Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 624† Sponheim, Klostergebäude 17.Jh.?

Beschreibung

Gedächtnisinschrift für Craffto, zweiter Abt des Benediktinerklosters Sponheim. Mehrzeilig unter seinem gemalten Bild oder Bildwerk („sub effigie“) angebracht. 1751 erstmals „in monasterio“ überliefert, vermutlich seit Aufhebung des Klosters 18021) verloren. Text wohl zentriert, sonstige Ausführung unbekannt.

Nach Wickenburg.

  1. Crafto abbas Secundus Sponheimensis / Filius Meginhardi Comitis / Fundatoris / et monachus hujus Sponheimensis Monasterii / unanimi Consensu Fratrum in Abbatem electus Anno 1151. praefuit / Annis 24. et plurima bona huic Monasterio praestitit / in eodem Sepulchro cum Bernhelmo praedecessore Suo / in medio Ecclesiae Sepultus / Cui Anselmus ex S(anc)to Jacobo cum primis huc missus, postea prior hujus monasterii hos Versiculos inscripsit.Abbates Clari / quibus accdita) huc tumulariAmbo Deo Chari / Sunt modo pace pari.

Übersetzung:

Crafto, zweiter Abt und Mönch dieses Klosters Sponheim, Sohn des Klostergründers Graf Meginhard, wurde mit einhelliger Zustimmung der Brüder zum Abt gewählt im Jahr 1151. Er stand dem Kloster 24 Jahre vor und erwies ihm zahlreiche Wohltaten. Er wurde zusammen mit seinem Vorgänger Bernhelm in ein und demselben Grab in der Mitte der Kirche bestattet. Für diesen schrieb Anselmus, der mit den ersten (Mönchen) aus dem Kloster St. Jacob hierher gesandt wurde, der spätere Prior dieses Klosters, diese Verse: Hochangesehen sind die Äbte, denen es bestimmt war, hier beerdigt zu werden; beide sind sie Gott teuer und sind gleicherweise im Frieden.

Versmaß: Distichon unisonum.

Kommentar

Wie den vorhergehenden Gedächtnisinschriften2) liegen auch dieser Bild(nis)beischrift entsprechend paraphrasierte Stellen3) aus dem Chronicon Sponheimense des Abtes Johann Trithemius zugrunde. Die einzige substantielle Abweichung besteht in der Standortangabe der gemeinsamen Begräbnisstätte, die dort mit „in medio chori“ überliefert wird. Merkwürdigerweise wird die bereits von Trithemius in seiner Klosterchronik tradierte Grabinschrift4) für beide Äbte hier noch einmal präsentiert, vielleicht ein Hinweis auf ihren mittlerweile eingetretenen Verlust.

Textkritischer Apparat

  1. Verschrieben für accidit.

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu Schneegans, Trithemius 288.
  2. Vgl. Nrr. 622ff. und die dortigen Erläuterungen zu Datierung und Motivation.
  3. Trithemius, Chr. Sponh. 252-255.
  4. Vgl. zur Grabinschrift beider Äbte Nr. 7 von 1175? und ihre Gedächtnisinschriften Nr. 223 A und B von 1502.

Nachweise

  1. Wickenburg, Thesaurus Palatinus I 184.
  2. Andreae, Crucenacum Palatinum 74.
  3. Kdm. 392.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 624† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0062402.