Inschriftenkatalog: Landkreis Calw

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 30: Landkreis Calw (1992)

Nr. 135 Hirsau, Marienkapelle um 1470/85

Beschreibung

Deckplatte (Fragment) vom Hochgrab des Grafen Erlafried von Calw. Standort im 16. Jahrhundert im Peter-und-Pauls-Münster ‚post summum altare‘, 1692 zerstört. Ob der ursprüngliche Standort im Aureliuskloster an der Nagold zu suchen ist – wie bisher angenommen wird –, bleibt ungewiß. Hochrechteckige Platte mit umlaufender Schrift auf abgeschrägtem Rand, rechts oben beginnend nach links umlaufend, Schriftrichtung nach außen. Im Bildfeld großes Vollwappen im Relief, von zwei ganzfigurigen Engeln gehalten. Das Denkmal aus grauem Sandstein ist stark beschädigt, die beiden oberen Ecken abgeschlagen, vom unteren Teil der Platte fehlt ein Stück in ganzer Breite in Höhe von ca. 45 cm. Die Köpfe der Engelsfiguren sind abgeschlagen.

Ergänzung der Inschrift nach Parsimonius.

Maße: H. (erhaltene) 178, B. 106, Bu. 7 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Rose Hajdu, Stuttgart [1/2]

  1. [Ab · i]ncarnacione · [christi / anno] · octingentesimo · xxx · fundatu(m) · est · [hoc monasteriu(m) a generoso domino Erlafrido de Cal]w · cuius · depositio · agitur · iiii · k(a)l(endas) · febr[uarii]

Übersetzung:

Nach der Menschwerdung des Herrn im Jahre 830 wurde dieses Kloster gegründet durch den edlen Herrn Erlafried von Calw. Der Tag seines Todes wird begangen am 29. Januar.

Wappen:
Grafen von Calw

Kommentar

Die Schrift ist eine sehr sorgfältig ausgeführte Minuskel mit Beachtung der typischen Brechungen und Zierstrichen; die Worttrenner sind paragraphenförmig ausgezogene Punkte.

Die qualitätvoll ausgeführte Deckplatte des Hochgrabes muß in unzerstörtem Zustand etwa 220 cm in der Länge gemessen haben; Parsimonius überliefert die Inschrift vollständig, danach läßt sich der Text ergänzen und die Größe der Platte näherungsweise berechnen. Greiner und vor ihm schon Klaiber weisen die Ausführung dem 14. Jahrhundert zu1. Das ist nach dem stilistischen Befund wie nach den historischen Gegebenheiten nicht haltbar. Selbst der fragmentarische Zustand läßt die Aussage zu, daß ein hervorragend geschulter Meister aus dem oberrheinischen Kunstkreis um Nikolaus Gerhaerts die Platte geschaffen haben muß. Der Zeitansatz läßt sich präzisieren, wenn man den Anschluß Hirsaus an die Bursfelder Reform und die dadurch ausgelöste verstärkte Rückwendung auf die frühe Klostergeschichte als Terminus ante quem non setzt (1458)2. Die stilistischen Kriterien machen eine Entstehung vor 1470 unwahrscheinlich; zur Regierungszeit Abt Bernhards aus Gernsbach (1460–82) war Hirsau bereits eines der wohlhabendsten Klöster der Reformbewegung und mithin sehr wohl in der Lage, dem Stiftergedenken sichtbaren Ausdruck durch die Errichtung eines anspruchsvollen Denkmals zu verleihen. In ganz vergleichbarer Weise hat man in Lorch um die gleiche Zeit (1475) einen Gedenkstein für die Stiftung des Klosters unter den Staufern (Herzog Friedrich I.) in Form einer Tumba-Platte mit Wappen und deutscher Umschrift gesetzt3. Offen bleibt, ob das Erlafried-Denkmal für die alte Aurelius-Kirche geschaffen wurde, wo damals kurzfristig wieder gottesdienstliches Leben eingeführt wurde, oder ob das sehr aufwendige Monument nicht doch für die Peter-und-Pauls-Kirche bestimmt war, zumal in der Aurelius-Kirche ein Gedenkstein noch vorhanden gewesen sein muß4. Im Kalendar einer Brevierhandschrift Hirsauer Provenienz aus dem Ende des 15. Jahrhunderts bezeugt die rubrizierte Eintragung der Feier den ‚Anniversarius Erlafridi fundatoris monasterii sancti Aurelii‘ für den 30. Januar5. Das setzt in Analogie zu anderen Stiftergrablegen die Existenz eines Denkmals für diese Zeit in der Peter-und-Pauls-Kirche voraus; seine Inschrift, die eher der einer Fundationsnotiz als der eines Grabsteins entspricht, paßt in die Zeit, da unter dem Einfluß der Bursfelder Reformbewegung die Rückbesinnung auf die Anfänge der Klostergründung einsetzte und sich nicht nur in schriftlichen Quellen – den Werken des Trithemius –, sondern auch in der Klosterausstattung mit Wandgemälden und Inschriften niederschlug6. Sind diese Überlegungen richtig, so ist der Bericht des Parsimonius von der Überführung eines Erlafried-Grabsteins im Jahr 1566 auf den alten Stein (?) mit der Inschrift in Distichen zu beziehen, der für ein erneuertes Stiftergedenken mit einiger Sicherheit keinen genügenden Repräsentationscharakter hatte, im Kloster an der Nagold aber durchaus das Gedächtnis an den Stifter wachhalten konnte7. Bemerkenswert ist die Aufstellung hinter dem Hochaltar, wo ein archäologisch nachweisbarer Schacht vielleicht als Gruft zu deuten ist8. Die Existenz von zwei Denkmälern für Graf Erlafried geht auch aus dem Verzeichnis der Grabinschriften bei Parsimonius hervor. Das eine nennt er ‚monumentum Erlafridi comitis post summum altare chori positum, in cuius extremitatibus sequentia verba leguntur, das andere Epitaphium Erlafridi comitis lapidi sepulchrali … incisum‘ (Distichen).

