Die Inschriften des Landkreises Göppingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 41: Göppingen (1996)

Nr. 250 Privatbesitz 1549 (?)

Beschreibung

Auferstehungsrelief mit Beischrift. Früher außen am Ökonomiegebäude des Schlosses der Grafen von Degenfeld-Schonburg zu Eybach (Stadt Geislingen a. d. Steige)1. Von Pilastern, einem flachen Spitzgiebel und einer Blattwerkkonsole gerahmte Sandsteintafel mit farbig gefaßtem Relief des auferstehenden Christus mit Kreuzfahne, flankiert von zwei Vollwappen; unter dem Relief auf einem eigenen Werkstück eingehauene 2zeilige Inschrift, Schriftgrund schwarzbraun gefaßt, Schrift golden nachgezogen, Farbfassung verblaßt.

Maße: H. 151, B. 106, Bu. 3,7 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versal in gotischer Majuskel.

  1. Ego svm resvrectio et vita qvi credit in / me yoh(ann)isa) 112) martin von degenfellt 1549b)

Übersetzung:

Ich bin die Auferstehung und das Leben, wer an mich glaubt …

Wappen:
Degenfeld, Plieningen.

Kommentar

Auffällig Buchstabenformen sind das runde c, das mitsamt dem unteren Bogen ins mittlere Schriftband eingepaßte g, h mit nur bis zur mittleren Zeilenhöhe herabgeführter Haste und weit zurückgebogenem Bogen sowie ein merkwürdiges, neben der zweistöckigen Form auftretendes einstöckiges a, dessen linker Bogen nicht bis auf die Grundlinie hinabreicht. Als Initiale ist das geschlossene E der gotischen Majuskel verwendet. Die Tafel wurde, nach den Schriftformen zu schließen, in der Werkstatt Jakob Wollers geschaffen (vgl. nr. 241).

Das Grabmal des Stifters der Tafel hat sich in der kath. Pfarrkirche in Eybach erhalten (vgl. nr. 234). Welche Funktion die Tafel ursprünglich hatte und zu welcher Gelegenheit sie gestiftet wurde, läßt sich nicht mehr feststellen. Das zweite Wappen ist das der Ehefrau des Stifters, Ursulas von Plieningen.

Textkritischer Apparat

  1. Kein Kürzungszeichen.
  2. Letzte Ziffer nicht eindeutig. Erkennbar nur noch ein Kreis in der oberen Hälfte des mittleren Schriftbandes; vielleicht auch 1540 oder 1546.

Anmerkungen

  1. Klemm, Ortsnotizen, Nr. 4: Geislingen Stadt, Heft „Die Herren von Degenfeld“ 36, schreibt: „Soll von dem Gebäude auf Hoheneybach hieher übertragen sein.“ Dieser Satz wurde später von anderer Hand gestrichen mit dem Zusatz: „Soll von dem Schlosse im Thal stammen, welches an der Stelle des jetzigen stand, nicht von Hohen-Eybach.“
  2. Ioan 11, 25.

Nachweise

  1. Kdm Geislingen 117.

Zitierhinweis:
DI 41, Göppingen, Nr. 250 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di041h012k0025005.