Inschriftenkatalog: Landkreis Luwigsburg

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 25: Lkr. Ludwigsburg (1986)

Nr. 252 Geisingen (Stadt Freiberg a. N.), ev. Pfarrkirche St. Nikolaus 1520/ 1530

Beschreibung

Grabdenkmal des Wolf von Stammheim. Im Chor, zweites Denkmal der Nordwand. Die Gestaltung entspricht bis auf geringe Abweichungen dem Grabmal des Reinhart von Sachsenheim.1 Geringe Stoßschäden; Wappen in neuerer Zeit tingiert; Schrift dunkel nachgezogen, Versalien z. T. in rot.

Maße: H. 251, B. 102, Bu. ca. 5 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/1]

  1. Anno · do(min)i · m · ccccc · / ⟨xxxxi⟩ · ⟨ ⟩ / starb · der · edel · vnd · / vest · Wolf · von ·/· stamhain · de(m) · got · / gnedig · sin · wella) · /

Wappen:
StammheimWehingen

Kommentar

Der Verstorbene war mit Magdalena von Wehingen (gest. 1526)2 verheiratet. Wolf vollendete den von seinem Vater Hans 1474 begonnenen Neubau der Geisinger Pfarrkirche3; 1521 wurde das Langhaus angefangen. Anschließend mag das Grabdenkmal in Auftrag gegeben worden sein; keinesfalls ist es erst nach Wolfs Tod entstanden. Die zweite Zeile der Grabschrift war ursprünglich freigelassen zum Eintrag der Todesdaten; lediglich das Todesjahr ist später eingefügt. Der Stil der Rahmenarchitektur und die Tracht des Ritters weisen auf eine Entstehung in den 1520er Jahren.4 Offensichtlich besteht ein enger Zusammenhang mit dem Grabmal des Reinhart von Sachsenheim in Großsachsenheim, ohne daß die Priorität eines der beiden Werke ersichtlich ist. Der Zusammenhang bestätigt sich auch bei Prüfung der Schrift – einer breit proportionierten Minuskel mit Paragraphenpunkten als Trennzeichen.

Textkritischer Apparat

  1. Die letzte Zeile kleiner und enger gestellt.

Anmerkungen

  1. Vgl. nr. 250. – Das ornamentale Beiwerk ist hier schlichter, dafür ist ein weiteres Puttenpaar an den Schaftringen in der Mitte der Säulen hinzugekommen.
  2. Vgl. nr. 241. – Zur Genealogie der Verstorbenen vgl. Stammtafel Stammheim.
  3. Vgl. nr. 111.
  4. Für diese Frühdatierung plädiert W. Deutsch gegen Halbeys Ansetzung um 1535; vgl. W. Deutsch, in: Esslinger Studien 18 (1979) 29–162; hier 112f. bzw. Halbey 1954, Kat. nr. 15. – Zur kunsthistorischen Einordnung und Zuweisung an eine Stuttgarter (?) Werkstatt vgl. bei nr. 250.

Nachweise

  1. OABLudwigsburg 1859, 218.
  2. E. Schübelin, in: LudwigsburgerGbll 9 (1923) 103.
  3. Halbey 1954, 38, 45ff. und Kat. nr. 15.
  4. F. Wiedermann, in: HgW 21 (1970) Nr. 9/10, Abb. S. 33.
  5. W. Deutsch (wie Anm. 4) 112f. und Abb. 83.

Zitierhinweis:
DI 25, Lkr. Ludwigsburg, Nr. 252 (Anneliese Seeliger-Zeiss und Hans Ulrich Schäfer), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di025h009k0025204.