Die Inschriften des Landkreises Calw

2. Historischer Überblick

Der Landkreis Calw im Nordschwarzwald, historisch ein Kind der Verwaltungsreform unter König Friedrich I. von Württemberg, ist in seinen heutigen Grenzen ein Ergebnis der großen Kreisreform des Landes Baden-Württemberg (1. Januar 1973), die darum bemüht war, zugunsten einer besseren und effektiveren Verwaltung die Zahl der Landkreise in Baden-Württemberg einschneidend zu verringern und größere Verwaltungseinheiten zu schaffen1). Allerdings hat Calw nicht das Schicksal anderer Kreise geteilt, die – wie etwa der Kreis Horb oder der Kreis Leonberg – in größeren Nachbarkreisen ganz aufgingen und ihre Selbständigkeit verloren haben. Der Kreis Calw blieb im wesentlichen in den Grenzen bestehen, wie sie aus der Zusammenlegung der württembergischen Oberämter (später ‚Kreisverbände’) Calw, Nagold und Neuenbürg 1938 für den Kreis Calw festgelegt worden waren. Lediglich die Oberamtsstadt Neuenbürg wurde mit 13 Gemeinden dem benachbarten Enzkreis zugeordnet2). Die historisch gewachsenen Strukturen des Kreisgebietes sind daher weit besser intakt geblieben, als das andernorts der Fall ist, die Kontinuität ist nicht total unterbrochen. Herrschaftsverhältnisse haben gewechselt, aber alte Traditionen konnten bestehen bleiben3).

Der Kreis Calw erstreckt sich im nördlichen Schwarzwald entlang den Tälern von Nagold und Enz, die schon seit der ersten Besiedelung als natürliche Verkehrswege dienten. Im Norden grenzen der Stadtkreis Pforzheim und der Enzkreis an das Kreisgebiet, im Westen und Süden die Landkreise Rastatt und Freudenstadt, im Osten der Landkreis Böblingen und mit einem winzigen (eher symbolischen) Zipfel sogar der Landkreis Tübingen. Mehr als die Hälfte der Kreisfläche ist bewaldet, die Besiedelungsdichte ist daher vergleichsweise gering. Die geologische Formation ist bestimmt durch die Hochflächen des Schwarzwaldkamms, die sich von Norden nach Süden erstrecken und in weiten

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Hängen nach Westen hin zum Rheintal, nach Osten in die Ebene der Gäulandschaft abfallen; der Buntsandstein des Mittelgebirges und der Muschelkalkstein des Gäus bestimmen das Bild der Landschaft.

Als gegen Ende des 1. nachchristlichen Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Errichtung des Neckarlimes der römische Herrschaftsbereich auf die Provinz Obergermanien erweitert wurde, kam auch das heutige Kreisgebiet zum römischen Weltreich, blieb jedoch wegen seiner verkehrsabgeschiedenen Lage von größeren Niederlassungen, vor allem von militärischen Stützpunkten ausgeschlossen. Die großen Verkehrswege führten am Kreisgebiet vorbei, eigentliche Kastelle sind nicht nachweisbar; lediglich kleinere Hofstellen und ein Gutshof bei Stammheim (Stadt Calw), die zur Sicherung und Versorgung der Truppen und der Bevölkerung dienten, lagen weiträumig verteilt im Osten des heutigen Kreisgebietes, dem auf gewachsenem Muschelkalkstein aufbauenden fruchtbaren Boden des Gäus. Ein weiterer Gutshof ist unter der ehemaligen Friedhofskirche St. Remigius von Nagold ergraben worden4).

