Die Inschriften des Landkreises Northeim

5. Die Überlieferung der Inschriften

Von den 331 Inschriftenträgern des Katalogteils Northeim sind 224 ganz oder teilweise erhalten, 107 sind kopial überliefert, wobei in fünf Fällen die Existenz (z. B. hinter Hausverkleidungen oder in unzugänglichen Lagern) unsicher ist. Der Anteil von knapp einem Drittel kopialer Überlieferung ist relativ hoch, auch verglichen mit den Nachbarlandkreisen Göttingen und Holzminden, wo er um 28 Prozent liegt und besonders mit dem Landkreis Hildesheim, in dem nur gut 18 Prozent des Bestandes aus Abschriften bekannt sind.93) Zwar fehlt es auch im Landkreis Northeim an einer großen kopialen Überlieferung, dennoch haben sich einige „Inseln“ verschiedener Art erhalten, die, neben der Heimatliteratur mit ihren Nachrichten zu einzelnen Orten, zu dieser Gesamtzahl beigetragen haben.

Wie in allen südniedersächsischen Landkreisen sind die Aufzeichnungen heranzuziehen, die der aus Hardegsen stammende Johannes Letzner (1531–1613) in den letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts anfertigte. Letzner war von 1553 bis 1557 Pastor in Parensen und von 1557 bis 1561 Inhaber der zweiten Pfarrstelle an St. Blasius in Münden. Von 1562 bis 1579 amtierte er in Langenholtensen.94) Seine späteren Wirkungsstätten waren von 1583 bis 1589 Lüthorst und von 1589 bis 1610 Iber.95) Anschließend lebte er bis zu seinem Tod 1613 in Strodthagen.96) Neben der 1596 gedruckten „Dasselischen und Einbeckischen Chronica“ sind Inschriften überliefert in der Klösterchronik, dem dritten Teil seiner „Braunschweig-Lüneburgischen Chronik“, die in Göttingen in zwei, zum Teil leicht voneinander abweichenden Abschriften des späten 17. Jahrhunderts vorliegt. Hinzu kommt eine eigenhändige „Hardessische Chronik“ seiner Heimatstadt, die sich heute in Wolfenbüttel befindet (s. Literaturverzeichnis). Letzner galt lange als notorisch unzuverlässig, was für die fast ausnahmslos zusammenfabulierten Angaben (z. B. zur Genealogie von Adelsfamilien im Früh- und Hochmittelalter) zweifellos richtig ist. Anders ist es bei Berichten über zu Letzners Lebzeiten noch existierende Objekte,97) bei denen zu berücksichtigen ist, dass Letzner die Gegend aus eigener Anschauung kannte und mit vielen seiner Amtsbrüder in brieflichem Kontakt stand. Dennoch ist jede seiner Nachrichten mit Vorsicht zu benutzen; Inschriften wurden von ihm, wie mehrere Beispiele belegen, sprachlich und orthographisch modernisiert.98) Die von ihm überlieferten, gewöhnlich als „Epitaphium“ bezeichneten Grabgedichte wurden nur aufgenommen, wenn er ausdrücklich anmerkt, dass sie als Inschrift ausgeführt waren (Nr. 153).99)

