Die Inschriften des Landkreises Göttingen

1. VORWORT, VORBEMERKUNGEN UND HINWEISE ZUR BENUTZUNG

1.1 VORWORT

Der vorliegende Band entstand in der Zeit vom Herbst 2001 bis zum Sommer 2006 im Auftrag der Inschriftenkommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Als Ausgangspunkt für dieses Projekt diente die von Werner Arnold in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts angelegte vorläufige Sammlung für den Landkreis Göttingen in der Arbeitsstelle der Göttinger Inschriftenkommission, die neben einer Sammlung der Inschriftentexte und der damals verfügbaren Literaturnachweise auch Fotos enthält. Die Sammlung konnte durch die systematischen Arbeiten am Ort und durch die Auffindung weiterer – sehr verstreuter – kopialer Überlieferung erweitert werden und umfaßt in der hier vorgelegten Edition insgesamt 450 Nummern sowie eine große Zahl von in Anhang 1 verzeichneten Jahreszahlen und Initialen. Als Ende des Erfassungszeitraums wurde auch hier die in den Bänden der Reihe ‚Die Deutschen Inschriften’ zumeist eingehaltene Zeitgrenze 1650 angesetzt, da das Ende des Dreißigjährigen Krieges für den vorliegenden Bestand einen sinnvollen Einschnitt markiert. Die Veröffentlichung der Inschriften des Landkreises Göttingen bot zugleich die Gelegenheit, diejenigen Inschriften der Stadt Göttingen zu publizieren, die in dem 1980 von Werner Arnold edierten Inschriftenband Stadt Göttingen (DI 19) noch nicht berücksichtigt werden konnten. Diese Inschriften finden sich hier in Anhang 4.

Meine Arbeiten an den Inschriften des Landkreises Göttingen wurden in besonders freundlicher Weise durch eine große Zahl von Ortsheimatpflegern, Küstern, Pfarrsekretärinnen und Kirchenvorstehern sowie durch die Geistlichen der Kirchen unterstützt. Die große Hilfsbereitschaft, mit der sie die Erfassung der Objekte überhaupt erst ermöglicht haben, ist keineswegs selbstverständlich. Stellvertretend für sie alle möchte ich namentlich Frau Rita Kraft danken, die mir nicht nur die Kirche, sondern auch das Pfarrarchiv St. Blasius in Hannoversch Münden zugänglich gemacht und mir in jeder Weise weitergeholfen hat. Sehr hilfreich bei der Suche nach Mündener Inschriftenträgern war auch Herr Burkhard Klapp vom Fachdienst für Denkmalpflege der Stadt Hannoversch Münden. Mein besonderer Dank gilt Frau Martina Krug vom Städtischen Museum Hannoversch Münden für ihre Unterstützung sowie Frau Ingrid Wenzel, die im Mündener Stadtarchiv ganz unerwartete und für die Kommentierung der Inschriften außerordentlich wichtige Akten zutage förderte. Auch der ehemalige Mündener Stadtarchivar Dr. Johann Dietrich von Pezold und der Ortsheimatpfleger Heinz Hartung haben mir in freundlicher Weise ihre Unterstützung zuteil werden lassen.

Die für die Kommentierung der Duderstädter Inschriften notwendigen Arbeiten an den Quellen des Duderstädter Stadtarchivs konnten dank des ins Internet gestellten, hervorragend zu benutzenden Digitalen Archivs der Stadt Duderstadt weitgehend von Göttingen aus erledigt werden. Darüber hinaus hat Herr Dr. Hans-Heinrich Ebeling meine Arbeiten im Stadtarchiv Duderstadt sehr freundlich unterstützt.

Auch einigen in der Stadt Göttingen ansässigen Institutionen und ihren Vertretern gilt mein Dank; zu nennen sind Herr Karl-Heinz Bielefeld vom Kirchenkreisarchiv, Frau Edda Pyras vom Kirchenbuchamt, Herr Dr. Ernst Böhme vom Stadtarchiv und Herr Dr. Jens-Uwe Brinkmann vom Städtischen Museum. Darüber hinaus danke ich auch den Damen und Herren des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover und Pattensen sowie des Bistumsarchivs der Diözese Hildesheim. Frau Dr. Monika Tontsch (Kirchliche Denkmalpflege der Diözese Hildesheim) und Herr Dr. Hasso von Poser (Amt für Bau- und Kunstpflege der Landeskirche Hannovers) haben mir die Inventare zu den katholischen und evangelisch-lutherischen Kirchen des Landkreises Göttingen zugänglich gemacht.