Nach dem Zusammenbruch der Römerherrschaft und dem Einbruch der Alamannen (um 259/60) schienen Kultur und Zivilisation der Römer zunächst zerstört. Frühmittelalterliche Besiedelungsspuren zeugen aber davon, daß die Alamannen sich im Kreisgebiet zumindest vorübergehend auch auf den verlassenen römischen Gutshöfen im Schwarzwaldvorland ansiedelten, die Gunst des Klimas und der Bodenbeschaffenheit im fruchtbaren Gäugebiet also genauso nutzten, während die eigentlichen Waldgebiete der Buntsandsteinhöhen unberührt blieben. Reihengräberfriedhöfe aus alemannischer Zeit im Ostteil des Kreises von Althengstett bis Vollmaringen bestätigen diese Beobachtungen5). Nach der Überwindung der Alamannen durch die Franken (um 500) und der Eingliederung des alamannischen Herzogtums in das fränkische Reich der Merowinger verlief mitten durch das heutige Kreisgebiet die Stammesgrenze zwischen beiden Völkern, die sich bis heute auch dialektgeographisch noch nicht völlig eingeebnet hat. Die Christianisierung der Alamannen und die Gründung des Bistums Konstanz zu Beginn des 7. Jahrhunderts trugen dem Rechnung: der Einflußbereich des Bistums Konstanz erstreckte sich bei der endgültigen Grenzziehung um 740 nur auf das ehemalige alamannische Herzogtum, während das fränkische Stammesgebiet dem Bistum Speyer verblieb. Am heutigen Kreisgebiet hatten daher das Bistum Konstanz im Süden und das Bistum Speyer im Norden Anteil6). Die Grenze verlief in der Höhe von Gechingen nach Calw-Stammheim, entlang der Teinach zum Oberlauf der großen Enz7).

Die Einführung der fränkischen Grafschaftsverfassung kennzeichnet die Eingliederung in das karolingische Großreich. Das Altsiedelgebiet im Osten des Kreises gehörte zum nur schlecht belegten Würmgau und hatte keine selbständigen Grafschaftsrechte, sondern zählte zum Comitat Ingersheim, der sich zwischen Murr und Nordschwarzwald erstreckte, während das Gebiet südlich der Stammesgrenze zum Nagoldgau gehörte, der selbständige Grafschaftsrechte besaß. Die geistlichen Grundherrschaften des frühen und hohen Mittelalters teilten sich die Klöster Weißenburg im Elsaß, Lorsch und Reichenau, sie spiegeln damit die Missionstätigkeit zur Zeit der Christianisierung8). Einen größeren Anteil besaß seit 1002 durch eine Schenkung von Königsgut auch das Bistum Bamberg. Über die fränkischen Gaugrafen des Würm- und Nagoldgaues wuchsen im Lauf des Hochmittelalters die Herrschaftsrechte einigen wenigen und eng miteinander verwandten Grafengeschlechtern zu; zu nennen sind vor allem die Grafen von Calw, verwandtschaftlich den Saliern verbunden, die nach früher Ansiedlung in Sindelfingen ihren Machtschwerpunkt nach Calw verlagerten und durch die Errichtung der Burgen Calw, Liebenzell und Zavelstein die Inbesitznahme des Rodungslandes nach Westen einleiteten; diese Ausdehnung der Herrschaftsrechte auf den Rodungsbesitz prägte die Strukturen im Kreisgebiet und hat in [Druckseite XII] den zahlreichen Burgen des Altsiedellandes noch heute deutlich ablesbare Spuren hinterlassen9). In die Besitzrechte der Calwer Grafen traten nach dem Tod von Graf Gottfried von Calw (vor 1282) auf dem Weg der Erbfolge die Pfalzgrafen von Tübingen ein10). Die Grafen von Hohenberg, 1179 erstmals erwähnt und mit den (Hohen)Zollern verwandt, waren ursprünglich auf dem Oberhohenberg im Kreis Rottweil ansässig und an der oberen Donau begütert; sie erweiterten durch Heiratsverbindungen ihre Herrschaftsrechte nach Norden in das Gebiet des heutigen Kreises Calw. Mit Burkhard (IV.) von Hohenberg spaltete sich die Linie Hohenberg-Nagold von der zu Rottenburg ansässigen des älteren Bruders Albrecht II. ab; die jüngere Schwester Gertrud war (unter dem Namen Anna) die Gemahlin König Rudolfs von Habsburg und begründete die verwandtschaftlichen Beziehungen nach Österreich. Vielfache Erbteilungen führten innerhalb eines Jahrhunderts zu einer Schwächung der Machtstellung des Geschlechts; die Hohenberger verkauften 1380/81 ihre oberschwäbische Herrschaft an Habsburg, während die Gebiete im Schwarzwald an Württemberg übergingen11). Diese Zusammenhänge erhellen merkwürdig anmutende Wanderungen von Inschriftenträgern aus dem Kreisgebiet in den Nachbarkreis Tübingen nach Rottenburg am Neckar (vgl. nrr. 13, 19, 21): Die ‚Dokumente’ des Geschlechtes der Hohenberger sollten – nach den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts – im alten Kerngebiet vereinigt werden, vom Familienkloster Maria Reuthin führte man sie zunächst auf die Weilerburg bei Rottenburg und von dort an die Kirche St. Moritz in Rottenburg-Ehingen12). Die Grafen von Eberstein (zunächst als Edelfreie bezeugt) werden 1085 zuerst genannt; durch Heiratsverbindungen mit den Grafen von Malsch und den Grafen von Lauffen begütert im Ufgau und Kraichgau, schufen sie sich auf dieser Basis im nördlichen Schwarzwaldgebiet eine ausgedehnte Adelsherrschaft, gegründet zunächst auf speyerischen Lehensbesitz, aber auch auf stetig geförderte Rodungssiedlung im Alb- und Murgtal, mit der vor allem die zahlreichen Städtegründungen im ehemals fränkischen Stammesgebiet (Gernsbach, Bretten, Gochsheim außerhalb des Bearbeitungsgebietes) korrespondieren. Der Haupteinfluß der Ebersteiner Grafen lag im Nachbarkreis Baden-Baden mit der Burg Alt-Eberstein, aber durch die Gründung des Familienklosters Herrenalb griffen sie vielfach in die Geschichte des Kreisgebietes ein13).

