Inschriftenkatalog: Landkreis Calw

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 30: Landkreis Calw (1992)

Nr. 74† Bad Herrenalb, Klosterkirche St. Maria 1418

Beschreibung

Grabschrift der Maria von Eberstein und ihres Ehemannes Heinrich von Grötzingen (?). Über die Lage und die Ausführung keine Angaben. Da Crusius die Inschrift verzeichnet, muß sie im 16. Jahrhundert noch vorhanden gewesen sein, obwohl sie in der von Krieg von Hochfelden ausgewerteten Urkunde von 1553 nicht erwähnt ist.

Wortlaut nach Crusius.

  1. A

    Anno Domini M · CCCC · XIX · X · Kal(endas) Ian(uarii) obiit generosa Domina Maria, nata comitissa de Eberstein, uxor Domini Henrici

Übersetzung:

Im Jahre des Herrn 1419 an den 10. Kalenden des Januar (1418 Dez. 23) starb die edle Frau Maria, eine geborene Gräfin von Eberstein, die Gemahlin Herrn Heinrichs …

Der Ehemann hatte nach Crusius eine eigene Platte, deren Inschrift nicht vollständig verzeichnet ist. Crusius schreibt lediglich ‚Sepulchrum cuiusdam Baronis de Gretzingen‘ (es folgt Inschrift B). Lokalisiert wird das genauer in einer handschriftlichen Überlieferung ‚Uff der Abseiten templi Herren Albani ist ein Monumentum (gestrichen ‚epitaphium‘) darauff steht: Sepultura cuiusdam Baronis de Grecingen …‘1.

  1. B

    [. . . .]magni benefactoris: cuius anima requiescat in pace

Kommentar

Ob die Angaben von Crusius – vor allem die Existenz von zwei Grabmälern – glaubhaft sind, läßt sich nicht schlüssig nachweisen. Denkbar wäre, daß der Ehemann einen eigenen Gedenkstein hatte. Der Genitiv magni benefactoris würde eher einen Anschluß an die Grabschrift der Ehefrau wahrscheinlich machen. Das Herrenalber Pfarrerbuch verzeichnet die Platte in der summarischen Aufzeichnung der Denkmäler und gibt den Text in deutscher Übersetzung wieder ‚1419 den 23. Dec. fr(au) Maria geborene Gräfin von Eberstein Gemahlin Heinrichs, eines Barons von Holzingen, eines großen Gutthäters des Klosters‘. Das entspricht den Angaben von Crusius, würde aber auch eher für ein gemeinsames Denkmal sprechen2. Die Differenz in der Datumsangabe (1419 statt 1418) dürfte auf irrige Daten-Umrechnung (nach Weihnachtsstil?) zurückgehen. Maria von Eberstein erscheint in den Stammtafeln der Familie von Eberstein nicht, ihr Ehemann (von Holzingen, von Grötzingen) läßt sich ebenfalls nicht nachweisen. Eine Familie (von) Holzing ist im 14. Jahrhundert in Weil der Stadt zu belegen.

Anmerkungen

  1. HStAStuttgart J 1 nr. 48 g fol. 268v (J. J. Gabelkover). Die ‚Aufschrift‘ nach Gabelkover orientiert sich offenbar nach Crusius und ist als Wortlaut nicht glaubwürdig.
  2. Eine sichere Entscheidung ist nicht möglich, zumal für die kopialen Überlieferungen offenbar nur noch Fragmente des ursprünglichen Denkmals verfügbar waren.

Nachweise

  1. Crusius, Annales Suevici Lib. VI partis III p. 346.
  2. HStAStuttgart J 1 – 48 g (Gabelkover) fol. 268v.
  3. Pfarrerbuch Herrenalb.

Zitierhinweis:
DI 30, Landkreis Calw, Nr. 74† (Renate Neumüllers-Klauser), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di030h010k0007406.