Die Inschriften des Landkreises Göppingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 41: Göppingen (1996)

Nr. 314 Drackenstein-Unterdrackenstein, kath. Pfarrkirche St. Michael 1584

Beschreibung

Grabplatte des Hans von Westerstetten zu Drackenstein. Innen in die Ostwand des Chors eingelassen. 1914 noch vor der Nordwand im Boden1. Oberer Abschluß in Form eines Kleeblattbogens, der im Bogenanfall konkav verläuft. Die auf dem Rahmen umlaufende Inschrift beginnt im mittleren Paß des Bogens; im wannenartig eingetieften Mittelfeld stehende Ritterfigur in Harnisch und federgeschmücktem Helm mit hochgeklapptem Visier, in der Rechten einen Streitkolben haltend, mit der Linken den Griff des umgegürteten Schwerts umfassend; in den Ecken vier Vollwappen. Kalkstein, abgetreten; Rand links oben und rechts unten weggebrochen (Schriftverlust).

Textergänzung nach der gleichlautenden Inschrift des Epitaphs (nr. 315).

Maße: H. 196, B. 88, Bu. 6 cm.

Schriftart(en): Fraktur.

Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/1]

  1. Anno Domini ·1·5·8·4· Auf / Mitwoch den · 14 Junij zwischen ·5· vnd ·6· vhrn [starb der Edel vnd] / vest Hansz vo[n] Westers[te]tten / zu Trackhenstain welcher alda begrabe(n)a) ligtb) Dem Gott gne[dig Sein Wölle Ame]n :·

Wappen:
WesterstettenRechberg
Marschall von PappenheimRammingen2.

Kommentar

Gleicher Wortlaut und übereinstimmende Schriftformen sowie deutliche Gemeinsamkeiten in der figürlichen und der Wappendarstellung mit dem Epitaph Hans’ von Westerstetten in derselben Kirche (nr. 315) sichern die Zuschreibung der Grabplatte an die Werkstatt des Ulmer Bildhauers Hans Schaller. Besonders charakteristisch für die sehr regelmäßige, hervorragend stilisierte Fraktur ist das häufige Ligieren des e, auch an v und w. Als diakritisches Zeichen ist über das u ein kleiner Bogen gesetzt.

Hans von Westerstetten, der Letzte aus der Linie zu Drackenstein, war ein Sohn Ulrichs von Westerstetten und Ursulas von Rechberg zu Babenhausen3. Der Todestag ist nicht korrekt angegeben: nach dem 1582 reformierten gregorianischen Kalender fiel der 14. Juni auf einen Donnerstag. Noch größer ist die Abweichung, nimmt man den Gebrauch des Kalenders alten Stils an, nach dem der fragliche Tag ein Sonntag war. Da dieser Sonntag freilich der Dreifaltigkeitstag war und auf dem Epitaph des Verstorbenen (nr. 315) die Trinität durch inschriftliche Anrufung und bildliche Darstellung besonders hervorgehoben wird, spricht m. E. doch mehr für Sonntag, den 14. Juni (a. S.) als richtiges Todesdatum.

Textkritischer Apparat

  1. Kürzungsstrich nicht mehr zu erkennen.
  2. Unterlänge des g nicht mehr kenntlich.

Anmerkungen

  1. Vgl. Kdm Geislingen 106.
  2. Schreitender Widder; Helmzier: Schildfigur. Die Helmzier begegnet in dieser Form auch auf Siegeln, vgl. Alberti 610f., daneben ist ein wachsender Widder als Zimier gebräuchlich gewesen.
  3. So Bucelinus II, Stammtaf. Westerstetten; Stammtaf. d. mediatisierten Häuser 17 Taf. 5 und danach Europ. Stammtaf. NF V Taf. 89 geben als Hochzeitsjahr von Hans’ Eltern 1494 an, doch muß dies eine Verwechslung mit dem Hochzeitsjahr der Großeltern Ulrich von Westerstetten und Sibylla Marschallin von (Pappenheim-)Hohenreichen sein, vgl. nr. 150.

Nachweise

  1. OAB Geislingen 191 (nur erwähnt).
  2. Kdm Geislingen 106 (nur erwähnt).
  3. Illig, Geschichte v. Göppingen u. Umgebung II 260.
  4. Burger, Drackenstein 46.

Zitierhinweis:
DI 41, Göppingen, Nr. 314 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di041h012k0031404.