Die Inschriften des Landkreises Ludwigsburg

6. Die Inschriftengattungen

Inhaltlich wird man die weitaus größte Gruppe der Inschriften des Bearbeitungsgebietes einem Bereich zuordnen, der mit dem vielschichtigen Oberbegriff des Totengedenkens zu verbinden ist108). Seit den Anfängen inschriftlicher Überlieferung hat das Begräbniswesen eine Vielzahl verschiedener Denkmälerformen entwickelt, die in diesem Band summarisch als Grabmal bezeichnet werden. So wird diese Bezeichnung hier auch für ein in seiner Gestalt und Funktion nicht mehr erschließbares Denkmal für einen Toten verwendet. Für die Typengeschichte des Grabmals kann auf Spezialliteratur verwiesen werden109). Da jedoch die Grabmaltypen als Gegenstand kunstgeschichtlicher Forschung meist ihrer formalen Gestaltung oder ihrem Material nach unterschieden wurden, nicht aber ihrer Funktion nach, existiert bis heute keine verbindliche Terminologie110). Daher ist es angezeigt, die in diesem Band verwendete Nomenklatur zu erläutern.

Als Grabplatte wird die Deckplatte eines Grabes bzw. einer Gruft bezeichnet. Sie diente als Verschluß einer zur Aufnahme des Sarges in den Boden gegrabenen Vertiefung und erhielt von dieser Funktion her ihre rechteckige Grundform. Als Material ist grundsätzlich jede Art von dauerhaftem Stoff möglich; deshalb sind Grabplatten aus Stein und gleichermaßen aus Metall gearbeitet111). Die erhaltenen Grabplatten sind heute nur noch in Ausnahmefällen in ihrer ursprünglichen Lage horizontal im Boden eines Sakralraumes oder Friedhofs anzutreffen. Vereinzelte Beispiele im Bearbeitungsgebiet bieten Beihingen, Markgröningen und Unterriexingen112). Heute ist der Restbestand der Platten, deren Lage dicht an dicht im Kirchenboden auch für Aldingen, Oßweil, Marbach, Vaihingen oder Großsachsenheim bis in die neuere Zeit bezeugt ist, aufrechtstehend an anderer Stelle der Kirche oder des kirchlichen Bezirks in eine Wand eingelassen. Damit nähert sich das Erscheinungsbild demjenigen eines Wanddenkmals oder Epitaphs, das von vornherein für eine aufrechte Anbringung und eine frontale Betrachtung geschaffen ist. Eine strenge begriffliche Unterscheidung ist deshalb in einzelnen Fällen erschwert. Um dieser Unterscheidung gewissermaßen aus dem Weg zu gehen, bot sich an, alle Denkmäler, für die der unmittelbare Bezug zur Grabstätte – sei es als Deckplatte, sei es als aufrecht über dem Grab stehender Denkstein – mit einiger Sicherheit zu erschließen war, als „Grabstein“ zu bezeichnen, was auch dem heutigen Sprachgebrauch entspricht. Dementgegen wird hier der Begriff „Grabstein“113) bewußt vermieden, weil die allgemeine Tendenz, bei Begriffsbestimmungen von formalen und materiellen Kriterien auszugehen, dazu geführt hat, daß „Grabstein“ synonym für jede Art von steinernem Gedächtnismal gebraucht wird, ohne daß der ehemals verschiedenartigen Funktion noch Rechnung getragen ist114).

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Gemäß ihrer Funktion als Deckplatte und wegen ihrer ebenfalls horizontalen Lage ist die Platte eines Hochgrabes eng mit der Grabplatte verbunden. Diese besonders repräsentative Form des Grabmals war im allgemeinen dem Hochadel und Stifter-Persönlichkeiten aus Adel und Klerus vorbehalten115). Da gerade die Hochgräber meist in späterer Zeit abgebrochen wurden, so daß nur die Deckplatte erhalten blieb, ist auch hier die begriffliche Unterscheidung nicht eindeutig. Im Bearbeitungsgebiet sind drei Deckplatten von später abgebrochenen Hochgräbern erhalten (nrr. 9, 12a, 37); für die Personen, denen sie gewidmet sind, konnte eine Stifterfunktion für die betreffende Kirche erschlossen werden. Weitere Stifter-Grabmäler sind durch Inschriften bzw. durch spätere Nachschöpfungen nachweisbar, ohne daß hier eindeutig feststeht, ob es sich um Grabplatten mit sehr hohem Relief, um Hochgrab-Deckplatten oder um an der Wand aufgerichtete Grabdenkmäler handelt (nrr. 10, 12a?, 27, 32).