Der Niederadel im Raum des Landkreises Calw gewann an Boden, als die alten Gaue und Grafschaften sich seit dem 11. Jahrhundert in kleinere Immunitätsbezirke auflösten und parallel dazu im Rodungsgebiet des Schwarzwaldes neues Siedelland entstand. Die meist aus dem Ministerialenstand aufgestiegenen Familien der Herren von Straubenhardt, der Ritter von Berneck, der Herren von Gültlingen und der Kechler von Schwandorf nahmen zunächst ihre Burgen als Lehen, brachten sie aber beim Niedergang der Hochadelsgeschlechter im Hoch- bzw. Spätmittelalter teilweise auch in Eigenbesitz. Eine zielbewußte Erwerbspolitik der aufstrebenden Territorialherrschaften der Markgrafen von Baden, vor allem aber der Grafen (später Herzöge) von Württemberg, vorübergehend auch der Pfalzgrafen bei Rhein, führte aber schon im Verlauf des 14. Jahrhunderts im heutigen Kreisgebiet zu einer allmählichen Machtkonzentration, der sich auch der Niederadel nicht entziehen konnte. Die Württemberger übernahmen einen großen Teil der hohenbergischen Güter der Linie Hohenberg-Nagold (1363), und sie rückten letztlich auch in das gesamte Calwer Erbe ein, das über die Grafen von Berg-Schelklingen und die Pfalzgrafen von Tübingen veräußert wurde. Die Herrschaft Wildberg erwarb Württemberg 1440 käuflich von der Pfalz. Die Erbschaft der Ebersteiner traten zwar zunächst die Markgrafen von Baden an, die sich aber weitgehend bis zum Ende des Mittelalters, mit den letzten Besitzresten dann 1603, zugunsten Württembergs aus dem Kreisgebiet zurückzogen. Die klösterlichen Besitzungen von Hirsau und Herrenalb waren durch die Reformation an Württemberg übergegangen, und 1805 fielen mit dem Ende des alten Reiches auch die ritterschaftlichen Besitztümer – so etwa Berneck, Gündringen und Vollmaringen – an Württemberg, das damit seine Landesherrschaft im Kreisgebiet ausgebaut hatte.

