Inschriftenkatalog: Landkreis Göttingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 66: Lkr. Göttingen (2006)

Nr. 152† Duderstadt, Marktstraße (Nr. 194) / Sackstraße 1549

Beschreibung

Schwellbalken und Türsturz. Am Haus Marktstraße mit der alten Hausnr. 194 die Inschrift A auf der Schwelle zur Marktstraße; auf demselben Grundstück an einer zur Sackstraße gelegenen Scheune die Inschrift B auf dem Türsturz. Vor der Inschrift B laut Engelhard eine Hausmarke mit gekreuztem Eichelzweige und Eichel.1) Das Haus stand in dem Teil der Marktstraße, der durch die Brände von 1911 und 1915 zerstört wurde.

Inschriften nach Engelhard.

  1. A

    PERMITTE DIVIS CAETERA 2) TU VIGILA REBUSQ(UE) TUIS SUPERESSE ME(MEN)TO

  2. B

    1549 PERMITTE DIVIS CAETERA 2) TU · VIGILA · REBUSQ(UE) · TUIS · SUPERESSE · MEMENTO MAXIMUS · EVENTUM · PROSPERET · INDE · DEUS ·

Übersetzung:

Überlasse das Übrige den göttlichen Mächten. Sei wachsam und triff Vorkehrungen, daß deine Besitztümer ausreichen. (A, B) Dann möge der größte Gott für ein glückliches Ende sorgen. (B)

Versmaß: Hexameter (A), elegisches Distichon (B).

Kommentar

Der Erbauer des Hauses und der Scheune Johannes Ludolff ist von 1548/9 bis zu seinem Tod im Jahr 1606 unter dieser Adresse in den Schoßlisten verzeichnet, danach ging das Haus auf seinen Sohn Samson Ludolff über.3) Johannes Ludolff war der Sohn des Gangolf Ludolff, der im Mai 1536 seinen vier Kindern Teile seines beträchtlichen Vermögens übertrug. Zu diesem Zeitpunkt war Johannes Ludolff bereits als Duderstädter Bürger vereidigt.4) Er studierte seit 1536 an der Universität Erfurt und seit 1546 an der Universität Wittenberg.5) Wo er den Magistertitel erwarb, ließ sich nicht klären. Im Rechnungsjahr 1545/6 war er als Stadtschreiber von Duderstadt tätig.6) Im Dezember 1545 heiratete er Anna Nolte.7) Johannes Ludolff dürfte der vermögendste Bürger seiner Zeit in Duderstadt gewesen sein. Die Aufzählung seiner Besitztümer allein im Lagerbuch des Sackviertels um das Jahr 1600 nimmt neun Seiten ein.8) Er muß ein beträchtliches Alter erreicht haben, da er spätestens 1536 als Bürger vereidigt wurde und erst 1606/7 starb. Seinen Bildungsstand dokumentierte Johannes Ludolff in der Auswahl der Inschriften für Haus und Scheune.

Anmerkungen

  1. Engelhard, Hausinschriften, S. 38.
  2. Horaz, Oden I,9.
  3. StA Duderstadt, AB 106, fol. 10v (erstmals, die drei Annalen davor nicht erhalten) u. AB 155, fol. 19r (letztmalig). Vgl. a. Kaufholz, Hausbuch, Teil 4 (Sackviertel), S. 229.
  4. StA Duderstadt, Urkunden N. F. 103.
  5. Matrikel Erfurt, Bd. 2, S. 346; Matrikel Wittenberg, Bd. 1, S. 182b. Bei dem in Duderstadt in den 60er Jahren als Vikar tätigen Johannes Ludolff, den Kiermayr, Reformation, S. 278, irrtümlich mit dem Absolventen der beiden Universitäten gleichsetzt, muß es sich um ein anderes Mitglied der Familie Ludolff gehandelt haben, möglicherweise schon um den gleichnamigen Sohn des Magister Johannes Ludolff (vgl. Kaufholz, Hausbuch, Teil 4, S. 229) oder um den gleichnamigen Onkel, da weder der Magistertitel noch das große Vermögen des zu diesem Zeitpunkt etwa 50jährigen zum eher bescheidenen Amt eines Vikars passen.
  6. StA Duderstadt, AB 105, fol. 173r. Über die folgenden Jahre lassen sich keine Aussagen machen, da die Annalen bis einschließlich 1553 gar nicht oder nur unvollständig erhalten sind. Die Angabe von Kaufholz, Hausbuch, Teil 4 (Sackviertel), S. 229, Johannes Ludolff sei bis 1553 als Schreiber in Diensten der Stadt gewesen und habe danach als städtischer Syndikus fungiert, ließ sich anhand der einschlägigen Quellen nicht verifizieren. Der Titel des Syndikus fand in Duderstadt in dieser Zeit keine Verwendung, da die entsprechenden Aufgaben von dem Stadtschreiber versehen wurden (vgl. Wüstefeld, Duderstadt, S. 40). In den ab 1554 wiedereinsetzenden Annalen ist Philipp Morick, der Amtsvorgänger des Johann Hennicke (vgl. Nr. 209), als Stadtschreiber verzeichnet.
  7. StA Duderstadt, AB 105, fol. 145v.
  8. StA Duderstadt, AB 2625, fol. 21v–25v. Zu dem Vermögen vgl. a. Kaufholz, Hausbuch, Teil 4 (Sackviertel), S. 229.

Nachweise

  1. Engelhard, Hausinschriften, S. 38.
  2. Mithoff, Kunstdenkmale, S. 31 (A).
  3. Jaeger, Bilder, S. 26 (nach Engelhard).

Zitierhinweis:
DI 66, Lkr. Göttingen, Nr. 152† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di066g012k0015200.