Inschriftenkatalog: Landkreis Holzminden

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 83: Landkreis Holzminden (2012)

Nr. 2 Hohe, Kirche 1. H. 13. Jh.

Beschreibung

Taufe. Roter Sandstein. Die Taufe, die vermutlich seit der Reformation als Kanzeluntersatz diente, wird seit 1933 wieder in ihrer ursprünglichen Bestimmung genutzt.1) Der profilierte runde Fuß trägt ein rundes Becken mit gerader Wandung, die mit zweimal drei Reihen Schuppenornament verziert ist. Die einzeilig, erhaben vor glattem Hintergrund gehauene Inschrift verläuft um die Wandung. Die Buchstaben sind unterschiedlich hoch und stehen im Mittelteil unterhalb der Grundlinie. Oberhalb des Mittelteils der Inschrift finden sich anstelle des Schuppenornaments Rosetten, Blattwerk und andere vegetabile Ornamente. Am oberen Beckenrand ein Rankenfries. Am Anfang der Inschrift ein griechisches Krückenkreuz mit verlängertem Querbalken, in den Winkeln Punkte.

Maße: H.: 93 cm; Dm.: 87 cm; Bu.: 4,5–7 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Meike Willing) [1/4]

  1. + SEPTEMa) · S(VN)T · EA · QVE FACIVNT PECCATA · REMIT(TI)b)2) · FACTA I(N) EAc) SVNT D(E)Od)3)

Übersetzung:

Sieben (Gaben) sind es, die bewirken, daß die Sünden vergeben werden. Dazu wurden sie von Gott eingesetzt.

Versmaß: Hexameter, trininus saliens (SEPTEM ... REMIT(TI)).

Kommentar

Der Schrifteindruck ist durch in breiter Kontur ausgehauene, unregelmäßig proportionierte Buchstabenkörper bestimmt. Die Schaft- und Bogenenden sind teils keilförmig verbreitert, teils mit Strichen oder Dreieckssporen versehen. Unziale E (SEPTEM, EA) und runde T (FACIVNT, SVNT) stehen neben kapitalen Formen (PECCATA), ein einzelnes abgeschlossenes E erscheint im ersten EA. A ist in mehreren Varianten ausgeführt: mit gebrochenem Mittelbalken (zweites A in FACTA), mit beidseitig überstehendem Deckbalken (FACIVNT), in einer dem unzialen A ähnlichen Form, wobei der rechte Schrägschaft nach links abgeknickt ist; in einer dem pseudounzialen A angenäherten Form, mit nur nach links überstehendem Deckbalken, an den nach rechts eine Zierlinie anschließt (erstes A in FACTA), sowie in flachgedeckter Form (zweites A in PECCATA). Auffallend ist die ebenfalls variantenreiche Gestaltung des T: Neben der kapitalen Grundform stehen runde T mit geraden Deckbalken, der in einem Fall (SVNT) zu einem kleinen Dreiblatt reduziert ist. Die Grundformen der Buchstaben lassen mit Ausnahme des einen abgeschlossenen E noch nicht die Charakteristika der gotischen Majuskel erkennen, so daß die Inschrift wahrscheinlich nicht später als auf die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts zu datieren ist. Auch eine noch frühere Entstehung ist nicht auszuschließen, zumal auch die Ornamentik älter wirkt. Insgesamt kann keine sichere Datierung gegeben werden, da die Inschrift keine klare Formvorstellung erkennen läßt und kaum datierte Vergleichsstücke bekannt sind. K.-U. Blomberg nimmt eine Entstehung um 1200 an.4)

Die in der Inschrift genannten sieben Gaben Gottes, welche die Vergebung der Sünden bewirken, sind die Sieben Sakramente, auch wenn nicht alle Sakramente – wie z. B. die Ehe oder die Priesterweihe – unmittelbar eine Vergebung der Sünden bewirken. Seit der Mitte des 12. Jahrhunderts hat sich die Siebenzahl der Sakramente in der scholastischen Theologie etabliert, vor allem mit Blick auf die Kongruenz mit den sieben von der Sünde herrührenden Mängeln des Menschengeschlechts.5) Die im zweiten Vers durch die Einfügung von EA leicht verändert zitierten Schlußworte von Io. 3,21 stehen unmittelbar vor dem Bericht über die Taufe durch Jesus; dieser Zusammenhang verdeutlicht, welches der sieben Sakramente hier besonders gemeint ist.