Die Grabplatte ist – wie andernorts – die am häufigsten vertretene Form des Grabmals. Die frühesten Beispiele gehen bis ins 13. Jahrhundert zurück (nrr. 3, 12, 17). Sie tragen bereits eine am Rand umlaufende Inschrift und im Mittelfeld ein in schwachem Relief angelegtes Wappen oder ein Kreuz116). Damit sind die beiden auch in den folgenden Jahrhunderten wichtigsten Gestaltungsformen umrissen. Figürliche Darstellungen des Toten sind vor der Mitte des 15. Jahrhunderts die Ausnahme (nrr. 28, 63) und betreffen zunächst offenbar ausschließlich Glieder des Klerus.

Neben den – von ihrer Funktion her unmittelbar mit der Grabstätte verbundenen – Grabplatten und Hochgräbern existiert ein zweiter, grundsätzlich anders gearteter Grabmaltypus: das Epitaph. Seine Hauptmerkmale sind die Inschrift mit Todesvermerk, die beliebige Gestalt und Größe und die aufrechte Anbringung an einer Wand ohne örtliche Bindung an die Grabstätte117). Dieser im deutschen Sprachgebrauch eingebürgerte Oberbegriff umfaßt die verschiedensten Gestaltungsformen, angefangen von den schlichten Memoriensteinen des Früh- und Hochmittelalters, die aus antiker und frühchristlicher Tradition heraus entwickelt sind, bis hin zu den monumentalen Zierarchitekturen der Renaissance und des Barock. Im Bearbeitungsgebiet kann seit dem frühen 15. Jahrhundert mit Epitaphien für Angehörige des Adels gerechnet werden, die unabhängig von der Grabstätte für dieselbe Kirche gefertigt sind118). Auch die Stiftung mehrerer Epitaphien an verschiedenen Orten war möglich119). Als dritter Bestandteil einer Totenehrung konnte noch ein Totenschild hinzukommen120). Nicht nur in der Frühzeit unterschieden sich die Stein-Epitaphien nicht immer deutlich von den Grabplatten. Deshalb kann zuweilen nur eine klare Unterscheidung getroffen werden, wenn Quellenschriften die horizontale Lage bezeugen oder wenn zwei Denkmäler für dieselbe Person die Annahme stützen, daß mindestens eines davon als Epitaph anzusehen ist121). Die frühen figürlichen Grabdenkmäler (nrr. 96, 103, 150, 151, 153) könnten wegen ihrer hochrechteckigen Umrißform durchaus Grabplatten gewesen sein. Demgegenüber ist ein Markgröninger Grabmal eines Mädchens aus dem Hause Reischach (nr. 151) eindeutig als Epitaph anzusprechen, da die Grabschrift auf den an anderer Stelle befindlichen Begräbnisort hinweist. Auch die postum errichteten Gedächtnis-Grabmäler – etwa für die Nippenburg in Schwieberdingen (nrr. 27, 32, 109) – sind nach dieser Definition eindeutig Epitaphien.