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Das städtische Element ist im Kreis Calw während des Mittelalters niemals zu einer nennenswerten Dominanz gekommen. Die Siedlungen entstanden meist im Anschluß an die befestigten Burgen und behielten lange Zeit ihren dörflichen Charakter; das gilt für Calw ebenso wie für Berneck und Altensteig, für Haiterbach, Wildberg und Zavelstein, das noch heute die kleinste städtische Gemeinde Württembergs ist. Nur Nagold knüpft an eine frühmittelalterliche Siedlung an, und Neubulach kam eigenständig als Zentrum des Silberbergbaus schon um 1300 zu städtischen Rechten. Bis auf Calw (1277 erstmals als civitas genannt) und Wildberg (1281?) erlangten die Burgsiedlungen ihre Stadtrechte im Lauf des 14. Jahrhunderts. Wildbad erhielt seine Stadtrechte 1367 von Württemberg, dem es 1345 durch Kauf zugefallen war. Die heilkräftigen Bäder hatten den Ort für die württembergischen Grafen und den umwohnenden Adel mehr und mehr zu einem beliebten Aufenthaltsort werden lassen. Graf Eberhard „der Greiner“ entging hier während einer Badekur einem von den ebersteinischen Grafen und der mit ihnen verbündeten Gesellschaft der ,Martinsvögel’ (der späteren Schlegler) geplanten Überfall und lohnte den ihm gewordenen Beistand der Bürger, der ihm das Entkommen auf die Burg Zavelstein ermöglicht hatte, durch Verleihung städtischer Rechte. Bad Liebenzell schließlich ist eine der wenigen Städte des Kreisgebietes, die eine hochmittelalterliche Ansiedlung möglicherweise noch auf einen klösterlichen Anfang des frühen Mittelalters zurückführen kann, während Bad Herrenalbs Stadtrechte neuzeitlichen Ursprungs sind (1887). Zu größerer Bedeutung gelangte von den Städten des Kreisgebietes zunächst nur Calw, das als Zentrum der Gerberei und Tuchmacherei im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit eine der bedeutendsten ‚Industrie’städte Württembergs war. Die Einäscherung der Stadt im Dreißigjährigen Krieg und erneute Zerstörungen 1692 durch die Truppen des Generals Mélac unterbrachen diese Entwicklung für Jahrzehnte und vernichteten die mittelalterliche Bausubstanz fast völlig. Neben Calw hat sich Nagold zum zweiten größeren Zentrum des Kreises entwickelt und steht an Einwohnerzahl heute kaum hinter Calw zurück14).

