Inschriftenkatalog: Landkreis Bergstraße

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 38: Bergstraße (1994)

Nr. 12† Lorsch, Klosterkirche (856)/1167?

Beschreibung

Grabgedicht des Abtes und Wormser Bischofs Samuel auf einem unbekannten Träger.1)

Nach Schannat.

  1. Pro foribus situs est Samuel suppar SamuelisMoribus officio velut ille propheta fidelisAbbas et praesul da Christe locum sibi coelis

Übersetzung:

Vor den Türen ist Samuel bestattet, als Abt und Bischof fast gleich dem Samuel in Lebenswandel und Amt wie jener treue Prophet. Christus, gib ihm einen Platz im Himmel.

Versmaß: Drei Hexameter mit Endreim (Caudati).

Kommentar

Samuel wurde als Kind in Lorsch erzogen und studierte dann zusammen mit Hrabanus Maurus bei Alkuin in Tours. Er kehrte später nach Lorsch zurück, wurde nach dem Tode Abt Adalungs (†24. Aug. 837) selbst Abt und wenig später auch Bischof von Worms. Er starb am 7. Februar 856, wurde in Lorsch begraben und im Jahr 1273 in das von ihm gegründete St. Cyriakusstift in Neuhausen bei Worms überführt.2)

Aus den Angaben bei Schannat läßt sich entnehmen, daß er die Inschrift selbst nicht mehr gesehen hat.3) Allerdings hat er den Text offensichtlich auch nicht der heute verlorenen, sogenannten „Jüngeren Bischofschronik“ entnommen, welche über das Leben der Wormser Bischöfe berichtete. Aus ihr übernahmen Brusch, Zorn, Helwich und Schannat bezüglich Samuels und anderer Wormser Bischöfe Grabgedichte, die sie als inschriftliche Texte auffaßten, die aber tatsächlich niemals als Inschriften ausgeführt worden sind.4) In dieser Art sind bei den genannten Autoren noch drei weitere Gedichte für Samuel überliefert. Diese Gedichte bestehen im Gegensatz zu den hier edierten Versen sämtlich aus leoninischen Hexametern mit zweisilbigem Reim und sind vermutlich nicht vor 1100 entstanden.5) Der hier vorgelegte Text findet sich außerdem nur bei Schannat, war also den anderen Benutzern der „Jüngeren Bischofschronik“ unbekannt. Schannat muß hier aus einer anderen, heute nicht mehr nachweisbaren Quelle geschöpft haben, denn für eine Fälschung seinerseits gibt es keinen Anhaltspunkt.

Das Gedicht ist in Hexametern mit zweisilbig reinem Endreim abgefaßt und somit wohl nicht vor 1100 entstanden.6) Einen Hinweis auf die wahrscheinliche Entstehungszeit der Inschrift gibt der Bericht des Chronicon Laurishamense über die Ereignisse bei der Bestattung des Abtes Heinrich7) im Jahr 1167. Bei der Aushebung seines Grabes an der Schwelle des Nordportals fand man ein Grab, in dem ein Leichnam in bischöflichem Ornat mit dem Bischofsstab beigesetzt war.8) Möglicherweise hat man den Verstorbenen mit Samuel identifiziert und für ihn eine entsprechende Inschrift machen lassen. Für eine gleichzeitige Entstehung der Inschriften für Abt Heinrich und Samuel spricht ihr gleichartiger Aufbau. Beide bestehen aus drei Hexametern mit zweisilbig reinem Endreim.9) Für die Vermutung Gensickes,10) die Inschrift sei erst nach der Überführung Samuels nach Neuhausen gemacht worden, also nach dem Einzug der Prämonstratenser in Lorsch,11) fehlt jeder Anhaltspunkt. Die Indizien sprechen eher für die Herstellung der Inschrift im Jahr 1167, wenngleich sich auch ein endgültiger Beweis nicht erbringen läßt.

Anmerkungen

  1. Wichtige Hinweise zur Datierung der Inschrift verdanke ich Herrn Clemens M. M. Bayer, Bonn.
  2. CL I Kap. 26, 308f.; zum Todestag vgl. das Lorscher Totenbuch fol. 65v zu vii id. feb.; vgl. künftig H. Seibert, Wormatia (Gams, Series episcoporum 5 IV,4, edd. St. Weinfurter u. O. Engels); Wehlt, Reichsabtei 33; vgl. mit teilweise abweichender Darstellung H. Gensicke, Samuel, Bischof von Worms, in: Die Reichsabtei Lorsch II, Darmstadt 1977, 253f.; vgl. auch E. Gierlich, Die Grabstätten der rheinischen Bischöfe vor 1200 (QuAmrhKG 65) Mainz 1990, 209f.
  3. „Epitaphium, quod ibidem loci prae templi foribus sepultus, tale olim obtinuerat.“
  4. Vgl. dazu ausführlich R. Fuchs, DI 29 (Worms) XLIII-XLVI u. 52, Nr. †48.
  5. K. Brusch, Magni operis de omnibus Germaniae episcopatibus epitomes I, Nürnberg 1549, 108; Zorn, Chronik (Arnold 28f. u. 187); Helwich, Ant. Lauresham. 25f.; zur Datierung vgl. Meyer, Gesammelte Abhandlungen I 193 u. 277-283, II 125; Bayer, Metrische Inschriften 120-124.
  6. Ebd.
  7. Zu ihm vgl. die vorangehende Nr.
  8. CL I Kap. 163, 450: „reperto in eodem (sc. tumulo) ... pontificali corpore ex indumentorum et sandaliorum ac virgae pastoralis indicio, incertum sane cuius nominis aut temporis.“ Bei dem Bericht handelt es sich wohl kaum um eine Fiktion. F. Behn hat bei seinen Grabungen in Lorsch im Atrium der 774 fertiggestellten Basilika drei Gräber entdeckt. Diese Gräber müssen zwischen 774 und der Mitte des 10. Jh., als das Atrium überbaut wurde, angelegt worden sein, vgl. Behn, Karolingische Klosterkirche 66f. u. 47-59, bes. 57f. Die Bestattung von Äbten vor dem Kircheneingang oder in der „porticus“ ist zudem im 8. und 9. Jh. mehrfach bezeugt, vgl. die bei O. Ellger, Die Michaelskirche zu Fulda als Zeugnis der Totensorge, Fulda 1989, 144-146 zusammengestellten Beispiele.
  9. Vgl. Gierlich [wie Anm. 2] 210, Anm. 65.
  10. Gensicke [wie Anm. 2] 254.
  11. Vgl. dazu Nr. 17, Anm. 17.

Nachweise

  1. Schannat, Historia I 316.
  2. Kraus, Inschriften II 88, Nr. 196.
  3. CL I Kap. 26, 308, Anm. 3.

Zitierhinweis:
DI 38, Bergstraße, Nr. 12† (Sebastian Scholz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di038mz04k0001204.