Inschriftenkatalog: Landkreis Luwigsburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 25: Lkr. Ludwigsburg (1986)

Nr. 43† Vaihingen a. d. Enz, ev. Stadtkirche U. L. Frau 1409 (?) und 1519

Beschreibung

Grabplatte für den Kleriker Thomas Trutwin (?) und ein weiteres Glied dieser Familie, wahrscheinlich ebenfalls ein Geistlicher (?); wiederverwendet 1519 für einen Unbekannten. Zuletzt in der nordwestlichsten Seitenkapelle des Langhauses, zuvor beim Altar im Boden. „Gewaltiger Stein“, im Mittelfeld zwei Metallringe als Handgriffe und eine Vertiefung, in der wohl ehemals ein Wappen aus Metall eingelassen war. Umschrift (A) mindestens zweizeilig umlaufend1; die Nachbestattungsinschrift B in anderer Schriftform als A, jedoch nicht genau zu präzisieren.

  1. A

    anno · M · CCCC . . X . . honorabil(is) d(omi)n(u)s [. . . . . . . . . . . . . . . honor]abilisa) m(agiste)r thomas trutwinb) [. . . . . . . . . .]

  2. B

    [. .] den 1. Sept(em)br(is) 1519 obytc) [. . . . . . .]

Kommentar

Klemm bezeichnete das Denkmal als „den bedeutendsten“ der drei vor 1875 noch in der Stadtkirche vorhandenen mittelalterlichen Grabsteine2; bei Gabelkover und Andreae ist der Stein nicht erwähnt. Die Datierung von Grabschrift A ist keineswegs gesichert, muß aber mangels weiterer Augenzeugen hier beibehalten werden; Klemm hielt 1409 oder 1410 für möglich.

Die Trutwin sind bereits im 14. Jahrhundert als Glieder der Ehrbarkeit in Vaihingen nachweisbar.3 Ein Thomas Trutwin war 1477 Chorherr zu Pforzheim.4 Die Epitheta honorabilis bzw. venerabilis deuten sowohl in der Verbindung mit dominus als auch mit magister auf einen Kleriker. Die Lesung von Klemm erweckt den Eindruck, als handle es sich bei A um die Grabschrift eines Unbekannten sowie um die des Thomas Trutwin.

Textkritischer Apparat

  1. Oder (vener)abilis.
  2. Zunächst las Klemm hier crutium (Grabschriften 1874, nr. 13, 51 ), dann trutwin (Beil. d. Staatsanzeigers Württemberg 1875, 59).
  3. Ebd. die Variante: sept. 1519 obyt

Anmerkungen

  1. 1874 sprach Klemm von einer zwei- bis dreizeiligen, 1875 von einer drei- bis vierzeiligen Umschrift.
  2. Vgl. nrr. 63, 175.
  3. So 1319 und 1382; vgl. WürttReg. nr. 7718 und Feil 37.
  4. WürttReg. nr. 3433. – Vgl. auch nrr. 72, 104, 230 u. ö.

Nachweise

  1. Klemm (wie Anm. b).

Zitierhinweis:
DI 25, Lkr. Ludwigsburg, Nr. 43† (Anneliese Seeliger-Zeiss und Hans Ulrich Schäfer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di025h009k0004303.