Im Zusammenhang mit den Stifterinschriften des Klosters ist die Notiz von der Überführung des Erlafried-Monumentums eingefügt, die Inschrift aber mit anderer Tinte nachträglich eingesetzt; da auch an anderen Stellen deutlich wird, daß Parsimonius mit einer Art ‚Zettelkasten‘ gearbeitet haben muß, dürfte hier eine Verwechslung der Texte vorliegen.

Die Verbindung des repräsentativen Tischgrabmals mit dem alten Grabstein für Erlafried (nr. 1) läßt sich aus der Beschreibung bei Rainolt (1631) erschließen und damit auch die Wahrscheinlichkeit untermauern, daß die Überführungsnotiz von 1566 nicht auf die Hochgrabplatte bezogen werden darf: Rainolt überliefert die Inschriften doppelt. Zu Beginn offenbar aus schriftlichen Unterlagen, am Ende der Handschrift aus eigener Anschauung: ‚fundatoris (epitaphium) elevatum ex lapide supra quem comitum Calvensium insignia, quod duo angeli sustentant. Inscriptio (Ab – februarii). Danach folgt aliud in medio terrae planum (Qui fundando – dies)‘. Aliud ist bezogen auf epitaphium, in medio terrae planum bezeichnet dann den Boden unter der Hochgrabplatte9.

Anmerkungen

  1. K. Greiner, Neue Studien S. 22. – Die Ausführung als Tischgrab auf Säulen ist bezeugt durch Crusius, der 1593 bei einem Besuch in Hirsau die Denkmäler (Erlafried und Aurelius) hinter dem Hochaltar lokalisiert; vgl. Schmoller, in: Aus dem Schwarzwald 1 (1893/94) S. 72.
  2. Vgl. dazu Irtenkauf, Kalendar S. 269f.
  3. Vgl. dazu Karl-Heinz Mistele, Kloster Lorch im Wandel der Jahrhunderte. Stuttgart 71987, S. 20 (Abb. Umschlagseite).
  4. Schreiner, Benediktinerkonvente S. 80ff.; ders. Erneuerung durch Erinnerung S. 68ff. – Zur Wiedereinführung gottesdienstlichen Lebens in Aurelius vgl. Schreiner, Untersuchungen S. 81 mit Abdruck der Quelle von 1468. – Irtenkauf, Kalendar S. 266. – Als erster geht offenbar Weizsäcker, Baugeschichte S. 30, ganz selbstverständlich von der Annahme aus, die 1566 bzw. 1584 nach Peter und Paul transferierten Denkmäler seien mit den erhaltenen Denkmälern des Erlafried bzw. des Aurelius gleichzusetzen.
  5. Irtenkauf a. a. O. S. 259. – Der Stein hat abweichend davon den 29. Januar.
  6. Ähnlich ist auch die Inschrift des Aurelius-Gedenksteins eher auf die Dokumentation einer Kloster-Gründung als auf die Förderung eines Heiligen-Kults abgestellt; vgl. nr. 160. Eine ganz vergleichbare Situation läßt sich auch bei anderen postum angefertigten Stiftergräbern beobachten; vgl. zuletzt DI 28 (Hameln) nr. 11, wo bei der Inschrift eines sepulchrum nur die Stiftung genannt ist, der Todestag der Stifter aber unerwähnt bleibt.
  7. Vgl. dazu nr. 1 und die Notiz bei Parsimonius p. 67. Allgemein auch Neumüllers-Klauser, Quellen zur Bau- und Kunstgeschichte von Kloster Hirsau, in: Festschrift Hirsau 1991, Regesten nrr. 11, 88, 91.
  8. Offen bleibt, ob dieses ‚erneuerte‘ Stiftergedenken dazu führte, den Gedenkstein des Berthold von Zähringen zu vernachlässigen bzw. aus der Kirche zu verbringen. Es fällt auf, daß die Bertholdus-Inschrift weder von Trithemius noch von Parsimonius überliefert ist, so daß der Stein spätestens im 16. Jahrhundert nicht mehr sichtbar war; vgl. nr. 5. – Rainolt fol. 4. – Parsimonius fol. 123v sq.
  9. Rainolt fol. 4, fol. 116.

Nachweise

  1. Parsimonius fol. 67, fol. 123v sq.
  2. Crusius, Annales Suevici lib. II partis II p. 43.
  3. Rainolt fol. 4, fol. 116 sq.
  4. Klemm, in: Bes. lit. Beilage Staatsanzeiger 1881, S. 234f.
  5. OAB Calw S. 229.
  6. Bach, Grabdenkmale S. 119.
  7. Weizsäcker, Baugeschichte S. 30.

Zitierhinweis:
DI 30, Landkreis Calw, Nr. 135 (Renate Neumüllers-Klauser), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di030h010k0013504.