Ein geschlossenes Konvolut kopialer Überlieferung ist im Jahr 1580/81 entstanden im Zusammenhang mit dem nach dem Aussterben der Edelherrn von Plesse im Jahr 1571 aufgebrochenen Streit um den Besitz des früheren Klosters Höckelheim. Die Herren von Plesse hatten ihre Herrschaft 1447 den Landgrafen von Hessen zum Lehen aufgetragen, die sich 1571 sofort in den Besitz des kleinen Territoriums um Bovenden setzten, das heute mit Ausnahme von Angerstein im Landkreis Göttingen liegt.100) Um die Zugehörigkeit des westlich von Northeim gelegenen Klosters Höckelheim zu dem Erbe entbrannte ein seit 1576 auch handgreiflich ausgetragener Streit mit den Herzögen [Druckseite 29] von Braunschweig, die behaupteten, dass sie das Kloster gegründet hätten.101) 1580 ließ die hessische Seite zur Widerlegung dessen ein Notariatsinstrument aufnehmen, dessen Ziel darin bestand, alle materiellen Spuren der Gegenwart der Herren von Plesse in dem Kloster – das 1247 von Ludolf, Gottschalk und Poppo von Plesse an ihrem Herkunftsort gestiftet worden war102) – zu dokumentieren. Zu diesem Zweck ließ der hessische Amtmann Hildebrandt Kusen zusammen mit dem Einbecker Notar Heinrich Bergius103) die Grablege der Edelherrn mit vier Totenschilden (von denen zwei noch lesbare Inschriften aufwiesen) und fünf Grabplatten bzw. Epitaphien abzeichnen;104) außerdem ließ er jedes plessische Wappen mit den begleitenden Inschriften oder Jahreszahlen aufnehmen. So gelang es, die hessische Position in einem letztlich erfolgreichen Reichskammergerichtsprozess zu sichern,105) in dessen Zusammenhang das Notariatsinstrument und ein mit diesem fast gleichlautendes Protokoll überliefert sind.106) Die erwähnten Zeichnungen107) zeigen, dass die Wiedergabe der Inschriften im Notariatsinstrument bzw. dem Protokoll teilweise verkürzt oder normalisiert ist. Die Überlieferung ist wertvoll, da das Kloster mit der Kirche am 4. Mai 1582 abbrannte, wobei die hölzernen und steinernen Monumente mit zwei Ausnahmen, die sich heute als Spolien an der 1794 erbauten Dorfkirche finden (Nr. 53, 92), vernichtet wurden. 1587 gab es ein weiteres Feuer.108)

In der Mitte des 18. Jahrhunderts sind mehrere Sammlungen historischer Nachrichten entstanden, die auch Inschriften enthalten. Eine Verordnung der Regierung des Herzogtums Wolfenbüttel vom 28. Mai 1746 verpflichtete die Kirchengemeinden, nach einem vorgegebenen Schema „Corpora bonorum“ anzulegen, die neben Besitztiteln aller Art auch Abschnitte zur Geschichte, zum Bau und zur Ausstattung der Kirche enthielten. Die sich bis zur der Mitte der 1750er Jahre hinziehende, im Einzelnen doch abweichende Ausführung brachte es mit sich, dass einige der Corpora bonorum recht ausführliche Nachrichten über Inschriften an und in den Kirchen sowie auf Glocken enthalten, andere dagegen nicht.109) Dasselbe gilt für eine Anweisung der kurhannoverschen Regierung vom 8. September 1751, die alle Ämter zur Berichterstattung über die in den Kirchen vorhandenen [Druckseite 30] Monumenta Sepulchralia von Herrschaftlichen oder sonstigen merckwürdigen Personen aufforderte. Die sehr unterschiedliche Ausführung durch die jeweiligen Pastoren und Beamten sowie die nur zufällige Bewahrung der entsprechenden Faszikel in den Akten hat dazu geführt, dass nur aus den Ämtern Moringen und Hardegsen eine später zusammengeführte, allerdings sehr ergiebige Akte mit zahlreichen Inschriften vorliegt.110) Die meisten der Inschriften wurden bereits 1931 von Paul Grote in den „Heimatblättern für Northeim und Umgegend“ ediert.111) Entsprechende Berichte für die ehemals wolfenbüttelschen Anteile des Kreises, die auf eine Anweisung vom 28. April 1753 zurückgehen, sind ebenfalls nicht vollständig.112)

Der Jurist und Bürgermeister von Moringen Johann Gabriel Domeier (1717–1790) veröffentlichte 1753 eine Geschichte der Stadt Moringen (1786 in zweiter, leicht veränderter Auflage) und 1771 eine Geschichte der Stadt Hardegsen (erweitert neu herausgegeben im Jahr 1813 von Domeiers Sohn Börries Ludwig unter dem Titel „Topographie der Stadt Hardegsen und ihrer Umgebungen“). Zusammen mit den bereits 1739 anonym erschienenen Antiquitates Moringenses des Johann Justus von Einem und den oben genannten Aufzeichnungen liegt damit für beide Städte eine recht dichte Überlieferung vor.

