Die Inschriften des Landkreises Northeim

1. Vorwort, Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

1.1 Vorwort

Die Inschriften des Landkreises Northeim, die – mit Ausnahme der in der Vorbemerkung genannten Komplexe, aber einschließlich der Stadt Bad Gandersheim –, den ersten Teil des Bandes ausmachen, wurden im Auftrag der Inschriftenkommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen vom Unterzeichneten bearbeitet. Die Arbeiten an den Originalen fanden in den dazu geeigneten Monaten der Jahre 2012 bis 2014 statt. Die im Sommer 2012 begonnene Sammlung konnte durch die Beschäftigung mit den Originalen und durch die Auffindung verstreuter kopialer Überlieferung erweitert werden und umfasst in der hier vorgelegten Edition insgesamt 331 Nummern sowie 55 im Anhang 1 verzeichnete Jahreszahlen und Initialen. Ende des Erfassungszeitraums ist auch hier die in den Bänden der Reihe ‚Die Deutschen Inschriften‘ zumeist eingehaltene Zeitgrenze des Jahres 1650.

Im Laufe meiner Tätigkeit wurde ich in besonders freundlicher Weise durch eine große Zahl von Küstern, Pfarrsekretärinnen, Kirchenvorstehern und Ortsheimatpflegern unterstützt. Die große Hilfsbereitschaft, mit der sie die Erfassung der Objekte teilweise mehrmals, manchmal auch zu für sie ungünstigen Tageszeiten ermöglicht haben, Türen aufgeschlossen, mit auf Glockentürme gestiegen sind oder Leitern herbeigeschafft haben, kann nicht hoch genug gewürdigt werden. Stellvertretend für die vor Ort häufig nicht mehr anwesenden Pastoren der groß gewordenen Kirchen-gemeinden, die sich alle aufgeschlossen für unsere Anfragen zeigten, sei besonders Dirk Grundmann in Moringen, Johanna Hesse in Gillersheim und Wilfried Töpperwein in Hevensen gedankt. Herbert Heere, Ortsheimatpfleger in Hardegsen, hat meine Anfragen freundlich beantwortet.

Der Leiter des Kunstreferats der Landeskirche, Prof. Dr. Thorsten Albrecht, hat freundlichst die Durchsicht der Kunstgutkartei ermöglicht, die mich auf die Spur zahlreicher Objekte gebracht hat. Der Glockensachverständige der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, Andreas Philipp (Göttingen), hat bereitwilligst seine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Durch seine Vermittlung gelang es, von zwei mit normalen Mitteln unzugänglichen Glocken Fotos zu beschaffen, die der Küster Jürgen Cohrs (Volksen) bzw. Spenglermeister Fröchtenicht (Moringen) aufgenommen haben.

Im Museum Northeim hat uns Cornelia Sander-Hermann, trotz ihrer knapp bemessenen Zeit, bei mehreren Besuchen bereitwilligst geholfen, Bestandsverzeichnisse durchsucht und den Zugang zu Objekten im Außenmagazin ermöglicht. Ralf Mohr von der Uslarer Stadtverwaltung hat uns auf den Rathausturm und in den Keller geführt, Dr. Daniel Althaus vom Stadtmuseum im Magazin und mit Auskünften geholfen. Holger Heinke vom Landesmuseum Braunschweig ist mehrmals in den Sammlungskeller gestiegen, um Glocken zu suchen und hervorzuziehen. Dr. Andreas Fahl hat die Bearbeitung eines Kelches im Historischen Museum in Hannover ermöglicht. Darüber hinaus danke ich den Damen und Herren der Staatsarchive in Hannover und Wolfenbüttel, des Landeskirchlichen Archivs in Hannover und der Handschriftenabteilung der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek in Hannover, die mich durch ihre Baustelle zu den Arbeitsräumen gebracht und mit Material versorgt haben.

Zu danken ist auch mehreren Privatleuten, die mich in ihren Häusern haben arbeiten lassen: Dr. Friedrich Ellermeier in Hardegsen, Dr. Tilo Rumann in Northeim und Peter Zoernack in Dassel. Dies gilt auch für die Besitzer des Klostergutes Marienstein und der früheren Domäne Rotenkirchen, auf deren Grundstücken wir unangemeldet erschienen.

