Inschriftenkatalog: Landkreis Luwigsburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 25: Lkr. Ludwigsburg (1986)

Nr. 9 Markgröningen, ev. Stadtkirche St. Bartholomäus 1280

Beschreibung

Deckplatte vom Grabmal des Grafen Hartmann (I.) von Württemberg-Grüningen.1 Bis 1985 im nördlichen Seitenschiff, im ersten Joch westlich von der Taufkapelle, in die Nordwand eingelassen; bei der Neugestaltung des Kircheninnern im Winter 1984/1985 wurde die Platte zwecks einer Neuaufstellung im Bereich der südlichen Seitenkapellen des Langhauses aus der Wand herausgebrochen, wobei sie einen schräglaufenden Bruch erlitt und die linke untere Ecke beschädigt wurde. Da die Platte bisher bis zum Ansatz der Buchstaben unter Putz lag, läßt sich erstmals ihre ursprüngliche Form bestimmen. Es handelt sich nicht um eine flache Deckplatte, sondern um eine Art rechteckigen Sargdeckel aus hellgrauem Sandstein, aus dem auf der Rückseite eine Höhlung zur Aufnahme des Leichnams herausgearbeitet ist.2 Die Oberseite erhob sich über der Gruft oder über einer Tumba im Kirchenboden. Das Mittelfeld ziert das Relief eines schrägstehenden Wappens mit Helm und Helmzier; der Rand ist schräg abgefast und trägt die nach außen gewendete Umschrift (Beginn rechts oben); die Seitenwände sind glatt. Mindestens zwei Schichten abblätternder Farbfassung (Ölfarbe?), Wappen unsachgemäß tingiert, Schrift schwarz gefaßt.

Maße: H. (Deckplatte) 165, B. 69, H. (Seitenwände) 18, Bu. 7,5 cm.

Schriftart(en): Gotische Majuskel, erhaben.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/12]

  1. + ANNO · D(OMI)NI · / M° · CC° · LXXX° · IN · DIE · FRA(N)CISSIa) · / O(BIIT) · HARTM/ANN(V)Sb) · COMES · DE · GRVENINGENc) · /

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1280 am Tag des Franziskus (4. Okt.) starb Hartmann, Graf von Grüningen.

Wappen:
Württemberg-Grüningen.

Kommentar

Wahrscheinlich gab der Chorneubau von 1472 Anlaß, das vielleicht bis dahin im alten Chor befindliche Hochgrab abzubrechen.3 Daß die Deckplatte bewahrt wurde, deutet darauf hin, daß es sich um die Grabstätte eines Stifters oder besonderen Wohltäters der Kirche handelte.

In der Tat hat Graf Hartmann – auch wenn die Schriftquellen dies nicht ausdrücklich bezeugen – die Funktion eines Stifters gehabt. Als Sohn des Grafen Konrad I. von Württemberg-Grüningen eng verwandt mit dem württembergischen Herrscherhaus, hatte er 1252 Burg und Stadt Markgröningen als Reichslehen erhalten und vermutlich unmittelbar darauf mit dem Bau der Pfarrkirche der – erst um 1240 zur Stadt erhobenen – Siedlung Gröningen begonnen.4 Die mit seinem Namen verbundenen Glockenstiftungen von 1272 und die Stiftung eines Marienaltars von 1277 deuten auf einen raschen Baufortgang und damit auf eine großzügige finanzielle Förderung seitens des Stadtherrn.5 Für einen Ausbau der wesentlichen Teile noch zu Lebzeiten Hartmanns sprechen nicht nur die Einzelformen, sondern auch die Bestattung des Stifters im Chorbereich.6 Für die Wahl der Markgröninger Kirche als Begräbnisstätte anstelle der Familiengrablege des Hauses Württemberg-Grüningen in Kloster Heiligkreuztal (Gem. Altheim, Lkr. Biberach) ist die geringe Entfernung zum Sterbeort auf dem Asperg keine genügende Erklärung; vielmehr weist diese Wahl in Verbindung mit einer Jahrzeitstiftung7 auf eine besonders enge Beziehung zu dieser Kirche. In Heiligkreuztal ist ein Sammel-Epitaph für zehn Grafen von Württemberg-Grüningen aus dem 16. Jahrhundert erhalten; auf diesem führt Hartmann I. die Ahnenreihe an.8

