Inschriftenkatalog: Landkreis Göttingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 66: Lkr. Göttingen (2006)

Nr. 276 Hann. Münden, Rathaus 1604, 1605

Beschreibung

Inschriften an verschiedenen Bauteilen des Rathauses. Das in den Jahren seit 1603 in seiner heutigen Form ausgebaute Rathaus zeigt mit der Schauseite nach Norden zum Markt hin. Es handelt sich um einen nord-südlich ausgerichteten langgestreckten Baukörper mit einem nach Osten angebauten Trakt und zwei niedrigeren Anbauten an der Westseite mit ausgespartem Hof. Insgesamt ergibt sich ein etwa quadratischer Grundriß. Das Äußere des Rathauses wurde in den Jahren 1975–1980 einer grundlegenden Renovierung unterzogen. Die Nordseite ist durch drei hohe mit Figuren besetzte Schweifgiebel in drei Achsen geteilt, im mittleren Giebel eine Uhr. In der rechten Achse je drei in drei Reihen übereinander angeordnete Fenster; in der mittleren Achse oben eine Reihe von drei Fenstern, darunter ist der Fassade das aufwendig gestaltete Hauptportal mit Freitreppe vorgesetzt. Unter dem in der Mitte vorspringenden, von zwei Pfeilern getragenen Balkon der Freitreppe das rundbogig eingefaßte Portal der Ratsweinschänke. Oben auf dem Fries vor dem Balkon in einem langen Feld in zwei Spalten die Inschrift A, dazwischen in einem Schild die dazugehörige Jahreszahl. Das rundbogige Hauptportal über der Freitreppe wird von Diamantquadern und von Quadern mit Löwenköpfen darauf eingefaßt und von einer doppelten Säulenstellung gerahmt. Oben in den Zwickeln des Torbogens zwei Wappenschilde, im linken eine Hausmarke und Initialen (B), unter dem rechten Wappenschild ebenfalls Initialen (C). In der Türlaibung Nischen, darin links die Figur der Pax mit einem Palmzweig, rechts die Figur der Concordia mit einem Bienenkorb, die auf langen Feldern unter den Nischen mit Namen bezeichnet sind (D, E). In der Mitte unter dem von den Säulen getragenen Fries ein Löwenkopf, auf dem Fries in einem langen Feld die Inschrift F. Das Portal wird bekrönt von einem mit Rollwerk umgebenen und mit einem Giebel besetzten Feld, in dem zwischen zwei vorspringenden Voluten zwei Löwen den Wappenschild der Stadt Münden halten. Darüber links und rechts die Jahreszahl G, in der Mitte dazwischen die Meistermarke des Baumeisters Georg Crossmann (M16), im Beschlagwerk des Portalgewändes auf der rechten Seite vermutlich die Marke seines Sohnes Ernst Crossmann (M17).1) Links und rechts der Bekrönung auf dem Fries je ein Obelisk, oben auf dem mit einem Engelskopf besetzten Giebel die Figur der Pietas mit einem Buch auf einem Sockel, daran die Beischrift H. Inschrift A eingehauen, alle anderen Inschriften sind erhaben gehauen.

Der rechten Achse der Nordfassade ist eine zweigeschossige, mit einem Schweifgiebel bekrönte Utlucht vorgesetzt. Oben im Giebel über einer Bogennische das bekrönte M der Stadtmarke (S1b), darunter die Jahreszahl I. Links und rechts der Nische je ein Wappenschild, darüber die Wappenbeischriften J und K. Dem Giebel ist die Figur des Merkur aufgesetzt. In den beiden Brüstungsfeldern des Obergeschosses der Utlucht je eine von Rollwerk eingefaßte Tafel mit einer Inschrift (L, M). Alle Inschriften sind erhaben ausgeführt.

Mithoff und Lotze überliefern noch eine weitere Inschrift (N) des Mündener Rathauses, die sich auf dem Pfeiler in der Mitte der Ratsstube befunden haben soll. Heute sind auf dem Pfeiler keinerlei Spuren einer Inschrift mehr zu erkennen.

