Inschriftenkatalog: Landkreis Luwigsburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 25: Lkr. Ludwigsburg (1986)

Nr. 285 Bönnigheim, ev. Pfarrkirche St. Cyriakus vor 1549

Beschreibung

Epitaph und zugleich Gedenktafel des Adam Stratzmann, seiner Frau Barbara geborene Schmotzerin und ihrer dreiundfünfzig Kinder. Im Langhaus an der Westwand unter der Empore der Südseite. Tafelbild auf Holz. Das hochrechteckige Bildfeld ist zweimal quer geteilt. In der oberen Hälfte Darstellung der Geburt Christi: im Vordergrund – nach hinten durch eine Mauer und sich darüber öffnende Arkaden abgeschlossen – Maria und Joseph mit dem Kind in der Krippe und anbetenden Engeln; dahinter weite Landschaft mit drei Engel-Halbfiguren mit Spruchband (A), rechts Verkündigung an die Hirten durch einen vom Himmel herabschwebenden Engel mit Spruchband (B). Darunter gemalte Trennleiste mit Aufschrift (C). In der darunter folgenden Bildzone das kniende Ehepaar mit Söhnen und Töchtern und jeweils zugeordnetem Spruchband (D 1, D 2); abschließende Trennleiste (E): in der Sockelzone sechszeilige Inschrift (F). Wohl übermalt und mehrfach restauriert; Maria trug ehemals einen Nimbus, der sich unter der Übermalung abzeichnet.

Maße: H. 190, B. 133, Bu. 2–2,5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis (A, schwarz auf weiß); Fraktur (B), (C, weiß auf rot; D, schwarz auf weiß; E, weiß auf rot; F, schwarz auf weiß, Versalien rot).

© Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, Stuttgart [1/1]

  1. A

    GLORIA IN EXCELSIS / DEO /

  2. B

    [. . . . . . . . . . . . . . . . . .]

  3. C

    Anno d(omi)ni 1504 Jahr Starb der Ehrsam Adam Stratzmann, deme Gott gnädig vnd Barmhertzig Sein Wolle · /

  4. D1

    Adam Stratzmann mit Seinen XXXVIII Ehelichen Söhnen /

  5. D2

    Anno d(omi)ni 1503 Starb die Erbare Fraw Barbara / Schmotzerin deren / Gott gnädig vnd Barmhertzig Sey /

  6. E

    Barbara Schmotzerin, Adam Stratzmans Eheliche Hauß Fraw mit Ihren · XV · Töchtern, Söhn vnd Teöchtera), Zusamen In Einer Sum(m) · LIII · Von Einer Ehe gebo= / hren /

  7. F

    Durchgehe Alle Landt Vnd Königreich ·Vnd Liß Alle Historien Deß Gleich · /So findestu Vnder Allen Frawen ·die Von Wunder wegen Ist An Zuschawen · /Als dise die so Vihl Kinder hat Gebohren ·die Gott Von Bönigheimb hat Auserkohren /Der durch sein Geburth Von einer Jungfrawen · /dißer Frawen Kinder das Himmelreich / Last AnschawenVon Christus Geburth MCCCCLXXXXVIII Ists Geschehen, /Wir werden dergleichen Frawen Kaum Mehr Sehen, /

Kommentar

Die Darstellung der dreiundfünfzig Kinder des Paares hat vom 16. bis zum 18. Jahrhundert immer wieder Berichte über „das Wunder von Bönnigheim“ hervorgebracht. Die Begebenheit gehört offensichtlich zu dem Komplex volkstümlichen Aberglaubens und Wunderglaubens, der in der Gattung des Flugblatts mit Einblatt-Holzschnitt Verbreitung fand.1