Graf Hartmann I. war der Vetter des Grafen Ulrich I., des Stifters, von Württemberg; nach dem Tod Ulrichs und seiner Gemahlin im Jahr 12659 übernahm er die Vormundschaft für deren Kinder Ulrich II. und Eberhard II. Hartmann war in erster Ehe mit einer Tochter des Belrain von Eselsberg, Stifter des Klosters Rechentshofen, verheiratet; nach 1252 ehelichte er die Gräfin Hedwig von Veringen (gest. 1315), Tochter des Grafen Volrad d. J. Hartmann war offensichtlich reich begütert, wie aus zahlreichen urkundlichen Erwähnungen zwischen 1237 und 1280 hervorgeht.10 Der Versuch, seine Herrschaft am mittleren Neckar mit Markgröningen als Herzstück weiter auszudehnen, schlug fehl: am 6. April 1280 besiegte ihn der niederschwäbische Landvogt und treueste Anhänger der habsburgischen Partei, Graf Albrecht (II.) von Hohenberg, nach wechselvollem Kampf. Er starb am 4. Oktober dieses Jahres als Gefangener auf dem Asperg. Die Grabschrift nimmt keinen Bezug auf seine Eigenschaft eines „sacri imperii signifer“.11 Doch geht die spätere Verbindung des Reichsprivilegs der Reichssturmfahne mit der Stadt Markgröningen, die sich dann im Wappen des Herzogtums Württemberg spiegelt, letztlich bis auf Graf Hartmann I. von Grüningen zurück.12

Die Existenz der Grabplatte in Markgröningen und die zufällige Namensgleichheit der damals noch „Gröningen“ genannten Stadt13 mit der Stammburg Grüningen (Gem. Riedlingen, Lkr. Biberach), nach der sich die Seitenlinie des württembergischen Hauses nannte, führte dazu, daß die ältere württembergische Historiographie eine Verbindung der Stadt mit den Ursprüngen des württembergischen Grafenhauses konstruierte.14 Diese irrige Annahme ist 1826 durch Memminger erkannt und richtiggestellt worden.15 In der Tat nannte sich nicht erst Hartmann I., sondern bereits sein Vater Konrad, Stammvater des grüningischen Zweiges, im Jahre 1227 „von Grüningen“, ohne daß damals schon eine Beziehung zu (Mark-)Gröningen bestand. Hartmanns Söhne nannten sich „von Grüningen-Landau“ und endlich nur noch von „von Landau“ nach einer zweiten Stammburg in der Nähe der älteren Burg Grüningen (Gem. Ertingen/Lkr. Biberach). Trotzdem mögen alle diese tatsächlichen oder fiktiven Verbindungen zusammengewirkt haben, um die Grabplatte bis heute an ihrem Ort zu bewahren.

An dem Standort im nördlichen Seitenschiff wird die Platte zuerst von Sebastian Küng 1554 bezeugt.16 Küng fügt seinem Manuskript eine Federzeichnung des Grabsteins bei; er trägt eine Umschrift, die in der – hier nach innen gewendeten – Stellung und im Wortlaut vom Original abweicht: „ANNO D(O)M(IN)I MCC/LXXX · III KAL(ENDAS) OCTOBRIS (29. Sept.) O(BIIT) GENEROSVS D(O)M(INV)S D(O)M(INV)S HARTMANNVS COMES DE GRONINGEN etc.“. Dieselbe Version überliefert Gabelkover gegen Ende des 16. Jahrhunderts.17 Vor ihm hatte schon 1513 Trithemius zwar nicht den Wortlaut der Grabplatte, aber den Todestag des Grafen in dieser Form überliefert.18 Offenbar hatten alle Autoren ihre Information nicht von dem Grabstein als Primärquelle, sondern aus einem verschollenen, vielleicht fehlerhaften Eintrag in einem Anniversarienbuch geschöpft. Die Inschrift der Grabplatte ist erstmals durch Crusius überliefert; allerdings steht sie kommentarlos neben der obigen Angabe des Todestages.19 Nach Unfried (vor 1635) setzte sich L. F. Heyd mit diesen Texten auseinander und machte wahrscheinlich, daß das Datum in der nicht mehr nachprüfbaren Quelle „tertio post Calendas Octobris“ hätte heißen müssen, was übereinstimmend mit der Grabplatte den 4. Oktober als Sterbetag ergibt.20

