Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 478† Meisenheim, Schloßbezirk 1614

Beschreibung

Bauinschrift am sogenannten „Magdalenenbau“, heute Herzog-Wolfgang-Haus. Noch im Jahr 1886 „verstümmelt“ vorhanden1), wohl endgültig untergegangen bei einer der zahlreichen folgenden Umbaumaßnahmen2). Nach einer verläßlichen Beschreibung aus dem Jahr 1726 handelte es sich um einen außen über der Eingangstür zum vierstöckigen Treppenturm angebrachten Wappenstein mit in Goldbuchstaben ausgeführter Inschrift, wohl Kapitalis3).

Nach Sundahl.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) [1/1]

  1. VON G(OTTES) G(NADEN) IOHANNES PFALTZ-GRAV BEY RHEIN IN BAYERN ZV GVLICH CLEVE VND BERG HERTZOG, GRAVE ZV VELDENTZ, SPONHEIM, DER MARCK VND RAVENSPERG, HERR ZV RAVENSTEIN, VND VON G(OTTES) G(NADEN) LOYSA GEBORNE PFALTZGRAEVIN BEY RHEIN HERTZOGIN IN BAYERN, etc. ANNO DOMINI MDCXIV.

Wappen:
Pfalz-Zweibrücken?; Kurpfalz?.

Kommentar

Der Wappenstein wurde – wie sein Pendant des gleichen Jahres – von dem Simmernschen Bildhauer Conrad Wolgemuth angefertigt4).

Johann II. war der erste Sohn aus der Ehe des Herzogs Johann I. von Pfalz-Zweibrücken mit der Herzogin Magdalena von Jülich-Kleve-Berg5). Bezeichnenderweise nimmt er die Titel seiner Mutter in die vorliegende Bauinschrift auf, ordnet sie dem Rang nach und vermischt damit die mütterliche und väterliche Linie. Ursache und Zweck dieser bewußten Handlung war wohl die öffentliche Dokumentation der Pfalz-Zweibrücker Ansprüche im durch seine Mutter mitverursachten Jülich-Klevischen Erbfolgestreit. Seit 1612 war Johann in zweiter Ehe mit der Prinzessin Luise Juliane verheiratet, der Tochter des Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz6).

Johann II. errichtete den von dem Zweibrücker Baumeister Hans Graulich 1612-14 entworfenen Neubau als Alterssitz für seine Mutter Magdalena. Nach ihrem Tod 16337) diente das in der Mitte des damaligen Schloßbezirks gelegene Gebäude den Angehörigen des pfalz-zweibrückischen Hauses als Nebenresidenz, Zufluchtsort und Witwensitz.

Anmerkungen

  1. So Lehfeldt, Bau- und Kunstdenkmäler 463.
  2. Vgl. zum Folgenden den ausführlichen Kommentar der vorhergehenden Nr. 477.
  3. „inscriptio latinis auratisque itidem litteris supra uestibuli ianuam, una cum insignibus Palatinis posita“. – Eine bei Lurz 208 veröffentlichte Skizze des Gebäudes aus dem Jahre 1714 (Nr. C) zeigt an entsprechender Stelle ein Quadrat, bei dem es sich um diesen Wappenstein handeln könnte. Genau an dieser Stelle befindet sich heute ein großes, neu angefertigtes pfalz-zweibrückisches Wappen, allerdings ohne Text. Dieser wurde auf eine wohl 1910 hergestellte Inschriftentafel übertragen und mit einer zweiten, ebenfalls überlieferten Bauinschrift vereinigt; vgl. dazu die vorherige Nr. 477 mit Anm. 3.
  4. Vgl. die vorhergehende Nr. 477.
  5. Vgl. Europ. Stammtafeln NF I Taf. 32.
  6. Vgl. ebd. Taf. 28.
  7. Vgl. ihre überlieferte Sarginschrift Nr. 525 von 1633.

Nachweise

  1. Sundahl, Oratio 13 mit Anm. **.
  2. Heintz, Begräbnisse Nr. 125.
  3. Heintz, Schloßkirche 203.
  4. Sundahl, Festrede (übers. von Wernigk) 23.
  5. Kdm. 274.
  6. Lurz, Meisenheim 208.
  7. Buß, Residenz 1.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 478† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0047807.