Das früheste Zeugnis über den Kinderreichtum der Barbara Schmotzer ist ein Bericht, geschrieben 1498 durch Friedrich Deumling „Sacrificulus“ zu Wimpfen im Tal. Dieser Bericht wird von Sebastian Burggraf in seiner Handschrift „Gemmingenscher Stammbaum“2, verfaßt zu Beginn des 17. Jahrhunderts, bezeugt; sein Gewährsmann war der „geweßne Praeceptor“ zu Bönnigheim. Die Jahreszahl 1498 dieses – wohl in Bönnigheim aufbewahrten – Berichts kehrt in Inschrift F des Epitaphs wieder. Daraus könnte auf eine Abhängigkeit des Epitaph-Textes von dieser Schriftquelle geschlossen werden. Die Todesdaten des Ehepaars (1503 bzw. 1504) ergeben einen Terminus post quem für die Enstehung des Tafelbilds; formal gesehen paßt die Gestaltung zu diesem Datum. Die Ausführung in ihrer heutigen Form, insbesondere die Ausführung der Schrift, weist jedoch auf eine spätere Zeit. Offensichtlich sind alle originalen Züge durch spätere Übermalung so sehr verderbt, daß die zeitliche Ansetzung aus den Quellen erschlossen werden muß.

Ein Terminus ante quem ergibt sich aus der Erwähnung eines Gemäldes mit der Darstellung der Schmotzerschen Kinder in der Bönnigheimer Pfarrkirche aus dem Jahr 1549.3 Der Sachlage nach kann es sich nur um das Epitaph handeln. – Ein 1569 in Nürnberg gedrucktes Flugblatt erwähnt ein Gemälde der „wunderlichen Zeytung“ in der Pfarrkirche und zusätzlich ein Gemälde im Bönnigheimer Rathaus, dazu eine Beischrift in Reimen, die aber nicht im Wortlaut überliefert ist.4 Dieses Rathaus-Bild diente vermutlich als Vorlage für einen Stich von Philipp Janßen (aus dem Jahre 1650), dem ebenfalls ein erklärendes Gedicht beigegeben ist.5 Das Rathausbild wurde in das 1765/1767 neu erbaute Rathaus übernommen und ist zuletzt 1784 durch den Ratsschreiber Sußdorf „über der Eingangstür der kleinen Ratsstube“ bezeugt.6 Das Flugblatt von 1569 und der Stich von 1650 geben beide nur die kniende Familie mit der Kinderschar wieder. Es bestand also keine unmittelbare Abhängigkeit von dem Epitaph in der Kirche.

Für den Zeitpunkt der Erneuerung der Inschriften bietet ein Beglaubigungsschreiben von 1613 Mai 27 einen Hinweis.7 Damals war die Schrift nicht mehr einwandfrei lesbar entgegen dem heutigen, guten Zustand. Auch Crusius scheint um 1595 bereits Schwierigkeiten mit der Lesung gehabt zu haben.8 Demnach ist die Schrift frühestens nach 1613, wahrscheinlich aber erst im 18. Jahrhundert erneuert worden. Daß Crusius nur D 2 und F überliefert, bedeutet nicht, daß die übrigen Teile der Beschriftung erst späteren Datums sind. Auch Sebastian Burggraf überliefert um 1600 nur F, wobei der Wortlaut mit dem Original übereinstimmt, aber orthographische Abweichungen vorkommen.9

Angesichts des verderbten Befundes und der volkstümlichen Ausführung der Malerei wird man das Bild nicht ohne weiteres als spätgotisch und vorreformatorisch bezeichnen können10, sondern – ausgehend von der Quellenlage – nur eine Ansetzung zwischen 1503/1504 und 1549 befürworten können.