Inschrift N nach Mithoff.

Maße: Bu.: 6 cm (A), ca. 5 cm (B, C), ca. 5–6 cm (D, E, H), ca. 6 cm (F, J, K–M), ca. 6–8 cm (G).

Schriftart(en): Kapitalis (A–E, G–H, J–K), humanistische Minuskel mit Kapitalisversalien (F), humanistische Minuskel und Kapitalis (L), Kapitalis mit humanistischer Minuskel (M).

Sabine Wehking [1/6]

  1. A

    ESSE NOLITE INEBRIATI / VINO INOUOa) BELUINA / QUAEDAM FERITAS EST // 1605 // VINUM CORROBORAT / CORPUS ANIMAM VERO / VERBUM DEI

  2. B

    I(URGEN) F(RILINGHAUSEN)

  3. C

    C(ONRAD) H(ENZEMANN)b)

  4. D

    · PAX ·

  5. E

    CONCORDIA

  6. F

    Pulcherrima virtutu(m) est justitia Diligite Iustitiam qui judicatis terram. 2)

  7. G

    A(NN)O · 1605

  8. H

    PIETAS

  9. I

    1604

  10. J

    JOCHIMc) MECKE B(URGERMEISTER)

  11. K

    HEINRICH KONING

  12. L

    Chronodistichon. IVSTITIAE FIGAT LEGES MVNDAE IPSVS IESVS, / FAXIT, ET VT NATOS A IOVE IVRA BEENT. / HSRd)

  13. M

    ECCE, REGVNT PATRIAM PATRIIS VIRTUTIB(US) URBEM / HIC, TIBI QVAEe) MONSTRAT, NOMINA BINA LAPIS. / MUNDENSI, IMMORTALE DEC(US), IOACHIMUS IN URBE / MECCIUS, INGENIO CONSILIOQ(UE) POTENS. / NEC MIN(US) HENRICUS REGIS COGNOMINE Praestat, / TEMPORE NAM PACIS, MILITIAEQ(UE)f) GRAVIS.

  14. N†

    RELIGIO ET IUSTITIA SUNT REIPUBLICAE / FULCRA RECTE FACIENDO NEMINEM TIMEAS

Übersetzung:

Ihr sollt nicht durch Wein berauscht sein, in welchem eine gewisse tierische Rohheit ist. Der Wein stärkt den Körper, das Wort Gottes aber die Seele. (A)

Der Frieden. (D) Die Eintracht. (E) Die Frömmigkeit. (H)

Die schönste der Tugenden ist die Gerechtigkeit. Liebt die Gerechtigkeit, die ihr das Land regiert. (F)

Jesus selbst möge die Gesetze der Gerechtigkeit für Münden festsetzen und bewirken, daß die Rechte die Kinder Gottes erfreuen. (L)

Siehe, sie regieren die Vaterstadt mit den väterlichen Tugenden, deren beider Namen dieser Stein dir zeigt. Die unvergängliche Zierde in der Stadt Münden, Joachim Mecke, befähigt durch Talent und Klugheit und nicht weniger Heinrich mit dem Beinamen König ragt hervor, denn (er ist) besonnen in Friedens- und Kriegszeiten. (M)

Glaube und Gerechtigkeit sind die Säulen des Staates. Wenn du recht tust, mußt du niemanden fürchten. (N)

Versmaß: Das Chronodistichon (L) enthält die Jahreszahl 1604, elegische Distichen (M, N).

