeutscher Sprache wiederholt (Nr. 78).

Von den beiden Triumphkreuzen aus St. Sixti in Northeim, entstanden in den Jahrzehnten um 1500, krönt eines heute den Hauptaltar der Kirche (Nr. 105), von dem anderen ist erst neuerdings ein Teil verloren gegangen (Nr. 81). Die auf die Kreuzesenden aufgesetzten Vierpässe zeigen bzw. zeigten die Symbole der Evangelisten mit Beischriften.

In ihrer Existenz besonders gefährdet sind materialbedingt Glasgemälde. Die beiden noch existierenden Werkgruppen in Uslar (1470) und Northeim (nach 1478) sind um 1900 durch Restaurierungen überarbeitet worden. Als Inschriften liegen, wie bei den beiden früheren Retabeln, die größtenteils originalen Nimbenbeischriften vor, die, ebenso wie die Zeichnung der Gesichter, auf einen Werkstattzusammenhang schließen lassen. Ein Wappen in Uslar zeigt, dass die aus Hessen stammende Ehefrau von Herzog Otto Cocles (gest. 1463) die Glasgemälde wahrscheinlich vor ihrem Tod im Jahr 1471 gestiftet hat (Nr. 56). In den vier Northeimer Fenstern liegen Szenen (Reste eines größeren Zyklus?) aus der Passion vom Letzten Abendmahl bis zur Kreuztragung vor (Nr. 61). Der Vergleich mit den punzierten Inschriften macht materialbedingte Abweichungen wie Übereinstimmungen in der Schriftausführung deutlich. Die Inschrift IV C (com)pletum (est) p(raese)ns opus an(n)o et cetera 1478 dürfte nicht auf das Fenster, sondern vielmehr auf den Bau bzw. die Fertigstellung des Chores zu beziehen sein. Von den beiden kopial überlieferten Glasgemälden befand sich eines ebenfalls in der Sixti-Kirche (Nr. 62). Die Inschrift in der Mauritius-Kirche in Hardegsen (Nr. 32) war Teil der Bemühungen um die Memoria der vom Aussterben bedrohten Göttinger Linie des Welfenhauses.

Das einzige spätmittelalterliche Wandgemälde (aus dem Kloster Fredelsloh) gehörte zu einem Ensemble mit Skulpturen, das insgesamt der Erinnerung an die (fiktiven) Gründer sowie hochrangige Unterstützter des Klosters diente (Nr. 59).

Ganz anders sehen die Schwerpunkte in der nachreformatorischen Zeit aus. Aus dieser sind von den drei in diesem Abschnitt behandelten Objektgruppen vor allem zwei der drei Wandmalereien hervorzuheben, die innerhalb weniger Jahre entstanden sind – und im 20. Jahrhundert wiederentdeckt, freigelegt und restauriert wurden. In der St. Laurentius-Kirche in Dassel liegt aus dem Jahr 1577 einer der bedeutendsten Wandmalereizyklen der Reformationszeit vor (Nr. 152). Neben Szenen aus dem Leben Jesu und weiteren Darstellungen (Paulus, Christophorus) ist vor allem das große Weltgericht hervorzuheben, das teilweise mit zeitgenössischem Personal (Reformatoren, Fürsten, Papst) an der Himmelspforte bzw. am Höllenschlund bevölkert ist. Auch hier wurde die protestantische Devise verbum domini manet in aeternum angebracht – neben der sich eine Darstellung der Lukretia findet. In Greene wurde nur fünf Jahre später (1582) ein Apostel-Credo-Zyklus geschaffen, der durch die Darstellungen von Christus als Salvator Mundi und eine Verkündigung, jeweils mit Bibelzitaten, ergänzt wird. In der Sakristei der Kirche in Schoningen zeigt eine Wandmalerei aus dem Jahr 1599 den Apostel Andreas (bezeichnet als S(anctus)!), der vermutlich dargestellt wurde, weil der Stifter, ein Küster (Oppermann) mit Vornamen Andreas hieß (Nr. 200). Daneben steht eine unvollständige, liedartige Inschrift.