Von den in den beiden einschlägigen Bänden der „Kunstdenkmale“ enthaltenen Objekten sind die meisten noch erhalten. Aus dem 1873 erschienenen Band Hektor Wilhelm Heinrich Mithoffs über die Fürstentümer Göttingen und Grubenhagen sind neun Objekte zerstört oder nicht mehr aufzufinden. Aus dem wesentlich genauer gearbeiteten Band Karl Steinackers über den Kreis Gandersheim von 1910 gingen sieben Inschriftenträger verloren. Dasselbe gilt selbst für einige Objekte, die noch 1963 im Katalog des Northeimer Museums abgebildet wurden (Nr. 240) oder in der Kunstgutkartei der Evangelischen Landeskirche Hannovers in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts verzeichnet wurden (Nr. 301).

Moderne Steinkopien von Inschrifttafeln gibt es in Northeim mehrere; zum Teil sind die Originale noch erhalten, in einem Fall stellt die Kopie aber die beste Überlieferung dar (Nr. 52).

Eine verwickelte Überlieferungsgeschichte, die bis ins späte 17. Jahrhundert zurückreicht, existiert zu den fürstlichen Grabdenkmälern in Hardegsen und Wiebrechtshausen (Nr. 2022, 39), von denen nur die Inschrift des letzteren (Nr. 21) noch weitgehend original erhalten ist. Neben der 1722 erschienenen Braunschweig-Lüneburgischen Chronica (Theil I) des Philipp Julius Rehtmeier – die im Wesentlichen aus einer Ergänzung und Überarbeitung von Schriften und Manuskripten Letzners sowie Heinrich Büntings gleichnamiger Chronik von 1584 besteht, ist hier vor allem eine Sammlung von Grabschriften aus der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek in Hannover aus dem späten 17. Jahrhundert zu nennen (GWLB MS VIII, 648), die offenbar von dem Genealogen und Heraldiker Friedrich Julius Karl Adolf von Oeynhausen (1843–1886) benutzt wurde, dessen „Sammlung von Grabinschriften in deutschen Kirchen“ in derselben Bibliothek zu finden ist (GWLB Oy-H, 42). Die nächste Schicht liegt mit Domeiers erwähnter Geschichte von Hardegsen (1771) vor, die von seinem Sohn 1813 erneut herausgegeben wurde. 1821 veröffentlichte in London der schottische Arzt Andrew Halliday – der den Herzog von Clarence, den späteren König Wilhelm IV. 1818/19 nach Hannover begleitet hatte – A General History of the House of Guelph, in der sich eine Sammlung von Grabinschriften findet, die sich zumeist auf briefliche Auskünfte der lokalen Pastoren stützt. Carl Steinmann hat seine Reihe über die „Grabstätten der Welfen“, die in Fortsetzungen zuerst von 1864 bis 1867 im Braunschweigischen Magazin erschien, 1885 in einer in einzelnen Fällen leicht veränderten Fassung als Buch veröffentlicht. Zwischen diesen Publikationen existieren teilweise Abhängigkeiten; die festzustellenden Abweichungen können auf unterschiedlich genaue Lesungen, aber auch im Laufe der Zeit eingetretene Veränderungen an den Objekten, Zerstörungen oder Restaurierungen (Nr. 20, 21, 39), zurückzuführen sein.