Da nun im Sprachgebrauch die Bezeichnung Epitaph weitgehend durch das an der Kirchenwand ohne Verbindung mit dem Boden befestigte, optisch quasi „hängende“ Wanddenkmal aus Stein oder [Druckseite XXXII] Holz besetzt ist, werden besonders aufwendige Stein-Epitaphien hier Grabdenkmäler genannt, wenn sie eine ein- oder mehrgeschossige Rahmung besitzen und bildnerisch geschmückt sind. Für die vom Adel favorisierte Form des Grabdenkmals mit lebensgroßen Standfiguren sind eindrucksvolle Beispiele seit der Zeit der Spätgotik erhalten; die Blütezeit dieses Typs liegt hier zwischen 1575 und 1620. Er wurde ab 1590 zunehmend auch vom Bürgertum übernommen. Gleichermaßen vom Adel wie auch vom Bürgertum akzeptiert war ein Denkmaltypus, dessen Verbreitung nach der Jahrhundertmitte keineswegs auf lutherische Gebiete beschränkt blieb: der kniende Beter vor dem Kruzifix122). Die meist lebensgroßen, knienden Figuren erscheinen einzeln, paarweise oder als Familiengruppe im Gebet vor dem kleinformatigen Abbild des gekreuzigten Heilands. Ein anderer Typus rückt das Bildnis des Verstorbenen als Halbfigur ins Giebelfeld und gewinnt dadurch Raum für die Schrift im Mittelfeld. Andernorts als Form des Gelehrten-Epitaphs entwickelt, wird dieser Typus im 17. Jahrhundert in Stein und Holz für bürgerliche Auftraggeber beliebt123). Es versteht sich von selbst, daß künstlerisch weniger anspruchsvolle Typen auch im Landkreis Ludwigsburg besonders im Pfarrer und Beamtenstand verbreitet sind, jedoch fällt gegenüber anderen Regionen eine in allen Auftraggeberschichten verbreitete Bildfreudigkeit auf. So haben sich auch gemalte Holz-Epitaphien mit Gemälden und geschnitzter Rahmung in erfreulicher Dichte erhalten124). Diese Denkmalgattung kam dem Standesempfinden der evangelischen Pfarrerschaft entgegen, weil sich das Andenken an die Verstorbenen hier sowohl mit theologischen Bildvorstellungen als auch mit einem programmatischen Text verbinden ließ, ohne daß die Zurschaustellung der Person im Vordergrund stand. Die winzigen Figuren Verstorbener und Lebender erscheinen – meist durch eine Leiste vom Hauptbild abgetrennt – in einer anderen Realitätssphäre als das biblische Hauptbild (z. B. nrr. 484, 518).

Geschnitzte und gemalte oder nur gemalte Totenschilde aus Holz sind vom 13. Jahrhundert bis ins 19. Jahrhundert hinein nachweisbar125). Die andernorts verbreitete Form eines runden Schildes mit Umschrift und Todesvermerk und dem Vollwappen des Verstorbenen ist im Bearbeitungsgebiet durch eine einfachere Bildung eines hochrechteckigen Holzbrettes ersetzt, das wie eine Wappen-Grabplatte bemalt ist (nrr. 82, 93, 198). Ein viertes Beispiel hat die im 17. Jahrhundert übliche Ovalform (nr. 656). Welche Funktion diese Totenschilde hatten, ist nicht einwandfrei geklärt. Jedenfalls entspricht das Formular der Umschriften im allgemeinen dem von Grabplatten. Wo noch größere Bestände erhalten sind, ist abzulesen, daß im Spätmittelalter und noch im 16. Jahrhundert in Adelsgrablegen offenbar damit zu rechnen ist, daß den Verstorbenen neben der Grabplatte und dem Grabdenkmal oder gemalten Epitaph auch noch ein Totenschild gewidmet war126). Von daher könnte auch in Aldingen und Oßweil auf das Vorhandensein von Totenschilden geschlossen werden, die 1701 als „Epitaphia“ bezeichnet sind127). – Das Herzgrab steht der Grabplatte nahe, da es wenigstens einen Teil der sterblichen Überreste in einer Gruft oder einem Behälter verschließt, also ebenfalls an den Ort der Beisetzung der „viscera“ gebunden ist. Mit dem Epitaph hat es gemein, daß es weder an eine bestimmte Form und Größe, noch an ein bestimmtes Material gebunden war. Offenbar wurde die Möglichkeit genutzt, die Fürbitte für einen Verstorbenen dadurch zu intensivieren, daß seiner an einer zweiten Grabstätte gedacht wurde; dies war meist ein zu Lebzeiten testamentarisch bestimmter Lieblingsort. Im Bearbeitungsgebiet sind zwei Exemplare nachweisbar (nrr. 230, 357)128). – Über die Funktion eines gemalten Epitaphs hinaus geht eine mit einem Wandgemälde verbundene Gedenkschrift (nr. 89); sie kann zugleich als Epitaph für zwei gefallene Ritter und als Gedenkinschrift an eine Schlacht interpretiert werden. Bemerkenswert [Druckseite XXXIII] ist, daß es sich hier um eine verlorene Schlacht handelt, während die verwandten Schriftdenkmäler meist Siegesdenkmäler sind129). Ebenfalls an Katastrophen erinnern Gedenkinschriften an einen Stadtbrand und an den Einsturz eines Kirchturms (nrr. 590, 92). Als volkstümliches Denkmal ein Unikum ist die Gedenktafel in Form eines Epitaphs, die den Kinderreichtum eines Bönnigheimer Ehepaares zum „Wunder“ deklariert (nr. 285).