[Druckseite 45]

Die Schoninger Wandmalerei steht in enger Verbindung zu zwei Altaraufsätzen, die in den beiden Folgejahren für Parensen und Schlarpe geschaffen wurden. In Parensen zeigt die Stifterinschrift auf einer predellaartigen Tafel unterhalb eines Letzen Abendmahls Buchstabenformen, die, wie auch die Gesichter, auf eine künstlerische Hand deuten (Nr. 202). Die Stifterinschrift illustriert die Motivationen des Stiftens nach der Reformation: DEM HERR(E)N CHRISTO VNDT, SEINER LIEBEN KIRCHEN ZVN EHRE(N) stiftet ein Angehöriger einer im Ort ansässigen Familie und sorgte mit der Angabe seines Namens zugleich für das Ansehen der Familie und die Erinnerung an seine Person. In Schlarpe sind neben dem Stifterpaar, das sich unter einer Kreuzigung darstellen ließ, die vier Evangelisten abgebildet, die in Bücher schreiben (Nr. 208). Die NAGELASSENE Witwe vergisst nicht mitzuteilen, dass sie fünf Taler zu dem Altaraufsatz gegeben hat.

Eines der beiden kopial überlieferten Glasgemälde zeigt, in Parallele zu den Glockeninschriften, wie sich eine größere Personengruppe von Amtsträgern in Kirche und Staat in Kirchenfenstern mit ihren Namen in die Erinnerung einschrieb (Nr. 197). Im anderen Fall lag auf dem Fenster aus dem Uslarer Rathaus eine zeittypische Wappenbeischrift vor (Nr. 264).

6.5. Taufbecken und Taufsteine

Bei den Taufen steht einem spätmittelalterlichen, bronzenen Taufbecken in St. Sixti in Northeim eine Gruppe von sechs steinernen Taufbecken gegenüber, die ab 1568 entstanden sind.

Das Taufbecken aus St. Sixti, eine große Bronzefünte, die Hinrich Mente d. J. in Braunschweig im Jahr 1509 gegossen hat, zeigt zwei Inschriften (Nr. 86). Am Fuß steht eine gegossene Meisterinschrift, die verbunden ist mit einer Anrufung von Jesus und Maria. Am Becken wurde schließlich eine Stifterinschrift eingraviert, die der Taufe das Lob Gottes und das Bad der Seelen als Zweck bestimmt.

Die sechs steinernen Taufbecken wurden mehrheitlich etwa drei bis vier Jahrzehnte nach der endgültigen Etablierung der Reformation geschaffen, als ein Bedarf nach Neuausstattung der Kirchen entstanden war. Zwei von ihnen sind nur kopial überliefert; bemerkenswert ist das ausgesprochen frühe Taufbecken von 1568 in Langenholtensen, auf dem sich der Name des Pastors und Chronisten Johannes Letzner findet (Nr. 136). Von den vier original erhaltenen haben zwei das typische Schicksal vieler Taufen erlebt: Sie wurden irgendwann unmodern, weggeräumt, im 20. Jahrhundert wiederentdeckt und erneut in Benutzung genommen. Eines dieser Taufbecken ist ausladend und schlicht; es weicht damit von der häufig schmaleren Form der nachreformatorischen Taufsteine ab. Auch die Inschrift ist sehr schlicht ausgeführt (Nr. 207, 1601). Die drei übrigen weisen dagegen typische Renaissanceformen auf, darunter auch der unter Schutt wiederentdeckte Taufstein in Hevensen von 1595 (Nr. 190). Am prachtvollsten ist die Taufe in Lüthorst, die 1614 aus einem lokal vorkommenden, alabasterähnlichen Stein von einem Steinmetzen gefertigt wurde, der gleichzeitig beim Ausbau der nahegelegenen Erichsburg beschäftigt war (Nr. 241). Der Taufstein in Stöckheim weist Formen auf, die auf eine Entstehung im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts deuten (Nr. 293). Eine nachträglich veränderte Inschrift weist ihn allerdings als eine Stiftung des Jahres 1641 aus. Inschriften mit dem Namen des Pastors und zumeist auch der Kirchenvorsteher finden sich auf fünf der sechs Taufsteine. Der prominenteste Stifter ist der braunschweigische Kanzler D(OCTOR) IOHAN IAGEMAN, dessen Name auf dem Taufstein in Hevensen steht (Nr. 190). Auf allen Taufsteinen wurde ein Bibelzitat angebracht: jeweils einmal auf deutsch und einmal auf Latein Mk. 10,14 und Mk. 16,16, außerdem Mt. 28,19 und Jh. 1,7. Die drei ersteren sind sehr häufig auf Taufen zu finden, aber auch das Zitat aus dem Johannesevangelium kommt in Niedersachsen bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts insgesamt viermal vor.127)

6.6. Kanzeln, Emporenbalken, Opferstock, Passionsuhr

Zu den weiteren Ausstattungsstücken, die vom Ende des 16. Jahrhunderts an zunehmend in den Kirchen eingebaut wurden, gehören Kanzeln und Emporen. Es sind nur zwei Kanzeln mit Inschriften [Druckseite 46] erhalten, von einer dritten nur einige Tafeln, außerdem ein Balkenrest und ein Brett von Emporen mit einem Datum (Nr. 189) und einem Psalmenzitat (Nr. 325).