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Eine eigene Überlieferungs- und Verlustgeschichte hat die Ausstattung der St.-Sixti-Kirche in Northeim. Schlichte bildliche Darstellungen an den Wänden, Pfeilern und dem Gestühl wurden 1738, als das Innere geweißt wurde, übermalt.113)

Aufzeichnungen des Northeimer Senators Ernst Friese, die dieser 1854 auf einem 1840 erstellten Grundriss der Sixti-Kirche in Northeim eintrug, bewahren Inschriften und zeigen die Standorte der Einbauten vor der Renovierung und Purifizierung der Kirche in den Jahren 1845 bis 1847. Dieser Plan wurde zweimal ediert – 1968 von Emil Jörns und 2011 von Ulfrid Müller.114) Der Stadthistoriker Adolf Hueg hat 1926 aufgrund von anderen Aufzeichnungen Frieses eine Edition der 1845/47 entfernten „Leichensteine, Votivtafeln, Epitaphien, Gemälde“ der Sixti-Kirche veröffentlicht, die sich bei den noch erhaltenen Objekten als weitgehend zuverlässig erweist.115)

Erhalten blieben bei der Erneuerung des Kircheninneren ab 1845 die hölzerne Kanzel von 1636 (Nr. 280), ein heute wieder in der Kirche aufgestelltes Retabel (Nr. 96), ein (kleinerer) Teil der hölzernen Epitaphien sowie andere Bildwerke. Diese wurden zunächst in der Hieronymuskapelle im südlichen Turmuntergeschoss gesammelt; 1870/71 kamen Ausstattungsstücke aus der damals abgebrochenen Liebfrauenkapelle hinzu.116) Von den steinernen Grabdenkmälern blieb nur der Rest eines Epitaphs (Nr. 240) erhalten; das heute in der Kirche befindliche Teilstück einer Grabplatte wurde vermutlich als Bodenbelag verwendet und erst im 20. Jahrhundert bei einer Renovierung aufgedeckt (Nr. 210). Die in der Hieronymuskapelle zunächst nur eingelagerten Objekte bildeten den Grundstock des 1910 gegründeten Heimatmuseums. Die seit 1895 für die Öffentlichkeit geöffnete Sammlung der „kirchlichen Altertümer“ zog 1912 in die frühere Kapelle St. Fabian und Sebastian am Markt um. Nach einer Auslagerung im Zweiten Weltkrieg konnte sie erst im August 1953 als Ausstellungsraum mit einem im Kern unveränderten Bestand wiedereröffnet werden.117)

Im Zuge der Umgestaltung der Northeimer Innenstadt, bei der das Gelände des Klosters St. Blasius abgeräumt und überbaut wurde, wurde auch der Hauptsitz des Museums in der Stubenstraße im März 1970 aufgegeben. Mit der Neueröffnung am heutigen Standort, dem ehemaligen Hospital St. Spiritus, im Jahr 1978 zogen auch die kirchlichen Objekte von der Marktkapelle dorthin um. 1998/99 wurde der dort geschaffene „Kirchenraum“ allerdings aufgelöst und die Bestände mit einer Ausnahme (Nr. 142) magaziniert.118) Einige der aus St. Sixti stammenden Objekte sind wohl schon 1978 zurück in die Kirche gelangt: vier Pastorenbildnisse und vier der fünf erhaltenen Tafeln der früheren Kanzel (Nr. 280). Mit Ausnahme des Opferstocks (Nr. 205) sind sie nicht im Kirchenraum zu sehen. Der Epitaphrest Nr. 240 ist seitdem verschwunden.

Zitationshinweis:

DI 96, Northeim, Einleitung, 5. Die Überlieferung der Inschriften (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017e004.