In einer unveröffentlichten Sammelhandschrift findet sich eine Fortsetzung des Hexameters der Inschrift, die sieben Handlungen nennt, die zur Vergebung der Sünden führen; an erster Stelle steht die Taufe, danach folgt das Bekenntnis der Schuld (Virtus baptismi, confessio uera reatus). Die Tatsache, daß diese Handschrift vor 1230 in einem Zisterzienserkloster in Zentral- oder Südfrankreich entstanden sein dürfte,6) bestätigt einerseits die Datierung des Taufbeckens; andererseits gibt sie Anlaß zu Überlegungen, daß der Taufstein in einer Werkstatt entstanden sein könnte, die mit dem Zisterzienserkloster Amelungsborn in Verbindung stand.

Die Aussage der Inschrift stimmte mit dem reformatorischen Verständnis der Sakramente nicht mehr überein. Ob die Positionierung der Kanzel aber tatsächlich eine symbolische Überordnung des gepredigten Wortes über die alten Sakramente ausdrücken soll, wie K.-U. Blomberg erwägt,7) ist zumindest zweifelhaft, zumal die beiden verbleibenden reformatorischen Sakramente, Taufe und Abendmahl, nun gerade symbolisch eng mit der Predigt verbunden wurden durch die räumlich nahe Aufstellung von Altartisch, (kleinerem) Taufbecken und Kanzel.8)

Textkritischer Apparat

  1. SEPTEM] Das erste E kleiner.
  2. REMIT(TI)] T ohne Kürzungszeichen.
  3. Von EA QVE bis FACTA I(N) E sind die Buchstaben unter die Grundlinie gerückt.
  4. D(E)O] Das O klein und in der Zeilenmitte, darüber ein Kürzungsstrich.

Anmerkungen

  1. Vgl. Blomberg, Entstehungsgeschichte, S. 13; [ders.], Taufstein, S. 22 (mit Photo des Zustandes vor 1933).
  2. Einziger Beleg in einer Sammelhandschrift, die offenbar kurz vor 1230, vermutlich in einem Zisterzienserkloster in Zentral- oder Südfrankreich, entstanden ist. Die Handschrift (52 Bll.) enthält, außer einer Abschrift des Liber scintillarum des Defensor Locogiacensis (fol. 1–36), verschiedene, zumeist kürzere Texte, die sie als Materialsammlung eines Predigers erscheinen lassen. In der unteren Hälfte von fol. 38v beginnt eine Sammlung von Merksätzen zu verschiedenen Themen, die in zwei Spalten notiert ist. In der linken Spalte ein Merkspruch, der durch Linien, die von einem Buchstaben auf dem Rand zu den rot hervorgehobenen Initialen der Verse ausgehen, als zusammengehörig gekennzeichnet ist. Dieser beginnt mit dem Hexameter der Inschrift Septem sunt ea que faciunt peccata remitti; anschließend folgt: Virtus baptismi, confessio uera reatus, Indulgere reis, conferre iuvamen egenis, Errantem revocare, pati pro nomine Christi, Ad mensam domini sacro libamine pasci. Horum quicquid agas recte, precamina pangas. Über pati pro nomine Christi steht als interpretierende Interlinearglosse penitentiam agere. (Sieben Handlungen sind es, die die Vergebung der Sünden bewirken: Die Kraft der Taufe, das aufrichtige Bekenntnis der Schuld, den Schuldigen vergeben, den Bedürftigen Hilfe zuteil werden lassen, den Irrenden zurückrufen, um des Namens Christi willen Leiden auf sich nehmen [die Glosse erläutert: Buße tun], am Tisch des Herrn sich von der heiligen Speise nähren.) (Für die Transkription und Übersetzung danke ich Fidel Rädle, Göttingen). Die Handschrift wurde im Oktober 2009 vom Antiquariat Les Enluminures (dort bezeichnet als TM 361) erworben von der University of California, Los Angeles (UCLA); die Signatur ist: Young Research Library Ms 170/733. Für Informationen zu der Handschrift und die Überlassung einer Kopie von fol. 38v danke ich Sandra Hindman von „Les Enluminures“, Paris/Chicago, und Richard Rouse, UCLA.
  3. Nach den Schlußworten von Io. 3,21: qui autem facit veritatem venit ad lucem ut manifestentur eius opera quia in Deo sunt facta. Vgl. bereits [Blomberg], Taufstein, S. 22.
  4. [Blomberg], Taufstein, S. 22.
  5. Vgl. Finkenzeller, Lehre von den Sakramenten, S. 158–166.
  6. Vgl. Anm. 2.
  7. [Blomberg], Taufstein, S. 22.
  8. Vgl. Mathies, Taufbecken, bes. S. 13–17. Poscharsky, Kanzel, S. 64–71 u. 89–101.

Nachweise

  1. Kdm. Kr. Holzminden, S. 367f., mit Abb. 206 u. 207.
  2. [Blomberg], Taufstein, S. 22f. (mit Abb.).

Zitierhinweis:
DI 83, Landkreis Holzminden, Nr. 2 (Jörg H. Lampe und Meike Willing), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di083g015k0000208.