In der Schlichtheit ihrer Gestaltung entspricht die Grabplatte anderen Adelsgrabmälern des 13. Jahrhunderts im württembergischen Bereich. Ihre Bedeutung als Geschichtsdenkmal ist unübersehbar, denn sie ist das älteste erhaltene Grabmal eines Gliedes des württembergischen Hauses und sie überliefert die ältere Form des württembergischen Wappens, die sonst nur auf Siegeln vorkommt, in Stein. Die Helmzier ist als ein mit Pfauenfedern besteckter Korb gebildet anstelle des vom 14. Jahrhundert an gebräuchlichen Hift- oder Jägerhorns.21

Gegenüber der unbeholfenen Ausführung von Helm und Helmdecke ist die Gestaltung der Schrift durchaus auf der Höhe der Zeit. Die Schrift weist noch keine geschlossenen Formen für C und E auf; kapitalen Formen wird bei A, H, M, N, T der Vorzug gegeben, obgleich auch unziale Formen für N – entsprechend dem durchweg unzial gebrauchten E – vorkommen. Der monumentale Charakter der breit proportionierten Schrift wird durch kräftige Schwellungen der Bögen unterstrichen. Bemerkenswert ist die Ausmeißelung der Buchstaben als erhabene Zeichen mit relativ hohem Relief, begrenzt von geritzten Hilfslinien; die einzelnen Hasten sind nicht bandartig flach wie üblich22, sondern ihrer Schwellung entsprechend kräftig gerundet. Diese Technik erinnert im Erscheinungsbild an Glockeninschriften des 13. Jahrhunderts. Insgesamt bestätigt der Befund eine Ansetzung des Denkmals bald nach dem Tod des Grafen.

Textkritischer Apparat

  1. So statt FRANCISCI.
  2. Die -VS-Kürzung ist als kleines hochgestelltes S ausgeführt.
  3. Der Umlaut als kleines hochgestelltes E über dem V.