Textkritischer Apparat

  1. Sic!

Anmerkungen

  1. Vgl. E. Holländer, Wunder, Wundergeburt und Wundergestalt in Einblattdrucken des 15.–18. Jh. Stuttgart 1921, 242f. mit Abb.
  2. Zuletzt ausführliche Erörterung in: Bönnigheim – Hohenstein – Hofen. Die wechselvolle Geschichte einer Ganerbenstadt. Bönnigheim 1984, 73–78; hier die Auswertung des Burggraf’schen Manuskripts, Schloßbibliothek Hornberg über Neckarzimmern, Hs. 78. Siehe dazu auch E. Zipperlen, in: Bönnigheim. Stadt zwischen Neckar und Stromberg. Bönnigheim 1970, 26.
  3. Vgl. Bönnigheim – Hohenstein – Hofen a. a. O. 74. – Rechenschaftsbericht von „Schultheis, Burgermeister unndt Gericht der Stadt zu Binickheim“ an den Kaiser. Es kann sich nicht um Kaiser Maximilian I. (gest. 1519) handeln, wie hier behauptet wird. Das Datum „Geben auff Johannis Baptistae, den 29 (!) Junii Anno C. 1509“ ist durch 1549 zu ersetzen; vgl. Crusius III 674, welcher diesen Bericht mit dem Datum 1549 erwähnt. Außerdem geht aus der Erwähnung mehrerer Personen – wie Hans von Stammheim (gest. 1575) als Überbringer der kaiserlichen Anfrage und den Ganerben-Baumeister Pankraz von Urbach (gest. 1569) als Siegler – einwandfrei hervor, daß das bei Crusius angegebene Datum richtig ist; zu den Personen vgl. nrr. 338, 365.
  4. Exemplar Nürnberg, German. Nationalmuseum, datiert 1569; vgl. Kat. d. Ausst. Kulturdokumente der Oberrhein- und Neckargebiete aus dem German. Nationalmuseum im Stadtmuseum Ludwigshafen/Rhein, 1956, nr. 197.
  5. Exemplar Stuttgart, WürttLB; vgl. dazu Bönnigheim – Hohenstein – Hofen (wie Anm. 2) 76f.
  6. Ebd. – Das Rathausbild scheint auch mit der Darstellung der Schmotzerin durch Abel Wörner in Zusammenhang zu stehen (vor 1650); vgl. Stuttgart HStA J 1, Hs. 252, fol. 229r–231r. Crusius erwähnt das Rathausbild nicht, obgleich es vor 1569 entstanden sein muß.
  7. Vgl. E. Mayer, in: ZeitschZabergäuverein 1931, 26. – In diesem Schreiben ist das Todesdatum mit 1513 statt 1503 angegeben; das Todesjahr des Adam wird als „etwas ausgelöscht“ bezeichnet.
  8. Für F hat Crusius (III 520f.) folgende Variante: Durchgang alle Land und Königreich: / Vnd liß alle Historien deß gleich ·/ So wirstu vnter allen Frawen / Die von wunders wegen ist anzuschawen / (Scil. keine finden) Als diese / die so viel Kinder hat geborn :/ Die Gott von König Karln (sic! statt Bönnigheim) hat auserkorn :/ Der durch sein geburt von einer Jungfrawen / Dieser Frawen Kinder das Himelreich läst schawen / Von Christus geburt M. CCCC. XCVIII. ist es geschehen ·/ Wir werden der Frawen gleich kein mehr sehen. /
  9. Wortlaut Burggrafs in: Bönnigheim – Hohenstein – Hofen (wie Anm. 2) 74.
  10. So in ZschrZabergäuverein 1929, 34f.

Nachweise

  1. Crusius, Annales Suevici III 520f., 674.
  2. Jakob Frischlin, Schöne lustige kurtzweilige Antiquiteten etc. (vor 1618), Stuttgart WürttLB, Cod. hist. F 432, fol. 21r–21v.
  3. Sammelband Rüttel, Stuttgart HStA J 1, 48 b, fol. 589.
  4. Sebastian Burggraf, Gemmingenscher Stammbaum, Burg Hornberg über Neckarzimmern, Schloßbibliothek Hs. 78, S. 392–400.
  5. Klunzinger, Zabergäu 1844, 126f.
  6. OABBesigheim 1853, 140.
  7. E. Mayer, in: ZschrZabergäuverein 1929, 34–35 und Abb.
  8. Ebd. 1931, 26.
  9. E. Zipperlen, Bönnigheim 1970 (wie Anm. 2), 26 und Abb.
  10. Bönnigheim – Hohenstein – Hofen (wie Anm. 2) 73–78 mit Abb.

Zitierhinweis:
DI 25, Lkr. Ludwigsburg, Nr. 285 (Anneliese Seeliger-Zeiss und Hans Ulrich Schäfer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di025h009k0028509.