Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 623† Sponheim, Klostergebäude 17.Jh.?

Beschreibung

Gedächtnisinschrift für Bernhelm, erster Abt des Benediktinerklosters Sponheim. Mehrzeilig unter seinem gemalten Bild oder Bildwerk angebracht. 1751 erstmals „in monasterio“ überliefert, vermutlich seit Aufhebung des Klosters 18021) verloren. Text wohl zentriert, sonstige Ausführung unbekannt.

Nach Wickenburg.

  1. Bernhelmus / Abbas huius Sponheimensis Monasterii / antea monachus ad S(anc)tum Albanum Moguntiae / tunc ordinis S(anc)ti Benedicti cum aliis Quinque ex S(anc)to Albano et Sex / item ex Monasterio S(anc)ti Jacobi moguntiae Fratribus / huc missus / quibus Meginhardus Comes De Sponheim / Fundator huius Monasterii ipsum Monasterium cum ecclesia / et omnibus appertinentibus in perpetuam possesionem tradidit / fuitq(ue) Bernhelmus primus Abbas hic institutus Anno 1124. praefuit Annis 26. Laudabilissime [/] Sub quo Crafto Filius Meginhardi Comitis Fundatoris huius monasterii monachus Factus / Ei in Abbatia Successit.

Übersetzung:

Bernhelm, Abt dieses Klosters Sponheim, vorher Mönch im Mainzer (Kloster) St. Alban, damals noch dem Benediktiner-Orden zugehörig, wurde mit fünf anderen Brüdern aus St. Alban und ebenfalls sechs aus dem Kloster St. Jakob hierher gesandt. Denen übergab Graf Meginhard von Sponheim, der Gründer dieses Klosters, das Kloster selbst mit der Kirche und allem, was dazu gehört, als ewigen Besitz. Und Bernhelm wurde hier als erster Abt im Jahre 1124 eingesetzt und stand (dem Kloster) 26 Jahre lang auf das Löblichste vor. Unter ihm wurde Crafto, Sohn Graf Meginhards, Gründer dieses Klosters, Mönch (und) folgte ihm im Abbatiat nach.

Kommentar

Obwohl es sich hier im Gegensatz zur vorhergehenden, wohl gleichzeitig entstandenen Gedächtnisinschrift für die (heilige) Jutta von Sponheim nicht um eine direkte Übernahme des Textes aus dem von Abt Johann Trithemius verfaßten Chronicon Sponheimense handelt, ist eine zum Teil wörtliche Abhängigkeit von der dort ausführlich behandelten Geschichte der Klostergründung und den dort zitierten Urkunden2) nicht zu verkennen. Für eine genauere Einordnung dieser und der vorhergehenden Inschrift ist zudem die Stelle tunc ordinis S(anc)ti Benedicti (bei Trithemius noch ohne Zusatz „coenobi S. Albani“) aufschlußreich, die wohl auf die im Jahr 1552 erfolgte Zerstörung3) des Klosters St. Alban anspielt und somit die oben begründete Datierung4) noch wahrscheinlicher macht.

Die Gedächtnisinschrift steht nicht im Zusammenhang mit der durch Trithemius im Jahr 1502 veranlaßten Ausmalung des Sommerrefektoriums mit den beschrifteten Bildnissen seiner 24 Vorgänger5), sondern ist Teil eines eigenständigen Bild(er)programms6), mit dem die zeitweise das Kloster wiederbesiedelnden Mönche des 17. Jahrhunderts wohl ihre Legitimation unter Beweis stellen wollten.

Anmerkungen

  1. Damals wurde das noch vorhandene Inventar des Klosters versteigert; vgl. Schneegans, Trithemius 283f.
  2. Vgl. Trithemius, Chr. Sponh. 237ff., v.a. 242 und Nr. 7 von 1175?.
  3. Vgl. Kdm. Mainz II,1 S. 8.
  4. Vgl. die vorhergehende Nr. 622. – Damit scheint auch eine denkbare Entstehung der Inschriften im 16. Jh. ausgeschlossen zu sein.
  5. Vgl. Nr. 223 von 1502.
  6. Vgl. Nrr. 622ff.

Nachweise

  1. Wickenburg, Thesaurus Palatinus I 183.
  2. Andreae, Crucenacum Palatinum 73f.
  3. Kdm. 392.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 623† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0062304.