Anmerkungen

  1. Abweichend von der älteren Forschung (dort „Hartmann II.“) und entsprechend jüngsten Ergebnissen bei Mereb 1970 wird diese Zählung gewählt.
  2. Diese Auskunft verdanke ich Herrn Pfarrer Kircher, der bei der Versetzung des Denkmals zugegen war, und für dessen Hilfe ich herzlich danke.
  3. Vgl. dazu nr. 106.
  4. Zusammenfassung der Stadtgeschichte in: WürttStädtebuch 1962, 158ff.; HbHistStätten 6, 431f.; ausführlich bei Roemer, Markgröningen I 83ff.
  5. Vgl. nrr. 7, 8; ferner WUB VIII nr. 2689 (1277 Juni 19), S. 36f.
  6. Zur Baugeschichte vgl. E. Fiechter, in: Roemer, Markgröningen I 122ff. – Die Annahme von Koepf, die Kirche sei im Verlauf der Kriegswirren 1277 durch Brand zerstört worden und im wesentlichen erst Anfang des 14. Jahrhunderts entstanden, entbehrt der Grundlage; vgl. H. Koepf, in: HgW 2 (1950) 3–5. Neuere Untersuchungen fehlen.
  7. Wie Anm. 5. – Ein Sohn Hartmanns, Ludwig I., Domherr zu Augsburg und Kirchherr zu Cannstatt, war 1300 Kirchrektor zu Markgröningen; Mereb 1970, 71.
  8. Vgl. Klaus A. Maier, Die Inschriften des Landkreises Saulgau. Diss. phil. Tübingen 1970, nr. 137 (mit Abb.).
  9. Beider Grabdenkmal in Stuttgart, Stiftskirche; vgl. G. Wais, Die Stuttgarter Stiftskirche. Stuttgart 1952, 71 nr. 25. – Zur Genealogie vgl. Mereb 1970, 70ff. mit Stammtafeln; zur Biographie vgl. Roemer, Markgröningen I 83ff.
  10. Vgl. Mereb (wie Anm. 1) 1ff.; im einzelnen vgl. WUB, Register zu den betreffenden Bänden.
  11. WUB V nr. 1434 (1257 März 4), S. 198.
  12. Zum Problemkreis der Reichssturmfahne vgl. K. Weller, in: WürttVjH NF. 15 (1906) 263-278; neuerdings W. Burr, in: ZWLG 27 (1968) 245–316 und H. D. Birk, Die Reichssturmfahne im Spiegel der Heraldik Württembergs. In: 12. internationaler Kongreß für genealogisches und heraldisches Wissen. Bd. H. München 1978, 451–460 (mit Angaben zur älteren Literatur).
  13. Der heutige Name Markgröningen setzte sich erst im 18. Jahrhundert zur Unterscheidung von Neckargröningen durch.
  14. Vgl. dazu E. Krüger, in: WürttVjH NF. 8 (1899) 71–213, 237–350; zum Problem der Grafen von Grüningen vgl. bes. 105ff., 255ff.; Roemer, Markgröningen I 50ff. – Die ältere Forschung nahm es als erwiesen an, daß Markgröningen eine Grablege der Linie Württemberg–Grüningen war; sie ging von dem vorliegenden Grabstein aus und nahm den Grabstein eines Grafen Emicho von Wirtemberg oder Groningen ebenfalls für Markgröningen in Anspruch; so Steinhofer I, 13f.; Roemer, Markgröningen I 55. Dieser Grabstein wird von Küng ohne Ortsangabe mit dem Datum 938 bzw. 920 versehen, die Genealogie weist diesen Emich jedoch für das 12. Jahrhundert nach; vgl. Ingrid K. Sommer, Die Chronik des Stuttgarter Ratsherrn Sebastian Küng. Stuttgart 1971, 31.
  15. J. D. G. Memminger, in: WürttJahrbücher 1826, 69–93; 376–440. – Dagegen L. F. Heyd, Geschichte der Grafen von Gröningen. Stuttgart 1829, 13ff., 35ff. u. öfter; ders., Geschichte der vormaligen Oberamtsstadt Markgröningen etc. Stuttgart 1829, 5ff.
  16. Chronik des Sebastian Küng, Stuttgart WürttLB. Cod. hist. f 78, fol. 32v.; Ingrid K. Sommer (s. Anm. 14), dort 43 und 152.
  17. O. Gabelkover, Stuttgart WürttLB. Cod. hist. O 16 b, fol. 394.
  18. Joannis Trithemii Spanheimensis … Annalium Hirsaugiensium. S. Galli 1690, tomus II pag. 41.
  19. Crusius, Annales Suevici III 135.
  20. Joh. Bernh. Unfried, Stuttgart WürttLB. Cod. hist. F 127, pag. 81; er knüpft kritisch an eine verlorene Arbeit des Joh. Val. Andreae zur württembergischen Geschichte an und schlägt vor, das Datum als „3. Nonas Octobris = 4. Oktober“ zu lesen. – L. F. Heyd, Geschichte der Grafen von Gröningen. Stuttgart 1829, 83 Anm. 99; Heyds Annahme setzt allerdings eine falsche Konstruktion der Tagedatierung voraus!
  21. Zum Wappen vgl. Mereb 1970, 107ff. (mit Angaben zur älteren Literatur).
  22. Vgl. etwa die Schrift des Stuttgarter Stiftergrabes (wie Anm. 9).

Nachweise

  1. Seb. Küng (wie Anm. 16), fol. 32v.
  2. Chr. F. Sattler, Topographische Geschichte des Herzogthums Würtemberg etc. Stuttgart 1752; hier benutzt die Ausgabe Stuttgart 1784, 38ff. (mit Abb.).
  3. J. D. G. Memminger, in: WürttJahrbücher 1826, 83.
  4. L. F. Heyd, Geschichte der Grafen von Gröningen. Stuttgart 1829, 44ff.
  5. OABLudwigsburg 1859, 251 mit Abb. auf S. 252.
  6. Paulus, Neckarkreis 1889, 353. - Roemer, Markgröningen I 98 mit Abb.
  7. O. Paret 1934, 397 und Abb. auf Taf. 15, 1.
  8. Mereb 1970, 36 Anm. 3.

Zitierhinweis:
DI 25, Lkr. Ludwigsburg, Nr. 9 (Anneliese Seeliger-Zeiss und Hans Ulrich Schäfer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di025h009k0000905.