Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 562† Bad Kreuznach, ehem. Rathaus vor 1659

Beschreibung

Spruchinschrift am Ratstisch („extat in tabula senatoria“) der Stadt Kreuznach. Spätestens in der Nacht zum 13. September 1849 beim Brand des um 1480 erbauten Rathauses1) am Eiermarkt untergegangen. Die Inschrift ist lediglich durch einen handschriftlichen Eintrag des damaligen Stadtschreibers im Protokollbuch des Rats der Stadt Kreuznach überliefert. Ausführung2) unbekannt.

Nach Rathsprotocollum.

  1. Hastu Gewalt, so richte recht,das Gott ist Herra) vndt du sein knecht,Richt nicht nach eines mannes clag,hör fvr auch, was d(er) and(er) sag3).

Versmaß: Knittelverse.

Kommentar

Die Datierung der vermutlich um einiges älteren Inschrift richtet sich nach der 1658/59 erfolgten Berufung Franz Jacob Blankenbeyls4) zum Stadtschreiber der Stadt Kreuznach und dem von ihm am 8. August 1659 neu angelegten Protokollbuch. Der Spruch bezieht sich wohl auf die Tätigkeit des im Rathaus tagenden Stadtgerichts5), das sich aus 14 Schöffen und dem vorsitzenden Oberschultheißen zusammensetzte. Das Protokoll führte der jeweilige Stadtschreiber.

Textkritischer Apparat

  1. Velten liest weil Gott dein Herr.

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu (mit Abb.) Kdm. 92 und K. Geib, Das alte Rathaus auf dem Eiermarkt und das heutige Bankgebäude der Commerz- und Privatbank, in: KHbll. 11 (1931) Nrr. 9 und 24.
  2. Aufgrund des ex[s]tat könnte man sich die Inschrift in erhaben gearbeiteten Buchstaben ausgeführt vorstellen.
  3. Der letzen Zeile liegt die alte Rechtsauffassung „audiatur et altera pars“ zugrunde, vgl. D. Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. München 41986, 32.
  4. Vgl. zu ihm Nr. 570 von 1666.
  5. Vgl. Velten, Recht und Gericht 2, 4 und 5 (1956).

Nachweise

  1. Statt Creutznach Rathsprotocollum, anfangend vom 8. Tag Augusti jahrs 1659, fol. 1 (StA Bad Kreuznach, Gr. 101, Nr. 16).
  2. Velten, Alt-Kreuznach 109.
  3. C. Velten, Entstehung und Inhalt der Verfassung der sponheimischen Stadt Kreuznach, nach den darüber vorliegenden Quellen bearbeitet. Bad Kreuznach 1964, 44.
  4. Dotzauer, Verfassung 58.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 562† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0056208.