Inschriftenkatalog: Landkreis Göttingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 66: Lkr. Göttingen (2006)

Nr. 39 Klein Schneen, ev.-luth. Kirche 1430

Beschreibung

Steintafel. Rötlicher Sandstein. Die Tafel ist an der Nordseite der 1775 erweiterten Kirche links neben dem Eingang in die Wand eingemauert. Die Inschrift, die Ende des 19. Jahrhunderts noch einigermaßen gut erhalten war, ist heute insgesamt stark verwittert und nur noch schemenhaft zu erkennen. Die eingehauenen Buchstaben verlaufen in durch Linien begrenzten Zeilen über den Stein.

Inschrift ergänzt nach Mithoff.

Maße: H.: 46,5 cm; B.: 75 cm; Bu.: 5,5 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versal.

Sabine Wehking [1/1]

  1. · Anno · d(omi)ni · m · cccca) · xxx · / do · w[a]rt · [du]sse · [to]rn · be/[te]nget · v[nde] · den · ersten · / s[teyn · lechte · ] he[rman] · von / sn[eyn · egh]ardes [ · son]

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1430 da wurde dieser Turm begonnen, und den ersten Stein legte Hermann von Schnehen, Eckhards Sohn.

Kommentar

Belehnungen der Herren von Schnehen mit Gütern in Klein-Schneen sind seit dem 14. Jahrhundert nachweisbar. Allerdings vertritt Jünemann die Auffassung, daß diese Belehnungen nicht das Kirchenpatronat umfaßten, das seit 1466 im Besitz des Hans von Bovenden und seit 1482 im Besitz der Herren von Adelebsen nachweisbar ist.1) Gegen eine solche Annahme spricht die von Jünemann nicht berücksichtigte Bauinschrift von 1430, derzufolge Hermann von Schnehen 1430 den Grundstein zum Turmbau der Kirche legte. Wenn die Familie von Schnehen um 1430 nicht Inhaber des Kirchenpatronats gewesen wäre, hätte es keinen Anlaß für eines ihrer Mitglieder gegeben, die Grundsteinlegung vorzunehmen.

Hermann von Schnehen war der Sohn des Göttinger Bürgers und Ratsherrn Eckhard von Schnehen. In der Inschrift von 1430 ist er erstmalig genannt, in den urkundlichen Quellen tritt er ab 1442 auf2) und kommt in der Folgezeit häufiger vor sowohl als Inhaber verschiedener Lehen zusammen mit anderen Mitgliedern seiner Familie als auch als Göttinger Bürger. In den 1458 wiedereinsetzenden Schoßregistern der Stadt Göttingen ist er bis zum Jahr 1464 im Bereich des Friedhofs von St. Marien im Besitz eines Hauses nachzuweisen.3) Im Oktober 1464 ist urkundlich vermerkt, daß er nun in Geismar ansässig sei, wo seine Familie Besitzungen hatte.4) Entsprechend ist er in der Schoßliste von 1465 nicht mehr verzeichnet.5) Im Jahr 1477 ist Hermann von Schnehen zusammen mit seiner Frau Ilse anläßlich einer Schuldverschreibung genannt.6) Seit 1478 ist er als Göttinger Ratsherr nachzuweisen.7) Möglicherweise übte er dieses Amt schon früher aus, er läßt sich jedoch bei früheren Nennungen nicht von seinem gleichnamigen Cousin unterscheiden, da nur die Belege von 1478/9 den auch in der Inschrift zur Unterscheidung verwendeten Zusatz ‚Eckhards Sohn’ tragen.8) Hermann von Schnehen starb im Frühjahr 1479, am 13. April ist er als verstorben genannt.9)

Textkritischer Apparat

  1. cccc] ccc Lücke.

Anmerkungen

  1. Joachim Jünemann, Das Patronat der Kirchen in Jühnde, Barlissen und Klein-Schneen. In: Göttinger Jahrbuch 1968, S. 49–72, hier S. 65ff.
  2. StA Göttingen, Urkunden Nr. 1914.
  3. StA Göttingen, Film AB 143, Schoßregister 1458, fol. 18v.
  4. StA Göttingen, Urkunden Nr. 2614.
  5. StA Göttingen, Film AB 143, Schoßregister 1458, fol. 286r.
  6. StA Göttingen, Urkunden Nr. 2841.
  7. StA Göttingen, Urkunden Nr. 2875.
  8. Vgl. a. StA Göttingen, Urkunden Nr. 2877 u. 2879.
  9. StA Göttingen, Urkunden Nr. 2883.

Nachweise

  1. Mithoff, Kunstdenkmale, S. 126.
  2. Lücke, Dorfbilder, Heft 1, S. 52.

Zitierhinweis:
DI 66, Lkr. Göttingen, Nr. 39 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di066g012k0003909.