Die Inschriften des Landkreises Göppingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 41: Göppingen (1996)

Nr. 460 Geislingen an der Steige, ev. Stadtkirche (U. L. Frau) 1628

Beschreibung

Grabstein der Ehefrau August Dapps, einer geborenen Veyhelmann. Innen an der Westwand des südlichen Seitenschiffs. 1879 aus dem Friedhof Rorgensteig übertragen und zunächst an der westlichen Ecke des nördlichen Seitenschiffs aufgestellt. Rechteckige Platte mit seitlich etwas eingezogenem Spitzgiebel, im Giebelfeld skulptierter Engelskopf; Platte zweigeteilt: oben eine von zwei Vollwappen flankierte Rundbogennische mit Darstellung der Verklärung Christi in hohem Relief, unten 10zeilige eingehauene Inschrift (A), darunter in der Mitte Steinmetzsignatur (B). Hellgrauer Sandstein. Fundamentsockel fehlt, Kanten teilweise ausgebrochen. In der Mitte der 2. bis 6. Zeile durch starke Beschädigung erheblicher Schriftverlust, die Fehlstelle bei einer Restaurierung ausgebessert und der fehlende Text unter Nachahmung der originalen Schriftformen ergänzt.

Maße: H. (Rest) 170, B. 89,5, Bu. 2,9 cm.

Schriftart(en): Fraktur (A), Kapitalis (B).

Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/1]

  1. A

    An(n)o Dominj 1628 den 18. Apprill ist in / Gott Seeliglich [entschla]ffen die Ehrn vnd / Tugentsam [. . . . . . . . . . .]ettaa) Veÿhelmäne(n) / Jres alt[ers . . . . . . . . . . . . .]b) Ersame(n) Weÿsen / August[in Dapp Burge]rmeÿstersc) alhie / zu Geÿslingen [. . . . . .]d) eheliche hausfraw der / getrewe Gott wolle Jr an seinem herlichen / grossen ta[g] sampt allen Christ gleubige(n) ein / fröliche aufferstehung zum Ewigen leben / gnediglich verleÿhen. amen

  2. B

    G(eorg) (Stz. nr. 9) H(uber)

Wappen:
Dapp, Veyhelmann.

Kommentar

Bildhauer des Grabsteins ist der Ulmer Steinmetz Georg Huber. August Dapp erscheint 1618, 1621, 1622 und 1627 in Geislinger Urkunden als Bürgermeister1.

Textkritischer Apparat

  1. Klemm conj. A[nna Marga?]retta. Den übrigen überlieferten zeitgenössischen Grabschriften für Frauen im Bearbeitungsgebiet entsprechend ist aber nach den Epitheta Ehrn und Tugentsam das Wort Fraw zu erwarten. Die Verwechslung der Frakturversalien A und F ist leicht möglich. Nach Fraw kommt als Eigenname in dem verbleibenden Spatium eher Elisabetta in Frage als Margaretta.
  2. Jetziger Befund: alt〈ers 57 Jar des〉. Die viel zu großen Wortzwischenräume machen deutlich, daß hier ursprünglich ein längerer Text gestanden haben muß.
  3. Ergänzung nach den Angaben Klemms und dem derzeitigen Befund. Die nachgehauenen Buchstaben sind etwas breiter als die der Originalschrift und füllen die Lücke nicht ganz aus. Vermutlich waren die Eigennamen anders geschrieben etwa: August[ini Dappen Burge]rmeÿsters.
  4. Derzeitiger Befund: trew ergänzt. Das fehlende Wort muß aber länger gewesen sein (mindestens 5 Buchstaben).

Anmerkungen

  1. Geislinger Urkundenbuch 232 nr. 215; 235 nr. 218; 237 nr. 220; 244 nr. 227.

Nachweise

  1. Alfred Klemm, Aus alter Zeit, A: Geislingen, in: Beil. zum Alb- u. Filsthalboten Nr. 150 (1879 XII 16). = Ders., Stadtkirche. Nachträge 17f.
  2. Kdm Geislingen 45.
  3. Bischoff, Führer 12 nr. 5.

Zitierhinweis:
DI 41, Göppingen, Nr. 460 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di041h012k0046001.