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Prof. Dr. Fidel Rädle (Göttingen) hat mir beim Verständnis und der Ergänzung schwieriger lateinischer Inschriften entscheidend weitergeholfen. Weitere Zweifel und Irrtümer hat meine Kollegin Dr. Katharina Kagerer beseitigt. Prof. Dr. Ingrid Schröder (Hamburg) hat Fragen zur niederdeutschen Sprache beantwortet, Prof. Dr. Hans Ulrich Schmid (Leipzig) seine Expertise zu bairischen Dialekten beigetragen. Die Karte des Landkreises mit den Inschriftenstandorten wurde durch Uwe Ohainski M. A. vom Institut für historische Landesforschung der Georg-August-Universität Göttingen erneut bereitwilligst erstellt. In bewährter Form hat Dr. Harald Drös von der Inschriftenarbeitsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften Rat zu Wappen erteilt.

Auf den Aufnahmefahrten haben mich mit Ausdauer und Umsicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsstelle Lara-Sophie Räuschel M. Ed., Stefan Tewes B. A. und Julia Zech M. A. begleitet; Julia Zech und Lara-Sophie Räuschel haben viele der Fotos erstellt. Jens Pickenhan M. A. (inzwischen in Halle/S.) hat die Marken gezeichnet. Die Kolleginnen und Kollegen Mona Dorn B. A., Kläre Seemann und Stefan Tewes haben zahlreiche Kontrollgänge am Manuskript durchgeführt, bei der Erstellung der Register geholfen und sich der Mühe des wiederholten Korrekturlesens unterzogen.

Der VGH-Stiftung ist für einen namhaften Druckkostenzuschuss zu danken, der die Ausstattung des Bandes mit einer großen Zahl farbiger Abbildung ermöglicht hat. Der Reichert-Verlag und die Druckerei haben in bewährter Zuverlässigkeit auch dieses Buch hergestellt.

Göttingen im Januar 2016
Jörg Lampe

1.2 Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

Die vorliegende Edition umfasst die Inschriften des Landkreises Northeim bis zum Jahr 1650. Vollständigkeit wurde zwar angestrebt, war aber sicher nicht für jeden Ort des Landkreises zu erreichen. Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften gilt das Provenienzprinzip, d. h. es wurden nur solche Stücke berücksichtigt, die sich vor 1651 im heutigen Landkreis Northeim befunden haben. Aufgenommen wurden sowohl original erhaltene als auch kopial überlieferte Inschriften. Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften.1) Dementsprechend werden nur diejenigen Schriftzeugnisse erfasst, die ursprünglich mittels verschiedener handwerklicher Techniken auf dauerhaften Materialien angebracht und nicht mit einer Feder auf Papier oder Pergament geschrieben worden sind. Ausgeklammert bleiben ferner Inschriften auf Siegeln und Münzen, die größtenteils aus serieller Produktion stammen und Gegenstand von Spezialdisziplinen sind.

Jahreszahlen und Initialen, die nicht mit anderen Inschriften in Verbindung stehen, sind im Anhang 1 chronologisch aufgeführt. Im Anhang 2 sind alle Hausmarken und Meisterzeichen wiedergegeben, die mit den Inschriften in Zusammenhang stehen.

Der Katalogteil

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Eingrenzung ihres Entstehungszeitraums angestrebt. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt. Konnte ein Terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Katalogartikel vor oder nach dem nächstliegenden Datum eingeordnet.

Der Aufbau der Katalogartikel

Jeder Katalogartikel fasst die Inschriften eines Objekts zusammen. Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, Beschreibung, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Die Kopfzeile enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standortes und die Datierung(en) der Inschrift(en).

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist.
() Von mehreren Inschriften auf einem Inschriftenträger ist nur noch ein Teil im Original erhalten, ein wesentlicher Teil jedoch nur kopial überliefert.
? Ein Kreuz mit Fragezeichen steht bei fotographisch oder kopial überlieferten Inschriften, deren Original möglicherweise noch erhalten ist, aber nicht zugänglich war und folglich nicht nach Autopsie wiedergegeben werden kann.
17. Jh.? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Die Beschreibung enthält Angaben zur Ausführung des Inschriftenträgers und der Inschrift(en), zu ihren früheren Standorten und gegebenenfalls zu den Verlustumständen. Alle Richtungsangaben verstehen sich vom Blickpunkt des Betrachters aus, nur für die Wappenbeschreibungen wird entsprechend [Druckseite 14] den Regeln der heraldischen Fachsprache umgekehrt verfahren. Mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger werden mit A, B, C etc. bezeichnet. Werden zwei verschiedene, zusammengehörige Inschriftenträger in einem Artikel zusammengefasst, sind die Inschriften mit I und II bezeichnet.