  1. Vgl. DI 66 (Lkr. Göttingen), S. 16. DI 83 (Lkr. Holzminden), S. 18. DI 88 (Lkr. Hildesheim), S. 22»
  2. Meyer, Pastoren, Bd. 2, S. 264, 157 u. 48. »
  3. Meyer, Pastoren, Bd. 2, S. 113; Bd. 1, S. 553. »
  4. Zu Letzner vgl. allgemein Hans Klinge, Johannes Letzner. Ein Niedersächsischer Chronist des 16. Jahrhunderts, Diss. Göttingen 1950/51. Ralf Kirstan, Die Welt des Johannes Letzner. Ein lutherischer Landpfarrer und Geschichtsschreiber des 16. Jahrhunderts, Göttingen 2015 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Bd. 278). »
  5. Ein Beispiel ist die vor einiger Zeit wiederentdeckte Wandmalerei in Derental aus dem Jahr 1577, die Letzners Bericht weitgehend entspricht; vgl. DI 83 (Lkr. Holzminden), Nr. 83»
  6. Vgl. Nr. 7, 40, 64, 108»
  7. Nicht aufgenommen wurden das Epitaph für den 1570 gestorbenen Pastor von Stöckheim, Johann Watermann; Letzner, Dasselische Chronik, 5. Buch, fol. 27r; 6. Buch, fol. 72v. Außerdem die Gedenkinschrift für die Pastoren Nicolaus Mey und Friedrich Isermann (Iber); ebd., 5. Buch, fol. 74v; das Generalepitaphium für mehrere in der Kirche von Lüthorst begrabene Adelige; ebd., 5. Buch, fol. 16r. »
  8. Busch, Herrschaft Plesse, S. 43f. Böhme, Herrschaft Plesse, bes. S. 19f., 27–30 u. 36–43. Vgl. auch die nach der Besitznahme auf der Burg Plesse angebrachte Inschrift: DI 66 (Lkr. Göttingen), Nr. 180»
  9. Zum braunschweigischen Anspruch siehe Böhme, Herrschaft Plesse, S. 21, 37f. u. 46f. Zu einer Aktion, mit der die Braunschweiger sich in den Besitz einer gefälschten Urkunde aus dem Besitz Johannes Letzners brachten, vgl. Manfred von Boetticher, Kloster Höckelheim und das Amt Moringen: zwei angebliche Urkunden aus dem 13. Jahrhundert, in: Plesse-Archiv 26, 1990, S. 7–18. »
  10. Niedersächsisches Klosterbuch, Bd. 2, S. 815 (M. von Boetticher). »
  11. Heinrich Bergius, der auch Konventuale des Stiftes St. Alexandri war, ließ 1594 in Einbeck an seinem Haus eine Inschrift mit seinem Namen anbringen; vgl. DI 42 (Stadt Einbeck), Nr. 117»
  12. HStAH Cal. Br. 33, Nr. 99; Bericht vom 25. Februar 1580. (Mit dem Übergang der Herrschaft Plesse an das Königreich Hannover im Jahr 1816 wurden die hessischen Akten an Hannover abgegeben.) »
  13. Böhme, Herrschaft Plesse, S. 41 u. 43–50. Bernotat, Erbbegräbnis, bes. S. 19, 21, 24, 27 u. 38. Zu Grabdenkmälern als Rechtsdenkmal vgl. Zajic, Grabdenkmäler, S. 265. »
  14. HStAH Hann. 27 Hildesheim, Nr. 643/3: Akte des Reichskammergerichtsprozesses, Konvolut mit Zeugenverhören u. ä., darin: Designatio des Jmgenommenen Augenscheins (…), Jtem Besichtigung des Closters Hökelheimb, vnd denen darin allenthalben vmbher gezeigten Alten Monumentenn vom 4. Juli 1581; Titel so Bl. 1136, die Besichtigung des Klosters Bl. 1168–1178v; das Notariatsinstrument des Einbecker Notars Heinrich Bergius vom 24. Februar 1580 ebd., Bl. 1178v–1187v. Offenbar diente das Notariatsinstrument