Inschriftenkatalog: Landkreis Göttingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 66: Lkr. Göttingen (2006)

Nr. 166 Hann. Münden, Schloß 1562, 1571–1574

Beschreibung

Wandmalerei und Steintafel vom Kamin mit Resten der ehemaligen Farbfassung im sogenannten „Gemach Weißes Roß“, dem Eckraum im zweiten Obergeschoß des nordöstlichen Flügels, der als Ratsstube genutzt wurde.1) Die Wandmalerei wurde bei der Umgestaltung des Schlosses zur Kaserne im 18. Jahrhundert überputzt und erst Ende des 19. Jahrhunderts wieder freigelegt. Die von dem mit der Restaurierung beauftragten Kasseler Maler Knackfuß angebrachten Übermalungen und Ergänzungen der schadhaften Stellen wurden bei einer Restaurierung in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts entfernt und die ursprüngliche Malerei freigelegt.2) Die Wände des Saals sind mit gemalten Bogennischen geschmückt, in denen sich ganzfigurige Darstellungen von männlichen Personen des Alten Testaments sowie gemalte Beschlagwerkkartuschen mit kleineren Darstellungen von sitzenden weiblichen Personen des Alten Testaments befinden. Unterbrochen wird die Wandmalerei durch einen Erker, Fenster sowie den Kamin, der früher eine Steintafel mit der Inschrift A trug, darauf ein von zwei steigenden Löwen gehaltenes Schriftband über einem Wappenschild.

Die querrechteckige Steintafel des Kamins mit dem gewundenen Schriftband und dem oberen Teil des Wappenschildes im Relief ist erhalten und liegt vor dem Kamin, der heute nach dem Vorbild der Tafel mit dem Schriftband und dem Wappenschild bemalt ist, der dem Raum seinen Namen gab. Die Inschrift A auf der Steintafel ist in erhabenen Buchstaben gehauen, die Reste der ehemaligen Vergoldung aufweisen.

In den umlaufenden gemalten Bogennischen befinden sich ausgehend von der Nische rechts der Tür folgende Darstellungen, jeweils mit einem Titulus auf einer gemalten Kartusche vor dem über den Nischen umlaufenden Fries: Judas Maccabäus mit Schwert und Schild (B), Esther (C), Judith mit Schwert und dem abgeschlagenen Kopf des Holofernes (D), Abraham mit Schwert und Schild sowie vier angeketteten Kronen (E), Josua mit Schwert und Schild (F), Kaleb mit Schwert und Schild (G), Gideon mit Schwert und Morgenstern (H), David mit Schwert und dem abgeschlagenen Kopf des Goliath (I), Abigail (J), Samson mit dem Eselskinnbacken und dem erschlagenen Löwen (K). In der Portallaibung die Darstellung eines Narren und eines Wilden Mannes.

Maße: Bu.: 4,5–5,5 cm (A), 5–8 cm (B–K).

Schriftart(en): Frühhumanistische Kapitalis (A), Kapitalis mit Versalien (B–K).

Sabine Wehking [1/4]

  1. A

    INVITVS MORDENS 1562 CVR MORDEOR

  2. B

    I(VDAS) MACCABE(VS)

  3. C

    HESTER .

  4. D

    IVDITH .

  5. E

    ABRHAM .

  6. F

    IOSVE .

  7. G

    CALEF

  8. H

    GEDEON .

  9. I

    DAVID .

  10. J

    ABIGAEL .

  11. K

    SAMSVM .

Übersetzung:

Warum werde ich, der ich nur wider Willen beiße, gebissen? (A)

Wappen:
Braunschweig3)

Kommentar

Die I in Inschrift A weisen Ausbuchtungen auf, ebenso die Schräghaste des N in INVITVS, alle N retrograd, D oben offen, O spitzoval.

Nach Streetz4) bezeichnet die Inschrift des Kaminsteins aus dem Jahr 1562, die man wohl als Devise Erichs II. verstehen darf, den Beginn der Bauarbeiten am Mündener Schloß, das bei einem großen Brand im Jahr 1560 schwer beschädigt worden war. Den in den alten Schloßinventaren und auch heute noch als ‚Gemach Weißes Roß’ bezeichneten Saal, der im 16. Jahrhundert als Ratsstube genutzt wurde, setzte man aufgrund seiner Funktion nach dem Brand offenbar als erstes instand. Dafür beschäftigte Herzog Erich II. sowohl deutsche als auch niederländische Bauleute. Als Bildhauer des Kaminsteins kommt nach Streetz der am Hof in Kassel tätige niederländische Bildhauer Elias Godefroy in Betracht, da in den auf den Schloßbau 1561/2 bezogenen Quellen ein Bildhauer namens Meister Helias erwähnt ist.5) Im Frühjahr 1562 verfügte Erich II., die Bauarbeiten in Münden wie auch an dem in Uslar in Bau befindlichen Schloß vorerst ruhen zu lassen und den Bauleuten zu kündigen. In Münden wurden die angefangenen Arbeiten, für die bereits das Holz angeschafft worden war, aber zunächst noch fortgesetzt.6)

