Die Inschriften des Landkreises Göppingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 41: Göppingen (1996)

Nr. 2 Gingen an der Fils, ev. Pfarrkirche (St. Johannes) 984

Beschreibung

Bau- und Weiheinschrift. Seit 1978 innen an der Langhaus-Ostwand nördlich des Chorbogens in ca. 2,50 m Höhe angebracht; am vorherigen Standort außen hoch über dem Nordportal jetzt eine Kopie. Bis zur Kirchenrenovierung von 1890–92 war der Stein offenbar innen über dem Nordportal eingemauert1, was seinen guten Erhaltungszustand erklärt. Ob dies freilich der ursprüngliche Standort ist, ist fraglich. Niedriger langgestreckter Quader mit 4zeiliger Inschrift. Möglicherweise befand sich darunter ursprünglich ein weiterer Quader mit Fortsetzung der Inschrift. Roter Sandstein; Abwitterungsschäden; am obersten Rand Ausbrüche mit Schriftverlust; untere rechte Ecke weggebrochen. Schrift nur mit flacher Kerbe eingehauen und nachträglich2 mit dunkler Farbe nachgezogen, zum Teil auch an Stellen, an denen die eingehauene Inschrift zerstört ist.

Maße: H. 13, B. 169, T. 653, Bu. 2,6 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/4]

  1. + ANNO INC[AR]NATIONISa) DOMINICAE · DCCCCLXXXIIII · [X̣]Ṿ Ḳ(A)Ḷ(ENDAS)b) FEBR(VARII) · REG/NANTE DOMNO OTTONE IVNIORE REGE · SALEMANNVS ABBAS SPEc) CERTAE / MERCEDIS INDVCTVS · HOC ORATORIVM A FVNDAMENTISd) · EREXIT · ATQVE / ROGATV IPSIVS A VENERABILId) · VIRO DOMNO : GEBEHARTO […e)

Übersetzung:

Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 984, am 15. vor den Kalenden des Februar (18. Januar), unter der Regierung des Herrn Otto des Jüngeren, des Königs, hat Abt Salmann, von der Hoffnung auf sicheren Lohn geleitet, dieses Bethaus von Grund auf errichtet, und auf seine Bitte hin wurde es von dem ehrwürdigen Mann Herrn Gebhard (geweiht…).

Kommentar

Das Schriftbild ist heute durch die plumpe Übermalung stark verfälscht. Die Schrift zeichnet sich durch sorgfältige und regelmäßige Meißelführung aus. Die dünnen Linien weisen eine einheitliche Strichstärke auf, Hasten-, Balken- und Bogenenden sind nur unmerklich verbreitert, eigentliche Sporenbildung ist nicht zu beobachten. Unzialbuchstaben fehlen völlig, abweichend vom klassischen Alphabet ist lediglich das A mit stumpfer Spitze. Analog dazu ist das M mit asymmetrisch nach rechts „verzogenem“, fast bis auf die Grundlinie reichendem Mittelteil gebildet, indem die rechte Schräghaste mit der rechten Haste stets, die linke Schräghaste mit der linken Haste gelegentlich mit abgeflachter Spitze aufeinanderstoßen. Die Bögen von C, D, G, O und Q sind annähernd kreisrund. Der untere Bogen des B ist deutlich größer als der obere; R hat eine nur leicht nach außen gekrümmte, bisweilen flach gewellte Cauda. Die Cauda des G knickt auf halber Zeilenhöhe im rechten Winkel nach links um. Worttrennung durch Spatien ist durchgängig beachtet, vorwiegend nach Sinnabschnitten treten als Interprunktionszeichen drei (einmal auch zwei) übereinandergesetzte runde Punkte hinzu. Auf Ligaturen und Enklaven ist völlig verzichtet.

Zwar fehlen vergleichbare Steininschriften des 10. Jahrhunderts aus Südwestdeutschland, doch spricht der Schriftbefund insgesamt für eine zeitgenössische Entstehung4. Die zeitnahen St. Emmeramer Vorhallenreliefs (M. 11. Jh.) und die Ramwold-Inschrift in St. Emmeram (um 1001) weisen große Ähnlichkeiten mit der Gingener Inschrift in der Schriftgestaltung auf, freilich zeigen die Regensburger Inschriften auch vereinzelt unziale und eckige Doppelformen (eckiges C, G) sowie Buchstabenverschränkungen5. Die Grabplatte des Abts Gumbert († 1035) in Limburg an der Haardt ist in der technischen Ausführung der Schrift (Strichstärke, kreisrunde Formen) vergleichbar, unterscheidet sich im Schriftrepertoire aber deutlich durch zahlreiche Unzialbuchstaben, Ligaturen und Kürzungen6.