Nach den Grab- und Gedächtnisinschriften zahlenmäßig an zweiter Stelle steht die Gattung der Bauinschriften aus kirchlichem und profanem Bereich (107 Katalognummern); hinzu kommen die Bauinschriften im Friedhofsbereich mit 8 Exemplaren. Sie gedenken in erster Linie der Bauherren in Verbindung mit dem Jahr eines Baubeginns oder einer Vollendung, selten aber des ausführenden Meisters. Verwandt sind die Weihe-Inschriften – wie andernorts neben dem betreffenden Altar an die Kirchenwand oder den Pfeiler gemalt (nrr. 6, 182, 213). Hier ist auch die gemeißelte Stifterinschrift für einen Altar anzuschließen (nr. 85).

Eine letzte Inschriften-Gattung hat nur dienende Funktion als Beischrift auf Spruchbändern oder in den Nimben von Heiligen. Hier ist in erster Linie die große Gruppe erhaltener Wandmalerei aus mittelalterlicher und aus nachreformatorischer Zeit zu nennen130). Nach Hinwendung zur Reformation setzt in der Wandmalerei ein Bedeutungswandel ein: das Wort, nämlich das gemalte bzw. geschriebene Bibelzitat, wurde quasi gleichbedeutend mit der gemalten Bibelszene. Die Entwicklung gipfelt folgerichtig in der totalen Ablösung des Bildes durch das bildmäßig und flächendeckend als Wanddekoration verwendete Bibelzitat (nr. 444; weniger deutlich nrr. 486, 394). Analog zum sakralen Bereich sind zur Dekoration von Profanräumen ebenfalls gemalte Reimsprüche, von Bibelstellen inhaltlich ausgehend, überliefert (nrr. 358, 600).

Zitationshinweis:

DI 25, Lkr. Ludwigsburg, Einleitung, 6. Die Inschriftengattungen (Anneliese Seeliger-Zeiss, Hans Ulrich Schäfer), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di025h009e007.

