Inschriftenkatalog: Landkreis Göttingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 66: Lkr. Göttingen (2006)

Nr. 275† Gieboldehausen, Zollhaus 1604

Beschreibung

Zolltafel.

Inschrift nach Akte HSTA Hannover.

  1. Alhier gibt man Zoll nach dem Hertzberge

Kommentar

Der Anbringung dieser Zolltafel, die im Gegensatz zu der Zolltafel von 1602 (vgl. Nr. 265) nicht das braunschweigische Wappen trug, gingen längere Verhandlungen zwischen Mainzer und braunschweigischen Beamten voraus. Zunächst wollte sich die braunschweigische Seite nicht auf eine Zolltafel ohne Wappen einlassen, während die im Amt Gieboldehausen hoheitlich zuständigen Mainzer Beamten in einem braunschweigischen Wappen auf ihrem Territorium einen Übergriff sahen. So befand sich am Zollhaus längere Zeit keinerlei Tafel. Erst der Hinweis der Zöllner, daß viele Fuhrleute wegen des fehlenden Schildes gar keinen Zoll mehr entrichteten, führte zu einer Einigung zwischen beiden Parteien.1)

Anmerkungen

  1. Der Vorgang findet sich in der Akte HSTA Hannover, Cal. Br. 1, Nr. 212.

Nachweise

  1. HSTA Hannover, Cal. Br. 1, Nr. 212.
  2. Wehking, Amt Gieboldehausen, S. 121.

Zitierhinweis:
DI 66, Lkr. Göttingen, Nr. 275† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di066g012k0027508.