als Vorlage für den überwiegend fast wörtlich übereinstimmenden Text des Protokolls. Es wurde in dem Protokoll (Bl. 1171v, Z. 5–1172v, Z. 5) nur eine Passage über die Grabplatte der Margarethe von Spiegelberg (Nr. 116) – im Notariatsinstrument Bl. 1183r, Z. 2 von unten bis Bl. 1183v, Z. 9 von oben – ersetzt durch eine längere Passage zum Epitaph des Christoph von Plesse und seiner Kinder (Nr. 135). Dieses Epitaphium habe er, schreibt der Amtmann Hildebrandt Kusen in seinem Bericht über die Aufnahme des Notariatsinstruments vom 25. Februar 1580, Zu Instrumentiren vnnottigk geachtt, weil es den Grabplatten weylandt Herenn Christoffers und seiner Frau ebenmessigk sei; HStAH Cal. Br. 33, Nr. 99»
  15. HStAH Cal. Br. 33, Nr. 99»
  16. Zum Brand des Klosters vgl. Bernotat, Erbbegräbnis, S. 24. HStAH Cal. Br. 33, Nr. 1116. Karl-Heinz Bernotat irrt bei seiner – in einigen Fällen zu korrigierenden und zu ergänzenden – Teiledition der Quellen aus HStAH Cal. Br. 33, Nr. 99 nur, wenn er annimmt, der Amtmann habe die Grabkapelle „abreißen“ lassen (Erbbegräbnis, S. 38); er missversteht dabei die Bemerkung auf Abb. 5 (S. 26): abgerissen Cappelle welche begrebniss dherer von pless. Tatsächlich betitelt dies die Zeichnung (Riss), meint aber nicht einen Abbruch. »
  17. Benutzt wurden die der Regierung übermittelten Abschriften, die sich im Bestand StAWf 129 Neu befinden. Die für das Konsistorium bestimmten Abschriften finden sich im Landeskirchlichen Archiv in Wolfenbüttel. »
  18. HStAH Hann. 74 Northeim, Nr. 607 (die in dieser Akte vereinigten Abschriften und Berichte weisen nur teilweise alte Nummerierungen auf, die zitiert werden konnten). »
  19. Grote, Denkmalpflege. »
  20. StAW 2 Alt, Nr. 15046 u. 15047. »
  21. Vennigerholz, Beschreibung, Bd. 2, S. 90. »
  22. [Jörns], Friese, S. 35–42 (Abb. S. 37). Müller, Entschlüsselung, S. 51–61 (Abb. S. 52). »
  23. Hueg, Leichensteine. Vgl. die Liste der entfernten Objekte bei Vennigerholz, Beschreibung, Bd. 2, S. 90f. »
  24. Vennigerholz, Beschreibung, Bd. 2, S. 82. Hueg, Leichensteine, S. 44. »
  25. Zur Entwicklung des Museums vgl. Behrens, Geschichte, passim. Eggeling, Aufgaben, bes. S. 30f. A. Kleeberg, Ansprache des 1. Vorsitzenden des Heimat- und Museumsvereins zur Eröffnung des Heimatmuseums am 29.6.1978, in: NomHbll 43. Jg., 1978, S. 91–99. Von Hindte, Museum in Northeim, S. 17–19. Buchhagen, Heimatmuseum, S. 515–521. Just, Heimatmuseum, S. 7–19. Zum Bestand vgl. Eggeling, Führer, passim. »
  26. Just, Heimatmuseum, S. 19–23. Buchhagen, Heimatmuseum, S. 521f. Von Hindte, Museum in Northeim, S. 19f. Vgl. außerdem die Rechenschaftsberichte der Vorsitzenden des Heimat- und Museumsvereins für Northeim und Umgebung, in: NomHbll N.F. 2, 1971, S. 46f.; N.F. 3, 1972, S. 31f.; N.F. 4, 1973, S. 39f.; 39. Jg., 1974, S.  24f.; 40., Jg. 1975, S. 32; 41. Jg., 1976, H. 1, S. 31f.; 42. Jg., 1977, H. 1, S. 32. »