Wappen:
Frilinghausen3)Henzemann4)
Stadt Münden5)
Mecke6)König7)

Kommentar

Die von dem Baumeister Georg Crossmann und seiner Werkstatt angefertigten Inschriften des Mündener Rathauses bestätigen die bereits an dem Inschriftenmaterial der Stadt Lemgo gemachte Beobachtung8), daß die Kapitalisinschriften der Crossmann-Werkstatt sehr unterschiedlich – auch hinsichtlich ihrer Qualität – ausfallen, während sich in der Ausführung der humanistischen Minuskel ein besonderer Stil Crossmanns erkennen läßt. Was die Kapitalis betrifft, so steht am Mündener Rathaus die sehr unregelmäßig und flüchtig eingehauene Inschrift A über dem Kellereingang den erhaben gehauenen Inschriften der Fassade gegenüber, die in sich wieder unterschiedliche Merkmale zeigen. So ist die Kapitalis der Inschrift L auf der linken Erkertafel senkrecht ausgerichtet, während die Kapitalis der Inschrift M auf der rechten Erkertafel leicht rechtsgeneigt ausgeführt ist. Besonders charakteristische Merkmale, die allen Kapitalisinschriften der Crossmann-Werkstatt gemeinsam wären, lassen sich auch am Mündener Rathaus nicht herausarbeiten. Anders verhält es sich allerdings mit der humanistischen Minuskel. So zeigt die Inschrift F am Mündener Rathaus dieselben Merkmale wie die in humanistischer Minuskel ausgeführte Künstlerinschrift Crossmanns an der Taufe in St. Nikolai in Lemgo aus dem Jahr 1597. In beiden Fällen handelt es sich um eine hohe schlanke Ausführung der Buchstaben mit der Tendenz, die Buchstaben in den Mittellängenbereich zu stellen: g und t ganz im Mittellängenbereich, ebenso d mit kleinem Bogen, anders als in der Lemgoer Inschrift ist das Schaft-s hier geschwungen mit Ober- und Unterlänge. Weitere Übereinstimmungen mit der Lemgoer Inschrift zeigen: das doppelstöckige a, e mit sehr kleinem oberen Bogenabschnitt, r mit Fahne in Form eines kleinen Häkchens sowie gerades stumpf auf der Zeile endendes t mit nach rechts angesetztem kleinen Balken. Anders als in der Lemgoer Inschrift ist das runde g hier sehr eigenwillig aus oberem geschlossenen Bogen und unterem offenen Bogen verbunden durch einen rechtsschrägen Strich zusammengesetzt.