Die Gingener Inschrift ist – darauf wurde wiederholt in der Literatur hingewiesen – die älteste Bauinschrift auf deutschem Boden, die nach der Inkarnationsaera datiert ist. Den frühesten erhaltenen inschriftlichen Nachweis überhaupt für die Anwendung der Inkarnations-Datierung bietet wohl eine Bauinschrift in Germigny-des-Pres von 8067. Weitere inschriftliche Belege aus dem 9. Jahrhundert8 und die Beobachtung, daß seit der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts die Inkarnationsaera allmählich auch Eingang in die Datierung von deutschen Privaturkunden findet9, lassen keinen Verdacht gegen das Gingener Datierungsformular zu.

Auch im weiteren Text verwendet die Inschrift Elemente der Urkundensprache: Die Formel REGNANTE DOMNO . . . REGE entspricht den Anfangsdatierungen, wie sie besonders in langobardischen Privaturkunden beliebt waren, dagegen in fränkischen und alemannischen Urkunden selten begegnen10. Die Formel kann, muß aber nicht, durch die Angabe der Regierungsjahre erweitert sein. Im vorliegenden Fall läßt sich das Fehlen der Regierungsjahre sicherlich auch dadurch erklären, daß Otto III. erst kurz zuvor (983 XII 25) zum König gekrönt worden war, es sich also um sein erstes Jahr der Königsherrschaft handelte. Statt der Herrschaftsdauer wird vielmehr durch den Zusatz IVNIORE der Herschaftswechsel vom am 7. Dezember 983 verstorbenen Kaiser Otto II. auf seinen Sohn betont.

Das auf die Datierung folgende Formular ist zweigeteilt in Bauinschrift und Weihenotiz. Als Erbauer der Kirche wird Abt Salmann von Lorsch genannt, wobei lediglich der Abtstitel, nicht aber der Klostername aufgeführt ist. Die Aktiv-Konstruktion HOC ORATORIVM … EREXIT findet sich in einer weiteren Bau- und Weiheinschrift des 10. Jahrhunderts (2. Viertel) in Haan (LKr. Düsseldorf-Mettmann)11. Die Weihenotiz ist in der zeitüblichen Passiv-Konstruktion angefügt, mit der Bauinschrift verbunden durch die der Urkundensprache entlehnte Petitionsformel ROGATV (IPSIVS)12. Das Epitheton venerabilis vir ist für Bischöfe und Äbte im 10. Jahrhundert durchaus üblich13, es ist hier noch um die Anrede domnus erweitert. Eine Anspielung auf die schon bald nach dem Tode des weihenden Bischofs, Gebhards II. von Konstanz, einsetzende Verehrung als Heiligen14 und somit ein möglicher Hinweis auf erst spätere Anfertigung der Inschrift ist in dieser Titulatur nicht zu sehen15. Bislang ging man stets davon aus, daß die Gingener Inschrift bis auf den weggebrochenen Schluß der vierten Zeile vollständig erhalten sei und ergänzte das Formular sinngemäß mit consecratum bzw. dedicatum (est)16. Äußerst ungewöhnlich wäre aber in diesem Fall – verglichen mit anderen Kirch- und Altarweiheinschriften des 10. und 11. Jahrhunderts – das Fehlen des episcopus-Titels und auch der Verzicht auf die Nennung des oder der Titelheiligen des Gotteshauses17. Vermutlich war daher die Inschrift in 1–2 Zeilen auf einem weiteren, heute verlorenen Quader fortgesetzt nach dem Schema: A VENERABILI · VIRO DOMNO · GEBEHARTO [EPISCOPO / DEDICATVM EST IN HONORE SANCTORVM MARTYRUM CYRINI NABORIS NAZARII BASILIDIS . . .] o. ä., vielleicht erweitert um die Nennung des Konstanzer Bischofssitzes.