Die Entstehung der drei Klöster Hirsau, Herrenalb und Maria Reuthin, die als kulturelle Zentren einen spezifischen Ausstrahlungsraum hatten, ist für die historischen Herrschaftsverhältnisse im heutigen Landkreis Calw durchaus kennzeichnend. Als erste Gründung noch unter der Herrschaft der Karolinger ist Hirsau im Tal der Nagold entstanden. Im Jahr 830 überführte der Reichsbischof Noting von Vercelli, ein Verwandter des alamannischen Grafen Erlafried (von Calw?) Reliquien des hl. Aurelius von Mailand auf das Eigengut seines Vaters und gründete zu ihrer Niederlegung eine dem Mailänder Bischof geweihte Kirche mit einer cella auf dem rechten Nagoldufer, nachdem die Reliquien ihre erste Heimstatt in einer offenbar schon bestehenden Nazariuskapelle gefunden hatten (vgl. nrr. 141, 160)15). Die frühere Gründung einer klösterlichen Ansiedlung schon zur Merowingerzeit (645) durch eine fromme Witwe namens Helizena ist in den Bereich der Sage zu verweisen (vgl. nr. 213), die ungewisse Überlieferung über die Vorverlegung der Gründung in die Zeit Pippins bleibt umstritten. Das monastische Leben nach der Regel des hl. Benedikt in St. Aurelius war nicht von langem Bestand, die Gründung wurde an Weltgeistliche übertragen und das Klostergut dem Besitz des Heiligen durch die Calwer Grafen wieder entfremdet. Im Jahr 1049 wurde auf Drängen Papst Leos IX., eines gebürtigen Grafen von Egisheim, eine Restitution in die Wege geleitet (vgl. dazu nrr. 4, 183); Adalbert von Calw begann 1059 mit dem Neuaufbau der Kirche und des Klosters an der Nagold, das 1072 geweiht wurde. Die Berufung von Einsiedelner Mönchen und der Anschluß an den Reformkreis von Gorze leitete den Aufstieg des Schwarzwaldklosters zum großen Reformzentrum ein16). Der aus St. Emmeram in Regensburg nach Hirsau berufene Abt Wilhelm sicherte die Rechtsstellung des Klosters durch die Gewinnung des ius totius libertatis, das dem Kloster die volle Freiheit von den eigenkirchlichen Rechten und Ansprüchen der Calwer Grafen bestätigte und ihm die freie Abtswahl gewährleistete. Nach der Sicherung der äußeren Stabilität des Klosterverbandes vollzog Wilhelm von Hirsau den Anschluß an die monastische Reform des cluniazensischen Mönchtums, deren Regel er in den 1079 verfaßten Constitutiones [Druckseite XIV] Hirsaugienses seinem Konvent als verbindliche Lebensform zur Richtschnur setzte. Er veranlaßte alsbald nach der Neuweihe des Aureliusklosters an der Nagold einen neuen Klosterbau in Höhenlage auf dem linken Ufer des Flusses, weil das Kloster dem Zustrom von Mönchen und Konversen nicht gewachsen war, möglicherweise auch die Ansiedlung im feuchten und von Überschwemmungen bedrohten Flußtal sich als ungeeignet und nicht vergrößerungsfähig erwies. Das neue Kloster mit dem Patrozinium der Apostelfürsten Petrus und Paulus (Aurelius erscheint nur noch als Nebenpatron) wurde um die Wende des 11. zum 12. Jahrhundert zum ,gregorianischen Hauptquartier’ (Kassius Hallinger) und zum Zentrum einer Reform, die weit über Südwestdeutschland bis nach Thüringen und Kärnten ausstrahlte. Der tatkräftigen Regierung Abt Wilhelms war nicht nur die geistig-geistliche Reform des Klosters zu danken, sondern auch der Beginn einer entschiedenen Rodungstätigkeit in den Waldungsgebieten des Schwarzwaldes und die Ansiedlung von neuen Klöstern und Prioraten, von denen sein langes Versepitaph rühmend berichtet (vgl. nr. 143). Die Besitzgeschichte des Klosters ist von seiner Bedeutung für die cluniazensische Bewegung nicht zu trennen. Die Welle der neuen Religiosität erfaßte weite Kreise des hohen Adels in Schwaben, und die Anhänger der päpstlichen Partei sahen in Schenkungen an das so entschieden gregorianische Kloster die sicherste Unterstützung ihrer Ziele17). Einer Phase der Stagnation und des wirtschaftlichen Niedergangs nach der Stabilisierung der politischen Gewalten am Ende des Investiturstreites folgte erst im beginnenden 15. Jahrhundert ein neuer Aufschwung und – verbunden mit dem Anschluß an die Bursfelder Klosterreform – eine Blütezeit, die im Selbstverständnis der Chronisten als nova fundatio erscheint und in den spätgotischen Neubauten der Klausurgebäude und aussagekräftigen historischen Wandgemälden des neuerbauten Sommerrefektoriums ihre glanzvolle Dokumentation fand (vgl. nr. 191)18). Die Schirmvogtei des Klosters übte nach freier Wahl durch den Konvent ein Mitglied der Stifterfamilie aus; nach dem Aussterben der Grafen von Calw ging die Schirmvogtei auf das Reich über, erstarrte aber im Spätmittelalter zum bloßen Anspruch, während die Vogtei de facto von Württemberg ausgeübt wurde. Nach Einführung der Reformation und der Einrichtung einer evangelischen Klosterschule durch Herzog Ulrich blieb Hirsau unter herzoglicher Verwaltung, 1586/92 wurde im Klosterbereich ein herzogliches Jagdschloß errichtet. Selbst in dieser Spätzeit aber hatte man durchaus genügend Selbstbewußtsein, um dem neuen Bekenntnis auch den Beginn einer neuen Blütezeit des Klosters, einer tertia fundatio zuzuordnen (vgl. nr. 212). Erst die Truppen des Generals Mélac zerstörten im pfälzischen Erbfolgekrieg die Klosteranlage und verschonten nur die Marienkapelle an der Südseite der romanischen Basilika. Dem zunehmenden Verfall der Klosterruinen im 18. und 19. Jahrhundert hat nur wenig von der originalen Bausubstanz widerstanden, zumal sie zeitweise der umwohnenden Bevölkerung als willkommener Steinbruch freigegeben waren.