Die in Renaissanceformen gestalteten Kanzeln weisen Stifternamen auf (Nr. 255, 1622), in einem Fall findet sich dieser auf dem Schalldeckel (Nr. 257, 1623). Die heute verstreuten Kanzelteile aus St. Sixti in Northeim aus dem Jahr 1636 zeigen die Evangelisten mit Namensbeischriften; auf einer weiteren Tafel ist eine Restaurierungsinschrift von 1673 zu finden (Nr. 280).

Der Opferstock aus St. Sixti ist interessant wegen des Gemäldes auf der Rückseite, das den armen Lazarus und den reichen Mann zeigt. Die sehr schlecht erhaltene Inschrift forderte offenbar zu täglichen milden Gaben auf; möglicherweise wurde auch einige Jahre das Aufkommen der Spenden verzeichnet (Nr. 205).

Das interessanteste Stück nachreformatorischer bzw. frühbarocker Frömmigkeit im Bestand ist die Passionsuhr (HOROLOGIVM PASSIONALE) von 1638, ebenfalls aus St. Sixti in Northeim (Nr. 282). Auf einer rechteckigen Tafel ist eine Darstellung der Passion in 24 Einzelbildern angebracht, die eine zentrale Christusgestalt vor der Weltkugel umgeben; die Bilder sind geordnet in 24 Stunden von der Fußwaschung bis zur Grablegung. Stifter waren ein Northeimer Stadtsekretär, der später als herzoglicher Rat in Wolfenbüttel tätig war, und seine Frau. Das Bild stellt die früheste bildliche Umsetzung des „Passion-Zeigers“ dar, den der Fraustädter Pastor Valerius Herberger (1562–1628) 1606 veröffentlicht hatte und der bis 1635/36 fünf Neuauflagen erlebte. Bilder und Beischriften gehen weitgehend auf das Buch Herbergers zurück, das am Beginn einer um 1600 zu beobachtenden neuen Frömmigkeitsbewegung steht und mit dieser zu einer neuen Hochschätzung der Passion führt. Die Bildkomposition ist eine Neuerfindung und unterscheidet sich, abgesehen von der durch den Titel nahegelegten kreisförmigen Anordnung, sowohl von spätmittelalterlichen Versionen wie auch von einer pietistisch beeinflussten Neuerfindung, die im 18. Jahrhundert in Skandinavien Verbreitung fand. Die auf dem Rahmen neben der Stifterinschrift in einem Chronodistichon angebrachte, an Gott gerichtete Bitte um Frieden ist der früheste inschriftliche Ausdruck der Friedenssehnsucht im Dreißigjährigen Krieg, der sich im Kreis erhalten hat. Auf der bereits erwähnten Glocke in Angerstein von 1639 (Nr. 288) folgt ein Jahr später das nächste Beispiel.

6.7. Kelche, Leuchter und Oblatendosen

An Vasa Sacra liegen 24 Kelche und drei Patenen vor. Bis auf drei sind alle Objekte im Original erhalten. Manche Objekte haben, wie die Inschrift auf ihnen informiert, einen weiten Weg hinter sich (Nr. 176), andere sind noch an dem Ort, für den sie gestiftet wurden (Nr. 50). Kelche wurden immer wieder erneuert und repariert, Teile wurden ersetzt, vor allem die Kuppa. Nach dem Dreißigjährigen Krieg, in dem sicher eine Vielzahl von Kelchen geraubt wurde, wurden nicht nur neue angeschafft, sondern auch erhaltene Teile älterer Kelche, insbesondere der stabile Nodus mit den Schaftstücken, wiederverwendet und ergänzt. Dies fordert manchmal schwierige Entscheidungen bei der zeitlichen Einordnung der Objekte, zumal da im Bestand aus dem Mittelalter kein inschriftlich datierter Kelch vorliegt.

