Inschriftenkatalog: Landkreis Göttingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 66: Lkr. Göttingen (2006)

Nr. 162 Hann. Münden, Lotzestr. 19 1555

Beschreibung

Schwellbalken.1) Dreigeschossiges Fachwerkhaus an der Ecke Lotzestraße/Kirchplatz mit vorgekragten Obergeschossen, zum Kirchplatz hin giebelständig, zur Lotzestraße hin traufenständig mit Zwerchhaus und fünf Gefache breit. Auf der Seite zur Lotzestraße beginnt die über die Schwelle des ersten Obergeschosses verlaufende Inschrift und setzt sich auf der Seite zum Kirchplatz hin fort. Das Haus war lange Zeit verkleidet; die dadurch stark beschädigte Inschrift wurde erst 1974 wieder freigelegt. Von den erhaben in vertiefter Zeile ausgeführten Buchstaben sind heute nur noch Reste erhalten, das Baujahr auf der Seite zum Kirchplatz ist durch goldene Fassung hervorgehoben. Die hier in eckige Klammern gesetzten Buchstaben sind noch andeutungsweise zu erkennen oder nach erhaltenen Teilen ergänzt, auch die außerhalb der Klammern stehenden Buchstaben sind nur noch bei günstigem Licht schemenhaft zu erkennen mit Ausnahme des Baujahrs und des Erbauernamens am Ende der Inschrift, die etwas besser erhalten sind.

Maße: Bu.: ca. 10 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Sabine Wehking [1/1]

  1. HAEC EGO TEDNERVS VIDVVS S[INE] CO[NIV]GE TEC[TA] CO[NSTRVX]I [....]Sa) SVPPEDITANTE DEO [F]ELI[..S ..]b) QVI DO[....]c) // ASPIRANTE LABORANT QVAEQVE ILLO [.SPI..N. AEDIFIC.........] d) [ANNO DOMI]NI 1555 · ANDREAS [TE]DENER

Übersetzung:

Dieses Gebäude habe ich, Tedener, als Witwer ohne Gattin allein mit Gottes Hilfe errichtet ... . Selig jene, die sich mit Gottes Gnade mühen, ... .

Versmaß: Zwei elegische Distichen.

Kommentar

Bei der Kapitalis handelte es sich – soweit die Reste dies noch erkennen lassen – um sehr sorgfältig gehauene Buchstaben mit vergleichsweise breiten Hasten sowie Bogenverstärkungen bei D und O, die E mit kurzem Mittelbalken und weit ausgezogenem unteren Balken, die keilförmig verbreiterte Cauda des R endet stumpf auf der Grundlinie.

Andreas Tedener wurde im Jahr 1543 als Hofschneider der Herzogin Sidonia mit einer jährlichen Besoldung in Höhe von 20 Gulden bestallt; zugleich erhielt er das Recht, sich für weitere Arbeiten für das Hofpersonal gesondert bezahlen zu lassen.2) Daß er dies tat, belegt eine Aufstellung über die Ausgaben für Sommerkleidung der Amtleute im Fürstentum Calenberg aus dem Jahr 1556, die sich insgesamt auf 1500 Taler belief.3) Darunter steht der Vermerk, daß die Summe von 1500 Talern dem Hofschneider Meister Andreas gewislich zugestelt werden sollte. Im Jahr 1554 erwarb Tedener zum Bau seines Hauses 56 Bäume aus dem Stadtforst, für die er 2 Mark und 16 Schilling zahlte.4) In den Jahren von 1572 bis 1580 ist er als Mitglied des Mündener Rates nachzuweisen.5) Dies belegt, daß das Personal des Hofes in Münden zugleich Funktionen der bürgerlichen Selbstverwaltung übernehmen konnte und es keine strenge Trennung zwischen Hof und Bürgerschaft gab. Über die erste Ehe des Andreas Tedener ist nichts bekannt. Sicher ist jedoch, daß der zur Zeit des Hausbaus verwitwete Tedener nach 1555 noch einmal heiratete, da für seine Witwe anläßlich ihrer Beerdigung im Jahr 1599 in der Kirchenrechnung von St. Blasius Einnahmen an Leinwand (vgl. Nr. 161) verzeichnet sind.6) Andreas Tedener starb im Oktober 1580 wenige Monate nach dem Tod eines wohl früh verstorbenen Kindes.7)

Bemerkenswert ist der Umstand, daß ein Schneider – offenbar unter dem Einfluß des Hofes, für den er arbeitete – an seinem Haus eine Inschrift anbrachte, die aufgrund von Sprache und Versmaß als die anspruchsvollste Mündener Hausinschrift gelten kann, auch wenn sie sich nicht mehr vollständig rekonstruieren läßt. Den sozialen Aufstieg des Andreas Tedener und seiner Familie belegt neben dem repräsentativen Haus an zentraler Stelle in der Stadt auch die Karriere seines vermutlich aus der ersten Ehe stammenden Sohnes Dr. Johannes Tedener, der nach einem Studium in Marburg, Heidelberg und Basel seit 1580 als Rat am Mündener Hof fungierte.8) 1581 erwarb Johannes Tedener einen Kirchenstuhl in St. Blasius, nachdem der Kirchenstuhl seines kurz zuvor verstorbenen Vaters neu ausgegeben worden war.9)

Textkritischer Apparat

  1. Vielleicht zu SOLVS zu ergänzen.
  2. Vielleicht zu FELICES HI zu ergänzen.
  3. Wohl zu DOMINO zu ergänzen.
  4. Die Version bei Wegner HAEC EGO TEDENERVS VIDVVS NIL CONIVGE TECTA CONSTRVXI HIS SVPPEDITANTE DEO RELIGIOSO QVI DOMINI ASPIRANTE LABORANT QVAQVE ILLO FIVNT OMNIA ergibt im zweiten Teil keinen sinnvollen Text und läßt sich weder mit dem Versmaß noch mit dem Befund auf dem Balken in Einklang bringen. Heinz Hartung (Hann. Münden) danke ich für die Überlassung von unmittelbar nach der Freilegung 1974 angefertigten Detailaufnahmen, die den linken Teil des Schwellbalkens zur Kirchstraße und das Ende der Inschrift in besser erkennbarem Zustand als dem heutigen zeigen. Prof. Dr. Fidel Rädle (Göttingen) gilt mein besonderer Dank für seine Unterstützung bei der Rekonstruktion des Textes aufgrund der vorhandenen Buchstabenreste.

Anmerkungen

  1. Rathausstr. 2 / No. 564.
  2. Brauch, Verwaltung, S. 98 u. S. 186. Die von Brauch für die Bestallung Tedeners angegebene Quelle Cop. III. 10. gehört zu den im Zweiten Weltkrieg vernichteten Beständen des Hauptstaatsarchivs Hannover.
  3. HSTA Hannover, Cal. Br. 22, Nr. 1020, fol. 4.
  4. Auszüge aus den verlorenen Kämmereiregistern, StA Hann. Münden, Nachlaß Otto Budde, Nr. 3, Heft 5, S. 70.
  5. Ritter, Verfassung, S. 37.
  6. Pfarrarchiv St. Blasius, Hann. Münden, KR I. 5., fol. 261r (1599).
  7. Ebd., KR I. 3., fol. 95r u. 94v.
  8. Zu Johannes Tedener vgl. Samse, Zentralverwaltung, S. 268f.
  9. Ebd., KR III. 1., fol. 52r.

Nachweise

  1. Wegner, Häuserspuren (vgl. Anm. d).

Zitierhinweis:
DI 66, Lkr. Göttingen, Nr. 162 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di066g012k0016206.