Hochmittelalterlichen Ursprungs ist das zweite bedeutende Kloster des Kreisgebietes; Herrenalb liegt im äußersten Nordwesten des Kreises und ist schon durch seine Ansiedlung in einem dicht bewaldeten Tal als Zisterziensergründung erkennbar. Berthold (III.) von Eberstein gründete nach seiner Rückkehr vom 2. Kreuzzug 1149/50 das Kloster als Familienstiftung und Grablege, dem in der nächsten Nachbarschaft das Benediktinerinnenkloster Frauenalb (Kr. Karlsruhe) als Gründung seines Sohnes Eberhard III. und dessen Mutter Uta zur Seite gestellt wurde19). Schenkungen der Stifter und der ihnen eng verbundenen Markgrafen von Baden ließen ein räumlich geschlossenes klösterliches Territorium von über 40 Orten mit reichem Besitz entstehen. Herrenalb wurde – wie das kurz zuvor gegründete Kloster Maulbronn im Enzkreis – von Neuburg im Elsaß aus besiedelt, dessen Abt als Beichtvater Bertholds die Anregung zum Klosterbau gab; das Vorbild Maulbronn ist unübersehbar. Die Ebersteiner gelten als Gründer, beanspruchten aber keine Vogteirechte. Der zuständige Bischof Günther von Speyer hatte der Gründung, die in seinem geistlichen Territorium lag, zugestimmt. Im Vogteistreit 1275 wurde durch einen Schiedspruch Kaiser Rudolfs von Habsburg die Schutzvogtei des Reiches über das geistliche Territorium Herrenalb rechtlich bestätigt, nur als Afterschutzherren sollte die Gründerfamilie der Ebersteiner ein Schirmrecht über das Kloster haben, das jedoch bei Mißbrauch jederzeit widerruflich war20). Herrenalb blieb bevorzugte Grablege der Ebersteiner und des umwohnenden Niederadels bis ins 15. Jahrhundert, wurde aber auch von den Markgrafen von Baden vielfach [Druckseite XV] begabt, die 1289–1338 die Schirmherrschaft über das Kloster ausübten. Nach wiederholten Streitigkeiten um die Vogtei und dem endgültigen Übergang der Schirmvogtei auf Württemberg verlor das Kloster die Reichsunmittelbarkeit (1496/97). Vergangenheitsbewußtsein und Traditionspflege schloß das offenbar nicht aus: eine spätgotische Stiftertumba für die Ebersteiner Grafen setzt der Gründerfamilie ein Denkmal, als die Schirmvogtei ihnen allenfalls noch nominell zukommt, und für Äbte des Klosters aus der Frühzeit haben sich drei Grabplatten erhalten, die postum erst am Ende des 15. Jahrhunderts als Gedächtnismäler angefertigt wurden und nur den Namen von jeweils zwei bzw. drei Äbten mit Ordnungszahlen einer (fiktiven) Abtsreihe überliefern. Im 16. Jahrhundert beeinträchtigten Plünderungen im Bauernkrieg und schließlich die Einführung der Reformation das Klostergut und trieben die Mönche – soweit sie altgläubig blieben – ins Exil, kurzfristig war auch eine württembergische Klosterschule in den Gebäuden des Klosters eingerichtet worden. Im Dreißigjährigen Krieg wurde dann das Kloster gebrandschatzt und verwüstet; von den Klostergebäuden blieben Chor und Schiff der Kirche erhalten, vom westlich vorgelagerten Paradies stehen nur noch die Umfassungsmauern.

Das dritte, vergleichsweise kleine und unbedeutende Kloster Maria Reuthin nahe der Stadt Wildberg gilt als eine Gründung der Grafen von Hohenberg; die frühe Geschichte ist nur unzureichend und aus späten Quellen belegt. Als Fundator des Dominikanerinnenklosters wird in den Quellen Graf Burkhard IV. von Hohenberg (1260–1318) mit seiner Gemahlin Luitgard genannt, einer geborenen Pfalzgräfin von Tübingen, beide waren in der Klosterkirche vor dem Hochaltar bestattet (vgl. nrr. 19 und 21). Es ist aber denkbar, daß dieser Titel ihnen nur im übertragenen Sinne eines besonderen Gönners und Förderers zukommt, und ihm nur deswegen der bevorzugte Rang eines Stiftergrabes zuerkannt wurde, weil er eine spontan in der Nähe seiner Burg Wildberg entstandene klösterliche Ansiedlung (seit 1252?) durch seine Schenkung stabilisierte und ihr die notwendigen Mittel für ihren Bestand gewährte. Die Hohenberger Grafen der Linie Nagold haben das Kloster bis zu ihrem Aussterben mit Graf Siegmund († 1486) stetig gefördert und in einem ,Seelbuch’ die Namen derer festgehalten, die dem Gebetsgedenken des Klosters empfohlen waren; das Original ist verloren, aber aus dem verstreuten Archivgut des Klosters lassen sich Teile der Handschrift rekonstruieren21). Das Kloster, obwohl im Bauernkrieg stark zerstört, widersetzte sich mit Erfolg der Reformation, die erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts eingeführt werden konnte. Kirche und Klausurgebäude wurden 1824 durch einen Brand schwer geschädigt; bis auf die Umfassungsmauer der ganzen Anlage und den Fruchtspeicher sind die mittelalterlichen Bauten zerstört.