Der älteste und kunsthistorisch bedeutendste Kelch aus Iber vom Ende des 12. Jahrhunderts wurde bereits im Band Stadt Einbeck behandelt (DI 42, Nr. 4). Im vorliegenden Katalog lassen sich anhand des Schriftbefundes drei Gruppen von Kelchen bilden. Als älteste liegen fünf spätgotische Kelche mit rundem Fuß aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts vor (Nr. 2529), die alle auf den Rotuli des Nodus die Inschrift IHESVS tragen, die in gotischer Majuskel ausgeführt ist; bei der zeitlichen Einordnung ist zu berücksichtigen, dass diese Schriftart auf Vasa Sacra bis zum Ende des 14. Jahrhunderts und manchmal auch darüber hinaus Verwendung fand. Ebenfalls in gotischer Majuskel ausgeführt ist die Inschrift auf dem Kelch in Gladebeck, die diesen einem Altar widmet, der den Heiligen Nikolaus und Tidericus geweiht war (Nr. 26). Auf einem anderen Fuß findet sich die Bitte um Fürbitte für die beiden mutmaßlichen Stifter; diese ist in gotischer Minuskel ausgeführt (Nr. 28). Einer der Kelche mit einem alten Nodus trägt eine Wiederherstellungsinschrift aus dem 17. Jahrhundert (Nr. 27). Ebenfalls noch in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts zu zählen ist ein [Druckseite 47] Kelch, dessen Inschriften in der für Goldschmiedearbeiten typischen Bandminuskel ausgeführt sind (Nr. 30).

Aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammt eine zweite Gruppe von ebenfalls fünf Kelchen (Nr. 4650), bei denen die Füße von der Rund- zur Sechspassform übergehen. Auf dem Nodus ist weiterhin, nun in gotischer Minuskel, ihesvs oder ihesus zu lesen (außer Nr. 49, wo die Rotuli vermutlich neu ausgefüllt wurden); auf dem Schaft stehen häufig Inschriften, die maria und iohan(e)s (Nr. 49), den dominvs cristvs (Nr. 47) oder Maria und Gott (Nr. 46) anrufen. Im letzteren Fall, dem Kelch aus Espol, wird auf dem Fuß die Stifterin gese beckmans genannt. Die Inschrift auf dem Fuß des Kelches in Wellersen zeigt, dass dieser immer noch in der Kirche in Gebrauch ist, für die er gestiftet wurde: in welderse(n) vnser leven Fruwen (Nr. 50).

Der nicht erhaltene Kelch aus Sebexen, auf dem der Engelsgruß ave maria gracia plena stand, dürfte in das 15. Jahrhundert gehören (Nr. 83). Ihm folgt eine Gruppe von vier Kelchen aus der Zeit kurz vor der Verbreitung der Reformation. Indirekt durch die Stifterinschrift datiert ist der Kelch aus Höckelheim, den die als Witwe ins Kloster eingetretene Northeimerin Jutta Preites entweder testamentarisch oder kurz vor ihren Tod im Jahr 1523 gestiftet hat (Nr. 99). IHESVS auf den Rotuli ist in frühhumanistischer Kapitalis ausgeführt, was dieser Kelch mit zwei weiteren teilt, die in das erste Viertel des 16. Jahrhunderts zu setzen sind (Nr. 106, 107). Der Kelch aus Elvershausen (Nr. 107) weist zudem eine Erneuerungs- und Stiftungsinschrift aus dem Jahr 1662 auf. Die Ausführung der Nodusinschrift in Kapitalisbuchstaben ist der Grund dafür, einen weiteren Kelch in Ahlshausen zeitlich etwas später in das erste Drittel des 16. Jahrhunderts zu verorten (Nr. 112). Auch in diesem Fall liegt eine Stiftungsinschrift aus den Jahren kurz nach 1650 vor.