Für original überlieferte Inschriften werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe (gemessen ist im Regelfall N bzw. n) und die Schriftart angegeben. Bei kopial überlieferten Inschriften ist die für die Edition maßgebliche Quelle genannt. Entsprechendes gilt für fotographisch oder zeichnerisch überlieferte Inschriften. Soweit aus der kopialen Überlieferung Maße und Schriftart bekannt sind, werden diese mit einem entsprechenden Verweis übernommen.

Der Inschriftentext ist eingerückt. Mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger sind entsprechend der Beschreibung mit A, B, C … bezeichnet. Die Zeilenumbrüche des Originals werden bei der Wiedergabe der Inschriften nicht eingehalten, sondern durch Schrägstriche bezeichnet. Verse werden auch dann voneinander abgesetzt, wenn das Original den Text fortlaufend wiedergibt. Der originale Zeilenumbruch ist durch Schrägstrich gekennzeichnet.

Befinden sich mehrere mit A, B, C … bezeichnete Inschriften auf einem Inschriftenträger, markiert ein Kreuz hinter dem jeweiligen Buchstaben eine im Unterschied zu anderen Inschriften desselben Trägers nicht erhaltene Inschrift.
[ ] Eckige Klammern kennzeichnen bei einer original überlieferten Inschrift Textverlust oder nicht eindeutig erkennbare Buchstaben und schließen die Ergänzungen des Bearbeiters und aus der kopialen Überlieferung ein.
[…] Eckige Klammern mit Punkten darin bezeichnen Textverlust, bei dem sich die Zahl der ausgefallenen Buchstaben einigermaßen genau bestimmen lässt. Ein Punkt steht jeweils für einen ausgefallenen Buchstaben.
[– – –] Eckige Klammern mit Strichen darin stehen für Textverlust, dessen Umfang sich nicht bestimmen lässt.
( ) Runde Klammern schließen aufgelöste Abkürzungen ein. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U- oder V-Schreibung. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte nach Abkürzungen werden nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Die Abkürzung einer Bibelstellenangabe innerhalb einer Inschrift wird nicht aufgelöst. S für S(ANCTUS), S(ANCTA), S(ANKT), S(UNTE) etc. wird beibehalten, wenn keine sprachlich eindeutige Auflösung möglich ist.
<…> Spitze Klammern bezeichnen spätere Nachträge in Inschriften oder schließen für spätere Nachträge freigelassene Stellen ein. In Einzelfällen, auf die besonders hingewiesen wird, weisen spitze Klammern auch die Textpassagen aus, die bei Restaurierungen ergänzt worden sind.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Zwei Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfeldes.
AE Ein unter mehrere Buchstaben gesetzter Strich bezeichnet die Ligatur dieser Buchstaben.

Lateinischen, griechischen und hebräischen Inschriften werden Übersetzungen beigegeben. Niederdeutsche Inschriften werden übersetzt, wenn sich ihr Verständnis nicht von selbst erschließt. Runde Klammern schließen in den Übersetzungen Zusätze ein, die dem Textverständnis dienen, aber keine wörtliche Entsprechung im Ausgangstext haben.

Im Anschluss an die Übersetzung wird bei metrischen Inschriften das Versmaß und gegebenenfalls die Reimform genannt.

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Die Wappenzeile verzeichnet die im Zusammenhang mit den Inschriften überlieferten Wappen. Bei Ahnenproben gibt das Druckbild die Anordnung der Wappen wieder. Die Wappen werden in den zugehörigen Ziffernfußnoten beschrieben.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragen. Sie können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift, der Sprache oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische bzw. biographische Angaben enthalten oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Der Apparat besteht aus Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweisen der kopialen Überlieferung. Die Buchstabenanmerkungen beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift. Sie enthalten abweichende Lesarten der kopialen Überlieferung, soweit diese relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen in der Inschrift hin. Die Ziffernanmerkungen enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise.

Die am Schluss des Artikels aufgeführten Literaturangaben stellen in chronologischer Folge die wichtigsten kopialen Überlieferungen sowie ältere Editionen und Abbildungen der Inschrift zusammen. Vollständigkeit ist hier nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich abschriftlich, zeichnerisch oder fotographisch überliefert, steht an erster Stelle die Quelle, nach der die Inschrift ediert wird.

Zitationshinweis:

DI 96, Northeim, Einleitung, 1. Vorwort, Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung (Jörg H. Lampe, Christine Wulf), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di096g017e004.

  1. Vgl. www.inschriften.net/projekt/richtlinien/edition.html»