Die erst zu Beginn des Jahres 1571 wiedereinsetzenden Nachrichten über Arbeiten am Schloß sprechen für einen Zeitraum von knapp zehn Jahren, in dem die Bau- und Ausstattungsarbeiten ruhten.7) In die Zeit der Wiederaufnahme der Arbeiten fällt auch die Ausführung der Wandmalereien in den Repräsentationsräumen des Schlosses, da ein inventarähnliches Verzeichnis aus dem Jahr 1575 sowohl für das Römergemach als auch für das Gemach Weißes Roß die Wandmalereien zur Charakterisierung der Räume erwähnt.8) Damit ist die Entstehungszeit der Wandgemälde auf die Jahre von 1571 bis 1574 einzugrenzen. Die Wappen und Bauinschriften in und am Schloß (vgl. Nr. 185, 186, 190, 191) wurden zum großen Teil erst nach der Hochzeit Erichs II. mit Dorothea von Lothringen im Jahr 1575 angebracht, möglicherweise auf Veranlassung der Herzogin, da sich Erich II. nach seiner Hochzeit bis zu seinem Tod im November 1584 in Pavia kaum in seinem Fürstentum aufhielt, sondern mehr in den Niederlanden, Frankreich, Spanien und Italien.9) Er wurde in Pavia bestattet. Da er ohne legitimen Nachfolger starb, ging sein Fürstentum auf seinen Vetter Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel über, in dessen Regierungszeit bis 1589 die Bauarbeiten am Mündener Schloß beendet wurden, ohne daß alle Vorstellungen Erichs II. von der endgültigen Gestaltung des Gebäudes – wie der geplante Westflügel – umgesetzt wurden.10)

Die Ausmalung des Saales mit dem Programm der biblischen guten Helden und Heldinnen wurde zusammen mit der Ausmalung des Römergemachs durchgeführt (vgl. Nr. 183). Anders als für die Ausmalung des Römergemachs ließ sich für Darstellung der biblischen Personen im Gemach Weißes Roß bislang keine direkte graphische Vorlage finden. Die Zuschreibung der Wandmalereien im Römergemach und im Gemach Weißes Roß an den Hofmaler des hessischen Landgrafen Wilhelm IV., Caspar von der Borcht, die Brethauer vornimmt,11) kann aus chronologischen Gründen nicht zutreffen, da von der Borcht erst seit 1576 am Hof des Landgrafen tätig wurde,12) als die Wandmalereien bereits fertiggestellt waren. Da von der Borcht nach Brethauer erst 1582/3 durch Vermittlung Wilhelms IV. für Erich II. in Münden tätig war, kommt er als Künstler der großen Bildprogramme nicht in Betracht.

Anmerkungen

  1. Streetz, Renaissanceschloß, Raum N-II-10, Lageplan Abb. 245.
  2. Ebd., S. 125 u. 136f.
  3. Wappen Braunschweig (steigendes Pferd). Vgl. Siebmacher/Hefner, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 1, Teil 1, S. 27 u. Tafel 46.
  4. Hierzu Streetz, Fürstentum, S. 225, u. Streetz, Renaissanceschloß, S. 66f.
  5. Streetz, Renaissanceschloß, S. 71.
  6. Ebd., S. 65.
  7. Streetz, Fürstentum, S. 225, u. Streetz, Renaissanceschloß, S. 66f.
  8. Streetz, Renaissanceschloß, S. 371.
  9. Vgl. Kunze, Erich II., S. 158.
  10. Streetz, Arkadenhof, S. 126.
  11. Brethauer, Münden 3, S. 85. Der Maler wird von Brethauer als Jasper van der Borch bezeichnet, er meint aber zweifelsfrei Caspar von der Borcht. Brethauer bezieht sich mit seinen Angaben zu von der Borcht auf eine Arbeit von Karl Scherer über die Hofmaler Wilhelms IV. von 1898, die nicht ausfindig gemacht werden konnte.
  12. Vgl. Thieme/Becker, Künstlerlexikon, Bd. 4, S. 341.

Nachweise

  1. HSTA Hannover, Han 74 Münden, E Nr. 440 (Schloßinventar 1680), fol. 8r (A); Nr. 445 (Schloßinventar 1699), p. 63; Nr. 462 (Schloßinventar 1735), p. 59f.
  2. Malortie, Schloß, S. 136f. (nach Schloßinventar 1699).
  3. Fischer, Kunstdenkmäler, S. 8 (B–K).
  4. Streetz, Renaissanceschloß, S. 376f. (nach Schloßinventar 1699).

Zitierhinweis:
DI 66, Lkr. Göttingen, Nr. 166 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di066g012k0016604.