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurden vier Vasa Sacra gestiftet, die noch erhalten sind. Sie tragen ab jetzt fast alle, wie andere kirchliche Ausstattungstücke, Stifterinschriften und Jahreszahlen. Es sind dies der Kelch in Schönhagen von 1566, auf dem neben dem Pastor und dem Vogt auch die Namen von drei Älterleuten stehen (Nr. 131), sowie eine offenbar ältere Patene, die 1586 neu gestiftet wurde (Nr. 174). Ein Sonderfall in mehrfacher Hinsicht stellen ein Kelch und eine Patene aus Billingshausen dar (Nr. 176, 177), die aus (vergoldetem) Kupfer und nicht, wie sonst üblich, aus Silber gefertigt wurden. Die Inschrift auf der Patene zeigt, dass diese 1586 von einem Pastor in Ziegenrück in Thüringen gestiftet wurde und zu einem unbekannten Zeitpunkt an ihren langjährigen Standort im Landkreis Northeim kam. Auf dem Nodus wird das in IESVS ausfallende H durch ein Kreuz auf dem sechsten Rotulus ersetzt.

Eine letzte Gruppe schließlich besteht aus sechs Kelchen, die bereits in der Spätphase des Dreißigjährigen Krieges oder kurz nach dessen Ende gestiftet und mit Inschriften versehen wurden. Dies beginnt, wie bei den Glocken, im Jahr 1638 mit einem neu angefertigten Kelch in frühbarocken Formen, den ein Leutnant aus Hamburg, der seinen Dienstrang und seinen früheren Kommandeur in der Stifterinschrift nennt, der Kirche in Dassel schenkte (Nr. 284). Auf zwei Kelchen wird der finanzielle Aufwand der Stifter genauer beziffert (Nr. 315, 323).

Im Bestand liegen drei Paare von Altarleuchtern mit Inschriften vor. Hervorzuheben sind die Leuchter in Amelsen aus der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts mit einer in Bandminuskel ausgeführten, doppelt angebrachten Inschrift in niederdeutscher Sprache (Nr. 45). Von den beiden Paaren von 1586 in Schönhagen (Nr. 175) und 1646 in Katlenburg (Nr. 308) zeigt das erstere den Stifternamen in doppelter Ausführung, das letztere hingegen eine lange Stifterinschrift des Obersten, Landdrosten und Statthalters Georg Ernst Wurm und seiner Frau. Ein Paar von Oblatendosen aus dem Jahr 1650 trägt die Namen der beiden Stifter (Nr. 321).

6.8. Bemerkenswerte Inschriften

Unabhängig von ihrem Träger sollen in diesem Abschnitt einige Einzelinschriften bzw. kleinere Gruppen von Inschriften vorgestellt werden.

Hier sind zunächst drei Beispiele spätmittelalterlicher Frömmigkeit zu nennen. Außer der bereits erwähnten Gregorsmesse (Nr. 78) ist dies ein Totentanz, der wahrscheinlich zwischen 1503 und [Druckseite 48] 1521 im ehemaligen Barfüßerkloster in Gandersheim aufgestellt und bereits 1542 zerstört wurde (Nr. 108). Die unter den Bauinschriften bereits erwähnte Inschrift am Chorbogen des Blasius-Klosters in Northeim (Nr. 90), die die Mönche mit Zitaten aus dem Werk des Thomas von Kempen (1379/80–1471) an ihre Berufung erinnerte, zeigt, dass sich die Frömmigkeitsbewegung der Devotio moderna auch in Südniedersachsen inschriftlich niederschlug.

In die Zeit konfessioneller Polemik, die auch einen Aspekt des erwähnten Weltgerichtes in Dassel von 1577 (Nr. 152) ausmacht, führt ein Gemälde Martin Luthers in Gillersheim, zu dem als Gegenstück ein Porträt Melanchthons gehört (Nr. 262). Zur konfessionellen Polemik wird das vermutlich um 1600 entstandene Luther-Porträt (Nr. 261) durch die auf ihm angebrachte Inschrift, die die Päpste ins Verderben schickt, Calvin in die Hölle und die Schriften Luthers hochleben lässt – eine Inschrift, die der Grenzlage des Ortes zu reformierten und katholischen Gebieten geschuldet sein dürfte. Im Gegensatz dazu ist die kopial überlieferte Weiheinschrift (1641 od. später) an einem Altar der Kirche St. Martin in Nörten-Hardenberg (Nr. 296) die einzige katholische Inschrift im Bestand aus nachreformatorischer Zeit.

