Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 482 St. Johannisberg, Evang. Kirche 1615

Beschreibung

Fragment der vermutlichen Grabplatte des Superintendenten und Hofpredigers Albert von Helbach. Liegt gegenwärtig als Spolie im Fußboden vor dem linken Chorpfeiler (Plan Nr. 6). Erhalten hat sich ein bisher unbeachteter Teil der Schriftleiste.

Maße: H. 65, B. 65, Bu. 4,5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Klemens Bender) [1/1]

  1. [...] · HERR ALBERTVS VON [...]

Kommentar

Als ausgesprochen kämpferischer Vertreter des Luthertums trat der aus Thüringen gebürtige von Helbach unermüdlich in Wort und Schrift für seine religiöse Überzeugung ein1). Wegen der Konfessionswechsel seiner jeweiligen Landesherren zum Calvinismus legte er 1584 sein Amt als kurpfälzischer Diakon in Alzey und 1596 seine Stelle als Hofkaplan des Herzogs Reichard von Pfalz-Simmern nieder, wurde aber noch Ende des gleichen Jahres von Wild- und Rheingraf Adolf Heinrich2) zum Pfarrherrn von St. Johannisberg und – damit verbunden – zum Hofprediger und Superintendenten der Herrschaft Dhaun ernannt. Der Konflikt mit der reformierten Ehefrau seines Herrn war damit vorgezeichnet. Bemerkenswert war der letztlich gescheiterte Versuch, durch eine von ihm vorgelegte Kirchenordnung die auseinanderstrebenden Linien des wild- und rheingräflichen Hauses zumindest in dieser Hinsicht zu einen3). Helbach war in erster Ehe mit Elisabeth Kider aus Alzey verheiratet4), in zweiter mit Ottilie Bieger aus Kaiserslautern; aus beiden Ehen hatte er insgesamt vier Kinder, erhalten hat sich die Grabplatte für seinen Sohn Abraham5). Helbach verstarb am 19. Februar 1615 und dürfte – wie die anderen Familienmitglieder – in der ehemaligen Stiftskirche beigesetzt worden sein6).

Anmerkungen

  1. Vgl. zum Folgenden die ausführliche biographische Skizze von Fröhlich, Superintendenten 65-104, dabei auch die Liste seiner Publikationen (er bediente sich dabei öfters seines gräzisierten Namens Photinopotamus).
  2. Vgl. Nr. 451 von 1606.
  3. Vgl. Fröhlich, Kirchenordnung pass.
  4. Vgl. Nr. 431 von 1601.
  5. Vgl. Nr. 463 von 1609.
  6. Vgl. Fröhlich, Superintendenten 94.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 482 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0048206.