  1. Vgl. dazu zuletzt: Memoria – Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter. Hrsg. v. Karl Schmid und J. Wollasch. München 1984 (Münsterische Mittelalter-Schriften 48). – Ferner O. G. Oexle, Memoria und Memorialüberlieferung im frühen Mittelalter, in: Frühmittelalterliche Studien 10 (1976) 70–95. – Von Einzeldenkmälern ausgehend ist ebenfalls um eine Definition bemüht: H. Wischermann, Grabmal, Grabdenkmal und Memoria im Mittelalter. Freiburg i. Br. 1980 (Berichte und Forschungen zur Kunstgeschichte 5). »
  2. Speziell zur Geschichte des Bildnisdenkmals vgl. K. Bauch, Das mittelalterliche Grabbild. Berlin, New York 1976 (mit weiterführenden Literaturangaben). – Ergänzend hierzu neuere Arbeiten über Einzelaspekte: A. Reinle, Das stellvertretende Bildnis. Zürich, München 1984, besonders das Kapitel „Grabbild§ 204–248; Gesa Schuetz-Rautenberg, Künstlergrabmäler des 15. und 16. Jahrhunderts in Italien. Wien 1978. – Als Übersicht über die verschiedenen Grabmaltypen immer noch brauchbar: E. Borgwardt, Die Typen des mittelalterlichen Grabmals in Deutschland. Diss. phil. Freiburg i. Br. 1939. – Bibliographie und Zusammenfassung der bisherigen Forschungsergebnisse bei Kloos, Epigraphik 33, 70ff. »
  3. Vgl. die kritischen Anmerkungen dazu bei Kroos, Grabbräuche – Grabbilder, in: Memoria (wie Anm. 108) 285ff. »
  4. Auf die gravierten Messing-Grabplatten, die vom hohen Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert einen hohen Anteil an der Grabplatten-Produktion Nordeuropas haben, kann hier nur verwiesen werden. »
  5. Der Befund in Beihingen ist bis heute ungestört (nrr. 231, 286, 337, 420). Die beiden Markgröninger Beispiele (nrr. 42, 46a) sind 1984 aufgedeckt worden und verbleiben erfreulicherweise an ihrem Platz. Die Platten in Unterriexingen haben vermutlich ihre Lage im Chorboden bewahrt, während die Platten des Langhauses heute an den Wänden aufgestellt sind (nrr. 131, 253, 268 u. ö.). »
  6. Dies steht ausdrücklich in Widerspruch zu der in DI. XX (Karlsruhe) Einleitung S. XXf. versuchsweise vorgeschlagenen Definition, die sich auf Kloos, Epigraphik 1980, 73ff., 77 u. ö., berufen konnte und die im übrigen dem in den bisher erschienenen Bänden des Inschriftenwerks geübten Brauch folgte. »
  7. Daß selbst K. Bauch nicht an einer klaren Abgrenzung der Begriffe gelegen war, wird an der Verwendung des Begriffes „Grabstein“ für die Deckplatten von Hochgräbern bzw. für diese selbst deutlich; vgl. Bauch, Grabbild 1976, 81ff., 106ff. (ebenfalls als Kapitel–Überschrift). – Andrea Nisters-Weisbecker benutzt die Definition „Grabstein“ synonym für „Memorienstein,“ nicht aber für Grabplatte; vgl. A. Nisters-Weisbecker, Grabsteine des 7. – 11. Jahrhunderts am Niederrhein, in: Bonner Jahrbücher 183 (1983) 175–326; entgegen der einengenden Definition auf S. 177 dieses Aufsatzes wird im Titel „Grabstein“ als übergreifender Gattungsbegriff für alle mit einer Grabstätte verbundenen Steindenkmäler gebraucht. – Diese Beispiele stehen für viele andere. »
  8. Vgl. Bauch, Grabbild, Einleitung S. 8; Kloos Epigraphik 74f. »
  9. Eine noch inschriftlose Grabplatte mit dem Kreuz des Hospitaliterordens, entstanden um 1300, ist in der Markgröninger Hospitalkirche erhalten; vgl. G. S. Adelmann, in: Nachrichtenblatt für Denkmalpflege in Baden-Württemberg 1 (1958) 73 m. Abb. – Wappen-Grabmalplatten ohne Inschrift sind in den Nachbargebieten überliefert, so in Mönsheim (Enzkreis), in der Schloßkapelle Magenheim (Gem. Cleebronn, Lkr. Heilbronn) u. ö. »