Der Rat der Stadt Münden entschloß sich Mitte der 90er Jahre des 16. Jahrhunderts zu einem großzügig angelegten Ausbau des als ‚Hochzeitshaus’ bezeichneten Rathauses. Erstmalig erscheint in den Kämmereirechnungen 1596 ein Betrag, der für die in Aussicht genommene kostspielige Baumaßnahme zurückgelegt wurde. Auch in den Jahren 1599 und 1600 wurden Geldbeträge für diesen Zweck aus der Stadtkasse genommen.9) Zugleich wurden bereits 1596 Steine für das neue Rathaus gebrochen.10) Nach diesen Vorbereitungen ging man im Jahr 1603 daran, unter der Aufsicht der Bauherren Johannes Frilinghausen (vgl. Inschrift B), Conrad Henzemann (vgl. Inschrift C) und Christoph Hölscher sowie des Bauvogts Peter Winkelbach den gotischen Rathausbau nach Norden hin deutlich zu erweitern und zu einem repräsentativen Renaissancebau umzugestalten.11) Seit dem Dezember 1602 sind fortlaufend für das folgende Jahr Bauarbeiten verzeichnet, die der Steinmetzmeister Friedrich Weitmann leitete. Zunächst wurden Teile des alten Rathauses abgebrochen und ein Keller ausgeschachtet. Den Grundstein für das neue Gebäude legten die Maurer am 9. April 1603.12) Kurz darauf erhielt Friedrich Weitmann den Auftrag, gegen Bezahlung von 80 Talern zwei Giebel auf der Nordseite des Baus zu errichten, die er jedoch nicht ausführte. Warum Weitmann seine Arbeit niederlegte und der Rat seit dem Herbst 1603 einen neuen Baumeister suchen mußte, ist nicht bekannt. Mit dem zunächst ins Auge gefaßten Göttinger Baumeister Simon Högel kam kein Vertrag zustande.13) Stattdessen gelang es dem Rat im Januar 1604, den angesehenen Lemgoer Baumeister Georg Crossmann zu verpflichten, der einen drei Giebel vorsehenden Entwurf für den Rathausbau vorgelegt hatte.14) Crossmann sollte für die Ausführung 200 Taler erhalten, in der Folgezeit wurden noch weitere Kontrakte über Teilarbeiten mit ihm geschlossen. So erhielt er weitere 200 Taler für die Ausführung des Portals an der Nordfassade und die Gestaltung des Kellereingangs (vgl. a. Nr. 278). Der Baumeister setzte diese Planungen unterstützt durch seinen Sohn Ernst Crossmann in den Jahren 1604/5 um und verließ Münden zunächst nach dem Abschluß der wesentlichen Bauarbeiten im November 1605.15) Sein Sohn hatte die Stadt schon im Mai verlassen.16) Im Jahr 1609 wurden die Arbeiten am Rathaus wieder aufgenommen, um nach Süden eine neue Küche und Kämmerei anzubauen. Zu diesem Zweck kehrte Georg Crossmann nach Münden zurück. Der Bau, zu dem am 12. Juli 1609 der Grundstein gelegt wurde, wurde ihm mit 180 Talern verdungen.17) Auch in den beiden folgenden Jahren hielt sich Crossmann noch zeitweilig in Münden auf. Der Umstand, daß er im Juni 1610 zusammen mit Bauherren in die Steinkuhle nach Spiekershausen fuhr, um Steine auszusuchen, deutet darauf hin, daß noch wesentliche Bauarbeiten am Rathaus stattfanden.18) Nach 1610 verzeichnen die Stadtrechnungen im wesentlichen nur noch Arbeiten an der Innenausstattung.19) Für den Mai 1611 weist die Stadtrechnung aus, daß sich der Rat mit dem Meister Georg Crossmann dahingehend geeinigt hatte, daß dieser die ausstehenden 11 Taler, 30 Groschen und 6 Pfennige für den von ihm im Ratskeller konsumierten Wein nicht bezahlen, sondern dem Rat als Gegenwert ein Kunststücke anfertigen sollte.20) Ob es dazu noch gekommen ist, läßt sich nicht nachweisen. Georg Crossmann starb im März 1612.

Die in den Inschriften J, K und M genannten Bürgermeister Joachim Mecke und Heinrich König sind in diesem Amt von 1591 bis 1612 (vgl. das Epitaph Meckes Nr. 299) bzw. von 1602 bis 160521) nachweisbar. Joachim Mecke verdiente an dem Rathausbau, für den er sein Fuhrwerk zur Verfügung stellte, im Jahr 1603 die nicht unbeträchtliche Summe von 91 Talern und 33 Groschen.22) Setzt man diesen Betrag in Relation zu den 200 Talern, die Georg Crossmann für die Errichtung der drei Giebel erhielt, so erscheint er in der Höhe eher unangemessen und erweckt den Verdacht, daß sich der Bürgermeister hier persönlich bereicherte.

Textkritischer Apparat

  1. Falsch restauriert: IN QUO.
  2. Der 1603 als dritter Bauherr im Baurechnungsbuch StA Hann. Münden, A2/2001, Nr. 233 aufgeführte Christoph Hölscher, auf den die Initialen ebenfalls passen würden, ist dort 1604 nicht mehr verzeichnet.
  3. Das J ist bei der letzten Renovierung des Rathauses ergänzt worden. Möglicherweise stand hier ursprünglich IOCHIM.
  4. H und R ligiert, S in H eingestellt. Die Initialen lassen sich nicht auflösen, da sie auf keine der am Rathausbau beteiligten Personen passen.
  5. Der Balken des A heute nicht in Gold gefaßt, daher aus der Ferne nur als QVE zu lesen.
  6. Das dritte I erscheint durch die Vergoldung als L.