Bei den Außenarbeiten haben mich Frau Anika Ilse und Frau Meike Willing tatkräftig unterstützt. Herr Prof. Dr. Fidel Rädle (Göttingen) hat mir bei der Edition einiger problematischer lateinischer Inschriften entscheidend weitergeholfen. Die Vorlagen zu den in Anhang 3 wiedergegebenen Hausmarken und Meisterzeichen hat Frau Annette Schwandt (Hamburg) angefertigt. Die Kollegen der anderen Inschriftenarbeitsstellen haben mir in gewohnter Weise auch diesmal wieder mit Rat und Tat zu Seite gestanden. Frau Inga Finck hat verschiedene Kontrollgänge am Manuskript durchgeführt und sich ebenso wie Dr. Jens-Uwe Brinkmann der Mühe des Korrekturlesens [Druckseite 8] unterzogen. Der Vorsitzende der Göttinger Inschriftenkommission Prof. Dr. Ulrich Schindel hat bei seiner Durchsicht des Manuskripts besonders die Übersetzungen der lateinischen Inschriften überprüft. Ein ganz herzlicher Dank gilt ihm auch für seine Unterstützung und sein Interesse in jeder Phase dieses Projekts.

Mein ganz besonderer Dank gilt auch diesmal wieder Frau Dr. Christine Wulf (Inschriftenkommission Göttingen), die das Entstehen dieses Bandes von Beginn an bis zu den Korrekturdurchgängen in gewohnt kompetenter Weise begleitet hat.

Göttingen im Sommer 2006

Sabine Wehking

1.2 VORBEMERKUNGEN UND HINWEISE ZUR BENUTZUNG

Die vorliegende Edition umfaßt die Inschriften des Landkreises Göttingen bis zum Jahr 1650. Vollständigkeit wurde zwar angestrebt, war aber sicher nicht für jeden Ort des Landkreises zu erreichen, da sich während der Aufnahmearbeiten gezeigt hat, wie sehr diese von Hinweisen der Ortskundigen auf nicht ohne weiteres zugängliche Inschriften abhängig ist. Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften gilt das Provenienzprinzip, d. h. es wurden nur solche Stücke berückichtigt, die sich vor 1651 im Landkreis Göttingen befunden haben. Dies bedeutet z. B., daß die in den Kirchen des Landkreises vorhandenen Leihglocken hier keine Berücksichtigung finden konnten. Aufgenommen wurden sowohl original erhaltene als auch kopial überlieferte Inschriften. Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften. Entsprechend wurden alle Inschriften aufgenommen, die nicht Gegenstand anderer Disziplinen wie der Sphragistik und Numismatik sind.

Jahreszahlen und Initialen, die nicht mit anderen Inschriften in Verbindung stehen, sind in Anhang 1 chronologisch aufgeführt. Anhang 2 enthält als repräsentative Auswahl diejenigen inschriftentragenden Stücke der Mündener Töpferproduktion, die im Städtischen Museum in Hannoversch Münden bearbeitet werden konnten. In Anhang 3 sind alle Hausmarken und Meisterzeichen wiedergegeben, die mit den Inschriften in Zusammenhang stehen. Anhang 4 enthält Nachträge zum Inschriftenband Stadt Göttingen (DI 19).

Der Katalogteil

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Eingrenzung ihres Entstehungszeitraums angestrebt. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt. Konnte ein Terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Katalogartikel vor oder nach dem nächstliegenden Datum eingeordnet. Mehrere Inschriften mit gleicher Datierung sind nach alphabetischer Abfolge der Standorte und Inschriftenträger wiedergegeben.

Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, beschreibenden Teil, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Die Kopfzeile enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standortes und die Datierung(en) der Inschrift(en).

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist.
†? Ungeklärter Verbleib des Inschriftenträgers. Es handelt sich jeweils um Fälle, in denen vermutet werden kann, daß der Inschriftenträger an einem unbekannten Ort oder hinter einer Verkleidung noch existiert.
(†) Von mehreren Inschriften auf einem Inschriftenträger ist nur noch ein Teil im Original erhalten, ein wesentlicher Teil jedoch nur kopial überliefert.
17. Jh.? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Der beschreibende Teil eines Artikels enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und des Inschriftenträgers. Die Beschreibung erfolgt vom Blickpunkt des Betrachters aus. Handelt es sich um mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger, so werden diese mit A, B, C ... bezeichnet. [Druckseite 10]

Sind die Inschriften im Original überliefert, werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Sind die Inschriften nur kopial überliefert, ist die Quelle, nach der zitiert wird, genannt.