Den kleinen Ort Rohrdorf im Süden des Kreisgebiets erwarb 1303 der Johanniterorden von den Hohenberger Grafen und gründete dort eine Johanniterkommende, zu der auch der benachbarte Ort Walddorf gehörte. Der Orden hatte für beide Dörfer die niedere Gerichtsbarkeit. Nach Einführung der Reformation durch Hans Caspar Kechler von Schwandorf als Verwalter der Kommende bevorzugten die Komture mehr und mehr die im nahen Dätzingen bei Weil der Stadt (Lkr. Böblingen) gelegene Kommende als Residenz22).

Zitationshinweis:

DI 30, Landkreis Calw, Einleitung, 2. Historischer Überblick (Renate Neumüllers-Klauser), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di030h010e005.

  1. AmtlKreisbeschreibung Bd. V S. 452–520, ebd. Bd. II S. 257–288. – Heranzuziehen sind nach wie vor immer die im 19. Jahrhundert erschienenen württembergischen Oberamtsbeschreibungen: OAB Calw, OAB Nagold, OAB Neuenbürg. Zuletzt und zusammenfassend: Der Landkreis Calw S. 209–217. »
  2. Vgl. dazu Die Inschriften des Enzkreises bis 1650 (DI 22), S. Xf. »
  3. Eine kartographische Darstellung vermittelt der Historische Atlas von Baden-Württemberg mit Karte VI, 2 (Die territoriale Entwicklung von Württemberg bis 1796 einschließlich der linksrheinischen Besitzungen, Beiwort von Elmar Blessing). »
  4. Vgl. zusammenfassend Die Römer in Baden-Württemberg, hg. von Philipp Filtzinger, Dieter Planck und Bernhard Cämmerer. Stuttgart und Aalen ²1976, hier S. 454ff. – Roeser-Rathke, St. Remigius in Nagold S. 20–33. – Als beispielhaft für die Entwicklung vieler Orte im Kreisgebiet zeichnet Wolfgang Müller die Entwicklung von Schömberg: Vom Waldhufendorf zum Kurort. Zur Geschichte Schömbergs im Landkreis Calw, in: Speculum Sueviae. Festschrift Hansmartin Decker-Hauff, Stuttgart 1982, Bd. II S. 490–501. »
  5. Vgl. dazu Rainer Christlein, Die Alamannen. Archäologie eines lebendigen Volkes. Stuttgart und Aalen 1978. »
  6. Vgl. dazu die Karte V 1 des Historischen Atlas von Baden-Württemberg. Das merowingische Herzogtum Alemannien. (Beiwort von Meinrad Schaab und Karl Ferdinand Werner mit einem Beitrag von Otto P. Clavadetscher). – Franz Quarthal, Alemannien und Ostfranken im Frühmittelalter (= Veröffentlichungen des Alemannischen Instituts Freiburg 48). Freiburg 1984. Zu den Bistumsgrenzen auch Meinrad Schaab, Kirchliche Gliederung um 1500, Beiwort zur Karte VIII 5, Historischer Atlas von Baden-Württemberg, Erläuterungen S. 1f. – Zum Klosterwesen ebd. Karte VIII 3: Klöster bis zum Ende des Investiturstreites 1122 (Beiwort Hansmartin Schwarzmaier). »
  7. Vgl. die Karte in: Der Landkreis Calw S. 190. »
  8. Zur Christianisierung zusammenfassend Ernst Klebel, Zur Geschichte der christlichen Mission im schwäbischen Stammesgebiet, in: ZWLG 17 (1958) S. 145–218. »
  9. Vgl. dazu Dietrich Lutz, Burgen im Kreis Calw, in: Der Kreis Calw, S. 146–158. »
