Inschriftenkatalog: Landkreis Bergstraße

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 38: Bergstraße (1994)

Nr. 23 Neckarsteinach, Evangelische Kirche 1335-1339

Beschreibung

Grabplatte eines unbekannten Landschaden(?). Die aus grauem Sandstein gefertigte Platte ist als Treppenstufe im Aufgang zur Straße an der Südwestseite der Kirche verwendet worden. Die obere Leiste ist weggebrochen, der Rest der Platte ist so stark abgetreten, daß nur noch Bruchstücke der Inschrift zu lesen sind.

Maße: H. 217, B. 131, Bu. 6 cm.

Schriftart(en): Gotische Majuskel.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Thomas G. Tempel) [1/3]

  1. [ANNO D(OMI)NI M CC]/C XXXVIII[...]S/CH[.]DE [.]ENIOR [F]E[... / ...]I[...]

Kommentar

J. Schneider hat 1898 die Lesung des Oberamtsrichters Huffschmid von Gernsbach veröffentlicht, nach dessen Lesung und Konjekturen die Inschrift folgendermaßen lautete: [ANNO DOMINI MCCC]CoXXXV IIII(?) [DE]CEMBRIS O [D]YE[T]HERUS [LANDSC]H[A]DE SENIOR IEE. Er merkt dazu an, daß „die ersten Buchstaben des Namens Dyetherus ... sehr undeutlich bzw. unvollständig“ sind. Deutlich sei nur HERUS zu lesen. Aufgrund dieses Befundes und des von ihm gelesenen SENIOR identifiziert er die Person mit Dieter II. Landschad.1) Diese Zuordnung ist völlig unhaltbar. Nach den übereinstimmenden Nachrichten der Chronik Blickers XIV.2) und den Aufzeichnungen des Hans Ulrich Landschad3) ist Dieter II. im Stift Möckmühl begraben worden. Nach den Angaben des Hans Ulrich starb Dieter zudem im November 1439.4) Eine Verwendung der gotischen Majuskel im zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts ist in Neckarsteinach ausgeschlossen, da hier seit 1369 nur noch Minuskelinschriften vorkommen.5) Man wird schon aufgrund der Schrift das Datum auf 1335-1339 korrigieren müssen. Das V ist so nahe am letzten X, daß es noch zur Jahreszahl gehören dürfte. Ob die dahinter noch erkennbaren drei senkrechten Hasten zur Jahreszahl oder zum Tagesdatum gehören, läßt sich heute nicht mehr entscheiden. Die bei Schneider gegebene Lesung bezieht sie auf das Jahr und gibt danach eine Lücke unbestimmter Größe an. Sollte die Lesung [DE]CEMBRIS richtig sein, muß in dieser Lücke das Tagesdatum nach römischem Kalender gestanden haben.

Ein Dieter Landschad, der zwischen 1335 und 1339 starb, ist nicht bekannt, doch fehlen zwischen den Nachrichten über Ulrich III. († nach 1270) und Blicker IX. (†1300?) sowie über Blicker X. (†1357) und Dieter I. (†1353) die Nachweise für eine ganze Generation.6) Wenn die Lesung [D]YE[T]HERUS [LANDSC]H[A]DE richtig ist, müßte es sich um einen bisher unbekannten Landschaden jener Generation handeln. Bei dieser Hypothese ist jedoch Vorsicht geboten, da die Lesung des Namens bei Schneider als unsicher angegeben wird, und mit einer Verlesung gerechnet werden muß. Die heute noch erkennbaren Buchstaben erlauben ebenfalls keine Bestätigung der Hypothese.

Anmerkungen

  1. Schneider, Neckarsteinach 64f.
  2. Langendörfer, Landschaden 187.
  3. Hans Ulrich Landschad, Aufzeichnungen (Irschlinger 234).
  4. Ebd. Allerdings ist die Angabe unklar. Es heißt: „Anno 1439 Idus Novembr. Martini ...“ Sollte sich die Angabe auf die Iden des November (13. Nov.) beziehen, hätte es Idibus heißen müssen. Der Martinstag fällt aber auf den 11. November. Möglicherweise ist das Datum aus m cccc xxxvi iii id. = 11. Nov. 1436 verlesen.
  5. Vgl. Nrr. 32, 33, 37.
  6. Vgl. Irschlinger, Landschaden Taf. 2.

Nachweise

  1. Schneider, Neckarsteinach 64.

Zitierhinweis:
DI 38, Bergstraße, Nr. 23 (Sebastian Scholz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di038mz04k0002309.