Der Inschriftentext ist eingerückt. Mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger sind entsprechend der Beschreibung mit A, B, C ... bezeichnet. Die Zeilenumbrüche des Originals werden bei der Wiedergabe der Inschriften nicht eingehalten, sondern nur bezeichnet. Verse werden auch dann voneinander abgesetzt, wenn das Original den Text fortlaufend wiedergibt.

Befinden sich mehrere mit A, B, C ... bezeichnete Inschriften auf einem Inschriftenträger, markiert ein Kreuz hinter dem jeweiligen Buchstaben eine im Unterschied zu anderen Inschriften desselben Trägers nicht erhaltene Inschrift.
[...] Eckige Klammern mit Punkten darin bezeichnen Textverlust, bei dem sich die Zahl der ausgefallenen Buchstaben einigermaßen genau bestimmen läßt. Ein Punkt steht jeweils für einen ausgefallenen Buchstaben. Nach kopialer Überlieferung ergänzter Text und nur noch schemenhaft erkennbare Buchstaben stehen ebenfalls in eckigen Klammern.
[– – –] Eckige Klammern mit Strichen darin stehen für Textverlust, dessen Umfang sich nicht bestimmen läßt.
( ) Kürzungen werden in runden Klammern aufgelöst. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U- oder V-Schreibung. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte nach Abkürzungen werden nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Die Abkürzung einer Bibelstellenangabe innerhalb einer Inschrift wird nicht aufgelöst, die Abkürzung des Wortes sanctus/sancta zur Bezeichnung eines oder einer Heiligen nur in besonderen Fällen.
<...> In spitzen Klammern stehen spätere Nachträge in Inschriften oder für Nachträge frei-gelassene Stellen. Später auf dem Inschriftenträger hinzugefügte Inschriften sind nicht in spitze Klammern gesetzt, sondern mit einem zusätzlichen Datum in der Kopfzeile verzeichnet.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Zwei Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfeldes.
AE Die Unterstreichung zweier Buchstaben bezeichnet eine Ligatur.

Wappenbeischriften werden im allgemeinen im Anschluß an die übrigen Inschriften wiedergegeben. Bei Ahnenproben wird dabei soweit möglich die Anordnung der Wappen beibehalten. Fußnoten verweisen auf den Anmerkungsapparat, in dem die Blasonierungen und Wappennachweise zu finden sind.

Einer lateinischen Inschrift schließt sich die Übersetzung an.

Bei metrischen Inschriften folgt die Bestimmung des Versmaßes und der Reimform.

Soweit sich auf dem Inschriftenträger Wappen befinden, werden die Namen in einer der Anordnung auf dem Inschriftenträger oder der früheren Anordnung soweit wie möglich entsprechenden Form wiedergegeben. In Fällen, in denen dies bereits durch die Wiedergabe der Wappenbeischriften geleistet wird, kann hierauf verzichtet werden. Die zugehörigen Blasonierungen und Wappennachweise finden sich im Anmerkungsapparat. Wappen, die in der kopialen Überlieferung nur namentlich bezeichnet sind, werden auch dann nicht blasoniert, wenn der Wappeninhalt bekannt ist.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragestellungen. Diese können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biographische Angaben enthalten oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen. [Druckseite 11]

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Inschriftenüberlieferung.

Die Buchstabenanmerkungen beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift, sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit sie relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen hin.

Die Ziffernanmerkungen enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise. Bei den Mündener Hausinschriften, deren Numerierung verschiedentlich gewechselt hat, findet sich am Beginn der Ziffernanmerkungen ein Nachweis der vorangegangenen, von 1902 bis 1980 gültigen Adresse sowie der alten Häusernummer (No.), die eine Identifizierung der betreffenden Häuser in der älteren Literatur erleichtern soll.

Der am Schluß des Artikels folgende Absatz bezieht sich – so vorhanden – auf die wichtigsten kopialen Überlieferungen der Inschrift und gibt Abbildungsnachweise. Vollständigkeit ist bei den Quellennachweisen nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich kopial überliefert, steht an erster Stelle diejenige Quelle, nach der die Inschrift zitiert wird.

Zitationshinweis:

DI 66, Lkr. Göttingen, Einleitung, 1. Vorwort, Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung (Sabine Wehking), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di066g012e000.