Abt Salmann stand von 972 bis zu seiner Abdankung oder Absetzung 999 dem Reichskloster Lorsch vor, dem Gingen von 91518 bis 1147 inkorporiert war. Das Gingener Kirchenpatrozinium der vier Lorscher Patrone Nazarius Cyrinus, Nabor und Basilides, das schon im 10. Jahrhundert bezeugt ist19, erklärt sich aus dieser Inkorporation. Der für die Kirchweihe zuständige Konstanzer Diözesanbischof war Gebhard (II.) aus dem Grafenhaus der Udalrichinger (Bischof 979–995), ein enger Vertrauter Ottos II., Gründer von Kloster Petershausen und späterer zweiter Konstanzer Bistumspatron (Elevatio 1134 VIII 27)20.

Textkritischer Apparat

  1. AR bis auf das untere linke Hastenende des A zerstört und lediglich aufgemalt.
  2. Lesung des Tagesdatums unsicher. Bei starkem Streiflicht sind die zwei Schräghasten des V zu erkennen. In der großen Lücke davor kann nur die Ergänzung eines X zu einer sinnvollen Datumsangabe führen; tatsächlich sind der untere Ansatz der Schrägrechtshaste und ein Teil der oberen Schräglinkshaste noch zu ertasten. Nach dem V folgt deutlich erkennbar und auch farbig nachgezogen eine Haste, die aber wohl nicht als Zahlzeichen I zu lesen ist, sondern als Schaft eines K mit verkürzten Schrägbalken, die freilich kaum mehr wahrzunehmen sind. Danach steht sicherlich ein L, dessen Haste deutlich, der Balken nur schwach sichtbar ist. Ein Kürzungszeichen ist nicht erhalten. Allenfalls wäre noch an die Lesung XVI : K(ALENDAS) zu denken, wenn man die Vertiefungen hinter der nachgezogenen Haste als Doppelpunkt-Trenner deuten wollte. KALENDAS wäre in diesem Fall nur durch den Anfangsbuchstaben gekürzt, der – bei der ansonsten recht geschickten Buchstabenverteilung auf dem Stein – ungewöhnlich nah an den folgenden Monatsnamen gerückt wäre und dessen Schrägbalken völlig zerstört sein müßten. Frühere Lesungen konstatieren lediglich als Befund eine Lücke bzw. geben nur die nachgezogene Haste als I wieder.
  3. Doppelpunkt danach nur aufgemalt.
  4. Präposition ohne Worttrennung.
  5. Danach war angeblich noch ein D zu erkennen, vgl. Wollaib, Par. Ulm. 412; Württ. Jb. 3/4 (1820/21) 273; Denkmale des Alterthums 65; OAB Geislingen 198. Wollaib ergänzt zu D(edicatus) (!); Kdm Geislingen conj. (consecratum).