  10. Zum Geschlecht der Grafen von Calw zuletzt Lexikon des Mittelalters II (1983) Sp. 1404f. mit weiterführender Literatur (Franz Quarthal). Spezifisch zu ihrer Bedeutung für das Kreisgebiet Calw vgl. AmtlKreisbeschreibung Bd. V S. 458f. – Siegfried Greiner, Beiträge zur Geschichte der Grafen von Calw, in: ZWLG 25 (1966) S. 35–58. »
  11. Eugen Stemmler, Die Grafschaft Hohenberg und ihr Übergang an Württemberg (1806) (= Darstellungen aus der württ. Geschichte Bd. 34). Stuttgart 1950. »
  12. Vgl. zur geschichtlichen Situation Rottenburgs am besten Der Landkreis Tübingen Bd. III (Amtliche Kreisbeschreibung: Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, hg. Staatliche Archivverwaltung in Verbindung mit dem Landkreis Tübingen). Stuttgart 1974, S. 494ff., zur Kirche St. Moritz (ehem. Chorherrenstift und Gründung der Hohenberger) S. 432ff. »
  13. Zum Geschlecht der Herren von Eberstein: Lexikon des Mittelalters III (1986) Sp. 1526 mit weiterführender Literatur (Hansmartin Schwarzmaier). »
  14. Zu allen städtischen Siedlungen, deren Herrschaftsverhältnisse hier nicht einzeln aufgeführt werden können, ist das Württembergische Städtebuch, hg. von Erich Keyser (Deutsches Städtebuch IV, 2,2). Stuttgart 1962 zu vergleichen. – Zur ersten Information auch Handbuch der Historischen Stätten Deutschland: Baden-Württemberg, hg. von Max Miller. Stuttgart 1965. – Zur Bevölkerungsstruktur und zum Städtewesen vgl. auch die Karten in: Der Landkreis Calw S. 218 und 220. »
  15. Vgl. Karl Schmid, Kloster Hirsau und seine Stifter, passim. – Den jüngsten Stand der Hirsau-Forschung stellen die Beiträge in der Festschrift des Jahres 1991 dar: Karl Schmid, Sankt Aurelius in Hirsau 83o(?)–1049/1075. Bemerkungen zur Traditionskritik und zur Gründerproblematik. – Stephan Molitor, Ut fertur, sub Pippino rege ... Zur karolingerzeitlichen Gründung Hirsaus: Bd. 2, S. 11–44 bzw. S. 45–54. Den Verfassern danke ich für die freundlich gewährte Einsicht in die Fahnenkorrekturen. »
  16. Germania Benedictina S. 281– 303 (Klaus Schreiner). »
  17. Alfons Schäfer, Zur Besitzgeschichte des Klosters Hirsau vom 11. bis 16. Jahrhundert, in: ZWLG 19 (1960) S. 1–50. »
  18. Spezifisch zu Hirsau vgl. die Festschrift zur 9oo-Jahr-Feier 1991 mit Einzelbeiträgen zu der jeweiligen Epoche (im Druck). »
  19. Frauenalb liegt heute nicht mehr im Bereich des Kreises Calw, sondern gehört zum Kreis Karlsruhe, Gemeinde Marxzell ; der zu lokalisierende Inschriftenbestand ist verzeichnet in DI 20 (Karlsruhe) nrr. 27, 96, 173, 185, 212, 228, 242 a, 258, 322, 372. Insgesamt sind in Frauenalb nur noch 2 Grabplatten von Äbtissinnen erhalten, 8 Inschriften lassen sich aus der Literatur nachweisen. Vgl. aber zu einer nach Herrenalb verschleppten Grabplatte einer Äbtissin nr. 218»
  20. Pflüger, Schutzverhältnisse und Landesherrschaft S. 44–64. – Roesener S. 39ff. »
  21. Hansmartin Decker-Hauff, Die Genealogia Reuthinensis S. 103–108. – Gand, Seelbuch S. 1–10. »
  22. Anders als Rohrdorf hat Dätzingen keine inschriftlichen Zeugnisse aus seiner Johanniterzeit bewahrt; vgl. künftig Die Inschriften des Landkreises Böblingen (in Bearbeitung). »