Inschriftenkatalog: Landkreis Bergstraße
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 38: Bergstraße (1994)
Nr. 6† Lorsch, Kloster 9.-10.Jh.?
Beschreibung
Name als Grabinschrift auf einem Stein. Auf dem heute verlorenen Stein, der 1819 bei einer Grabung auf dem Klostergelände gefunden wurde, war ein sich nach unten verjüngendes Kreuz angebracht. Die Inschrift nahm die Breite des Querarms des Kreuzes ein und setzte sich nach unten auf dem Längsarm fort.
Nach Wagner/Schneider.
Schriftart(en): Kapitalis.
GEROH · MO(NACHVS) / ET PR(ES)B(YTER)
Anmerkungen
- Falk, Lorsch 190.
- Falk, Lorsch 189f.
- Vgl. dazu Nisters-Weisbecker, Grabsteine Nr. 58-70; Berges/Rieckenberg, Hildesheimer Inschriften Nr. 23 u. Nr. 27 mit Taf. 29; Ehrentraut, Bleierne Inschriftentafeln 190-225.
- Möglicherweise ist das Formular nicht vollständig überliefert.
- CL II Nr. 216, 26; Nr. 1071, 317. Die übrigen Träger des Namens sind nicht näher bezeichnet, vgl. CL II Nr. 278, 53; Nr. 375, 89; Nr. 381, 91; Nr. 493, 131; Nr. 532, 146.
Nachweise
- Wagner/Schneider, Stifte II 508.
- Adamy, Lorsch 37.
- Kraus, Inschriften II 88, Nr. 194.
- Behn, Karolingische Klosterkirche 104.
- Jacobsen, Torhalle 53, Nr. 26.
Zitierhinweis:
DI 38, Bergstraße, Nr. 6† (Sebastian Scholz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di038mz04k0000609.
Kommentar
Die Datierung der Inschrift ist problematisch. Die Edition des Textes bei Wagner/Schneider ist von Frhr. Schenk zu Schweinsberg nach einer Handzeichnung des Fundes gemacht worden, die man ihm zugesandt hatte. Mit dieser Zeichnung erhielt er auch die Zeichnung des hier unter Nr. 4 publizierten Sarkophagdeckels. F. Falk berichtet nach einer mündlichen Mitteilung, daß in dem Sarg, zu dem der Deckel gehörte, noch ein Stein mit einer Inschrift gelegen habe, der aber verlorengegangen sei.1) Frhr. Schenk zu Schweinsberg schloß deshalb, bei der vorliegenden Zeichnung müsse es sich um den Stein aus dem Sarg handeln. Zwingend ist diese Folgerung jedoch keineswegs, da die übrigen Funde, die bei den Grabungen im 18. Jahrhundert und Anfang des 19. Jahrhunderts gemacht wurden, kaum dokumentiert worden sind.2)
Auffällig an der Inschrift ist das Fehlen eines Todestages, der auf den Grabplatten und Epitaphien seit karolingischer Zeit in der Regel angegeben wird. Dasselbe gilt für die Bleitafeln des 11. Jahrhunderts, die den Gräbern beigegeben wurden.3) Das Formular bietet für die Datierung somit keine Hilfe.4)
Der Name Geroh ist im Lorscher Codex für das 9. und 10. Jahrhundert mehrfach belegt, wobei ein „Gerhoh clericus“ und ein „Gerhoh vir ingenuus“ jedoch von vornherein für die Identifikation ausscheiden.5) Da weitere Anhaltspunkte für eine Datierung fehlen, muß der Stein aufgrund des Namens in das 9.-10. Jahrhundert eingeordnet werden.