Anmerkungen

  1. Vgl. Brandauer, 1000 Jahre 141f.
  2. Vermutlich um 1920, vgl. Illig, Geschichte von Göppingen und Umgebung I 173 Anm. 1: „Die Inschrift wurde auf Veranlassung des jetzigen Ortsgeistlichen, Pfarrer Baßler, so hergerichtet, daß sie von unten bequem zu lesen ist.“
  3. Angabe nach Brandauer, 1000 Jahre 13.
  4. Drei Punkte als Interpunktionszeichen lassen sich im inschriftlichen Bereich sonst im 10. Jahrhundert nicht nachweisen; sie finden sich aber auf Wandmalereien der 1. H. 11. Jh. in Wieselburg (Bez. Scheibbs/Niederösterreich) (DI 10 [Niederösterreich I: Amstetten/Scheibbs] nr. 465) und auf dem Christus-Relief in der Vorhalle von St. Emmeram/Regensburg aus der Mitte des 11. Jh. (Abb.: Karlinger Taf. 3); als südfranzösisches Beispiel aus dem 11. Jh. (?) vgl. die Lavabo-Inschrift in Cannes (CIFM 14, 7f. nr. 2, Abb. 1–2). Doppelpunkte sind verwendet in der Steininschrift am Ramwoldgrab in St. Emmeram (um 1001, vgl. Kdm Regensburg I 287 Abb. 197). Drei Punkte sind in handschriftlichen Auszeichnungsschriften zur Markierung von Sinnabschnitten freilich bereits in karolingischer Zeit eingesetzt worden (zu Beispielen aus Freising vgl. Kessler, Freising, Abb. 43 [788 =CLA VI 835]; Abb. 91, 92, 94 [um 800 =CLA IX 1261]; Abb. 124–130 [um 800 =CLA IX 1257]) und lassen sich auch in der ottonischen Buchmalerei belegen (z.B. Manchester, John Rylands Library, Cod. 98: Evangeliar des Trierer Gregormeisters, wohl 996/1002, vgl. Die ottonische Kölner Malschule, bearb. v. Peter Bloch u. Hermann Schnitzler, 2 Bde., Düsseldorf 1969–70, hier: II Abb. 1 u. 29; zur Handschrift vgl. ebd. 15–21. zur Datierung bes. 19). Häufiger treten die „Dreipunkte“ in Inschriften erst im späten 12. und 13. Jahrhundert, vorwiegend in Frankreich, Italien und Spanien, aber auch im Rhein-Maas-Raum, auf, dann aber in der Regel als konsequent gesetzte Worttrenner. Ein weiteres relativ frühes süddeutsches Beispiel bietet die mit Hilfe von Modeln in Ton eingedrückte Weiheinschrift von 1119 in Prüfening; vgl. Das Bistum Regensburg im Mittelalter, Ausstellung anläßlich des 1250jährigen Jubiläums der kanonischen Errichtung des Bistums Regensburg durch Bonifatius 739-1989 (Kunstsammlungen des Bistums Regensburg, Diözesanmuseum Regensburg, Kataloge u. Schriften 6), München Zürich 1989, 134f. Nr. 70; 368 (Abb.); ferner zuletzt: Herbert E. Brekle, Typographie A. D. MCXVIIII im Kloster Prüfening, Regensburg 1993.
  5. Vgl. Anm. 4.
  6. Kraus II 351 nr. 681 m. Abb.
  7. So jedenfalls Conrad, Niederrheinische Epigraphik 18; vgl. aber die kopial überlieferte Weiheinschrift von St. Alban zu Mainz von 805: DI 2 (Mainz) nr. 648.
  8. So etwa das Epitaph des Gishwal in Bazouges, Dép. Mayenne, von 876 (Deschamps, Taf. III Abb. 5).
  9. Vgl. Bresslau/Klewitz, Handbuch der Urkundenlehre 2II 427f. Auf sehr frühe Freisinger Belege aus der Mitte des 8. Jh. weist Heinrich Fichtenau, „Politische“ Datierungen des frühen Mittelalters, in: Intitulatio II (MIÖG Erg. bd. 24), Wien 1973, 453–548, hier: 487, hin.
  10. Vgl. Heinrich Fichtenau, Das Urkundenwesen in Österreich vom 8. bis zum frühen 13. Jahrhundert (MIÖG Erg. bd. 23), Wien Köln Graz 1971, 47.
  11. Kraus II 292 nr. 632: ALEGERVS HVMILIS DIACONVS EREXIT HOC ORATORIVM. Die „Motivationsformel“ SPE CERTAE MERCEDIS INDVCTVS zeugt von ungewöhnlicher Zuversicht, findet aber durchaus Parallelen in der zeitgenössischen Urkundensprache; vgl. etwa MG. DO. II. 50 (973): ex hoc eterni regni gaudia nos inconctanter adipisci confidimus; DO. II. 51 (973): procul dubio . . . vitae . . . aeternae subsidium adipisci non dubitamus; DO. II. 164 (977): maximam . . . consequi mercedem non dubitamus.
  12. Vgl. die ähnlich lautende Weiheinschrift in St. Paulin/Trier von 1088: . . . AB ENGELBERTO TREVIRORVM ARCHIEPISCOPO DEDICATVM HOC ORATORIVM ROGATV CVONONIS PRAEPOSITI . . . (Kraus II 192 nr. 398). Die rogatu-Formel begegnet in den Königsurkunden der Zeit häufig: MG. DDO. II. 31, 43, 64, 65, 93, 108, 121 usw. Zur Petition in Urkunden vgl. J. Spiegel, Art. „Petent“, in: LMA VI Sp. 1922; Alfred Gawlik, Zur Bedeutung von Intervention und Petition, in: Grundwissenschaften und Geschichte. FS für Peter Acht, hg. v. Waldemar Schlögl u. Peter Herde (Münchener Histor. Studien. Abt. Geschichtl. Hilfswissenschaften 15), Kallmünz 1976, 73–77.
  13. Vgl. etwa MG. DDO. II. 48, 72, 82, 86, 100, 163, 186, 200, 204 usw. Zum früheren Gebrauch dieser Titulatur: Ernst Jerg, Vir venerabilis. Untersuchungen zur Titulatur der Bischöfe in den außerkirchlichen Texten der Spätantike als Beitrag zur Deutung ihrer öffentlichen Stellung (Wiener Beiträge zur Theologie 26), Wien 1970. In Papsturkunden erhalten auch Klöster und Bischofskirchen oft das ehrende Attribut venerabilis.
  14. Reichenauer Martyrolog aus der Mitte des 11. Jahrhunderts (Heidelberg, Universitätsbibl., Cod. Sal. 9/57) ad Aug. 27: Natalis beati Gebehardi episcopi et confessoris; vgl. Helmut Maurer, Konstanz als ottonischer Bischofssitz (Veröff. d. Max-Planck-Inst. für Geschichte 39), Göttingen 1973, 30.
  15. Eine ebenfalls von Bischof Gebhard geweihte Kapelle in Lipbach (Kluftern, Stadt Friedrichshafen, Bodenseekr.) weist eine 1602 „aufgefrischte“ und wohl im Wortlaut dabei etwas veränderte gemalte Weiheinschrift von 990 auf: Anno Domini 990 est haec capella consecrata per venerabilem dominum s. Gebhardum episcopum Constantiae. Renovatum cum appositione altaris 1602, vgl. Kraus II 33 nr. 69 und Kdm Kreis Konstanz 513f.; s(anctus) ist sicherlich eine Hinzufügung der Renovierung.
  16. Vgl. Anm. e.
  17. Vgl. die Weiheinschriften in Kraus II 292 nr. 632 (Haan, 2. V. 10. Jh.), 251 nr. 535 (Köln, St. Andreas, 974), 218 nr. 472 (Neuenahr, 990), 277 nr. 593 (Köln, St. Pantaleon, 1009), 135 nr. 284 (Eich, LKr. Saarburg, 1035); DI 29 (Worms) nr. 10† (1055), nr. 11 (1058); Kraus II 192 nr. 398 (Trier, St. Paulin, 1088), sämtlich mit (archi)episcopus bzw. praesul-Titel des Weihenden und mit Angabe der Patrozinien. Zur Inschrift in Haan vgl. zuletzt Funken, Bauinschriften 70–73.
  18. MG. DKo. I. 25; mit falscher Datierung und fehlerhafter Übersetzung in: Illig, Geschichte von Göppingen u. Umgebung I 138.
  19. Vgl. LdBW III 297.
  20. Helmut Maurer, Art. „Gebhard (II.)“, in: LMA IV Sp. 1162 m. weiterer Lit.

