Inschriftenkatalog: Landkreis Calw

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 30: Landkreis Calw (1992)

Nr. 128† Bad Herrenalb, Klosterkirche St. Maria 1478

Beschreibung

Grabschrift des Abtes Johannes von Udenheim (Odenheim). Als Inschriftenträger ist eine Grabplatte 1776 noch im Paradies nachgewiesen, sie trug im Mittelfeld einen Abtsstab, der im unteren Teil von einem Schriftband umschlungen war, wie das bei der Platte für Abt Markus von Gernsbach aus dem Jahr 1535 zu belegen ist (vgl. nr. 216). Die Inschrift des Schriftbandes ist auf der Nachzeichnung nicht leserlich1.

Wortlaut nach Crusius.

  1. Anno Domini. M. CCCC. LXXVIII. XI. Kalendas Iunija), obijt venerabilis in Christo pater et Dominus, Iohannes XIIII. Abbas huius loci.

Übersetzung:

Im Jahre des Herrn 1478 an den 11. Kalenden des Juni (Mai 22) starb der in Christus verehrungswürdige Vater und Herr Johannes, 14. Abt dieses Klosters.

Kommentar

Johannes (von Udenheim, Odenheim) wird in der vorläufigen Abtsliste des Klosters erstmals im Jahre 1463 genannt2, wobei jedoch offenbleibt, ob ein 1461 genannter Abt Johannes nicht auch schon auf Johannes von Udenheim zu beziehen ist.

Angesichts von drei Äbten mit dem Vornamen Johannes in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist eine genaue Scheidung der Regierungsjahre nicht möglich, zumal ihre Benennungen nach dem Herkunftsort nicht immer übereinstimmen (vgl. nrr. 121, 124). Johannes von Udenheim führte im Klosterbereich zahlreiche Bauten aus, die er meist mit seiner Devise Soli deo bezeichnen ließ; durch ihn angeregt wurde die monumentale Kreuzigungsgruppe, die heute im Innenhof der Burg Eberstein aufgerichtet ist (vgl. nr. 117, ferner nrr. 114 und 115, 119)3. Nach diesen Baudaten wäre er von 1462 an mit Sicherheit als Abt zu belegen.

Textkritischer Apparat

  1. Pfarrerbuch Herrenalb 133 überliefert das Todesdatum mit 22. maji. Das entspricht dem im Wortlaut von Crusius überlieferten Todestag.

Anmerkungen

  1. Vermutlich stand dort die Devise des Abtes Soli Deo Gloria, vgl. Seilacher, Herrenalb S. 43.
  2. Pflüger, Schutzverhältnisse S. 162.
  3. Pfarrerbuch Herrenalb 133 nr. 5.

Nachweise

  1. Crusius, Annales Suevici Lib. VI partis III, p. 328.
  2. Jongelinus S. 65.
  3. Pfarrerbuch Herrenalb 133.

Zitierhinweis:
DI 30, Landkreis Calw, Nr. 128† (Renate Neumüllers-Klauser), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di030h010k0012809.