An historische Ereignisse, die den Zeitgenossen wichtig waren, erinnern drei Inschriften. In Dassel wurden an der Kirchhofsmauer 1557 und 1625 Tafeln angebracht, die die Roggenpreise in diesen Jahren verzeichnen (Nr. 119). Die von diesen Steinen ausgehende Erinnerung war so stark, dass im Inflationsjahr 1923 neben ihnen eine weitere Tafel angebracht wurde. In Moringen erinnert eine Inschrift an die Pesttoten dieses Jahres (Nr. 129) – als Todesursache wird sie auch auf Grabdenkmälern (Nr. 142, 213) genannt. Bei Greene erinnert schließlich ein Stein mit langer Inschrift an den die Zeitgenossen beeindruckenden Sprung eines tödlich getroffenen Hirsches bei einer Jagd im Jahr 1606 (Nr. 217).

Grenzsteine liegen drei im Bestand vor, darunter zwei zusammengehörende aus derselben Versteinung eines Grenzverlaufs (Nr. 113, 114). Den Zusammenstoß des Gebietes zweier Ämter und des Gerichtes der Herren von Adelebsen markiert ein Stein auf der Bramburg bei Hettensen (Nr. 221). Sie sind interessant für die Wahrnehmung von Grenzen und das wachsende Bedürfnis, deren Verlauf sicherer zu bestimmen.

Einem ganz anderen Zweck, nämlich bürgerlicher und bäuerlicher Repräsentation, dienen drei Inschriften des späten 16. und frühen 17. Jahrhunderts. Der prachtvolle Willkomm der Schlosser aus Gandersheim, der die Namen der Meister aus den Jahren 1597 und 1600 verzeichnet, steht einerseits für Zunfttraditionen (Nr. 198). Andererseits verweist der von einem Einbecker Meister angefertigte Pokal mit seinen Renaissanceformen, die über Musterbücher aufgenommen wurden, auf einen überregionalen Zusammenhang von künstlerischen Formen und Traditionen. Gegenstücke finden sich als sogenannte Nachbarschafts- und Gildepokale im Band Einbeck.128) Die Schützenkette aus Edesheim bei Northeim (Nr. 239), die aus dem Berichtszeitraum sieben silberne Anhänger aus den Jahren 1613 bis 1626 aufweist, zeigt das Selbstbewusstseins einer bäuerlichen Führungsschicht in den Jahren vor dem Eindringen des Dreißigjährigen Kriegs in den Alltag, weswegen die Tradition nach 1626 erst einmal abbrach und erst nach 1650 wieder aufgenommen wurde. Der bürgerlichen Führungsschicht gehörte dagegen Hildebrand Giselher Rumann an, der 1608 eine Porträtmedaille von sich schneiden ließ (Nr. 222). Vergleichbaren Zweck erfüllten, neben vielen Grabdenkmälern, die bereits erwähnte Kamininschrift im Burgmannshof in Hardegsen (Nr. 126) oder die Stiftungsinschrift des Kanzlers Johann Jagemann auf dem Taufstein in Hevensen (Nr. 190).

Zitationshinweis:

DI 96, Northeim, Einleitung, 6. Inschriften und Inschriftenträger (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017e004.

  1. Vgl. DI 83 (Lkr. Holzminden), S. 19 (acht Kreuzsteine mit Inschriften). »
  2. Im Stift St. Alexandri in Einbeck findet sich die bronzene Grabplatte des Propstes Johannes von Braunschweig-Grubenhagen aus dem Jahr 1367; DI 42 (Stadt Einbeck), Nr. 7»
  3. In St. Pankratius in Odagsen findet sich in dem aus dem Vorgängerbau stammenden Tympanon eine mit Ausnahme des Datums nicht aufzulösende Bauinschrift aus dem Jahr 1183; DI 42 (Stadt Einbeck), Nr. 3»
  4. Vgl. DI 66 (Lkr. Göttingen), bes. S. 17f. »
  5. Vgl. DI 83 (Lkr. Holzminden), bes. S. 25f. »
  6. DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 311»
  7. Vgl. DI 66 (Lkr. Göttingen), S. 21 (insgesamt 450 Nummern). DI 88 (Lkr. Hildesheim), S. 29 (insgesamt 462 Nummern). Im deutlich kleineren Bestand des Landkreises Holzminden sind von 271 Nummern 27 Glocken, von denen nur zwölf erhalten sind; DI 83 (Lkr. Holzminden), S. 27»
  8. Werkverzeichnisse, soweit ermittelbar, jeweils beim ersten Artikel zum Produkt eines Gießers. »
  9. Vgl. Mathies, Taufbecken, S. 264. »
  10. Vgl. DI 42, Nr. 125, 136, 150, 151»