Nachweise

  1. Wollaib, Par. Ulm. 412.
  2. [Jos. Alois] Rink, Sehr alte Inschrift an der Kirche zu Gingen, im Geißlinger Oberamt, in: Württ. Jb. 3/4 [1819/20] (1821) 272f.
  3. Ders., Beschreibung 42.
  4. Denkmale des Alterthums 65.
  5. OAB Geislingen 198.
  6. Klemm, Die älteste Kircheninschrift 54f.
  7. Otte, Handbuch der christl. Kunst-Archäologie I 420.
  8. Keppler 115.
  9. Kdm Geislingen 122f. (Abb.).
  10. Illig, Geschichte von Göppingen und Umgebung I 172–175 (Abb.).
  11. RDK II 38 (Abb.).
  12. Akermann/Schmolz, Stauferland 10 (Abb.).
  13. Akermann/Schmolz, Fußtapfen 15, Abb. 2.
  14. Brandauer, Gingen 17.
  15. Dehio/Piel 162.
  16. Brandauer, 1000 Jahre 14f. (m. Abb.).
  17. Der Kreis Göppingen 21985, 88 (Abb.).
  18. Hans Walther Brandauer, Das Dorf an der großen Landstraße. Sein erdgeschichtliches und geschichtliches Werden, Gingen 1990, 55, 53 (Abb.).
  19. Dehio Baden-Württemberg I 262.

Zitierhinweis:
DI 41, Göppingen, Nr. 2 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di041h012k0000209.