Inschriftenkatalog: Landkreis Bergstraße

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 38: Bergstraße (1994)

Nr. 54 Schlierbach, Evangelische Kirche 1.H.15.Jh.

Beschreibung

Grabplatte des Konrad Stumpf von Schweinberg und seiner Frau Anna von Mosbach mit einer Rechtsinschrift. Die aus rotem Sandstein gefertigte Platte steht heute außen an der Ostwand. Im Feld ist ein erhabenes Ehewappen zu sehen und darunter ein Dreiberg (?) und eine Wiese. Die Inschrift läuft außen auf dem Rand zwischen Zeilen um. Sie beginnt oben auf der rechten Leiste. Der äußere Rand der linken Leiste ist stark verwittert, so daß eventuell vorhandene Kürzungsstriche verloren gegangen sind. Allerdings sind im übrigen Text keine Kürzungsstriche verwendet worden.

Maße: H. 224, B. 121, Bu. 10 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Thomas G. Tempel) [1/1]

  1. + noverint vniversi q(vod) conradvs stvmp / de sweinbvrga) et vx/or sva l(e)g(i)ti(m)a anna de mospach eleger/v(n)tb) sepvltvc) · eorv(m)d) hic ·

Übersetzung:

Alle sollen wissen, daß Konrad Stumpf von Schweinberg und seine Ehefrau Anna von Mosbach hier ihr Grab gewählt haben.

Wappen:
Stumpf von Schweinberg (Burgturm, als Helmzier wiederholt); Mosbach von Lindenfels (eine Hirschstange, als Helmzier zwei Hirschstangen).

Kommentar

Anna war die Tochter Heinrichs I. von Mosbach und der Anne von Aschaffenburg. Sie ist für 1386 als Ehefrau des Konrad Stumpf von Schweinberg erwähnt.1)

Die Minuskeln der Inschrift halten das Zweilinienschema exakt ein. Die Buchstaben e, g, r, t sowie das runde s tragen Zierstriche, die teilweise bei e und r nach außen rechts versetzt sind. Das v ist unten angespitzt. Nach der Buchstabenform läßt sich die Platte in die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts einordnen.

Das Formular der Platte ist ungewöhnlich. Ein Datum sucht man vergebens, und statt der üblichen „Anno domini“ Formel wird den Lesern mitgeteilt, daß die beiden Verstorbenen sich diesen Platz als Begräbnisstätte erwählt haben. Die Formulierung universi noverint ist die direkte Übernahme einer in Privaturkunden üblichen Wendung.2) Sinn der Inschrift war es, das Recht der Bestattung der Ehegatten an einer bestimmten Stelle in der Kirche zu dokumentieren.3) Demnach muß die Grabplatte noch zu Lebzeiten der genannten Personen gefertigt und aufgestellt worden sein.

Textkritischer Apparat

  1. Cwentburg Möller, Zwingenberg. Die zweite Haste des n ist oben beschädigt.
  2. Zwischen l und e ist ein Spatium, da der Stein dort offenbar schon zur Zeit der Herstellung der Inschrift eine Beschädigung aufwies.
  3. Wohl für sepvltv(ram) und nicht für sepvlcrvm, wie Dammann vermutet.
  4. Grammatisch richtig müßte „suam“ oder „sibi“ stehen; equum Möller, Zwingenberg.

Anmerkungen

  1. W. Möller, Genealogische Beiträge zur Geschichte des Odenwaldes und der Bergstraße, in: AHG NF 24 (1952/53) Tafel Mosbach I. Zum Wappen, einer silbernen Hirschstange in Blau, vgl. Helwich, Syn. 401f.
  2. Zum Formular vgl. Baur, Hess. Urk. I Nr. 590, 400 u. Nr. 810, 557; Baur, Hess. Urk. IV Nr. 22, 18.
  3. Zur Bestattung in der Kirche vgl. Einleitung 4.1. und Scholz, Inschriften Groß-Umstadt 61f.

Nachweise

  1. Möller, Zwingenberg 44.
  2. Dammann, Kdm. 242.

Zitierhinweis:
DI 38, Bergstraße, Nr. 54 (Sebastian Scholz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di038mz04k0005408.