Anmerkungen

  1. Es handelt sich bei der Marke nicht, wie Gerhardy (Rathaus, S. 147, Abb. S. 148) meint, um ein mit einem Andreaskreuz ligiertes C, sondern zweifelsfrei um ein G. Dies entspricht der zeitgenössischen Schreibweise des Namens als Grosman oder Großmann, wie sie sich beispielsweise durchgängig in dem Rechnungsbuch des Rathauses 1603–1609 findet (StA Hann. Münden, A2/2001, Nr. 233).
  2. Sap. 1,1.
  3. Wappen Frilinghausen (Hausmarke H13).
  4. Wappen Henzemann (Balken, darüber drei Sterne, darunter eine Rose).
  5. Wappen Stadt Münden (Buchstabe M der Stadtmarke (S1b) vor Stadttor).
  6. Wappen Mecke (Feuerstahl über Feuerstein). Vgl. Hartung, Renaissance-Grabstein, S. 83.
  7. Wappen König (Krone).
  8. Vgl. dazu bes. DI 59 (Stadt Lemgo), Nr. 128.
  9. Auszüge aus den verlorenen Kämmereirechnungen, StA Hann. Münden, Nachlaß Otto Budde, Nr. 3, Heft 6, S. 41, 49 u. 51.
  10. Ebd., S. 41.
  11. Zum Rathausbau ausführlich Gerhardy, Rathaus, passim, mit einer detaillierten Auswertung des Rechnungsbuches StA Hann. Münden, A2/2001, Nr. 233.
  12. Rechnungsbuch, StA Hann. Münden, A2/2001, Nr. 233, p. 49.
  13. Ebd., p. 162.
  14. Ebd., p. 36. Zur Tätigkeit Crossmanns in Lemgo vgl. DI 59 (Stadt Lemgo), u. a. Nr. 108, 115, 119, 122, 126, 128, 137. Die Taufen in St. Marien und St. Nikolai, Lemgo, tragen dieselbe Meistermarke Crossmanns, die dieser auch über dem Nordportal des Mündener Rathaus anbrachte (M16).
  15. Rechnungsbuch, StA Hann. Münden, A2/2001, Nr. 233, p. 279.
  16. Ebd., p. 319.
  17. Ebd., p. 342f.
  18. StA Hann. Münden, ÄR 7, Stadtrechnung 1610, fol. 61r–70v.
  19. StA Hann. Münden, ÄR 8–14, Stadtrechnungen 1611–1619.
  20. StA Hann. Münden, ÄR 8, Stadtrechnung 1611, fol. 103r.
  21. StA Hann. Münden, A2/2001, Nr. 233 (Rechnungsbuch), sowie StA Hann. Münden, ÄR 3, fol. 74r.
  22. StA Hann. Münden, ÄR 8, Stadtrechnung 1611, p. 135: B. Jochim Mecke geschirr lautt seiner Rechnung mitt fahren, diß Jahr in alles verdient 91 Taler 33 Groschen.

Nachweise

  1. Mithoff, Kunstdenkmale, S. 144f.
  2. StA Hann. Münden, Handschrift Lotze, Bd. 1, p. 411 (F, L), p. 412 (M), p. 412 (N).
  3. Fischer, Rathaus, S. 6 (F), S. 8 (L, M).
  4. Niemeyer, Rathaus, S. 320 (J–M), S. 324 (F), S. 326 (A).
  5. Brethauer, Münden 1, S. 15 (A).
  6. Pezold, Geschichte 2, S. 20–23 u. 25 mit Abb. (A, F, L, M).
  7. Gerhardy, Rathaus, S. 146 (A), S. 147 (F), S. 153 (L, M).

Zitierhinweis:
DI 66, Lkr. Göttingen, Nr. 276 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di066g012k0027605.