Inschriftenkatalog: Landkreis Luwigsburg
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 25: Lkr. Ludwigsburg (1986)
Nr. 276 Markgröningen, Kirchplatz (ev. Pfarrhaus) 1544
Beschreibung
Wappenstein mit Hausinschrift und Bauzahl am massiven Erdgeschoß über dem Eingang der Straßenseite. Hochrechteckige Tafel aus graugelbem Sandstein; nach unten offene profilierte Rahmung, im Feld oben gerolltes Spruchband, zweizeilig beschriftet, darunter Wappenschild. Farbig gefaßt und tingiert.
Maße: H. ca. 45, B. ca. 40, Bu. ca. 4 cm.
Schriftart(en): Kapitalis.
· V(ERBVM) · D(OMINI)a) · M(ANET) · I(N) · E(TERNVM) ·1) / · ANNO · 1544 /
Übersetzung:
Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit.
Württemberg (geviert) |
Textkritischer Apparat
- Über dem D rechts oben und ebenso bei M sind kleine Kapitalisbuchstaben erkennbar: . . DESA M·:o Für D(OMINI) könnte auch D(EI) eingesetzt werden. Trotzdem ergeben diese hochgestellten Buchstaben keinen Sinn; vielleicht handelt es sich um einen Eintrag aus späterer Zeit.
Anmerkungen
- 1. Petr. 1, 25 (und Jes. 40, 8).
- Hier ist der Umbau eines im Kern älteren Pfarrhofes vorgenommen worden, von welchem an der Hofseite – Südostecke des Erdgeschosses – ein Wappenstein mit dem alten Wappen der Grafschaft Württemberg mit drei Hirschstangen zeugt.
Nachweise
- Heyd, Markgröningen 1829, 80.
- OABLudwigsburg 1859, 255.
- Paulus, Neckarkreis 356.
Zitierhinweis:
DI 25, Lkr. Ludwigsburg, Nr. 276 (Anneliese Seeliger-Zeiss und Hans Ulrich Schäfer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di025h009k0027600.
Kommentar
Wahlspruch der lutherischen Reformation, insbesondere Devise des Herzogs Ulrich von Württemberg. Im Gefolge seiner Neuen Württembergischen Kirchenordnung während seiner zweiten Herrschaftsperiode 1534–1550 entstanden zahlreiche Pfarrhaus-Neu- oder -Umbauten im Lande.2