  10. Grundlegend P. Schönen, in: RDK V (1967) 872–921. – Vorzugsweise die deutsche Forschung hat den Begriff auf das Totengedächtnis in Gestalt eines Andachtsbildes eingeengt. Bauch behält diesen Begriff (auch als Kapitel-Überschrift) in demselben Sinne bei; Bauch, Grabbild, 198. »
  11. Das hier älteste Beispiel ist die Grabplatte und das dazugehörige Stein-Epitaph des Georg von Wihingen (gest. 1437) und seiner Gemahlin in Horrheim (nrr. 47, 60). »
  12. Vgl. nrr. 159, 160»
  13. Dazu unten S. XXXII. »
  14. Im Falle der Grabstätte des Ritters Wolf von Urbach (gest. 1371; nr. 34) regelt eine Jahrzeitstiftung die „Begehung“ des Grabes in der Klosterkirche Rechentshofen; es liegt nahe, an die im Boden liegende Grabplatte zu denken. – Ein Beispiel aus Unterriexingen verdeutlicht, daß die Totenehrung auch innerhalb einer Familie keineswegs einheitlich gehandhabt wurde. Im Chor der Friedhofskirche liegen die Grabplatten des Hans von Nippenburg (gest. 1544; nr. 273) und seiner ersten Gemahlin (nr. 253) nebeneinander im Boden. Die Grabplatte des Ritters ist als Wappenstein gestaltet, weil ihm im Langhaus ein Figuren-Grabmal als Epitaph gesetzt wurde (nr. 272). Die Grabplatte der Gemahlin trägt das Bild der Verstorbenen in Flachrelief, weil bei ihr auf die Anfertigung eines Epitaphs verzichtet wurde. Die zweite Gemahlin erhielt ebenso wie der Gatte eine Wappen-Grabplatte (nr. 364) und ein Grabdenkmal (nr. 363). »
  15. Zur Entwicklungsgeschichte dieses Typs vgl. P. Reindl, Loy Hering 86–88; gleichzeitig mit den frühen Beispielen dieses Eichstädter Meisters zwei Denkmäler von Peter Schro von Mainz in Großsteinheim (1526) und Aschaffenburg (1533) – vgl. I. Lühmann-Schmidt, Peter Schro, in: Mainzer Zeitschrift 71/72 (1976/77) 73f. und 78f. (Abb.). Die frühesten Beispiele im Neckargebiet sind Arbeiten des Jeremias Schwarz in Leonberg, Zaberfeld und Sulzfeld; zu letzteren vgl. DI. XX (Karlsruhe) nrr. 267, 270, 271; im Bearbeitungsgebiet nr. 296 (1553); ferner nrr. 351, 355, 366 u. ö. »
  16. Ein frühes Beispiel das Epitaph des Adolf Occo (gest. 1503) im Augsburger Domkreuzgang; Abb. bei Otto, Gregor Erhart. Berlin 1943, Abb. 87. – Im Bearbeitungsgebiet nrr. 598, 653, 669»
  17. Bis heute als Gattung nicht systematisch erfaßt oder bearbeitet; einige zusammenfassende Beobachtungen bei Fleischhauer, Renaissance 1971, 112f., 344ff., 373. »
  18. Vgl. K. Pilz, Der Totenschild in Nürnberg und seine deutschen Vorstufen, in: Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg Jg. 1936/39, 57–112; A. Rieber, Totenschilde im Ulmer Münster, in: 600 Jahre Ulmer Münster. Ulm 1977, 330ff.; Kloos, Epigraphik 72f., 79f. »
  19. So sind in Oppenweiler fünf runde Totenschilde für Ritter der Familie Sturmfeder erhalten, denen ebenfalls Grabdenkmäler und Grabplatten gewidmet sind; vgl. KdmBaden-Württemberg: Rems-Murr-Kreis I, 698ff. mit Abb. Für Mainz sind nicht weniger als 155 (!) Totenschilde nachweisbar, davon 144 allein im Dom; Vgl. DI. II (Mainz) Register. »
  20. Siehe dazu oben S. XXIV. »
  21. Zu solchen „Herz-Monumenten“ vgl. E. Panofsky, Grabplastik. Köln 1964, 87f.; für die französischen Könige vgl. A. Erlande-Brandenburg, Le Roi est mort. Geneve 1975, 93ff. »
  22. Ein vergleichbares Votivbild hat sich in der Göppinger Oberhofenkirche erhalten (nach 1449); KdmDonaukreis II (1924) 37 mit Abb. – Vgl. auch das Gedenkbild auf die Schlacht bei Alling 1422 in der Schloßkapelle Hoflach bei Fürstenfeldbruck; Oexle, in: Memoria (wie Anm. 108) 403f. »
  23. Siehe unten S. XXXVIf. »